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Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Die Parkplatzmarkierungen wurden mit einer anderen Markierungsfarbe erneuert.\u000b Der neue Parkautomat inkl. neuer Beschilderung ist noch in Arbeit.  Die Reinigung des B\u00fcrgerhauses wurde f\u00fcr den 07.04.2026 beauftragt.  Beim Putztag am 14.03.2026 gab es trotz des schlechten Wetters viele Teilnehmer. Daf\u00fcr ein herzliches Dankesch\u00f6n. Die neuen Spielger\u00e4te f\u00fcr den Spielplatz wurden mit tatkr\u00e4ftiger Unterst\u00fctzung ehrenamtlicher Helfer aufgebaut. Auch hierf\u00fcr ein herzlicher Dank.\u000b Im Zuge der Parkplatzbeleuchtung hat sich herausgestellt, dass die Stromversorgung an der Moselstra\u00dfe \u00fcberlastet ist. Betroffen ist lediglich die Stra\u00dfenbeleuchtung, Privathaushalte sind nicht betroffen. Es werden derzeit L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten (ggfs. weiterer Kabelverteilerschrank) eruiert.  F\u00fcr Ostersonntag wurde ein Osterhase gefunden, der durchs Dorf hoppelt.\u000b Die im Herbst gesetzten Blumenzwiebeln sind gr\u00f6\u00dftenteils bereits ausgetrieben und bieten eine optische Aufwertung.  Da leider viele Hundekotbeutel nicht korrekt entsorgt, sondern einfach an den Wegesrand oder ins Geb\u00fcsch geworfen werden, werden kompostierbare Beutel angeschafft, die sich nach ca. 90 Tage selbst zersetzen.   Es liegt ein Angebot f\u00fcr die Erstellung eines neuen Ortsplans vor, welcher u.a. auf der Schautafel neben der Bushaltestelle abgebildet werden soll. Ein QR-Code soll auf die Website der Gemeinde verlinken. Zudem sollen neue Flyer gedruckt werden, welche gro\u00dfen Tourist-Informationen u. \u00c4. zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Der Gemeinderat nimmt die Pl\u00e4ne zustimmend zur Kenntnis mit Bitte um kurzfristige Umsetzung. Aus der Mitte des Rates wird der Vorschlag unterbreitet, einen Foto-Point zu errichten.\u000b Die Beschilderung der \u00dcbernachtungsbetriebe ist teils veraltet und nicht einheitlich. Der Gemeinderat sieht aufgrund des neuen Ortsplans zun\u00e4chst keine Notwendigkeit zur neuen Beschilderung.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2026-OG-BEIL-23%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2026-OG-BEIL-23%7CMITOBoe%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2026-OG-BEIL-23%7CBekannt%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2026-OG-BEIL-23","number":"2","name":"Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 11.12.2025","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2026-OG-BEIL-23%7CBekannt%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_Bekannt_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2026-04-21","size":8943,"text":"2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 11.12.2025   Der Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 11.12.2025 bekannt.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2026-OG-BEIL-23%7CBekannt%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2026-OG-BEIL-23%7CBekannt%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2026-OG-BEIL-23%7C20262701100040%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2026-OG-BEIL-23","number":"3","name":"Wahl von zwei Ersatzmitgliedern f\u00fcr den Rechnungspr\u00fcfungsausschuss","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/12014","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2026-OG-BEIL-23%7C20262701100040%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20262701100040_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2026-04-21","size":12908,"text":" 3. Wahl von zwei Ersatzmitgliedern f\u00fcr den Rechnungspr\u00fcfungsausschuss     Nach \u00a7 44 Absatz 1 der Gemeindeordnung steht es grunds\u00e4tzlich im Ermessen des Gemeinderates f\u00fcr bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschl\u00fcsse oder zur abschlie\u00dfenden Entscheidung Aussch\u00fcsse zu bilden. Die Ortsgemeinde Beilstein hat in seiner Sitzung am 12.09.2024 einen Rechnungspr\u00fcfungsausschuss, mit vier Mitgliedern und zwei Stellvertretern gebildet. Die Ratsmitglieder Christoph Conrad und Bastian Herdzina wurden am 05.11.2024 bzw. am 15.07.2024 zu Beigeordneten gew\u00e4hlt und sind zugleich Mitglieder des Rechnungspr\u00fcfungsausschusses. Nach \u00a7 110 in Verbindung mit \u00a7 46 der Gemeindeordnung ist es jedoch nicht zul\u00e4ssig, dass Ratsmitglieder gleichzeitig als Beigeordnete und als Mitglieder im Rechnungspr\u00fcfungsausschuss t\u00e4tig sind. Bis zum Abschluss der Jahresabschl\u00fcsse 2023 war diese Doppelfunktion noch m\u00f6glich, mit deren Vollzug endet jedoch die Mitgliedschaft der Beigeordneten im Rechnungspr\u00fcfungsausschuss. Daher m\u00fcssen nun zwei neue Mitglieder f\u00fcr den Rechnungspr\u00fcfungsausschuss gew\u00e4hlt werden.  Die Wahl der Aussch\u00fcsse ist als sonstige Wahl nach \u00a7 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung grunds\u00e4tzlich durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung durchzuf\u00fchren, es sei denn, der Gemeinderat beschlie\u00dft eine offene Abstimmung per Handzeichen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der kein gew\u00e4hltes Ratsmitglied ist, ruht gem\u00e4\u00df \u00a7 36 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 der Gemeindeordnung bei Wahlen. Er wird in die Berechnung der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates deshalb nicht einbezogen.    Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, die Wahl der Mitglieder des Rechnungspr\u00fcfungsausschusses auf der Grundlage eines gemeinsamen Wahlvorschlages per Akklamation durchzuf\u00fchren.  Die Mitglieder des Rechnungspr\u00fcfungsausschusses sind ausschlie\u00dflich aus der Mitte des Rates zu w\u00e4hlen. Folgende Personen werden zur Wahl in den Rechnungspr\u00fcfungsausschusses vorgeschlagen:   Raphael Herzer  Stefanie Sausen  Der Rat stimmt dem vorliegenden gemeinsamen Wahlvorschlag zu.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2026-OG-BEIL-23%7C20262701100040%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2026-OG-BEIL-23%7C20262701100040%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2026-OG-BEIL-23%7C20262402100139%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2026-OG-BEIL-23","number":"4","name":"Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2021, 2022 und 2023","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/12015","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2026-OG-BEIL-23%7C20262402100139%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_20262402100139_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2026-04-21","size":104851,"text":"4. Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2021, 2022 und 2023   Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 unter dem Vorsitz von Frau Lipmann und den weiteren Rechnungspr\u00fcfungsausschussmitgliedern Herr Scheuren, Herr Conrad sowie Herr Herdzina die vollst\u00e4ndig vorgelegten Rechnungspr\u00fcfungsunterlagen der Jahre 2021, 2022 und 2023 gepr\u00fcft. Beanstandungen oder ausdr\u00fcckliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.   Die Pr\u00fcfung der Jahresabschl\u00fcsse 2021, 2022 und 2023 f\u00fchrte zu folgendem Ergebnis:   a) Jahresabschluss f\u00fcr das Jahr 2021 Feststellung der Ergebnisrechnung: Die Ergebnisrechnung schlie\u00dft mit Gesamtertr\u00e4gen von 567.362,61  und Gesamtaufwendungen von 482.009,18  ab und weist somit einen Jahres\u00fcberschuss von 85.353,43  aus. Gegen\u00fcber dem Haushaltsansatz hat sich das Jahresergebnis um 42.643,43  verbessert. Der Jahres\u00fcberschuss ist gem\u00e4\u00df \u00a7 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.   Feststellungen zur Finanzrechnung: Die ordentlichen Einzahlungen, welche sich aus den laufenden Einzahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit in H\u00f6he von 463.332,37  und aus den Zinseinzahlungen in H\u00f6he von 1.334,78  ergeben, betragen im Jahr 2021 insgesamt 464.667,15 . Die ordentlichen Auszahlungen, welche sich aus den laufenden Auszahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit in H\u00f6he von 389.331,23  und den Zinsauszahlungen in H\u00f6he von 1.564,57  ergeben, belaufen sich im Jahr 2021 auf insgesamt 390.895,80 . Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein \u00dcberschuss von 73.771,35 , der sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 64.371,35  verbessert hat.   In 2021 belaufen sich die Investitionseinzahlungen auf 21.642,00  und die Investitionsauszahlungen auf 4.093,33 . Der Saldo der Investitionst\u00e4tigkeit bel\u00e4uft sich somit auf 17.548,67 , was eine Verbesserung gegen\u00fcber der Planaufstellung um 3.478,67  darstellt. Zusammen mit dem \u00dcberschuss im ordentlichen Bereich bel\u00e4uft sich der Finanzmittel\u00fcberschuss am Jahressende auf 91.320,02 . Bei der Planaufstellung wurde ein Finanzmittel\u00fcberschuss in H\u00f6he von 23.470,00  ausgewiesen, somit stellt der Finanzmittel\u00fcberschuss im Jahresabschluss eine Verbesserung von 67.850,02  dar. Es wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Die Auszahlungen f\u00fcr Investitionskredite beziehen sich auf die ordentlichen Tilgungsauszahlungen in H\u00f6he von 7.942,27 . Die Finanzrechnung ist dann ausgeglichen, wenn der Saldo der ordentlichen- und au\u00dferordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die ordentlichen Tilgungsleistungen zu decken. Dies ist in 2021 bei der Ortsgemeinde Beilstein der Fall, die Finanzrechnung ist damit nicht nur ausgeglichen, sondern weist sogar eine freie Finanzspitze von 65.829,08  aus.  Werden die ordentlichen Tilgungsleistungen vom Finanzmittel\u00fcberschuss abgezogen und die durchlaufenden Gelder ber\u00fccksichtigt, verbleibt in 2021 ein \u00dcberschuss in H\u00f6he von 83.377,75 . Dieser \u00dcberschuss kann zu den liquiden Mitteln bei der Einheitskasse (Forderungen gegen\u00fcber der Einheitskasse) zugef\u00fchrt werden. Nach Auszahlung des \u00dcberschusses zu den liquiden Mitteln, weist die Ortsgemeinde Beilstein zum 31.12.2021 einen Kassenbestand in H\u00f6he von 515.503,10  aus.  Feststellungen zur Schlussbilanz: Die Schlussbilanz schlie\u00dft in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.630.685,12  ab. Das Anlageverm\u00f6gen bel\u00e4uft sich auf 3.052.482,65  und das Umlaufverm\u00f6gen auf 540.042,17 . Das Umlaufverm\u00f6gen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In \u00dcbereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahres\u00fcberschuss von 85.353,43  aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital bel\u00e4uft sich somit auf 2.157.723,66 . Die Eigenkapitalquote bel\u00e4uft sich somit auf 59,43 %. Umso h\u00f6her der Anteil an Eigenkapital ausf\u00e4llt, desto weniger Fremdkapital ist in der Gemeinde vorhanden. Gemeinden mit einer hohen Eigenkapitalquote zeigen, dass sie in der Lage sind, stabil und solide zu wirtschaften.  Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: Sonderposten in H\u00f6he von 1.375.171,71  R\u00fcckstellungen in H\u00f6he von 24.740,00  Verbindlichkeiten in H\u00f6he von 52.921,42  Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in H\u00f6he von 31.133,87  (= 7.942,27  weniger als im Vorjahr).  b) Jahresabschluss f\u00fcr das Jahr 2022 Feststellung der Ergebnisrechnung: Die Ergebnisrechnung schlie\u00dft mit Gesamtertr\u00e4gen von 588.349,07  und Gesamtaufwendungen von 464.476,44  ab und weist somit einen Jahres\u00fcberschuss von 123.872,63  aus. Gegen\u00fcber dem Haushaltsansatz hat sich das Jahresergebnis um 206.712,63  verbessert. Der Jahres\u00fcberschuss ist gem\u00e4\u00df \u00a7 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.   Feststellungen zur Finanzrechnung: Die ordentlichen Einzahlungen, welche sich aus den laufenden Einzahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit in H\u00f6he von 542.671,58  und aus den Zinseinzahlungen in H\u00f6he von 2.746,66  ergeben, betragen im Jahr 2022 insgesamt 545.418,24 .  Die ordentlichen Auszahlungen, welche sich aus den laufenden Auszahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit in H\u00f6he von 372.232,89  und den Zinsauszahlungen in H\u00f6he von 1.035,70  ergeben, belaufen sich im Jahr 2022 auf insgesamt 373.268,59 . Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein \u00dcberschuss von 172.149,65 , der sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 226.169,65  verbessert hat.   In 2022 belaufen sich die Investitionseinzahlungen auf 2.000,00  und die Investitionsauszahlungen auf 8.664,33 . Der Saldo der Investitionst\u00e4tigkeit bel\u00e4uft sich somit auf -6.664,33 , was eine Verbesserung gegen\u00fcber der Planaufstellung um 34.335,67  darstellt. Zusammen mit dem \u00dcberschuss im ordentlichen Bereich bel\u00e4uft sich der Finanzmittel\u00fcberschuss am Jahressende auf 165.485,32 . Bei der Planaufstellung wurde ein Finanzmittelfehlbetrag in H\u00f6he von 95.020,00  ausgewiesen, somit stellt der Finanzmittel\u00fcberschuss im Jahresabschluss eine Verbesserung von 260.505,32  dar. Es wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Die Auszahlungen f\u00fcr Investitionskredite beziehen sich auf die ordentlichen Tilgungsauszahlungen in H\u00f6he von 8.239,42 . Die Finanzrechnung ist dann ausgeglichen, wenn der Saldo der ordentlichen- und au\u00dferordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die ordentlichen Tilgungsleistungen zu decken. Dies ist in 2022 bei der Ortsgemeinde Beilstein der Fall, die Finanzrechnung ist damit nicht nur ausgeglichen, sondern weist sogar eine freie Finanzspitze in H\u00f6he von 163.910,23  aus.  Werden die ordentlichen Tilgungsleistungen vom Finanzmittel\u00fcberschuss abgezogen und die durchlaufenden Gelder ber\u00fccksichtigt, verbleibt in 2022 ein \u00dcberschuss in H\u00f6he von 157.245,90 . Dieser \u00dcberschuss kann zu den liquiden Mitteln bei der Einheitskasse (Forderungen gegen\u00fcber der Einheitskasse) zugef\u00fchrt werden. Nach Auszahlung des \u00dcberschusses zu den liquiden Mitteln, weist die Ortsgemeinde Beilstein zum 31.12.2022 einen Kassenbestand in H\u00f6he von 672.749,00  aus.  Feststellungen zur Schlussbilanz: Die Schlussbilanz schlie\u00dft in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.698.745,28  ab. Das Anlageverm\u00f6gen bel\u00e4uft sich auf 2.977.343,42  und das Umlaufverm\u00f6gen auf 684.439,41 . Das Umlaufverm\u00f6gen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In \u00dcbereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahres\u00fcberschuss von 123.872,63  aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital bel\u00e4uft sich somit auf 2.281.596,29 . Die Eigenkapitalquote bel\u00e4uft sich somit auf 61,69 %. Umso h\u00f6her der Anteil an Eigenkapital ausf\u00e4llt, desto weniger Fremdkapital ist in der Gemeinde vorhanden. Gemeinden mit einer hohen Eigenkapitalquote zeigen, dass sie in der Lage sind, stabil und solide zu wirtschaften.  Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: Sonderposten in H\u00f6he von 1.320.711,56  R\u00fcckstellungen in H\u00f6he von 26.194,00  Verbindlichkeiten in H\u00f6he von 50.670,34  Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in H\u00f6he von 22.894,45  (= 8.239,42  weniger als im Vorjahr).  c) Jahresabschluss f\u00fcr das Jahr 2023 Feststellung der Ergebnisrechnung: Die Ergebnisrechnung schlie\u00dft mit Gesamtertr\u00e4gen von 836.960,88  und Gesamtaufwendungen von 512.201,29  ab und weist somit einen Jahres\u00fcberschuss von 324.759,59  aus. Gegen\u00fcber dem Haushaltsansatz hat sich das Jahresergebnis um 259.209,59  verbessert. Der Jahres\u00fcberschuss ist gem\u00e4\u00df \u00a7 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.   Feststellungen zur Finanzrechnung: Die ordentlichen Einzahlungen, welche sich aus den laufenden Einzahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit in H\u00f6he von 765.437,17  und aus den Zinseinzahlungen in H\u00f6he von 16.287,37  ergeben, betragen im Jahr 2023 insgesamt 781.724,54 . Die ordentlichen Auszahlungen, welche sich aus den laufenden Auszahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit in H\u00f6he von 448.398,32  und den Zinsauszahlungen in H\u00f6he von 737,43  ergeben, belaufen sich im Jahr 2023 auf insgesamt 449.135,75 . Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein \u00dcberschuss von 332.588,79 , der sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 240.148,79  verbessert hat.   In 2023 konnten keine Investitionseinzahlungen verzeichnet werden. Die Investitionsauszahlungen belaufen sich hingegen auf 31.222,00 , sodass sich der Saldo der Investitionst\u00e4tigkeit auf -31.222,00  bel\u00e4uft, was eine Verschlechterung gegen\u00fcber der Planaufstellung um 2.222,00  darstellt. Zusammen mit dem \u00dcberschuss im ordentlichen Bereich bel\u00e4uft sich der Finanzmittel\u00fcberschuss am Jahressende auf 301.366,79 . Bei der Planaufstellung wurde ein Finanzmittel\u00fcberschuss in H\u00f6he von 63.440,00  ausgewiesen, somit stellt der Finanzmittel\u00fcberschuss im Jahresabschluss eine Verbesserung von 237.926,79  dar. Es wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Die Auszahlungen f\u00fcr Investitionskredite beziehen sich auf die ordentlichen Tilgungsauszahlungen in H\u00f6he von 8.547,69 . Die Finanzrechnung ist dann ausgeglichen, wenn der Saldo der ordentlichen- und au\u00dferordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die ordentlichen Tilgungsleistungen zu decken. Dies ist in 2023 bei der Ortsgemeinde Beilstein der Fall, die Finanzrechnung ist damit nicht nur ausgeglichen, sondern weist sogar eine freie Finanzspitze von 324.041,10  aus.  Werden die ordentlichen Tilgungsleistungen vom Finanzmittel\u00fcberschuss abgezogen und die durchlaufenden Gelder ber\u00fccksichtigt, verbleibt in 2023 ein \u00dcberschuss in H\u00f6he von 292.819,10 . Dieser \u00dcberschuss kann zu den liquiden Mitteln bei der Einheitskasse (Forderungen gegen\u00fcber der Einheitskasse) zugef\u00fchrt werden.  Nach Auszahlung des \u00dcberschusses zu den liquiden Mitteln, weist die Ortsgemeinde Beilstein zum 31.12.2023 einen Kassenbestand in H\u00f6he von 965.568,10  aus.  Feststellungen zur Schlussbilanz: Die Schlussbilanz schlie\u00dft in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.931.529,29  ab. Das Anlageverm\u00f6gen bel\u00e4uft sich auf 2.923.560,24  und das Umlaufverm\u00f6gen auf 972.120,55 . Das Umlaufverm\u00f6gen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In \u00dcbereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahres\u00fcberschuss 324.759,59  aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital bel\u00e4uft sich somit auf 2.606.355,88 . Die Eigenkapitalquote bel\u00e4uft sich somit auf 66,29 %. Umso h\u00f6her der Anteil an Eigenkapital ausf\u00e4llt, desto weniger Fremdkapital ist in der Gemeinde vorhanden. Gemeinden mit einer hohen Eigenkapitalquote zeigen, dass sie in der Lage sind, stabil und solide zu wirtschaften.  Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: Sonderposten in H\u00f6he von 1.250.646,24  R\u00fcckstellungen in H\u00f6he von 27.961,00  Verbindlichkeiten in H\u00f6he von 27.548,32  Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in H\u00f6he von 14.346,76  (= 8.547,69  weniger als im Vorjahr).  Da die Pr\u00fcfung der Jahre 2021, 2022 und 2023 zu keinerlei Beanstandungen gef\u00fchrt hat, schl\u00e4gt der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss dem Gemeinderat vor, die Jahresabschl\u00fcsse f\u00fcr die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 festzustellen.   Der Gemeinderat stellt die Jahresabschl\u00fcsse der Ortsgemeinde Beilstein f\u00fcr die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 fest.   Abstimmungsergebnis: Einstimmg  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2026-OG-BEIL-23%7C20262402100139%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2026-OG-BEIL-23%7C20262402100139%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2026-OG-BEIL-23%7C20262402100140%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2026-OG-BEIL-23","number":"5","name":"Entlastungserteilung f\u00fcr die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/12016","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2026-OG-BEIL-23%7C20262402100140%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_20262402100140_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2026-04-21","size":11034,"text":"  5. Entlastungserteilung f\u00fcr die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023   Wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden nach \u00a7 22 GemO d\u00fcrfen der Ortsb\u00fcrgermeister Herr Mathias Herzer-Losen sowie der B\u00fcrgermeister der Verbandsgemeinde Cochem, Herr Wolfgang Lambertz, nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen.   Den Vorsitz f\u00fchrt der Erste Beigeordnete Herr Christoph Conrad.  Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat Beilstein ausgesprochen, dem ehemaligen Ortsb\u00fcrgermeister Herrn Eugen Hermann, dem damaligen ersten Beigeordneten Herrn Mathias Herzer-Losen sowie der damaligen Beigeordneten Frau Renate Bullach sowie dem B\u00fcrgermeister der Verbandsgemeinde Cochem, Herrn Wolfgang Lambertz, einschlie\u00dflich deren Vertretern, Entlastung f\u00fcr die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 zu erteilen.   Der Vorsitzende stellt die Entlastungserteilung zur Abstimmung.    Der Ortsgemeinderat stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen f\u00fcr die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 zu.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2026-OG-BEIL-23%7C20262402100140%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2026-OG-BEIL-23%7C20262402100140%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2026-OG-BEIL-23%7C20261203100216%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2026-OG-BEIL-23","number":"6","name":"Bauantrag zur Errichtung einer Terrassen\u00fcberdachung im M\u00fchltal","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/12017","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2026-OG-BEIL-23%7C20261203100216%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_20261203100216_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2026-04-21","size":9920,"text":"6. Bauantrag zur Errichtung einer Terrassen\u00fcberdachung im M\u00fchltal   Es ist beabsichtigt, auf der im M\u00fchltal gelegenen Terrasse am bestehenden Wohnhaus eine \u00dcberdachung anzubringen. Das Grundst\u00fcck liegt im unbeplanten Innenbereich. Es liegt nicht in der Denkmalzone und steht nicht unter Denkmalschutz. Gemeindliche Belange werden durch das Vorhaben nicht ber\u00fchrt.   Der Rat stimmt dem vorliegenden Antrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2026-OG-BEIL-23%7C20261203100216%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2026-OG-BEIL-23%7C20261203100216%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2026-OG-BEIL-23%7C20261703100228%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2026-OG-BEIL-23","number":"7","name":"Antrag auf Verl\u00e4ngerung der Baugenehmigung einer Werbeanlage","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/12018","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2026-OG-BEIL-23%7C20261703100228%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_20261703100228_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2026-04-21","size":10365,"text":"7. Antrag auf Verl\u00e4ngerung der Baugenehmigung einer Werbeanlage   Wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden nach \u00a7 22 GemO das Ratsmitglied Stefanie Sausen nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen.   Es ist beabsichtigt, die Baugenehmigung zur Anbringung von Werbeanlagen am bestehenden Gastronomiebetrieb zu verl\u00e4ngern. Der Gemeinderat hatte sich bereits mehrfach mit dem Antrag zur Errichtung von Werbeanlagen befasst und in seiner Sitzung am 09.03.2023 der Anbringung einer Werbeanlage in Form einer aufgemalten Schrift auf Putzgrund bestehend aus drei einzelnen Teilen in der Farbe RAL 7016 in der dargestellten Form zugestimmt.   Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen \u000b\u000bDamit wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Verl\u00e4ngerung der Baugenehmigung versagt.      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2026-OG-BEIL-23%7C20261703100228%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2026-OG-BEIL-23%7C20261703100228%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2026-OG-BEIL-23%7CEW%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2026-OG-BEIL-23","number":"8","name":"Einwohnerfragestunde","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2026-OG-BEIL-23%7CEW%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_EW_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2026-04-21","size":9020,"text":"8. Einwohnerfragestunde     Aus der Zuh\u00f6rerschaft wird auf ein seit l\u00e4ngerem stillgelegtes Fahrzeug hingewiesen, welches mit Unrat bef\u00fcllt auf einem Privatparkplatz steht. Mitglieder des Gemeinderates bieten sich an, mit dem Eigent\u00fcmer zu sprechen und M\u00f6glichkeiten zur Entsorgung zu eruieren.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2026-OG-BEIL-23%7CEW%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2026-OG-BEIL-23%7CEW%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2026-OG-BEIL-23%7C20262503100241%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2026-OG-BEIL-23","number":"9","name":"Lades\u00e4ulentausch Beilstein","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/12019","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2026-OG-BEIL-23%7C20262503100241%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9","fileName":"be_20262503100241_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2026-04-21","size":9618,"text":"9. Lades\u00e4ulentausch Beilstein   Im November 2025 wurde die Ortsgemeinde \u00fcber den Austausch bzw. die Umr\u00fcstung der bestehenden Lades\u00e4ulen informiert. Die Hintergr\u00fcnde, Kosten etc. wurden durch die Verbandsgemeindeverwaltung erl\u00e4utert und die Unterlagen liegen dem Vorsitzenden vor.   Der Gemeinderat beschlie\u00dft nach eingehender Beratung die Vertagung der Abstimmung, um noch weitere Informationen einzuholen.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2026-OG-BEIL-23%7C20262503100241%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2026-OG-BEIL-23%7C20262503100241%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2026-OG-BEIL-23%7CMITOBnoe%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2026-OG-BEIL-23","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":false},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2026-OG-BEIL-23%7Czt_0%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2026-OG-BEIL-23","number":"2","name":"Windpark","public":false}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-22","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"6. Sitzung des Gemeinderates Beilstein","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2025-12-11T18:00:00+01:00","end":"2025-12-11T18:56:00+01:00","location":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-22/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Alte Schule, , 56814 Beilstein","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"room":"Alte Schule","postalCode":"56814","subLocality":"Beilstein","locality":"Beilstein","web":"https://vgcochem.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/organization/OG-BEIL"],"organization_active_1":"1","participant":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/630","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/125","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/769","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/853","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/926","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/8","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/743","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/999"],"invitation":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/sib%7C2025-OG-BEIL-22","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Bekanntmachung","fileName":"bekanntmachung.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-12-01","size":17056,"sha1Checksum":"bfe2360d210f44cfe539305d6a299074dfb96e98","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2025-OG-BEIL-22","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2025-OG-BEIL-22","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2025-OG-BEIL-22","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-12-19","size":132967,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2025-OG-BEIL-22","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2025-OG-BEIL-22","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2025-OG-BEIL-22","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-12-19","size":132967,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2025-OG-BEIL-22","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2025-OG-BEIL-22","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-22%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-22","number":"1","name":"Vorstellung des Windparks Senheim durch die Fa. Boreas","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-22%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-12-15","size":4636,"text":"  1. Vorstellung des Windparks Senheim durch die Fa. Boreas     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-22%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-22%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-22%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-22","number":"2","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-22%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-12-15","size":10036,"text":"Zu diesem Tagesordnungspunkt begr\u00fc\u00dft der Vorsitzende Herrn Atrju Meyer von der Firma Boreas und \u00fcbergibt ihm das Wort. Dieser stellt den Windpark Senheim anhand einer Pr\u00e4sentation vor. Die Gemeinde hat die M\u00f6glichkeit, sich dem Windpark Senheim anzuschlie\u00dfen und ein Windrad auf gemeindeeigener Fl\u00e4che errichten zu lassen. Hierzu ist eine Vereinbarung mit der Gemeinde Senheim erforderlich. Ein gemeinsamer Termin mit Ortsb\u00fcrgermeister Volker Ahnen und Herrn B\u00fcrgermeister Wolfgang Lambertz soll im Januar stattfinden. Weiterhin werden verschiedene R\u00fcckfragen des Rates gekl\u00e4rt.  2. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Der Nikolaus ist in diesem Jahr wieder durchs Dorf gegangen und hat die Kinder zu Hause besucht. Die Aktion wurde sehr positiv aufgenommen, die Kinder haben sich gefreut. F\u00fcr das kommende Jahr besteht die \u00dcberlegung, zur fr\u00fcheren Form zur\u00fcckzukehren und die Nikolausfeier wieder gemeinsam in der alten Schule durchzuf\u00fchren  In der Bachstra\u00dfe ragen derzeit mehrere Pflastersteine deutlich heraus. Es hat bereits ein Gespr\u00e4ch mit dem Gemeindearbeiter stattgefunden. Dieser wurde beauftragt, die betroffenen Stellen zu pr\u00fcfen und die Pflastersteine entsprechend auszubessern.  Ein herzlicher Dank geht an alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die beim Schm\u00fccken der Tannenb\u00e4ume geholfen haben.  F\u00fcr das kommende Jahr ist ein Gemeindeputztag vorgesehen. Als m\u00f6gliche Termine stehen derzeit der 28.02.2026 oder der 14.03.2026 zur Auswahl. Das genaue Datum wird noch bekannt gegeben.  Die mobilen Inseln wurden zwischenzeitlich abgebaut. F\u00fcr Anfang 2026 wird eine R\u00fcckmeldung des LBM erwartet, um die Ma\u00dfnahme zu bewerten und zu pr\u00fcfen, ob dauerhaft installierte Verkehrsinseln in Betracht kommen.  In der Wehrstra\u00dfe hat ein Ortstermin mit dem Ordnungsamt zur Beurteilung der Parksituation stattgefunden. Seitens des Ordnungsamtes wurde keine Gef\u00e4hrdung festgestellt sodass derzeit kein Handlungsbedarf besteht.  Am B\u00fcrgerhaus hat ein Ortstermin mit der Denkmalschutzbeh\u00f6rde hinsichtlich der geplanten Streicharbeiten stattgefunden. Derzeit wird auf die erforderliche Genehmigung gewartet, bevor weitere Schritte erfolgen k\u00f6nnen.  Ein besonderer Dank gilt allen Helferinnen und Helfern, insbesondere der Feuerwehr, die den St.Martins-Umzug am 15.11.2025 unterst\u00fctzt haben. F\u00fcr die kommenden Jahre ist vorgesehen, den Umzug immer samstags stattfinden zu lassen.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-22%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-22%7CMITOBoe%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-22%7CEW%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-22","number":"3","name":"Einwohnerfragestunde","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-22%7CEW%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_EW_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-12-15","size":4754,"text":" 3. Einwohnerfragestunde   Es werden keine Fragen von den Einwohnern gestellt.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-22%7CEW%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-22%7CEW%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-22%7CBekannt%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-22","number":"4","name":"Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 04.11.2025","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-22%7CBekannt%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_Bekannt_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-12-15","size":5361,"text":" 4. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 04.11.2025   In der letzten nicht\u00f6ffentlichen Sitzung wurde \u00fcber Grundst\u00fccksangelegenheiten beraten.  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-22%7CBekannt%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-22%7CBekannt%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-22%7C20251111101006%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-22","number":"5","name":"Beratung und Beschlussfassung \u00fcber den Antrag zur Errichtung einer Schiffsanlagestelle","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/11301","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-22%7C20251111101006%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_20251111101006_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-12-15","size":111252,"text":"   5. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber den Antrag zur Errichtung einer Schiffsanlagestelle   Der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, liegt ein Antrag auf Plangenehmigung einer Anlegestelle in der Ortsgemeinde Beilstein vor. Die aus dem Jahre 1964 vorliegende schifffahrtspolizeiliche Genehmigung soll durch den Antrag auf Plangenehmigung erg\u00e4nzt werden.   Auf R\u00fcckfrage teilte der zust\u00e4ndige Sachbearbeiter der SGD mit, dass der betroffene Anleger Mosel km 61,25 rechtes Ufer im Jahr 2000 f\u00fcr die KD Schifffahrt bei einer Schiffsl\u00e4nge von 110 m schifffahrtspolizeilich genehmigt wurde. Die \u00dcbertragung an die Firma Viking wurde im Jahr 2005 dokumentiert. Aufgrund von ge\u00e4nderten Zust\u00e4ndigkeiten liegen der SGD Nord keine Papierakten der urspr\u00fcnglichen Genehmigungen vor.  Da die Liegestelle und deren Verankerung bereits existiert, m\u00fcssen voraussichtlich keine Arbeiten vor Ort durchgef\u00fchrt werden (siehe Erl\u00e4uterungsbericht). An dem Anleger sollen Schiffe mit einer L\u00e4nge von 110 m, Breite 11, 45 m, anlegen k\u00f6nnen. Die H\u00f6he der Schiffe ist nicht angegeben. Der Tiefgang wird mit 1,80 m bezeichnet.   Die Pontons liegen im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes L 98 Parkpl\u00e4tze der Ortsgemeinde Beilstein. Die Fl\u00e4che ist als Rad- und Fu\u00dfweg festgesetzt und befindet sich im Eigentum des Landesbetrieb Mobilit\u00e4t Cochem-Koblenz. Im Bereich der Ortsgemeinde sind weitere Anlegestellen vorhanden, f\u00fcr die voraussichtlich ebenfalls kurzfristig entsprechende Antr\u00e4ge auf eine Plangenehmigung gestellt werden m\u00fcssen.   Aufgrund der Vielzahl der bestehenden Anleger f\u00fcr gro\u00dfe Schiffe bestehen seitens des Gemeinderates erhebliche Bedenken. Hierbei insbesondere durch die Beeintr\u00e4chtigung des Ortsbildes des historischen Ortskerns der Ortsgemeinde Beilstein (Denkmalzone, Erhaltungs- und Gestaltungssatzung), der L\u00e4rmbel\u00e4stigung sowie der zus\u00e4tzlichen Verkehrsbelastung. Die Unterschiede zur  Firma Viking zur Tagesschifffahrt werden in der Sitzung erl\u00e4utert, insbesondere die geringere Gr\u00f6\u00dfe der Schiffe, keine Liegezeiten \u00fcber Nacht, und kein Liefer- und Personentransfer.   Nach eingehender Beratung versagt der Gemeinderat unter Bezug auf die vorgenannten Gr\u00fcnde das gemeindliche Einvernehmen.  Weiterhin steht der Gemeinderat der Tagesschifffahrt positiv entgegen.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-22%7C20251111101006%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-22%7C20251111101006%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-22%7C20252611101073%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-22","number":"6","name":"Anschaffung von Spielger\u00e4ten f\u00fcr den Spielplatz der Ortsgemeinde","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/11303","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-22%7C20252611101073%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_20252611101073_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-12-15","size":107970,"text":" 6. Anschaffung von Spielger\u00e4ten f\u00fcr den Spielplatz der Ortsgemeinde   Wie bereits in der letzten Gemeinderatssitzung besprochen, soll der Spielplatz Auf dem Teich durch die Anschaffung von zus\u00e4tzlichen Spielger\u00e4ten aufgewertet werden. Die Angebote hierzu liegen den Gemeinderatsmitgliedern vor. Die Anschaffungskosten w\u00fcrden zwischen 4.735,00  und 6.800,00  betragen. Die Montage k\u00f6nnte in Eigenleistung erfolgen. Als Fallschutz ist Rasen bzw. Sand ausreichend.   Zwischenzeitlich ist ein Zuschuss aus dem RZN-Programm f\u00fcr Spielplatzinvestitionen in H\u00f6he von 4.000,00  bewilligt worden. Au\u00dferdem liegt eine F\u00f6rderung von 1.500,00  f\u00fcr die Schaffung der Versch\u00f6nerung von \u00f6rtlichen Einrichtungen vor. Auch dieser Zuschuss k\u00f6nnte f\u00fcr den Spielplatz verwendet werden. Weitere ausreichende Haushaltsmittel sind ebenfalls vorhanden.    Der Gemeinderat ber\u00e4t und entscheidet sich aufgrund der Gr\u00f6\u00dfe des Trampolins und des dazugeh\u00f6rigen Turnrecks f\u00fcr das Angebot der Firma espas aus dem Zuschuss des RZN-Programms, sowie der Verwendung des Zuschusses zur Versch\u00f6nerung von \u00f6rtlichen Einrichtungen.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-22%7C20252611101073%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-22%7C20252611101073%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-22%7CMITOBnoe%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-22","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":false},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-22%7C20252611101070%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-22","number":"2","name":"Grundst\u00fccksangelegenheiten","public":false,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/11302"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-21","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"5. Sitzung des Gemeinderates Beilstein","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2025-11-04T18:00:00+01:00","end":"2025-11-04T19:50:00+01:00","location":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-21/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Alte Schule, , 56814 Beilstein","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"room":"Alte Schule","postalCode":"56814","subLocality":"Beilstein","locality":"Beilstein","web":"https://vgcochem.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/organization/OG-BEIL"],"organization_active_1":"1","participant":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/630","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/125","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/853","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/633","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/632","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/926","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/8","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/739"],"invitation":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/sib%7C2025-OG-BEIL-21","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Bekanntmachung","fileName":"bekanntmachung.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-10-27","size":17537,"sha1Checksum":"be38dbd979d35b929cee43b6cd21ad479fadc5e7","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2025-OG-BEIL-21","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2025-OG-BEIL-21","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2025-OG-BEIL-21","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-11-19","size":250537,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2025-OG-BEIL-21","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2025-OG-BEIL-21","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2025-OG-BEIL-21","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-11-19","size":250537,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2025-OG-BEIL-21","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2025-OG-BEIL-21","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-21%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-21","number":"1","name":"Vorstellung des Windparks Senheim durch die Firma Boreas","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-21%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-11-19","size":4801,"text":"1. Vorstellung des Windparks Senheim durch die Firma Boreas   Durch Beschluss wurde der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-21%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-21%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-21%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-21","number":"2","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-21%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-11-19","size":111132,"text":"2. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Aus der Bev\u00f6lkerung gibt es mehrfach Beschwerden bez\u00fcglich der Parksituation an der Kreuzung  Alte Wehrstra\u00dfe . Ein Ortstermin zusammen mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Cochem ist in Planung.  Die Kosten f\u00fcr einen neuen Parkautomaten belaufen sich auf 7.209,02  es wird die M\u00f6glichkeit geschaffen, sein Parkticket k\u00fcnftig per Handyapp zu l\u00f6sen, der Ortsgemeinde entstehen hierf\u00fcr keine Kosten.  Die Firma Viking plant, den Anleger zu vergr\u00f6\u00dfern, um k\u00fcnftig gr\u00f6\u00dfere Hotelschiffe aufnehmen zu k\u00f6nnen. Der Gemeinderat lehnt dieses Vorhaben ab und hat zur rechtlichen Kl\u00e4rung einen Anwalt beauftragt.  Mit der Firma SPIE SAG fand ein Ortstermin zur Planung der neuen Parkraumbeleuchtung auf dem Parkplatz Richtung Briedern statt. Aufgrund einer zus\u00e4tzlichen Stra\u00dfenlaterne und dem damit verbundenen Mehrbedarf an Stromkabel erh\u00f6hen sich die Kosten hierf\u00fcr um ca. 3.815,55  auf insgesamt ca. 49.357,15 . Die Bauarbeiten sollen bis zur neuen Saisoner\u00f6ffnung abgeschlossen sein.  Der  Pilgerweg  in Richtung Grenderich wird durch eine Firma freigeschnitten.  Die Wasserr\u00fcckhaltebecken werden im Laufe des Winters ausgebaggert.  Die Blumenk\u00e4sten im Ort wurden mit einer Winterbepflanzung versehen. Auf mehreren Wiesenfl\u00e4chen wurden Blumenzwiebeln f\u00fcr das Fr\u00fchjahr gesetzt.  Die Geschwindigkeitsanzeigetafel  Alte Wehrstra\u00dfe  wurde instandgesetzt.  Im Bereich des Parkplatzes  Im M\u00fchlental  wurde im Sommer eine provisorische Verkehrsberuhigung errichtet und soll in den kommenden Monaten eventuell wieder abgebaut werden.  Der St. Martinsumzug findet dieses Jahr am 15.11 statt.  Mit 22 Teilnehmer war der Seniorentag sehr erfolgreich.  Aufgrund der vielen Starkregenereignisse in der letzten Zeit \u00fcberlegt die Ortsgemeinde Sands\u00e4cke anzuschaffen.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-21%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-21%7CMITOBoe%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-21%7CEW%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-21","number":"3","name":"Einwohnerfragestunde","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-21%7CEW%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_EW_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-11-19","size":5973,"text":"3. Einwohnerfragestunde   Es erfolgt eine Anfrage bez\u00fcglich einer m\u00f6glichen Verkehrsberuhigung (Tempo 30) gestellt. Der Vorsitzende f\u00fchrt hierzu aus, dass dies gemeinsam mit der Stra\u00dfenverkehrsbeh\u00f6rde, bei einem Ortstermin er\u00f6rtert wird.  Es wird die Frage gestellt, ob die Parkplatzbeschilderung am Moselparkplatz dahingehend ge\u00e4ndert wird, dass auch Kraftr\u00e4der (Motorr\u00e4der) die Parkfl\u00e4chen nutzen k\u00f6nnen/d\u00fcrfen. Bislang ist das Parken dort nur f\u00fcr PKW gestattet. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Beschilderung in Verbindung mit dem neuen Parkautomaten ge\u00e4ndert wird.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-21%7CEW%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-21%7CEW%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-21%7C20251010100946%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-21","number":"4","name":"Anschaffung von Spielger\u00e4ten f\u00fcr den Spielplatz","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/11361","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-21%7C20251010100946%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_20251010100946_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-11-19","size":107358,"text":"4. Anschaffung von Spielger\u00e4ten f\u00fcr den Spielplatz   Der Spielplatz Auf dem Teich soll durch die Anschaffung von zus\u00e4tzlichen Spielger\u00e4ten aufgewertet werden. Der Vorsitzende hat mehrere Angebote f\u00fcr ein Trampolin und ein Doppelreck eingeholt. Die Angebote liegen den Gemeinderatsmitgliedern vor. Die Anschaffungskosten w\u00fcrden zwischen ca. 4.735,00  und 6.800,00  liegen. Die Montage k\u00f6nnte in Eigenleistung erfolgen. Als Fallschutz ist Rasen bzw. Sand ausreichend.   Ausreichende Haushaltsmittel sind vorhanden. Des Weiteren kann ggf. ein Zuschuss aus dem RZN-Programm gew\u00e4hrt werden. Mit dieser Entscheidung ist in den n\u00e4chsten Wochen zu rechnen. Eine Auftragsvergabe kann jedoch erst nach Bewilligung des Zuschusses erfolgen.   Der Gemeinderat ist sich grunds\u00e4tzlich \u00fcber die Anschaffung einig, ein endg\u00fcltiger Beschluss soll nach erfolgter Bewilligung des Zuschusses gefasst werden.   Abstimmungsergebnis: einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-21%7C20251010100946%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-21%7C20251010100946%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-21%7C20252608100784%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-21","number":"5","name":"Beratung und Beschlussfassung \u00fcber das Forderungspapier der Initiative \"Jetzt reden wir\"","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/11364","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-21%7C20252608100784%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_20252608100784_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-11-19","size":131837,"text":"5. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber das Forderungspapier der Initiative  Jetzt reden wir    Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz  insbesondere der verbandsangeh\u00f6rigen Gemeinden  verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielr\u00e4ume f\u00fcr Interessen und Bed\u00fcrfnisse der \u00f6rtlichen Gemeinschaft, \u00fcberlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterst\u00fctzung und eine \u00fcberbordende B\u00fcrokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden m\u00fcssen.  Die Politik auf Bundes- und Landesebene muss sich endlich ehrlich machen, soll die kommunale Selbstverwaltung i. S. d. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 1 bis 3 LV-RP nicht kollabieren. Nach dem Motto: Gemeinsam sind wir st\u00e4rker  jetzt handeln haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadtr\u00e4te \u00fcberparteilich und sachlich mit nachstehenden  ausgew\u00e4hlten  Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend besch\u00e4ftigt und tragen diese nach Beschlussfassung an Herrn Ministerpr\u00e4sidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung sp\u00fcrbarer und ernsthafter Schritte  auch im Bundesrat  heran. Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Beilstein befasst sich mit dem vorliegenden Forderungspapier zur St\u00e4rkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung f\u00fcr eine lebenswerte Heimat. Dieses beinhaltet zusammengefasst: Abstract  Forderungspapier Jetzt reden WIR  Ortsgemeinden stehen auf! Die Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sehen ihre kommunale Selbstverwaltung insbesondere durch eine unzureichende Finanzausstattung, \u00fcberbordende B\u00fcrokratie, eingeschr\u00e4nkte Planungshoheit und \u00fcberlastetes Ehrenamt akut gef\u00e4hrdet. Das Forderungspapier richtet sich an Landes- und Bundespolitik mit dem Ziel, die Handlungsf\u00e4higkeit vor Ort nachhaltig zu sichern. Zentrale Forderungen sind: Finanzielle Eigenst\u00e4ndigkeit: Reformans\u00e4tze des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zur Finanzierung von Sozial- und Jugendhilfelasten; Einf\u00fchrung eines bundesstaatlichen Konnexit\u00e4tsprinzips bzw. Sch\u00e4rfung des Konnexit\u00e4tsprinzips nach Art. 49 Abs. 5 LV-RP; St\u00e4rkung und Verstetigung der Finanzausgleichs- bzw. Gesamtschl\u00fcsselmasse und Abbau zweckgebundener Zuweisungen zugunsten allgemeiner Zuweisungen. Planungs- und Handlungshoheit: Einschr\u00e4nkung \u00fcbergeordneter Eingriffe; Sicherung von Abstandsfl\u00e4chen bei Energieanlagen; Erhalt wiederkehrender Stra\u00dfenausbaubeitr\u00e4ge und bedarfsgerechte Finanzierung von Infrastruktur.  Entb\u00fcrokratisierung und St\u00e4rkung des Ehrenamtes: Vereinfachung von Vergabe- und Verwaltungsverfahren; Digitalisierung; fl\u00e4chendeckende Aufgabekritik und Reduzierung von Standards auf ein unabdingbares Ma\u00df sowie Unterst\u00fctzung des Ehrenamtes durch das Land gegen\u00fcber Arbeitgebern.  Die Gemeinden fordern sp\u00fcrbare gesetzliche und finanzielle Ma\u00dfnahmen, um ihre Rolle als Fundament von Demokratie und Heimat im l\u00e4ndlichen Raum zu erhalten und zu st\u00e4rken.  Verfasser: Berthold Sch\u00e4fer, Ortsb\u00fcrgermeister Ortsgemeinde Alflen Thomas Sch\u00e4fer, Erster Beigeordneter Ortsgemeinde Dohr Stefan Thomas, Ortsb\u00fcrgermeister Ortsgemeinde Faid Matthias Hetger, Ortsb\u00fcrgermeister Ortsgemeinde Hambuch Johannes Hammes, Ortsb\u00fcrgermeister Ortsgemeinde Zettingen Kontakt: ortsgemeinden-stehen-auf@web.de    Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Beilstein schlie\u00dft sich der Initiative Jetzt reden WIR  Ortsgemeinden stehen auf! an und beschlie\u00dft das vorliegende Forderungspapier zur St\u00e4rkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung f\u00fcr eine lebenswerte Heimat. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis sp\u00e4testens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen. Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpr\u00e4sidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden \u00fcbergeben werden.   Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen,   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-21%7C20252608100784%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-21%7C20252608100784%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-21%7C20250610100915%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-21","number":"6","name":"Errichtung einer Glas-Terrassen\u00fcberdachung f\u00fcr die Au\u00dfengastronomie an der Klostertreppe","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/11359","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-21%7C20250610100915%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_20250610100915_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-11-19","size":6628,"text":"6. Errichtung einer Glas-Terrassen\u00fcberdachung f\u00fcr die Au\u00dfengastronomie an der Klostertreppe   Es ist beabsichtigt, auf dem im unbeplanten Innenbereich der Ortsgemeinde gelegenen Grundst\u00fcck an der Klostertreppe eine Glas-Terrassen\u00fcberdachung \u00fcber die Au\u00dfengastronomie zu errichten. Das Grundst\u00fcck liegt in der Denkmalzone sowie im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung historischer Ortskern der Ortsgemeinde Beilstein. Eine denkmalrechtliche Genehmigung ist daher erforderlich.   Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.   Abstimmungsergebnis: einstimmig   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-21%7C20250610100915%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-21%7C20250610100915%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-21%7C20252010100964%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-21","number":"7","name":"Unterhaltungsarbeiten im Gemeindehaus und B\u00fcrgerhaus;\r\nAuftragsvergabe","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/11362","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-21%7C20252010100964%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_20252010100964_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-11-19","size":7136,"text":"7. Unterhaltungsarbeiten im Gemeindehaus und B\u00fcrgerhaus; Auftragsvergabe   Im Gemeindehaus, Auf dem Teich 3 und im B\u00fcrgerhaus auf dem Markplatz werden Sanit\u00e4r- und Malerarbeiten notwendig. Der Ortsgemeinde liegen verschiedene Angebote vor.    Der Gemeinderat beschlie\u00dft, zun\u00e4chst nur die Sanierung der Herrentoilette im Gemeindehaus  Alte Schule  durchzuf\u00fchren. Der Rat erm\u00e4chtigt den Vorsitzenden, im Benehmen mit den Beigeordneten die notwendigen Auftr\u00e4ge zu erteilen. Die Vergabe hat an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erfolgen.  Vor der Beschlussfassung \u00fcber die Auftragsvergabe zur Sanierung des B\u00fcrgerhauses auf dem Marktplatz ist ein Abstimmungstermin mit der zust\u00e4ndigen Denkmalschutzbeh\u00f6rde erforderlich, um denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen zu wahren. Der Gemeinderat erm\u00e4chtigt den Vorsitzenden, weitere Angebote einzuholen und die notwendigen Auftr\u00e4ge im Benehmen mit den Beigeordneten zu vergeben.   Abstimmungsergebnis: einstimmig   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-21%7C20252010100964%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-21%7C20252010100964%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-21%7CMITOBnoe%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-21","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":false},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-21%7C20250810100932%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-21","number":"2","name":"Grundst\u00fccksangelegenheiten","public":false,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/11360"},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-21%7C20252110100966%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-21","number":"3","name":"Grundst\u00fccksangelegenheiten","public":false,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/11363"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-20","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"4. Sitzung des Gemeinderates Beilstein","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2025-05-12T20:00:00+02:00","end":"2025-05-12T22:10:00+02:00","location":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-20/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Alte Schule, , 56814 Beilstein","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"room":"Alte Schule","postalCode":"56814","subLocality":"Beilstein","locality":"Beilstein","web":"https://vgcochem.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/organization/OG-BEIL"],"organization_active_1":"1","participant":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/630","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/125","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/769","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/853","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/633","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/632","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/926","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/8","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/510"],"invitation":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/sib%7C2025-OG-BEIL-20","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Bekanntmachung","fileName":"bekanntmachung.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-05-06","size":18231,"sha1Checksum":"5a9fac49fa57081096fef1e4585fc97335d1fade","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2025-OG-BEIL-20","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2025-OG-BEIL-20","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2025-OG-BEIL-20","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-05-20","size":339320,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2025-OG-BEIL-20","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2025-OG-BEIL-20","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2025-OG-BEIL-20","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-05-20","size":339320,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2025-OG-BEIL-20","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2025-OG-BEIL-20","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-20%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-20","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-20%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-05-20","size":9437,"text":"1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Die Stahlrinne an der Moselstra\u00dfe wurde gereinigt und repariert.  Die Firma Oster hat die Kaskadentreppe freigem\u00e4ht.  Aufgrund der Hochwasser- und Starkregenereignisse wurden die B\u00e4che in Der Ortsgemeinde kontrolliert.  Die Parkplatzmarkierungen wurden erneuert.  Der Putztag war in diesem Jahr sehr erfolgreich.  Dieses Jahr ist zu Ostern ein Osterhase durchs Dorf gegangen. Die R\u00fcckmeldungen hierzu waren durchweg positiv.  Das Ordnungsamt sowie die Denkmalpflege wurden aufgrund der Schmierereien an einem Haus informiert.  Es wurde eine Firma beauftragt das B\u00fcrgerhaus und die Alte Schule zu reinigen. Der erste Einsatz soll am 13.05. stattfinden.  Zur Erneuerung der Toilettenanlagen werden bereits Angebote eingeholt.  Eine Stra\u00dfenlaterne in der Bachstra\u00dfe wurde erneuert.  Die Firma SPIE SAG wurde beauftragt Steckdosen an den Stra\u00dfenlampen anzubringen.  Die Defibrillatoren wurden gewartet. Die f\u00fcr die Zeit der Wartung bereitgestellten Ersatzger\u00e4te konnten demnach wieder gegen die der Gemeinde ausgetauscht werden.  Die Ortsgemeinde ist an den LBM herangetreten um eine Verkehrsberuhigungsinsel auf der Fahrbahn in Richtung Grenderich (in H\u00f6he des Schotterparkplatzes) aufzustellen. Diese soll zun\u00e4chst provisorisch angebracht und nach einer positiven Testphase fest installiert werden.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7CMITOBoe%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-20%7C20242011101234%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-20","number":"2","name":"Beratung und Beschlussfassung der Forstwirtschaftspl\u00e4ne f\u00fcr 2025 und 2026","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/9231","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-20%7C20242011101234%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_20242011101234_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-05-20","size":115924,"text":"2. Beratung und Beschlussfassung der Forstwirtschaftspl\u00e4ne f\u00fcr 2025 und 2026   Planung 2025 Im Produktionsplan Holz ist ein Holzeinschlag von 153 FM geplant. Dieser gliedert sich wie folgt auf:  - 27 FM Eiche - 7 FM sonstiges Laubholz - 125 FM Douglasie  Den geplanten Einnahmen aus dem Holzverkauf in H\u00f6he von ca. 13.769,00  stehen Ausgaben f\u00fcr Holzeinschlag und r\u00fccken in H\u00f6he von ca. 3.800,00  gegen\u00fcber.  Der Plan Sonstiger Forstbetrieb umfasst u.a. Schutz-, Pflanz-, Infrastruktur- und Pflegearbeiten mit einem Gesamtausgabevolumen in H\u00f6he von 11.740,00 .   Dem stehen Einnahmen durch F\u00f6rdergelder aus dem klimaangepassten Waldmanagement und ma\u00dfnahmebezogene F\u00f6rderung in H\u00f6he von insgesamt 19.825,00  sowie Einnahmen aus der Wildschadensverh\u00fctungspauschale in H\u00f6he von 500,00  gegen\u00fcber.  Im Einzelnen sind folgende Ma\u00dfnahmen bzw. Ausgabepositionen geplant:   Waldbegr\u00fcndung 4.500,00   Waldschutz gegen Wild 6.440,00   Verkehrssicherung 500,00   Wegebau und Unterhaltung 200,00   Sonstiges Material 100,00    Hinzu kommen: Umlage an die Verbandsgemeinde, Berufsgenossenschaft, Grundsteuer, Versicherungen und sonstige Beitr\u00e4ge in H\u00f6he von insgesamt 6.000,00 .  Es ist mit einem Betriebsergebnis in H\u00f6he von ca. 12.554  zu rechnen.  Planung 2026 Im Produktionsplan Holz ist ein Holzeinschlag von 56 FM geplant. Dieser gliedert sich wie folgt auf:  - 15 FM Eiche - 10 FM Buche - 31 FM sonstiges Laubholz  Den geplanten Einnahmen aus dem Holzverkauf in H\u00f6he von ca. 2.396,00  stehen Ausgaben f\u00fcr Holzeinschlag und r\u00fccken in H\u00f6he von ca. 1.360,00  gegen\u00fcber.  Der Plan Sonstiger Forstbetrieb umfasst u.a. Schutz-, Pflanz-, Infrastruktur- und Pflegearbeiten mit einem Gesamtausgabevolumen in H\u00f6he von 7.550,00 .   Dem stehen Einnahmen durch F\u00f6rdergelder aus dem klimaangepassten Waldmanagement und ma\u00dfnahmebezogene F\u00f6rderung in H\u00f6he von insgesamt 13.975,00  sowie Einnahmen aus der Wildschadensverh\u00fctungspauschale in H\u00f6he von 500,00  gegen\u00fcber.  Im Einzelnen sind folgende Ma\u00dfnahmen bzw. Ausgabepositionen geplant:   Waldbegr\u00fcndung 4.550,00   Waldschutz gegen Wild 2.200,00   Verkehrssicherung 500,00   Wegebau und Unterhaltung 200,00   Sonstiges Material 100,00    Hinzu kommen: Umlage an die Verbandsgemeinde, Berufsgenossenschaft, Grundsteuer, Versicherungen und sonstige Beitr\u00e4ge in H\u00f6he von insgesamt 6.000,00 .  Es ist mit einem Betriebsergebnis in H\u00f6he von ca. 1.961  zu rechnen.   Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Entw\u00fcrfen der Forstwirtschaftspl\u00e4ne f\u00fcr 2025 und 2026 zu.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7C20242011101234%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7C20242011101234%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-20%7C20251102100117%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-20","number":"3","name":"Bekanntgabe einer Eilentscheidung\r\nTeilnahme an der 6. B\u00fcndelausschreibung Strom 2026 - 2028","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/9232","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-20%7C20251102100117%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20251102100117_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-05-20","size":115044,"text":"3. Bekanntgabe einer Eilentscheidung Teilnahme an der 6. B\u00fcndelausschreibung Strom 2026 - 2028   Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (KB) bat Gemeinden und kommunalen Einrichtungen die M\u00f6glichkeit an, sich zusammen zu schlie\u00dfen um Strom f\u00fcr den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre) zu besseren Konditionen einzukaufen. F\u00fcr die Teilnahme war eine Bevollm\u00e4chtigung der KB durch die Ortsgemeinde erforderlich.  Da die Ortsgemeinde bereits \u00fcber einen bestehenden Stromliefervertrag bis zum 31. Dezember 2026 verf\u00fcgt, erfolgt der neue Lieferbeginn fr\u00fchestens zum 1. Januar 2027.  Die Kosten betragen 150 Euro pro Teilnehmer plus 12 Euro ab der siebten zus\u00e4tzlichen Abnahmestelle. Die Ortsgemeinde Beilstein verf\u00fcgt \u00fcber 4 Abnahmestellen, sodass die voraussichtlichen Kosten 150 Euro betragen. Sollte die Ausschreibung vor dem Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden oder die Ortsgemeinde ihre Teilnahme zur\u00fcckziehen, wird eine Pauschale von 10 Euro pro Abnahmestelle f\u00e4llig.  F\u00fcr die Strombeschaffung standen drei unterschiedliche Modelle zur Auswahl. Die Ortsgemeinde Beilstein erf\u00fcllt jedoch die Voraussetzungen f\u00fcr das Spotmarktmodell und das Bilanzkreismodell nicht, sodass ausschlie\u00dflich die strukturierte Beschaffung in Betracht kommt.  Die Ausschreibung wird europaweit durchgef\u00fchrt und erfolgt in mehreren Wettbewerbsrunden, um g\u00fcnstige Marktbedingungen zu nutzen. Die Kommunalberatung \u00fcbernimmt das gesamte Verfahren und erteilt den Zuschlag f\u00fcr das wirtschaftlichste Angebot.  Die Anmeldung zur Teilnahme an der B\u00fcndelausschreibung endete am 4. April 2025. Da eine fristgerechte Beschlussfassung im Gemeinderat nicht mehr m\u00f6glich war, wurde in Abstimmung mit den Beigeordneten folgende Eilentscheidung getroffen:   Die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugeh\u00f6rigen Anlagen wurden zustimmend zur Kenntnis genommen.  Die Verwaltung wurde bevollm\u00e4chtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung ab dem 01.01.2027 zu beauftragen und alle erforderlichen Handlungen und Willenserkl\u00e4rungen abzugeben und entgegenzunehmen.  Das Vergabegremium der Kommunalberatung wurde erm\u00e4chtigt, im Namen der Ortsgemeinde Beilstein die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen vorzunehmen.  Die Ortsgemeinde Beilstein verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als verbindlich anzuerkennen und den Strom f\u00fcr die vereinbarte Vertragslaufzeit von dem Anbieter zu beziehen, der den Zuschlag erh\u00e4lt.  Die Ausschreibung erfolgt f\u00fcr die Ortsgemeinde Beilstein unter den folgenden Ma\u00dfgaben:  A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms: Normalstrom (keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)  B. Beschaffungsmodell: Strukturierte Beschaffung  fixer Lieferpreis f\u00fcr jedes Kalenderjahr  C. Zuordnung: Die Auswahl nach A und B gilt f\u00fcr alle Abnahmestellen der Gemeinde.   Der Rat nimmt die Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis.  Abstimmungsergebnis: Einstimmig   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7C20251102100117%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7C20251102100117%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-20%7C20252204100434%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-20","number":"4","name":"Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Beilstein f\u00fcr die Haushaltsjahre 2025 und 2026","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/9233","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-20%7C20252204100434%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_20252204100434_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-05-20","size":117723,"text":"4. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Beilstein f\u00fcr die Haushaltsjahre 2025 und 2026   Zu diesem Tagesordnungspunkt begr\u00fc\u00dft der Vorsitzende Frau Marie Henzgen von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem und erteilt ihr das Wort. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025/2026 der Ortsgemeinde Beilstein liegt den Ratsmitgliedern vor.   Einwohnerbeteiligung Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsm\u00f6glichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verf\u00fcgbar zu halten. Die M\u00f6glichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Nr. 15/2025, bekanntgegeben. In dieser \u00f6ffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinde Beilstein die M\u00f6glichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 14.04.2025 Vorschl\u00e4ge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan f\u00fcr die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung erfolgen. Sollten innerhalb dieser Frist Vorschl\u00e4ge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln.   Es wurden keine Vorschl\u00e4ge im Rahmen der Einwohnerbeteiligung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem eingereicht.   Haushaltsplan 2025 Im vorliegenden Haushaltsplan f\u00fcr das Haushaltsjahr 2025 wird im Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag in H\u00f6he von 77.530  ausgewiesen. Der ordentliche Finanzhaushalt weist einen Fehlbetrag in H\u00f6he von 56.950  aus. Unter Ber\u00fccksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen in H\u00f6he von 5.480  erh\u00f6ht sich der Fehlbetrag im ordentlichen Bereich auf 62.430 . An Investitionsauszahlungen sind 83.500  eingeplant. Diesen stehen keine Investitionseinzahlungen gegen\u00fcber, so dass sich ein Fehlbetrag in H\u00f6he von 83.500  ergibt. Die Finanzierung des Defizites im ordentlichen (laufenden) Bereich sowie im Investitionsbereich kann mit den liquiden Mitteln der Ortsgemeinde Beilstein finanziert werden. Die einzelnen Investitionsma\u00dfnahmen k\u00f6nnen der Investitions\u00fcbersicht, welche dem Haushaltsplan beigef\u00fcgt ist, entnommen werden.   Zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 verf\u00fcgt die Ortsgemeinde Beilstein \u00fcber liquide Mittel (Forderungen gegen\u00fcber der Einheitskasse) in H\u00f6he von rund 1.008.300 . Mit der vorliegenden Planung m\u00fcssen 145.930  aus den liquiden Mitteln entnommen werden, so dass sich der Bestand auf rund 862.370  reduziert.  Haushaltsplan 2026 F\u00fcr das Haushaltsjahr 2026 wird im Ergebnishaushalt mit einem Jahres\u00fcberschuss in H\u00f6he von 2.600  gerechnet. Der ordentliche Finanzhaushalt weist einen \u00dcberschuss in H\u00f6he von 34.520  aus. Da in 2025 der Investitionskredit vollst\u00e4ndig getilgt worden ist, m\u00fcssen in 2026 keine ordentlichen Tilgungen geleistet werden. Demnach verbleibt der \u00dcberschuss im ordentlichen Bereich in H\u00f6he von 34.520 . An Investitionsauszahlungen sind 111.500  geplant. Diesen stehen Investitionseinzahlungen in H\u00f6he von 44.000  gegen\u00fcber, so dass sich ein Fehlbetrag in H\u00f6he von 67.500  ergibt. Dieses Defizit kann zum einen mit dem \u00dcberschuss im ordentlichen Bereich und den liquiden Mitteln der Ortsgemeinde finanziert werden. Die einzelnen Investitionsma\u00dfnahmen ergeben sich aus der dem Haushaltsplan beigef\u00fcgten Investitions\u00fcbersicht.   Zum Ende des Haushaltsjahres 2026 muss die Ortsgemeinde Beilstein planm\u00e4\u00dfig 32.980  aus den liquiden Mitteln entnehmen, der Bestand reduziert sich demnach auf rund 829.390 .  Steuers\u00e4tze Nach eingehender Beratung des Gemeinderates beschlie\u00dft dieser die Steuers\u00e4tze nach \u00a7 5 der Haushaltssatzung auf das Niveau der Hebes\u00e4tze im Haushaltsjahr 2023 r\u00fcckwirkend zum 01.01.2025 zu senken. Die Hebes\u00e4tze werden demnach wie folgt neu festgesetzt:  Grundsteuer A von bisher 345 v.H. auf neu 300 v.H. Grundsteuer B von bisher 465 v.H. auf neu 350 v.H. Gewerbesteuer von bisher 380 v.H. auf neu 365 v.H.  Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung   Der Ortsgemeinderat Beilstein beschlie\u00dft die vorliegende Haushaltssatzung einschlie\u00dflich der neu festgesetzten Hebes\u00e4tze unter \u00a7 5 der Haushaltssatzung, und der hieraus resultierenden Anpassungen der Haushaltsans\u00e4tze, f\u00fcr die Haushaltsjahre 2025 und 2026.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7C20252204100434%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7C20252204100434%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-20%7C20251704100430%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-20","number":"5","name":"\u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Erhebung eines Tourismusbeitrags in der Ortsgemeinde Beilstein","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/9234","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-20%7C20251704100430%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_20251704100430_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-05-20","size":108487,"text":"5. \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Erhebung eines Tourismusbeitrags in der Ortsgemeinde Beilstein   Durch die zwischenzeitlich erfolgte Anpassung der Gewinns\u00e4tze durch den Gemeinde- und St\u00e4dtebund Rheinland-Pfalz f\u00fcr das Erhebungsjahr 2025 ist erneut eine \u00c4nderung der TBS erforderlich. Mit der erforderlichen Satzungs\u00e4nderung werden die Gewinns\u00e4tze 2023 f\u00fcr das Beitragsjahr 2025 vom Gemeinderat festgesetzt. Weiterhin ist eine Betriebsart in der anliegenden Betriebsartentabelle zu erg\u00e4nzen.  Erl\u00e4uterung zur Ma\u00dfstabskomponente Gewinnsatz Der sog. Gewinnsatz beziffert den betriebsartspezifischen Gewinnanteil am Umsatz und wird aus Rechtssicherheitsgr\u00fcnden regelm\u00e4\u00dfig angepasst. Hierzu wurden die zum Jahresende 2024 vom Gemeinde- und St\u00e4dtebund Rheinland-Pfalz ver\u00f6ffentlichten Gewinns\u00e4tze f\u00fcr das Jahr 2023 in die nachstehende Satzungs\u00e4nderung \u00fcbernommen.  Erl\u00e4uterung zur Erg\u00e4nzung einer Betriebsart Bei Satzungserstellung wurden in die Betriebsartentabelle nur die Betriebsarten aufgenommen, die auch den damals in der Ortsgemeinde Beilstein angesiedelten Betrieben zuzuordnen waren. Zwischenzeitlich ist jedoch ein weiterer tourismusbeitragspflichtiger Betrieb hinzugekommen, dessen Betriebsart nicht in der bisherigen Betriebsartentabelle enthalten ist. Daher ist die Betriebsartentabelle um die folgende Betriebsart zu erg\u00e4nzen; der Vorteilssatz ist vom Gemeinderat zu beschlie\u00dfen.          Nachrichtlich: Betriebsart Bezeichnung     Vorteilssatz \u00fcbrige Ortsgemeinden         im Bereich der VG Cochem  FC02               Computer-/IT-Dienstleistungen, Softwareher-              4  5 v. H.                         stellung, Webdesign, sonst. techn. Unternehmens-                         beratung       Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Erhebung eines Tourismusbeitrags zu.  Der Vorteilssatz der zu erg\u00e4nzenden Betriebsart wird wie folgt festgesetzt:  FC02               Computer-/IT-Dienstleistungen, Softwareher-             4 v. H.                         stellung, Webdesign, sonst. techn. Unternehmens-                         beratung       Abstimmungsergebnis: Einstimmig   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7C20251704100430%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7C20251704100430%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-20%7C20250104100388%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-20","number":"6","name":"Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die H\u00f6he des Abl\u00f6sebetrages f\u00fcr Stellpl\u00e4tze","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/9235","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-20%7C20250104100388%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_20250104100388_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-05-20","size":112156,"text":"6. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die H\u00f6he des Abl\u00f6sebetrages f\u00fcr Stellpl\u00e4tze   Gem\u00e4\u00df \u00a7 47 Landesbauordnung (LBauO) kann die Ortsgemeinde die H\u00f6he des Geldbetrages je Stellplatz oder Garage durch Satzung festlegen. Die aktuelle Satzung der Ortsgemeinde Beilstein, zuletzt angepasst 2010, setzt einen Betrag von 4.000  fest.   Zur Neukalkulation des Geldbetrages werden die Herstellungskosten der Ortsgemeinde Mesenich aus dem Jahre 2019 herangezogen. Zudem wurde die Steigerung der Baukosten (36 % laut Baupreisindex) ber\u00fccksichtigt. Danach belaufen sich die Kosten f\u00fcr die Anlegung von ebenerdigen Stellpl\u00e4tzen auf rd. 3.642,86  pro Stellplatz. Der zu ber\u00fccksichtigende mittlere Bodenrichtwert von 200 /m betr\u00e4gt 5.000  pro Stellplatz. Von der sich somit ergebenden Gesamtsumme von 8.642,86  sind nach der Landesbauordnung 60 % als Geldbetrag in der Satzung als Abl\u00f6severtrag festzusetzen. Dies w\u00e4re ein Betrag von 5.185,71 .  Der Geldbetrag ist in jeweils angemessenem Verh\u00e4ltnis und Reihenfolge zu verwenden f\u00fcr die Herstellung, Instandsetzung und Modernisierung von Parkpl\u00e4tzen. Investive Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung des \u00f6ffentlichen Personennahverkehrs oder des Fahrradverkehrs f\u00fcr sonstige Ma\u00dfnahmen, die den Bedarf an Parkeinrichtungen verringern.   Der Gemeinderat beschlie\u00dft die \u00c4nderung der Satzung und legt den Abl\u00f6sebetrag auf 4.500  fest.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7C20250104100388%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7C20250104100388%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-20%7C20252904100475%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-20","number":"7","name":"\u00c4nderung Parkraumbewirtschaftung in Beilstein","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/9236","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-20%7C20252904100475%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_20252904100475_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-05-20","size":245736,"text":"7. \u00c4nderung Parkraumbewirtschaftung in Beilstein  Die Ortsgemeinde beabsichtigt die Anschaffung eines neuen Parkscheinautomaten. Mit diesem Automaten soll die Bezahlung per Smartphone (QR-Code) sowie mit Bargeld m\u00f6glich sein. Dar\u00fcber hinaus ist die Bezahlm\u00f6glichkeit \u00fcber das Smartphone bei allen anderen Parkscheinautomaten mittels QR-Code nachzur\u00fcsten. Der neue Parkscheinautomat ersetzt einen \u00e4lteren Automaten, welcher sodann auf dem oberen Busparkplatz aufgestellt wird. Hier sollen zuk\u00fcnftig Busse sowie Wohnmobile parken und die Parkgeb\u00fchr 10  f\u00fcr 3 Stunden betragen. Der untere Parkplatz ist ausschlie\u00dflich f\u00fcr Busse auszuschildern und die Parkgeb\u00fchr soll hier 15  f\u00fcr 3 Stunden betragen.  Dar\u00fcber hinaus zieht die Ortsgemeinde in Betracht ein Parkleitsystem einzurichten. Der Gemeinderat m\u00f6chte, dass auf dem Moselparkplatz in Richtung Fankel der kleinere Parkplatzabschnitt als gemischter Parkplatz ausgeschildert wird, sodass dort auch Motorr\u00e4der parken d\u00fcrfen.  Der Ortsb\u00fcrgermeister wird bevollm\u00e4chtigt, in Benehmen mit den Beigeordneten und in Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung einen geeigneten Parkscheinautomaten anzuschaffen.  Abstimmungsergebnis: Einstimmig     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7C20252904100475%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7C20252904100475%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-20%7C20251604100426%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-20","number":"8","name":"Ausleuchtung des gemeindeeigenen Parkplatzes\r\nHier: Auftragsvergabe","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/9237","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-20%7C20251604100426%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_20251604100426_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-05-20","size":106455,"text":"8. Ausleuchtung des gemeindeeigenen Parkplatzes Hier: Auftragsvergabe   Auf dem hinteren gemeindeeigenen Parkplatz (in Richtung Briedern) gibt es bisher keine Beleuchtung. Auch um hier f\u00fcr mehr Sicherheit zu sorgen wird beabsichtigt, den Parkplatz entsprechend auszuleuchten. Die Wartungsfirma der gemeindeeigenen Stra\u00dfenbeleuchtungsanlage hat hierf\u00fcr ein entsprechendes Angebot inklusive Beleuchtungsplan und Verlegeskizze abgegeben. Die Unterlagen sind als Anlage beigef\u00fcgt. Um eine optimale Ausleuchtung zu erhalten, sollten insgesamt 7 Leuchten errichtet werden. Bei der angebotenen Leuchte handelt es sich um das Modell Villa Gen.2 der Firma Signify. Zur Veranschaulichung ist ein entsprechendes Foto beigef\u00fcgt. Aus Verkehrssicherungstechnischen Gr\u00fcnden ist eine bergseitige Montage zu empfehlen.   Der Rat beschlie\u00dft, den Auftrag entsprechend dem Angebot zu erteilen. Entsprechende Haushaltsmittel sind bereitzustellen. Die Firma SPIE darf fr\u00fchestens im November mit den Arbeiten beginnen.    Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7C20251604100426%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7C20251604100426%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-20%7C20250912100002%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-20","number":"9","name":"Technische Ausstattung der Ortsb\u00fcrgermeister/innen","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/9238","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-20%7C20250912100002%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9","fileName":"be_20250912100002_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-05-20","size":131674,"text":"9. Technische Ausstattung der Ortsb\u00fcrgermeister/innen   Die Ortsb\u00fcrgermeister/innen der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Cochem sollen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der neuen Legislaturperiode mit einer einheitlichen EDV-Hardware ausgestattet werden.   In der vergangenen Legislaturperiode haben die Ortsb\u00fcrgermeister/innen zur Bew\u00e4ltigung der t\u00e4glichen Aufgaben ihre private EDV-Hardware genutzt. Dies soll sich f\u00fcr die kommende Legislaturperiode \u00e4ndern. Die Verbandsgemeinde beabsichtigt bei der Ausstattung der Ortsb\u00fcrgermeister/innen einen einheitlichen EDV-Standard zu etablieren. Dieser umfasst:   Ausstattung mit einer einheitlichen EDV-Hardware (Notebook samt Zubeh\u00f6r) Anbindung an die digitale Telefonanlage (RingCentral)  EDV-Hardware: Die Ortsb\u00fcrgermeister erhalten f\u00fcr die neue Legislaturperiode ein Notebook, inklusive Zubeh\u00f6r. Die Notebooks werden durch das Sachgebiet EDV der Verbandsgemeinde Cochem betreut und verwaltet. Bei EDV-Problemen mit dem Ger\u00e4t erhalten die Ortsgemeinden innerhalb der Kernarbeitszeit (Remote per Team Viewer) Unterst\u00fctzung. Um die Sicherheit und ein einheitliches Arbeiten zu gew\u00e4hrleisten, erfolgt der Zugriff auf die Terminalserver der Verwaltung. Diese werden durch das Sachgebiet EDV zentral betreut. Updates, sicherheitsrelevante Einstellungen und Anpassungen m\u00fcssen nicht durch die Ortsgemeinden vorgenommen werden. Der Zugriff auf die Terminalserver erfolgt per sicherer zwei-Faktor-Authentifizierung. Es wird lediglich eine Internetverbindung ben\u00f6tigt. Den Ortsb\u00fcrgermeister/innen werden auf der Arbeitsumgebung der Verwaltung alle Funktionen, Programme (Word, Excel etc.), sowie eine eigene Ordnerstruktur und ein Austauschordner (Transfer von Daten) zur Verf\u00fcgung gestellt.    Vorteile:  Zentrale Anbindung an die EDV-Infrastruktur der Verwaltung.  Umfangreicher Support zu den Kernarbeitszeiten.  Einf\u00fchrung einer einheitlichen EDV-Ausstattung sowie eine sichere Arbeitsplattform (Daten- und Internetsicherheit).  Durch die Nutzung der Terminalserver und der damit verbundenen Dateistruktur sind die Daten der Ortsgemeinden Teil der Datensicherung der Verwaltung. Die Daten k\u00f6nnen somit durch das Sachgebiet EDV im Problemfall wiederhergestellt werden. Nutzung der Softwarekomponenten der Verwaltung (z.B. MS Office) \u00fcber die Terminalserver.   Das Ausdrucken von gr\u00f6\u00dferen gemeindebezogenen Druckauftr\u00e4gen kann, durch die Arbeit auf den Terminalservern, vereinfacht auf den Kopierern der Verwaltung durchgef\u00fchrt werden. Kleinere Druckauftr\u00e4ge k\u00f6nnen auf Druckern der Gemeinde vorgenommen werden (Zus\u00e4tzliche Drucker sind nicht Teil der gestellten  Ausstattung). Vorhandene Drucker k\u00f6nnen durch das Sachgebiet EDV softwareseitig auf den Notebooks installiert werden.    Kosten: Notebook Fujitsu Lifebook E559 15,6 Zoll (39,6 cm) samt Zubeh\u00f6r 440,00  Virenschutz (1. Anschaffungsjahr) 65,00    Die laufenden j\u00e4hrlichen Lizenzgeb\u00fchren (Fachanwendungen, MS-Office, Virenschutz etc.) werden von Seiten der Verbandsgemeinde getragen. Der Verwaltung ist bewusst, dass die Ortsb\u00fcrgermeister/innen mit unterschiedlicher EDV-Hardware arbeiten und in vielen F\u00e4llen auch individuelle EDV Komponenten (2er Bildschirm, WLAN Stick etc.) nutzen. Die Verwaltung wird die Ortsb\u00fcrgermeister/innen bei der Anpassung der EDV-Hardware an die individuellen Bed\u00fcrfnisse unterst\u00fctzen.  Hinweis: Die technische Ausstattung der Ortsb\u00fcrgermeister/innen ist ein Angebot der Verwaltung. Es besteht keine Pflicht zur Nutzung der Ausstattung. Sofern sich die Ortsgemeinde f\u00fcr die Nutzung von privater Hardware entscheidet, ist ein technischer Support \u00fcber das Sachgebiet EDV der Verwaltung nicht m\u00f6glich.  Auslieferung und Schulung Nach einer positiven Beschlussfassung erfolgt die kurzfristige Auslieferung der EDV-Hardware. Mit der Auslieferung der EDV-Hardware ist eine Einf\u00fchrung/ EDV Schulung verbunden.  Digitale Telefonanlage Zus\u00e4tzlich zu der neuen Hardware sollen die Ortsgemeinden zuk\u00fcnftig an der digitalen Telefonanlage der Verbandsgemeinde angebunden werden. Jede Ortsgemeinde erh\u00e4lt eine dienstliche Telefonnummer der Verwaltung. Die Nutzung der Telefonanlage erfolgt per App \u00fcber ein Smartphone mit Internetverbindung oder alternativ per Telefon, welches bei der Verwaltung angefragt werden kann. Diese Telefone ben\u00f6tigen lediglich eine bestehende LAN-Internetverbindung. Durch die Anbindung ist eine einfachere Kommunikation mit der Verwaltung m\u00f6glich. Zus\u00e4tzlich ist die \u00dcbergabe der Kommunikationskomponenten bei einem Wechsel des Ortsb\u00fcrgermeister/in vereinfacht.   Die Ortsgemeinde stimmt der Beschaffung der technischen Ausstattung der Ortsb\u00fcrgermeister zu. Die Kosten werden von der Ortsgemeinde getragen.    Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7C20250912100002%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7C20250912100002%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-20%7C20241211101173%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-20","number":"10","name":"\u00dcbertragung der Aufgabe \"\u00c4rztliche Versorgung\" auf die Verbandsgemeinde gem. \u00a7 67 Abs.4 GemO","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/9239","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2025-OG-BEIL-20%7C20241211101173%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 10","fileName":"be_20241211101173_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-05-20","size":116235,"text":"10. \u00dcbertragung der Aufgabe  \u00c4rztliche Versorgung  auf die Verbandsgemeinde gem. \u00a7 67 Abs.4 GemO   Eine gute und ausreichende haus- und fach\u00e4rztliche Versorgung einer Region bestimmt ma\u00dfgeblich die Standortattraktivit\u00e4t und bildet die Grundlage f\u00fcr Lebensqualit\u00e4t f\u00fcr Jung und Alt, Tourismus, Wachstum und Entwicklung. Um sich den zuk\u00fcnftigen Herausforderungen und dem stetig wachsenden Wettbewerb um Haus- und Fach\u00e4rzte zu stellen, hat der Verbandsgemeinderat in der Sitzung vom 21.09.2023 beschlossen, diverse Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der \u00e4rztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem in Angriff zu nehmen und entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen. Neben dem bereits umgesetzten Projekt Fr\u00fche Hilfen  Hebamme Plus wurde eingehend \u00fcber eine finanzielle und bedarfsgerechte Unterst\u00fctzung ansiedlungswilliger \u00c4rzte beraten und diese grunds\u00e4tzlich bef\u00fcrwortet. Gem\u00e4\u00df der R\u00fccksprache mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell sollen die entsprechenden Voraussetzungen zur Handlungsf\u00e4higkeit in diesem Bereich geschaffen werden. Da die medizinische bzw. \u00e4rztliche Versorgung keine Selbstverwaltungsaufgabe der Verbandsgemeindeverwaltung ist, sondern in die Allzust\u00e4ndigkeit der Ortsgemeinden f\u00e4llt, ist ein Beschluss zur Aufgaben\u00fcbernahme durch die Verbandsgemeinde gem\u00e4\u00df \u00a7 67 Abs. 4 GemO erforderlich. Dar\u00fcber hinaus ist Voraussetzung f\u00fcr die Aufgaben\u00fcbernahme, dass die gemeinsame Erf\u00fcllung im dringenden \u00f6ffentlichen Interesse liegt. Dies wird sowohl von der hiesigen Verwaltung als auch seitens der Kommunalaufsicht als gegeben angesehen. Ohne die erforderliche Aufgaben\u00fcbernahme nach \u00a7 67 Abs. 4 GemO durch die Verbandsgemeinde Cochem, m\u00fcssen die Ortsgemeinden/die Stadt Cochem selbst entsprechende Strukturen schaffen. Die \u00dcbernahme der Aufgaben ist an die Bedingung gekn\u00fcpft, dass die Verbandsgemeinde (der positive Beschluss wurde am 05.09.2024 gefasst) und mehr als die H\u00e4lfte der Ortsgemeinden zustimmen und in den zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnt. Die Kommunalaufsicht fordert zudem den Erlass einer F\u00f6rderrichtlinie, die insbesondere Zweckbindung, Gegenstand und H\u00f6he der F\u00f6rderung sowie die Zuwendungsvoraussetzungen regeln soll, um die Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 Grundgesetz in den Grundz\u00fcgen der \u00c4rztef\u00f6rderung zu verankern und festzulegen. Eine entsprechende Richtlinie zur F\u00f6rderung der haus- und fach\u00e4rztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem wird in der n\u00e4chsten Sitzung des Verbandsgemeinderates beraten. Eckpunkt ist eine m\u00f6gliche direkte F\u00f6rderung in H\u00f6he von 20 T und eine Unterst\u00fctzung im investiven Bereich der Praxisausstattung z.B. in Form eines Ultraschallger\u00e4tes. Beide F\u00f6rderungen sollen eine Aufrechterhaltung des medizinischen Angebotes f\u00fcr zumindest f\u00fcnf Jahre garantieren. Die am 06.11.2024 im \u00c4rztehaus des Cochemer Marienkrankenhaus gestartete Kinderarztpraxis von Dr. Jansen wurde im Vorgriff auf die vorstehende Regelung und in enger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung sowie der Kassen\u00e4rztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) noch ohne diese F\u00f6rderung konzipiert und realisiert. Da viele Verbandsgemeinden bereits Ansiedlungen von \u00c4rzten direkt f\u00f6rdern, erscheint ein F\u00f6rderprogramm auch f\u00fcr die Verbandsgemeinde Cochem als notwendig. Durch die F\u00f6rderung des investiven Bereichs erhofft man sich eine bessere Sicherstellung des F\u00f6rderziels. Die Stadt Cochem und die Ortsgemeinden haben nun dar\u00fcber zu entscheiden, ob der Aufgaben\u00fcbertragung nach \u00a7 67 Abs. 4 GemO auf die Verbandsgemeinde Cochem zugestimmt werden soll. Die Verbandsgemeindeverwaltung arbeitet derweil weiter an der Ausgestaltung der F\u00f6rderrichtlinie, um einer aktuellen Anfrage zur Unterst\u00fctzung einer Praxisnachfolge zeitnah nachkommen zu k\u00f6nnen.   Der Rat stimmt der Aufgaben\u00fcbernahme nach \u00a7 67 Abs. 4 GemO im Hinblick auf die Unterst\u00fctzung ansiedlungswilliger Haus- und Fach\u00e4rzte durch die Verbandsgemeinde Cochem zu.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7C20241211101173%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2025-OG-BEIL-20%7C20241211101173%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-OG-BEIL-20%7CMITOBnoe%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2025-OG-BEIL-20","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":false}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-19","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"3. 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Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Die Markierungsarbeiten an der L98 sind beendet. Ein Durchgang an den Leitplanken zur Burg werden in naher Zukunft ge\u00f6ffnet und Beschilderungen werden angebracht. Der Seniorentag am 18.10.2024 hat erfolgreich stattgefunden. An den Parkpl\u00e4tzen wurden neue B\u00e4ume gepflanzt. Am Parkplatz in Richtung Bruttig-Fankel wurde ein M\u00fclleimer erneuert. Die Parkautomaten wurden zum 31.10. abgehangen. Am 10.11.2024 findet der St. Martinsumzug statt. Es wurden Hinweise an den Ortsb\u00fcrgermeister herangetragen, dass am Lagerplatz f\u00fcr das St. Martinsfeuer M\u00fcll abgeladen worden ist. Der M\u00fcll wurde durch die Ortsgemeinde entsorgt.  Die Schl\u00e4uche f\u00fcr die Hochwasserreinigung wurden angeschafft.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-19%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-19%7CMITOBoe%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-19%7C20242110101065%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-19","number":"2","name":"Verabschiedung des Ortsb\u00fcrgermeisters Eugen Herrmann","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/7301","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-19%7C20242110101065%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_20242110101065_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-11-15","size":7020,"text":"2. Verabschiedung des Ortsb\u00fcrgermeisters Eugen Herrmann     In den vielen kleinen Gemeinden und St\u00e4dten in Rheinland-Pfalz und auch in der Verbandsgemeinde Cochem sind das Ehrenamt, ehrenamtliche T\u00e4tigkeiten und soziales Engagement von gro\u00dfer Bedeutung. Die Lebendigkeit unserer D\u00f6rfer lebt von engagierten Menschen und lebendigen Dorfgemeinschaften. Zu unserer Demokratie und einem funktionierenden und sich zukunftsf\u00e4hig entwickelnden Gemeinwesen tr\u00e4gt jeder bei, der zur Wahl geht, sich politisch oder in Vereinen, Verb\u00e4nden und Interessengemeinschaften engagiert. Im Besonderen gilt dies f\u00fcr die Menschen, die sich f\u00fcr die Lenkung der Geschicke in ihren Heimatgemeinden in den st\u00e4dtischen und gemeindlichen Gremien als Ratsmitglied oder in der Funktion eines Beigeordneten oder des Ortsb\u00fcrgermeisters ehrenamtlich einbringen.  Der Vorsitzende und B\u00fcrgermeister Wolfgang Lambertz bedanken sich beim scheidenden Ortsb\u00fcrgermeister Eugen Herrmann f\u00fcr seinen Einsatz und sein ehrenamtliches Engagement als Ortsb\u00fcrgermeister der Ortsgemeinde Beilstein.      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-19%7C20242110101065%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-19%7C20242110101065%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-19%7CBekannt%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-19","number":"3","name":"Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 12.09.2024","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-19%7CBekannt%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_Bekannt_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-11-15","size":5136,"text":"3. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 12.09.2024  Durch den Vorsitzenden wurden die Beratungsergebnisse vom 12.09.2024 bekannt gegeben.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-19%7CBekannt%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-19%7CBekannt%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-19%7C20240910101012%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-19","number":"4","name":"Nebenentsch\u00e4digungen f\u00fcr den Ortsb\u00fcrgermeister","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/7298","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-19%7C20240910101012%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_20240910101012_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-11-15","size":118487,"text":"4. Nebenentsch\u00e4digungen f\u00fcr den Ortsb\u00fcrgermeister   Diesen Tagesordnungspunkt \u00fcbernahm der 2. Beigeordnete Herr Bastian Herdzina. Der Vorsitzende Herr Mathias Herzer-Losen nahm an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.   Neben der allgemeinen Aufwandsentsch\u00e4digung sind dem Ehrenbeamten auf Antrag zus\u00e4tzlich zu gew\u00e4hren:  a) Dienstzimmerentsch\u00e4digung: Bei st\u00e4rkerer Nutzung eines privaten Wohnraumes f\u00fcr dienstliche Zwecke sind die Aufwendungen f\u00fcr dessen Heizung, Beleuchtung und Reinigung auf Antrag des Ehrenbeamten zu erstatten. Die Erstattung kann als pauschale monatliche Dienstzimmerentsch\u00e4digung erfolgen, die zu einem Drittel steuerfrei belassen werden kann. Ortsb\u00fcrgermeister Herzer-Losen hat bei sich zu Hause ein Dienstzimmer eingerichtet. Er beantragt f\u00fcr die st\u00e4rkere Nutzung des Raumes f\u00fcr dienstliche Zwecke die Zahlung einer pauschalen Entsch\u00e4digung. Die Verwaltung schl\u00e4gt vor, an Ortsb\u00fcrgermeister Herzer-Losen wie auch in anderen Ortsgemeinden eine monatliche Pauschale i.H.v. 35,00  zu zahlen.   b) Telefonkostenerstattung: Bei regelm\u00e4\u00dfig wiederkehrender, dienstlich veranlasster Benutzung einer privaten Telekommunikationsanlage (Festnetz, Handy, Fax, Internet) k\u00f6nnen auf Antrag des Ehrenbeamten neben den zu zahlenden Verbindungsentgelten auch die Aufwendungen f\u00fcr das Nutzungsentgelt einer Anlage sowie f\u00fcr den Grundpreis der Anschl\u00fcsse entsprechend dem beruflichen Anteil der Verbindungsentgelte an den gesamten Verbindungsentgelten steuerfrei ersetzt werden.  Fallen erfahrungsgem\u00e4\u00df aus dem Ehrenamt veranlasste Telekommunikationsauf-wendungen an, k\u00f6nnen nach den Lohnsteuerrichtlinien (R 22 Abs. 2 LStR) aus Vereinfachungsgr\u00fcnden ohne Einzelnachweis bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, h\u00f6chstens 20,00  monatlich, steuerfrei ersetzt werden. Die monatlichen Rechnungen des Telekommunikationsanbieters sind als Belege vorzulegen.   c) Reisekostenentsch\u00e4digung: Die Reisekostenverg\u00fctung an die Ortsb\u00fcrgermeister/innen richtet sich ausschlie\u00dflich nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG). Sie werden gew\u00e4hrt zur Abgeltung der dienstlich veranlassten notwendigen Reisekosten zur Erledigung von Dienstgesch\u00e4ften au\u00dferhalb der Dienstst\u00e4tte. Dienstst\u00e4tte ist das Gemeinde-/B\u00fcrgerhaus oder das Dienstzimmer, f\u00fcr das die Gemeinde eine Dienstzimmerentsch\u00e4digung leistet. Dienstreisen sind auch die Fahrten des Ortsb\u00fcrgermeisters zur Verbandsgemeindeverwaltung und zu den Sitzungen des Verbandsgemeinderates (\u00a7 69 Abs. 3 GemO). Die dadurch anfallenden Fahrtkosten sind zu erstatten. Die zu zahlende Wegstreckenentsch\u00e4digung betr\u00e4gt nach \u00a7 6 Landesreisekostengesetz grunds\u00e4tzlich 0,28  je Kilometer. Nach \u00a7 1 Abs. 1 bis 3 LVO zu \u00a7 6 LRKG betr\u00e4gt die Wegstreckenentsch\u00e4digung f\u00fcr anerkannt privateigene Kraftfahrzeuge, die im \u00fcberwiegenden dienstlichen Interesse gehalten werden und eine dienstlich notwendige Fahrleistung von mindestens 3.000 km j\u00e4hrlich zu erwarten ist,  0,38  je Kilometer. In Sonderf\u00e4llen kann nach \u00a7 1 Abs. 4 LVO zu \u00a7 6 LRKG ein \u00fcberwiegend dienstliches Interesse auch anerkannt werden, wenn zwar die Fahrleistung von 3.000 km nicht erf\u00fcllt ist, jedoch infolge der Art der Dienstgesch\u00e4fte ein unabweisbares dienstliches Bed\u00fcrfnis besteht, dass ein Kraftfahrzeug st\u00e4ndig bereitgehalten wird. In diesen F\u00e4llen kann auch die Kilometerentsch\u00e4digung von 0,38  gezahlt werden. Diese Sonderregelung wird f\u00fcr die Erstattung von Fahrtkosten an Ortsb\u00fcrgermeister/Ortsb\u00fcrgermeisterinnen vom Rechnungs- und Gemeindepr\u00fcfungsamt der Kreisverwaltung Cochem-Zell f\u00fcr anwendbar erkl\u00e4rt und auch bisher in allen anderen Gemeinden im Verbandsgemeindebereich praktiziert.   Zu a) Der Rat beschlie\u00dft die Festsetzung einer pauschalen Dienstzimmerentsch\u00e4digung in H\u00f6he von mtl. 35,00  an Ortsb\u00fcrgermeister Herzer-Losen.  Abstimmungsergebnis: Einstimmig  Zu b) Der Rat beschlie\u00dft die Erstattung der Telefonkosten im Rahmen der vorstehenden Regelung (20 % des Rechnungsbetrages, h\u00f6chstens 20  monatlich).    Abstimmungsergebnis: Einstimmig   Zu c) Der Rat erkennt in der Bereithaltung des privaten Fahrzeuges von Ortsb\u00fcrger-meister Herzer-Losen ein \u00fcberwiegend dienstliches Interesse im Sinne des \u00a7 1 Abs. 4 LVO zu \u00a7 6 LRKG an, da infolge der Art der Dienstgesch\u00e4fte (u.a. h\u00e4ufige Wahrnehmung von Terminen innerhalb und au\u00dferhalb der Ortslage) ein unabweisbares dienstliches Bed\u00fcrfnis.  Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-19%7C20240910101012%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-19%7C20240910101012%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-19%7C20241010101026%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-19","number":"5","name":"Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt \r\na) Erste(r) Beigeordnete(r)","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/7299","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-19%7C20241010101026%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_20241010101026_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-11-15","size":120480,"text":"5. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt  a) Erste(r) Beigeordnete(r)   Nach \u00a7 50 Absatz 1 der Gemeindeordnung hat jede Gemeinde einen oder zwei Beigeordnete. Bei Gemeinden mit bis zu 25.000 Einwohner kann die Hauptsatzung bestimmen, dass die Zahl der Beigeordneten bis auf drei erh\u00f6ht wird. Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Beilstein vom 23.06.1998 in der Fassung vom 06.12.2010 enth\u00e4lt hierzu keine Regelung. In der abgelaufenen Legislaturperiode hatte die Gemeinde zwei Beigeordnete.   Die/Der Erste Beigeordnete mit gleichnamiger Amtsbezeichnung ist der allgemeine Vertreter des B\u00fcrgermeisters bei dessen Verhinderung. Die \u00fcbrigen Beigeordneten f\u00fchren die Amtsbezeichnung Beigeordneter und sind zur allgemeinen Vertretung des B\u00fcrgermeisters nur berufen, wenn der B\u00fcrgermeister und die/der Erste Beigeordnete verhindert ist. Die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung ergibt sich aus dem der Wahl zugrundeliegenden Ratsbeschluss.   In der Gemeinderatssitzung am 12.09.2024 ist der Erste Beigeordnete Herr Mathias Herzer-Losen zum Ortsb\u00fcrgermeister von Beilstein gew\u00e4hlt und ernannt worden. Aus diesem Grund ist die Wahl eines neuen Ersten Beigeordneten zwingend notwendig.   Die Wahl der Beigeordneten hat nach \u00a7 53 a Absatz 1 i.V.m. \u00a7 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung in \u00f6ffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht hierbei, soweit er nicht gew\u00e4hltes Ratsmitglied ist (\u00a7 36 Absatz 3 Gemeindeordnung). Die Bestimmungen zum Sonderinteresse finden nach \u00a7 22 Absatz 3 der Gemeindeordnung bei Wahlen keine Anwendung.   Hinweis: Der Ortsb\u00fcrgermeister der nicht gew\u00e4hltes Ratsmitglied ist darf an der Wahlhandlung nicht teilnehmen.   Nach \u00a7 53 a Absatz 1 Satz 2 i.V.m. \u00a7 53 Abs\u00e4tze 3 und 4 Gemeindeordnung sind zur/zum Ersten Beigeordneten bzw. zur/zum weiteren Beigeordneten w\u00e4hlbar, wer:   Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des GG oder Staatsangeh\u00f6riger eines anderen Mitgliedstaates der Europ\u00e4ischen Union mit  Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,  am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat,  nicht von der W\u00e4hlbarkeit im Sinne des \u00a7 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes  ausgeschlossen ist,  Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, dass er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des GG eintritt,  B\u00fcrger der Gemeinde ist,  nicht gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde, der zust\u00e4ndigen Verbandsgemeinde oder eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, steht,  nicht gegen Entgelt im Dienst einer Gesellschaft steht, an der die Gemeinde mit mindestens 50 v. H. beteiligt ist,  nicht mit Aufgaben der Staatsaufsicht \u00fcber die Gemeinde oder der \u00fcber\u00f6rtlichen Pr\u00fcfung der Gemeinde unmittelbar beauftragt ist.   Gew\u00e4hlt ist, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erh\u00e4lt (\u00a7 40 Absatz 3 der Gemeindeordnung). Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen z\u00e4hlen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Unbeschriebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltungen. Einzelheiten zum Wahlverfahren, den technischen Vorkehrungen, der Kennzeichnung der Stimmzettel, zur Bildung des Wahlvorstandes, zur Durchf\u00fchrung der Wahl und zur Feststellung des Wahlergebnisses werden in der Sitzung bekanntgegeben.   Den Wahlvorstand bilden der Vorsitzende und mindestens zwei von ihm zu beauftragende Ratsmitglieder. Die Ratsmitglieder  1) Frau Stefanie Sausen 2) Frau Sabine Lipmann  werden als Mitglieder in den Wahlvorstand und   Herr Alexander Schr\u00f6der von der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem  zum Schriftf\u00fchrer f\u00fcr die zu erstellende Wahlniederschrift bestellt.   Nachdem sich der Wahlvorstand vom ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand der Wahlurne und der Wahlkabine \u00fcberzeugt hat, er\u00f6ffnet der Vorsitzende die Wahlhandlung und bittet die Damen und Herren des Rates zun\u00e4chst um Wahlvorschl\u00e4ge f\u00fcr die Wahl der/des Ersten Beigeordneten. Vorgeschlagen wird:   1) Herr Christoph Conrad 2)              -  3)              - Im Anschluss an die in geheimer Abstimmung erfolgte Wahl und die Ausz\u00e4hlung der Stimmen stellt der Vorsitzende folgendes Ergebnis fest:   lfd. Nr. Bewerber  g\u00fcltige Stimmen  1. HerrChristoph Conrad 5 Ja-Stimmen   Damit ist Herr Christoph Conrad zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Beilstein gew\u00e4hlt. Er nimmt die Wahl an.   Der Vorsitzende gratuliert dem Gew\u00e4hlten zur Wahl. Anschlie\u00dfend ernennt er Herr Christoph Conrad durch Aush\u00e4ndigung der ausgefertigten Ernennungsurkunde zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Beilstein.  Hinweis: Bei einer Wiederwahl in das gleiche Amt erfolgt keine Vereidigung und Amtseinf\u00fchrung.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-19%7C20241010101026%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-19%7C20241010101026%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-19%7C20241809100892%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-19","number":"6","name":"Erlass einer Hebesatzsatzung f\u00fcr das Kalenderjahr 2025","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/7300","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-19%7C20241809100892%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_20241809100892_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-11-15","size":9983,"text":"6. Erlass einer Hebesatzsatzung f\u00fcr das Kalenderjahr 2025  Mit der neuen Grundsteuerreform beginnt ab dem 01.01.2025 ein neuer Hauptveranlagungszeitraum. Der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum endet mit Ablauf des 31.12.2024.  Nach dem Grundsteuergesetz darf die Gemeinde f\u00fcr ein oder mehrere Kalenderjahre, h\u00f6chstens jedoch f\u00fcr den Hauptveranlagungszeitraum, die Hebes\u00e4tze festsetzen.  Die in der Haushaltssatzung f\u00fcr das Jahr 2024 festgesetzten Hebes\u00e4tze d\u00fcrfen folglich f\u00fcr die im Fr\u00fchjahr 2025 anstehende Jahreshauptveranlagung der Grundsteuerbescheide nicht mehr herangezogen werden.   Grunds\u00e4tzlich werden die Hebes\u00e4tze zur Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer j\u00e4hrlich in der Haushaltssatzung der Gemeinde festgesetzt. Aus zeitlichen Gr\u00fcnden wird es jedoch der Verwaltung nicht m\u00f6glich sein, die Haushaltssatzungen f\u00fcr die Doppelhaushalte 2025/2026 so rechtzeitig aufzustellen, dass noch vor dem 01.01.2025 eine Ver\u00f6ffentlichung der Haushaltssatzung stattfinden kann. Aus diesem Grund, wie auch vom Gemeinde- und St\u00e4dtebund Rheinland-Pfalz empfohlen, sollte f\u00fcr das Kalenderjahr 2025 die Festsetzung der Realsteuerhebes\u00e4tze mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung erfolgen.  In Anlehnung an das Satzungsmuster des Gemeinde- und St\u00e4dtebundes ist als Anlage zur Beschlussvorlage der Entwurf der Hebesatzsatzung f\u00fcr die Ortsgemeinde Beilstein beigef\u00fcgt, in der die derzeit geltenden Hebes\u00e4tze festgesetzt sind.  Damit Anfang des Jahres 2025 die Jahreshauptveranlagung der Grundsteuer rechtskr\u00e4ftig erfolgen kann, ist es erforderlich, dass die Hebesatzsatzung noch in diesem Jahr vom Gemeinderat beschlossen und bis zum 31.12.2024 ver\u00f6ffentlicht wird.  Derzeit ist die Verwaltung dabei, die vom Finanzamt \u00fcber das ELSTER-Portal \u00fcbermittelten Grundsteuermessbetr\u00e4ge in das EDV-System einzupflegen. Wann die \u00dcbermittlung und Erfassung der neuen Messbetragswerte abgeschlossen sein wird, ist noch nicht absehbar. In einer aktuellen Hochrechnung der bereits erfassten Daten f\u00fcr das Jahr 2025 kann in der angef\u00fcgten \u00dcbersicht f\u00fcr die Ratsmitglieder eingesehen werden.   In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass eine reduzierte Festsetzung der Hebes\u00e4tze unterhalb der vom Land festgesetzten Nivellierungss\u00e4tze nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz (Grundsteuer A 345 %; Grundsteuer B 465 %; Gewerbesteuer 380%) nicht ohne Nachteil der Ortsgemeinde m\u00f6glich ist.   Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Beilstein beschlie\u00dft die Hebesatzsatzung f\u00fcr das Kalenderjahr 2025 und setzt die Hebes\u00e4tze  f\u00fcr die Grundsteuer A auf 345 % f\u00fcr die Grundsteuer B auf  465 % und  f\u00fcr die Gewerbesteuer auf  380 % fest.   Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-19%7C20241809100892%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-19%7C20241809100892%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-19%7C20240710100993%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-19","number":"7","name":"Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Erneuerung des Forsteinrichtungswerks","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/7297","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-19%7C20240710100993%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_20240710100993_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-11-15","size":7859,"text":"7. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Erneuerung des Forsteinrichtungswerks   Das Forsteinrichtungswerk stellt die mittelfristige Betriebsplanung \u00fcber einen Zeitraum von zehn Jahren dar. Die Waldbesitzer legen in dieser Planung ihre Ziele der Waldbewirtschaftung selbst fest.  Die Betriebspl\u00e4ne werden nach Wahl der Waldbesitzenden entweder durch das Land oder durch private Sachverst\u00e4ndige aufgestellt. Die Aufstellung durch das Land erfolgt \u00fcber die K\u00f6rperschaften kostenfrei. Bei der Aufstellung durch private Sachverst\u00e4ndige \u00fcbernimmt das Land die zuwendungsf\u00e4higen Kosten in voller H\u00f6he (nicht zuwendungsf\u00e4hig ist die Mehrwertsteuer).  In der Sitzung vom 28.06.2021 hat der Gemeinderat entschieden, die Aufstellung des Forsteinrichtungswerks durch Landesforsten Rheinland-Pfalz durchf\u00fchren zu lassen.  Mit Schreiben vom 24.09.2024 teilt das Forstamt Cochem nun mit, dass sich die Aufstellung durch das Land aufgrund der Borkenk\u00e4ferkalamit\u00e4t und den damit verbundenen Arbeitsspitzen in der Forsteinrichtung erheblich verz\u00f6gert.  Das Forstamt schl\u00e4gt daher vor, die Beauftragung durch Landesforsten Rheinland-Pfalz zur\u00fcckzuziehen und die Aufstellung des Forsteinrichtungswerks an einen privaten Sachverst\u00e4ndigen zu vergeben.    Der Gemeinderat beschlie\u00dft, die Erstellung des Betriebsplanes durch das Land zur\u00fcckzuziehen und die Aufstellung des Forsteinrichtungswerks an einen privaten Sachverst\u00e4ndigen zu vergeben.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-19%7C20240710100993%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-19%7C20240710100993%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-19%7CEW%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-19","number":"8","name":"Einwohnerfragestunde","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-19%7CEW%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_EW_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-11-15","size":5410,"text":"8. Einwohnerfragestunde  Durch einen anwesenden Einwohner werden Fragen bez\u00fcglich der Hebesatzsatzung 2025, insbesondere in Bezug auf die H\u00f6he der Hebes\u00e4tze, an den Gemeinderat und an B\u00fcrgermeister Lambertz gestellt. Die Fragen werden durch den Gemeinderat sowie von Herrn Lambertz beantwortet und zur Kenntnis genommen.      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-19%7CEW%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-19%7CEW%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-19%7CMITOBnoe%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-19","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":false}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-18","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"2. Sitzung des Gemeinderates Beilstein","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2024-09-12T18:00:00+02:00","end":"2024-09-12T18:50:00+02:00","location":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-18/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Alte Schule, , 56814 Beilstein","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"room":"Alte Schule","postalCode":"56814","subLocality":"Beilstein","locality":"Beilstein","web":"https://vgcochem.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/organization/OG-BEIL"],"organization_active_1":"1","participant":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/630","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/125","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/769","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/853","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/633","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/632","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/8","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/510","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/757"],"invitation":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/sib%7C2024-OG-BEIL-18","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Bekanntmachung","fileName":"bekanntmachung.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","size":17407,"sha1Checksum":"8df12b64ca522d3b7d046ceea602ed291714abea","text":"   Bekanntmachung  Am Donnerstag, dem 12.09.2024, 18:00 Uhr, findet in der alten Schule in Beilstein eine Sitzung des Gemeinderates Beilstein statt.  Tagesordnung  \u00d6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Vorsitzenden  2. Wahl des Ortsb\u00fcrgermeisters / der Ortsb\u00fcrgermeisterin, Ernennung, Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt  3. Bildung von Aussch\u00fcssen und Wahl der Ausschussmitglieder sowie Stellvertreter  4. Zustimmung zur Neufassung des Fl\u00e4chennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Cochem  5. Projekt  Wifi f\u00fcr alle  Weiterbetrieb des WLANS ab 01.04.2025  6. Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2025   Nicht\u00f6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Vorsitzenden  2. Personalangelegenheiten  3. Sondernutzungsangelegenheiten   Eugen Herrmann Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Ortsb\u00fcrgermeister \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2024-OG-BEIL-18","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2024-OG-BEIL-18","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2024-OG-BEIL-18","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-10-01","size":250256,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2024-OG-BEIL-18","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2024-OG-BEIL-18","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2024-OG-BEIL-18","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-10-01","size":250256,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2024-OG-BEIL-18","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2024-OG-BEIL-18","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-18%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-18","number":"1","name":"Mitteilungen des Vorsitzenden","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-18%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-09-30","size":102633,"text":"1. Mitteilungen des Vorsitzenden   Die Kreisumlage der Ortsgemeinde Beilstein wurde f\u00fcr das Jahr 2024 in H\u00f6he von 223.580  festgesetzt. Der Umlagesatz der Kreisumlage betr\u00e4gt 43,90 % und die Steuerkraftmesszahl der Ortsgemeinde bel\u00e4uft sich auf 509.295.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-18%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-18%7CMITOBoe%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-18%7C20241408100746%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-18","number":"2","name":"Wahl des Ortsb\u00fcrgermeisters / der Ortsb\u00fcrgermeisterin, Ernennung, Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/6188","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-18%7C20241408100746%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_20241408100746_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-09-30","size":16927,"text":"2. Wahl des Ortsb\u00fcrgermeisters / der Ortsb\u00fcrgermeisterin, Ernennung, Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt   Die Amtszeit des ehrenamtlichen B\u00fcrgermeisters entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates (\u00a7 52 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung). \u00dcber den Zeitraum der gesetzlichen Wahlzeit, d. h. den 30.06.2024 hinaus bleiben der ehrenamtliche B\u00fcrgermeister und die Beigeordneten gem\u00e4\u00df \u00a7 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung bis zur Einf\u00fchrung ihres Nachfolgers gesch\u00e4ftsf\u00fchrend im Amt.   Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Ortsb\u00fcrgermeister Herr Eugen Herrmann stellt fest, dass f\u00fcr die Direktwahl des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Ortsb\u00fcrgermeisterin am 09.06.2024 keine g\u00fcltige Bewerbung eingereicht wurde, weshalb die Wahl nicht durch die wahlberechtigten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der Gemeinde erfolgen konnte. Die Ortsb\u00fcrgermeisterin/ der Ortsb\u00fcrgermeister ist in diesem Fall entsprechend \u00a7 53 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung vom Gemeinderat zu w\u00e4hlen.   In der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates am 15.07.2024 hat der vorgeschlagene Bewerber nicht die n\u00f6tige Mehrheit in beiden Wahlg\u00e4ngen erreicht. Weitere Vorschl\u00e4ge zur Wahl des Ortsb\u00fcrgermeisters wurden nicht eingereicht. Der Ortsgemeinderat ber\u00e4t erneut \u00fcber die Angelegenheit.   Nach \u00a7 53 Abs\u00e4tze 3 und 4 w\u00e4hlbar ist, wer:  Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des GG oder Staatsangeh\u00f6riger eines anderen Mitgliedstaates der Europ\u00e4ischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,  am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat,  nicht von der W\u00e4hlbarkeit im Sinne des \u00a7 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist,  Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, dass er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des GG eintritt,  B\u00fcrger der Gemeinde ist,  nicht gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde, der zust\u00e4ndigen Verbandsgemeinde oder eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, steht,  nicht gegen Entgelt im Dienst einer Gesellschaft steht, an der die Gemeinde mit mindestens 50 v. H. beteiligt ist,  nicht mit Aufgaben der Staatsaufsicht \u00fcber die Gemeinde oder der \u00fcber\u00f6rtlichen Pr\u00fcfung der Gemeinde unmittelbar beauftragt ist.   Die Wahl erfolgt nach \u00a7 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung in \u00f6ffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung, wobei das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht, soweit er nicht gew\u00e4hltes Ratsmitglied ist (\u00a7 36 Absatz 3 Gemeindeordnung). Die Bestimmungen zum Sonderinteresse finden nach \u00a7 22 Absatz 3 der Gemeindeordnung bei Wahlen keine Anwendung.  Hinweis: Sofern der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende B\u00fcrgermeister oder Beigeordneter nicht gew\u00e4hltes Ratsmitglied ist, darf er an der Wahlhandlung nicht teilnehmen.   Gew\u00e4hlt ist, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erh\u00e4lt (\u00a7 40 Absatz 3 der Gemeindeordnung). Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen z\u00e4hlen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Unbeschriebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltungen. Einzelheiten zum Wahlverfahren, den technischen Vorkehrungen, der Kennzeichnung der Stimmzettel, zur Bildung des Wahlvorstandes, zur Durchf\u00fchrung der Wahl und zur Feststellung des Wahlergebnisses wird in der Sitzung bekanntgegeben.   Den Wahlvorstand bilden der Vorsitzende und mindestens zwei von ihm zu beauftragende Ratsmitglieder. Die Ratsmitglieder  1) Herr Filip Scheuren 2) Frau Sabine Lipmann werden als Mitglieder in den Wahlvorstand und   Herr Alexander Schr\u00f6der von der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem  zum Schriftf\u00fchrer f\u00fcr die zu erstellende Wahlniederschrift bestellt. Nachdem sich der Wahlvorstand vom ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand der Wahlurne und der Wahlkabine \u00fcberzeugt hat, er\u00f6ffnet der Vorsitzende die Wahlhandlung und bittet die Damen und Herren des Rates um Wahlvorschl\u00e4ge f\u00fcr die Wahl der Ortsb\u00fcrgermeisterin/ des Ortsb\u00fcrgermeisters. Vorgeschlagen wird:   1) Herr Mathias Herzer-Losen  Im Anschluss an die in geheimer Abstimmung erfolgte Wahl und die Ausz\u00e4hlung der Stimmen stellt der Vorsitzende folgendes Ergebnis fest:   lfd. Nr. Bewerber  g\u00fcltige Stimmen  1. Herr Mathias Herzer-Losen 6 Ja-Stimmen   Damit ist Herr Mathias Herzer-Losen zum Ortsb\u00fcrgermeister der Ortsgemeinde Beilstein gew\u00e4hlt. Er nimmt die Wahl an.   Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Ortsb\u00fcrgermeister gratuliert Herrn Mathias Herzer-Losen zur Wahl. Anschlie\u00dfend ernennt er ihn durch Aush\u00e4ndigung der ausgefertigten Ernennungsurkunde zum Ortsb\u00fcrgermeister der Ortsgemeinde Beilstein, vereidigt ihn und f\u00fchrt ihn durch Handschlag in das Amt des Ortsb\u00fcrgermeisters ein.   Der Vorsitzende w\u00fcnscht Herrn Mathias Herzer-Losen f\u00fcr seine Amtsf\u00fchrung alles Gute und angesichts der bevorstehenden Aufgaben, Herausforderungen und zu treffenden Entscheidungen eine stets gl\u00fcckliche Hand. Dem schlie\u00dfen sich die gew\u00e4hlten Ratsmitglieder und im Rat vertretenen Fraktionen an.   Ortsb\u00fcrgermeister Herr Mathias Herzer-Losen \u00fcbernimmt den Vorsitz, bedankt sich f\u00fcr das ihm entgegengebrachte Vertrauen und bietet allen gew\u00e4hlten Ratsmitgliedern und im Rat vertretenen Fraktionen eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit an.  Mit der Ernennung zum Ortsb\u00fcrgermeister ist Herr Mathias Herzer-Losen kraft Gesetzes als gew\u00e4hltes Ratsmitglied aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Als Ersatzperson wurde Frau Stefanie Sausen in den Rat berufen. Ortsb\u00fcrgermeister Herr Mathias Herzer-Losen verpflichtete Frau Sausen namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erf\u00fcllung Ihrer Pflichten.      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-18%7C20241408100746%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-18%7C20241408100746%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-18%7C20241308100742%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-18","number":"3","name":"Bildung von Aussch\u00fcssen und Wahl der Ausschussmitglieder sowie Stellvertreter","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/6189","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-18%7C20241308100742%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20241308100742_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-09-30","size":14215,"text":"3. Bildung von Aussch\u00fcssen und Wahl der Ausschussmitglieder sowie Stellvertreter   Nach \u00a7 44 Absatz 1 der Gemeindeordnung steht es grunds\u00e4tzlich im Ermessen des Gemeinderates f\u00fcr bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschl\u00fcsse oder zur abschlie\u00dfenden Entscheidung Aussch\u00fcsse zu bilden. Die Notwendigkeit hierzu h\u00e4ngt von der Gr\u00f6\u00dfe der Gemeinde und vom Umfang der Arbeit des Rates ab.  Die Aussch\u00fcsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen (f\u00fcr den Gemeinderat) w\u00e4hlbaren B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern der Gemeinde zusammen (gemischte Aussch\u00fcsse). Bei gemischten Aussch\u00fcssen sollen mindestens die H\u00e4lfte der Ausschussmitglieder Ratsmitglied sein. Die Wahl von Vertretern in den Aussch\u00fcssen ist nicht ausdr\u00fccklich vorgeschrieben. Es liegt in der Entscheidung des Rates neben den Ausschussmitgliedern auch personengebundene Stellvertreter zu w\u00e4hlen.   Aus spezialgesetzlichen Bestimmungen heraus kann sich eine Pflicht zur Bildung von Aussch\u00fcssen ergeben. Zu den sog. Pflichtaussch\u00fcssen geh\u00f6rt der Rechnungs-pr\u00fcfungsausschuss. In Gemeinden bis zu 1.000 Einwohnern kann von der Bildung eines Rechnungspr\u00fcfungsausschusses abgesehen werden. Nach \u00a7 110 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung w\u00e4hlt der Rechnungspr\u00fcfungsschuss abweichend von \u00a7 46 der Gemeindeordnung einen Vorsitzenden, der Ratsmitglied ist. (In den \u00fcbrigen Aussch\u00fcssen f\u00fchrt grunds\u00e4tzlich der B\u00fcrgermeister den Vorsitz). Im \u00dcbrigen bestimmt der Gemeinderat nach \u00a7 44 Absatz 2 der Gemeindeordnung das N\u00e4here \u00fcber die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Aussch\u00fcsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen w\u00e4hlbaren B\u00fcrger/B\u00fcrgerinnen in den einzelnen Aussch\u00fcssen. Diese Bestimmungen k\u00f6nnen auch durch die Hauptsatzung getroffen werden. Die Regelungen in der Hauptsatzung gelten \u00fcber die Legislaturperiode hinweg. Beabsichtigte abweichende Regelungen bed\u00fcrfen zun\u00e4chst einer \u00c4nderung der Hauptsatzung. Von den ge\u00e4nderten Regelungen kann erst nach dem Inkrafttreten der \u00c4nderungssatzung Gebrauch gemacht werden.   Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Beilstein vom 23.06.1998, zuletzt ge\u00e4ndert am 06.12.2010 enth\u00e4lt zur Bildung von Aussch\u00fcssen keine Regelung. In der abgelaufenen Legislaturperiode hatte die Ortsgemeinde Beilstein neben dem Rechnungspr\u00fcfungsausschuss mit 4 Ratsmitgliedern keine weiteren gemeindlichen Aussch\u00fcsse gebildet.   Die Gremienarbeit in der vergangenen Legislaturperiode hat gezeigt, dass sich der Verzicht auf die Bildung weiterer Aussch\u00fcsse bei der Gr\u00f6\u00dfe der Ortsgemeinde Beilstein bew\u00e4hrt hat. Es finden regelm\u00e4\u00dfig Sitzungen des Gemeinderates statt, in denen alle zu beratenden und entscheidenden Angelegenheiten umfassend und intensiv diskutiert werden. Aussch\u00fcsse zur Vorberatung und ggf. auch abschlie\u00dfenden Entscheidung in bestimmten Angelegenheiten werden im Allgemeinen in gr\u00f6\u00dferen St\u00e4dten und Gemeinden zur Entlastung der R\u00e4te gebildet. Ein Bedarf wird hierf\u00fcr in der Ortsgemeinde Beilstein weiterhin nicht gesehen. Hiervon unbenommen kann der Rat auch in der Zukunft jeder Zeit die Bildung von Aussch\u00fcssen beschlie\u00dfen.   Die Vorsitzende schl\u00e4gt deshalb vor, dass abgesehen vom Rechnungspr\u00fcfungsausschuss als Pflichtausschuss, auch in der laufenden Legislaturperiode keine weiteren Aussch\u00fcsse gebildet werden sollen.   Die Mitglieder der Aussch\u00fcsse und ihre Stellvertreter werden nach \u00a7 45 der Gemeindeordnung auf Grund von Vorschl\u00e4gen der im Rat vertretenen politischen Gruppen gew\u00e4hlt. Die Verwaltung schl\u00e4gt vor, die Wahl der Ausschussmitglieder und ggf. Stellvertreter f\u00fcr den Rechnungspr\u00fcfungsausschuss gem\u00e4\u00df \u00a7 45 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung als sogenannte Unechte Mehrheitswahl durchzuf\u00fchren. Dies setzt einen gemeinsamen Wahlvorschlag aller im Rat vertretenen politischen Gruppen bzw. aller Ratsmitglieder voraus. Dabei sind alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten und Kandidatinnen gew\u00e4hlt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.   Die Wahl der Aussch\u00fcsse ist als sonstige Wahl nach \u00a7 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung grunds\u00e4tzlich durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung durchzuf\u00fchren, es sei denn, der Gemeinderat beschlie\u00dft eine offene Abstimmung per Handzeichen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der kein gew\u00e4hltes Ratsmitglied ist, ruht gem\u00e4\u00df \u00a7 36 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 der Gemeindeordnung bei Wahlen. Er wird in die Berechnung der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates deshalb nicht einbezogen.    Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Rechnungspr\u00fcfungsausschusses auf der Grundlage des vorliegenden gemeinsamen Wahlvorschlages per Akklamation durchzuf\u00fchren und ansonsten auf die Bildung von Aussch\u00fcssen zu verzichten.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig  Die Mitglieder des Rechnungspr\u00fcfungsausschusses sind ausschlie\u00dflich aus der Mitte des Rates zu w\u00e4hlen. Die Anzahl der Ausschussmitglieder wird auf 4 festgelegt.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig  Der gemeinsame Wahlvorschlag f\u00fcr die Wahl der Mitglieder des Rechnungspr\u00fcfungsaus-schusses sieht die Wahl folgender Personen vor:  Frau Sabine Lipmann     (Stellvertreter Herr Raphael Herzer) Herr Filip Scheuren        (Stellvertreter Frau Stefanie Sausen) Herr Christoph Conrad    Herr Bastian Herdzina    Der Rat stimmt dem vorliegenden gemeinsamen Wahlvorschlag zu.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-18%7C20241308100742%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-18%7C20241308100742%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-18%7C20242705100434%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-18","number":"4","name":"Zustimmung zur Neufassung des Fl\u00e4chennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Cochem","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/6190","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-18%7C20242705100434%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_20242705100434_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-09-30","size":8749,"text":"4. Zustimmung zur Neufassung des Fl\u00e4chennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Cochem   F\u00fcr die Verbandsgemeinde Cochem liegen aufgrund von zwei Fusionen drei veraltete Fl\u00e4chennutzungspl\u00e4ne (Stadt Cochem, Verbandsgemeinde Cochem-Land und Verbandsgemeinde Treis-Karden tlw.) vor. Der Verbandsgemeinderat Cochem hat daher in seiner Sitzung am 26.03.2019 beschlossen, den Fl\u00e4chennutzungsplan neu zu fassen.   Im Wesentlichen handelt es sich um bereits vollzogene Bebauungspl\u00e4ne, deren Darstellung zuvor von den zust\u00e4ndigen Gremien beschlossen wurden. Des Weiteren wird auf die Steuerung der Windkraft insgesamt verzichtet. Die Sondergebiete f\u00fcr die Photovoltaikanlagen sind ebenfalls nicht dargestellt und werden in einem separaten Verfahren dargestellt.   Im Rahmen der Neufassung des Fl\u00e4chennutzungsplanes mit Landschaftsplan hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die Neufassung beschlossen, den Erl\u00e4uterungsbericht mit dem Umweltbericht gebilligt und die Verwaltung beauftragt, den Fl\u00e4chennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung bekannt zu machen.  Gem\u00e4\u00df \u00a7 67 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) bedarf die endg\u00fcltige Entscheidung des Verbandsgemeinderates \u00fcber die Neufassung des Fl\u00e4chennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinde. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als H\u00e4lfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als 2/3 der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.  Die Pl\u00e4ne f\u00fcr die Neufassung des Fl\u00e4chennutzungsplanes k\u00f6nnen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter der Adresse www.vgcochem.de (Aktuelles; Landesplanung, Raumordnung; Bauleitplanung) eingesehen werden.   Der Gemeinderat stimmt der Neufassung des Fl\u00e4chennutzungsplanes in der vorliegenden Form gem\u00e4\u00df \u00a7 67 Abs. 2 Satz 2 GemO zu.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-18%7C20242705100434%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-18%7C20242705100434%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-18%7C20241605100425%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-18","number":"5","name":"Projekt \"Wifi f\u00fcr alle\" Weiterbetrieb des WLANS ab 01.04.2025","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/6191","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-18%7C20241605100425%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_20241605100425_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-09-30","size":111991,"text":"5. Projekt  Wifi f\u00fcr alle  Weiterbetrieb des WLANS ab 01.04.2025   Zwischen der Verbandsgemeinde Cochem und der Firma The Cloud Networks Germany GmbH, 81677 M\u00fcnchen besteht seit 2020 ein Rahmenvertrag \u00fcber den Aufbau, die Installation, den Netzwerkbetrieb und den Support sowie die dazugeh\u00f6rigen Internetleitungen von WLAN Hotspots.  Die Laufzeit betr\u00e4gt 5 Jahre. Die Kosten betragen aktuell f\u00fcr den Betrieb der Access Points monatlich 20  pro Outdoor und 10  pro Indoor Access Point und 59  f\u00fcr die Internetverbindung. Wird die Anlage nach Ablauf des Vertrages weiter betrieben, gelten die o.g. Betr\u00e4ge weiterhin.   Um den unterschiedlichen Planungen zum Weiterbetrieb der WLAN Hotspots innerhalb der beteiligten Ortsgemeinden gerecht werden zu, wurde der Rahmenvertrag seitens der Verbandsgemeinde Cochem fristgerecht gek\u00fcndigt und endet somit zum 31.03.2025.   Die Access Points (Indoor und Outdoor) gehen mit Vertragsende in das Eigentum der Ortsgemeinde \u00fcber. Die Ortsgemeinde hat nun zu entscheiden, wie der Access Point/die Access Points ab dem 01.04.2025 weiterbetrieben werden soll/en.   Die Verbandsgemeinde Cochem hat Nachverhandlungen zum Rahmenvertrag mit der Firma The Cloud Networks Germany GmbH gef\u00fchrt. Es wird nun folgendes Angebot unterbreitet:    - Vertragslaufzeit: 36 Monate - Betrieb Outdoor Access Point (unver\u00e4ndert) monatlich 20,00  brutto  - Betrieb Indoor Access Point (unver\u00e4ndert) monatlich 10,00  brutto  - Bereitstellung Internetleitung monatlich 39,00  brutto (anstatt 59,00 ) - J\u00e4hrliche K\u00fcndigungsoption der Internetleitung innerhalb der Vertragslaufzeit.   Die Ortsgemeinde betreibt derzeit einen Outdoor Access Point (20,00 ) am B\u00fcrgerhaus, zzgl. der Bereitstellung der Internetleitung (39,00 ) w\u00fcrden die monatlichen Kosten 59,00  betragen.  Der Rat beschlie\u00dft, das Angebot der Firma The Cloud Networks Germany GmbH entsprechend des vorgelegten Angebots anzunehmen.  Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-18%7C20241605100425%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-18%7C20241605100425%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-18%7C20241308100738%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-18","number":"6","name":"Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2025","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/6192","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-18%7C20241308100738%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_20241308100738_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-09-30","size":199433,"text":"6. Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2025   Die Kreisverwaltung Cochem-Zell ist an die Ortsgemeinde Beilstein herangetreten und fragt an, ob sich die Gemeinde erneut mit einer Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2025 beteiligen m\u00f6chte. In den vergangenen Jahren hat sich die Ortsgemeinde mit einer Anzeige (1/2 Seite schwarz-wei\u00df) im Heimatjahrbuch pr\u00e4sentiert; die Anzeige aus dem letzten Heimatjahrbuch ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigef\u00fcgt.  Die Nettopreise der einzelnen Anzeigengr\u00f6\u00dfen betragen: Gr\u00f6\u00dfe schwarz-wei\u00df farbig  1/8 (  65 mm breit x   44 mm hoch) 87  -  1/4 (  65 mm breit x   93 mm hoch) 122  -  1/3 (135 mm breit x   60 mm hoch) 157  -  1/2 (135 mm breit x 93 mm hoch) 191  284   1/1 (135 mm breit x 190 mm hoch) 306  492      Die Ortsgemeinde Beilstein beteiligt sich mit einer Anzeige (1/2 Seite farbig) im Heimatjahrbuch 2025.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-18%7C20241308100738%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-18%7C20241308100738%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-18%7CMITOBnoe%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-18","number":"1","name":"Mitteilungen des Vorsitzenden","public":false},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-18%7C20241305100414%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-18","number":"2","name":"Personalangelegenheiten","public":false,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/6193"},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-18%7C20242808100812%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-18","number":"3","name":"Sondernutzungsangelegenheiten","public":false,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/6194"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-17","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"1. Sitzung des Gemeinderates Beilstein","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2024-07-15T17:30:00+02:00","end":"2024-07-15T18:31:00+02:00","location":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-17/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Alte Schule, , 56814 Beilstein","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"room":"Alte Schule","postalCode":"56814","subLocality":"Beilstein","locality":"Beilstein","web":"https://vgcochem.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/organization/OG-BEIL"],"organization_active_1":"1","participant":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/630","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/125","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/769","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/853","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/633","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/632","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/8","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/446","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/447","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/459","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/815","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/800"],"invitation":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/sib%7C2024-OG-BEIL-17","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Bekanntmachung","fileName":"bekanntmachung.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","size":16226,"sha1Checksum":"646fd7777e292864c0e48253d9289c2bcb529361","text":"   Bekanntmachung  am Montag, dem 15.07.2024, 17:30 Uhr, findet in der alten Schule in Beilstein die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Beilstein statt.   Tagesordnung   \u00d6ffentliche Sitzung  1. Verpflichtung der Ratsmitglieder  2. Wahl des Ortsb\u00fcrgermeisters / der Ortsb\u00fcrgermeisterin, Ernennung, Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt  3. Bestellung einer Schriftf\u00fchrerin  4. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt  a) Erste(r) Beigeordnete(r) b) Weitere(r) Beigeordnete(r)  5. Digitale Ratsarbeit     Eugen Herrmann Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Ortsb\u00fcrgermeister  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2024-OG-BEIL-17","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2024-OG-BEIL-17","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2024-OG-BEIL-17","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Gesamtprotokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-08-22","size":186998,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=7&meeting_id=ni_2024-OG-BEIL-17","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=7&meeting_id=ni_2024-OG-BEIL-17","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2024-OG-BEIL-17","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Gesamtprotokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-08-22","size":186998,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=7&meeting_id=ni_2024-OG-BEIL-17","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=7&meeting_id=ni_2024-OG-BEIL-17","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-17%7C20240305100381%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-17","number":"1","name":"Verpflichtung der Ratsmitglieder","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/5832","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-17%7C20240305100381%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_20240305100381_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-08-22","size":114732,"text":"1. Verpflichtung der Ratsmitglieder   Nach \u00a7 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet der (gesch\u00e4ftsf\u00fchrende) Ortsb\u00fcrgermeister die Ratsmitglieder namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erf\u00fcllung ihrer Pflichten. Die Ratsmitglieder sind insbesondere zur Verschwiegenheit (\u00a7 20 GemO), zur Treue gegen\u00fcber der Gemeinde (\u00a7 21 GemO) verpflichtet und gehalten, ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die R\u00fccksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissens\u00fcberzeugung auszu\u00fcben (\u00a7 30 Abs. 1 Satz 1 GemO).  Pflicht zur Verschwiegenheit (\u00a7 20 GemO) Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht f\u00fcr solche Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gr\u00fcnden des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen einzelner beschlossen ist.  Die Geheimhaltung ist vorgeschrieben, wenn eine Rechtsvorschrift dies ausdr\u00fccklich bestimmt, z. B. \u00a7 30 des  Verwaltungsverfahrensgesetzes, \u00a7 30 der Abgabeordnung, \u00a7 35 des Sozialgesetzbuches Allgemeiner Teil und \u00a7 16 des Gesetzes \u00fcber die Statistik f\u00fcr Bundeszwecke, oder  ein Schriftst\u00fcck in einem aus der Verschlusssachenanweisung sich ergebenden Geheimhaltungsgrad eingestuft ist.  Die Geheimhaltung ist der Natur der Sache nach vor allem erforderlich bei Vorg\u00e4ngen, die die privaten Verh\u00e4ltnisse einzelner Personen betreffen. Schweigepflicht besteht auch gegen\u00fcber Ratsmitgliedern, die wegen Sonderinteresse von der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen sind. Meinungs\u00e4u\u00dferungen der Sitzungsteilnehmer und Stimmabgaben einzelner Personen in nicht\u00f6ffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten.  Treuepflicht (\u00a7 21 GemO) Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegen\u00fcber der Gemeinde. Sie d\u00fcrfen Anspr\u00fcche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde grunds\u00e4tzlich nicht vertreten. Ausnahmsweise ist dies zul\u00e4ssig, wenn sie als gesetzliche Vertreter handeln.  Sonderinteresse (\u00a7 22 GemO)  Ratsmitglieder d\u00fcrfen nicht beratend oder entscheidend mitwirken,  wenn die Entscheidung ihnen selbst, ihrem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner/in, ihrem geschiedenen Ehegatten oder Lebenspartner/in, ihren Verwandten bis zum dritten, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner der Verwandten bis zum zweiten Grade, Verschw\u00e4gerten bis zum zweiten Grade oder einer von ihnen kraft Gesetztes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann oder    wenn sie zu dem Beratungsgegenstand in anderer als \u00f6ffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben haben oder sonst t\u00e4tig geworden sind oder  wenn sie bei einer nat\u00fcrlichen oder juristischen Person oder einer Vereinigung gegen        Entgelt besch\u00e4ftigt sind oder bei juristischen Personen als Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines gleichartigen Organs t\u00e4tig sind, sofern sie diesem Organ nicht als Vertreter der Gemeinde angeh\u00f6ren oder Gesellschafter einer Gesellschaft des b\u00fcrgerlichen Rechts oder Vorstandsmitglied eines nicht rechtsf\u00e4higen Vereins sind  und die unter den Buchstaben a bis c Bezeichneten ein unmittelbares pers\u00f6nliches oder wirtschaftliches Interesse an der Entscheidung haben. Satz 1 Nr. 3 Buchst. a. gilt nicht, wenn nach den tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nden der Besch\u00e4ftigung anzunehmen ist, dass Betroffene sich deswegen nicht in einem Interessenwiderstreit befinden.   Liegt ein Ausschlie\u00dfungsgrund vor oder sprechen Tatsachen daf\u00fcr, dass ein solcher Grund vorliegen k\u00f6nnte, so hat dies das Ratsmitglied dem B\u00fcrgermeister vor Beratung und Entscheidung mitzuteilen.  Folgen bei Nichtbeachtung  Verletzt ein Ratsmitglied eine der in Ziffer 1 bzw. 2 genannten Pflichten, kann die/der Ortsb\u00fcrgermeister/in diesem nach Zustimmung durch den Rat ein Ordnungsgeld bis zu 500,00  auferlegen.  Eine Entscheidung, die gegen die Bestimmungen \u00fcber das Sonderinteresse verst\u00f6\u00dft (Ziffer 3), ist unwirksam. Dies gilt auch f\u00fcr Entscheidungen in den F\u00e4llen, in denen eine mitwirkungsberechtigte Person ohne Ausschlie\u00dfungsgrund von der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen wurde. Sie gilt jedoch als von Anfang an wirksam, wenn nicht innerhalb von drei Monaten ihre Ausf\u00fchrung vom Ortsb\u00fcrgermeister ausgesetzt oder von der Aufsichtsbeh\u00f6rde beanstandet wird. Die Wirksamkeit tritt nicht gegen\u00fcber demjenigen ein, der vor Ablauf der Dreimonatsfrist einen f\u00f6rmlichen Rechtsbehelf eingelegt hat, wenn im Verlauf dieses Verfahrens der Mangel festgestellt wird. Die ausgesetzte oder beanstandete Entscheidung ist unverz\u00fcglich unter Vermeidung des Fehlers, der zur Aussetzung oder Beanstandung gef\u00fchrt hat, zu wiederholen.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-17%7C20240305100381%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-17%7C20240305100381%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-17%7C20240705100392%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-17","number":"2","name":"Wahl des Ortsb\u00fcrgermeisters / der Ortsb\u00fcrgermeisterin, Ernennung, Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/5835","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-17%7C20240705100392%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_20240705100392_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-08-22","size":17656,"text":"2. Wahl des Ortsb\u00fcrgermeisters / der Ortsb\u00fcrgermeisterin, Ernennung, Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt   Die Amtszeit des ehrenamtlichen B\u00fcrgermeisters entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates (\u00a7 52 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung). \u00dcber den Zeitraum der gesetzlichen Wahlzeit, d. h. den 30.06.2024 hinaus bleiben der ehrenamtliche B\u00fcrgermeister und die Beigeordneten gem\u00e4\u00df \u00a7 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung bis zur Einf\u00fchrung ihres Nachfolgers gesch\u00e4ftsf\u00fchrend im Amt.   Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Ortsb\u00fcrgermeister Eugen Herrmann stellt fest, dass f\u00fcr die Direktwahl des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Ortsb\u00fcrgermeisterin am 09.06.2024 keine g\u00fcltige Bewerbung eingereicht wurde, weshalb die Wahl nicht durch die wahlberechtigten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der Gemeinde erfolgen konnte. Die Ortsb\u00fcrgermeisterin/ der Ortsb\u00fcrgermeister ist in diesem Fall entsprechend \u00a7 53 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung vom Gemeinderat zu w\u00e4hlen.   Nach \u00a7 53 Abs\u00e4tze 3 und 4 w\u00e4hlbar ist, wer:  Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des GG oder Staatsangeh\u00f6riger eines anderen Mitgliedstaates der Europ\u00e4ischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,  am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat,  nicht von der W\u00e4hlbarkeit im Sinne des \u00a7 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist,  Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, dass er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des GG eintritt,  B\u00fcrger der Gemeinde ist,  nicht gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde, der zust\u00e4ndigen Verbandsgemeinde oder eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, steht,  nicht gegen Entgelt im Dienst einer Gesellschaft steht, an der die Gemeinde mit mindestens 50 v. H. beteiligt ist,  nicht mit Aufgaben der Staatsaufsicht \u00fcber die Gemeinde oder der \u00fcber\u00f6rtlichen Pr\u00fcfung der Gemeinde unmittelbar beauftragt ist.   Die Wahl erfolgt nach \u00a7 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung in \u00f6ffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung, wobei das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht, soweit er nicht gew\u00e4hltes Ratsmitglied ist (\u00a7 36 Absatz 3 Gemeindeordnung). Die Bestimmungen zum Sonderinteresse finden nach \u00a7 22 Absatz 3 der Gemeindeordnung bei Wahlen keine Anwendung.   Gew\u00e4hlt ist, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erh\u00e4lt (\u00a7 40 Absatz 3 der Gemeindeordnung). Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen z\u00e4hlen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Unbeschriebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltungen. Einzelheiten zum Wahlverfahren, den technischen Vorkehrungen, der Kennzeichnung der Stimmzettel, zur Bildung des Wahlvorstandes, zur Durchf\u00fchrung der Wahl und zur Feststellung des Wahlergebnisses wird in der Sitzung bekanntgegeben.   Den Wahlvorstand bilden der Vorsitzende und mindestens zwei von ihm zu beauftragende Ratsmitglieder. Die Ratsmitglieder  Herzer-Losen, Mathias Herdzina, Bastian  werden als Mitglieder in den Wahlvorstand und   Herr Alexander Schr\u00f6der von der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem  zum Schriftf\u00fchrer f\u00fcr die zu erstellende Wahlniederschrift bestellt. Nachdem sich der Wahlvorstand vom ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand der Wahlurne und der Wahlkabine \u00fcberzeugt hat, er\u00f6ffnet der Vorsitzende die Wahlhandlung und bittet die Damen und Herren des Rates um Wahlvorschl\u00e4ge f\u00fcr die Wahl der Ortsb\u00fcrgermeisterin/ des Ortsb\u00fcrgermeisters. Vorgeschlagen wird:   Herrmann, Eugen            Den Vorsitz f\u00fcr die Wahl eines Ortsb\u00fcrgermeistere \u00fcbernimmt der erste Beigeordnete Herzer-Losen, da es sich beim Vorsitzenden um ein nicht gew\u00e4hltes Ratsmitglied handelt und diese von der Wahlhandlung ausgeschlossen sind.   Im Anschluss an die in geheimer Abstimmung erfolgte Wahl und die Ausz\u00e4hlung der Stimmen stellt der Vorsitzende folgendes Ergebnis fest:   lfd. Nr. Bewerber  g\u00fcltige Stimmen  1. Herrmann, Eugen  3 Ja Stimmen 3 Nein Stimmen    Da der Bewerber nicht die Mehrheit der Stimmen erhalten hat, wird ein zweiter Wahldurchgang durchgef\u00fchrt.  Der Vorsitzende er\u00f6ffnet den zweiten Wahldurchgang und bittet die Damen und Herren des Rates um Wahlvorschl\u00e4ge f\u00fcr die Wahl der Ortsb\u00fcrgermeisterin/ des Ortsb\u00fcrgermeisters. Vorgeschlagen wird:  Herrmann, Eugen  Im Anschluss an die in geheimer Abstimmung erfolgte Wahl und die Ausz\u00e4hlung der Stimmen stellt der Vorsitzende folgendes Ergebnis fest:   lfd. Nr. Bewerber  g\u00fcltige Stimmen  1. Herrmann, Eugen  3 Ja Stimmen 3 Nein Stimmen   Der Bewerber konnte im zweiten Wahldurchgang nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten  Die Sitzung wird f\u00fcr 10 Minuten pausiert.  Nach Wiederaufnahme der Sitzung er\u00f6ffnet der Vorsitzende den dritten Wahldurchgang und bittet um Wahlvorschl\u00e4ge.  Aus der Mitte des Rates werden keine Vorschl\u00e4ge eingereicht. Somit kann kein weiterer Wahldurchgang durchgef\u00fchrt werden.  Die Wahl einer neuen Ortsb\u00fcrgermeisterin/ eines Ortsb\u00fcrgermeisters muss demnach vertagt werden.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-17%7C20240705100392%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-17%7C20240705100392%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-17%7C20240506100452%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-17","number":"3","name":"Bestellung einer Schriftf\u00fchrerin","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/5834","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-17%7C20240506100452%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20240506100452_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-08-22","size":6969,"text":"3. Bestellung einer Schriftf\u00fchrerin   Nach \u00a7 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung ist \u00fcber jede Sitzung des Gemeinderates eine Niederschrift anzufertigen. Hierzu bestellt der Vorsitzende nach \u00a7 41 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 2 der Gemeindeordnung einen Schriftf\u00fchrer. Zum Schriftf\u00fchrer soll nach der Verwaltungsvorschrift Nr. 1 zu \u00a7 41 der Gemeindeordnung ein/e Bedienstete/r der Gemeinde/Stadt, bei Ortsgemeinden und verbandsangeh\u00f6rigen St\u00e4dten im Einvernehmen mit der Verbandsgemeindeverwaltung ein/e Bedienstete/r der Verbandsgemeinde bestellt werden. B\u00fcrger sollen nur dann zum Schriftf\u00fchrer bestellt werden, wenn ein/e Bedienstete/r der Verwaltung nicht zur Verf\u00fcgung steht.   Der Vorsitzende beabsichtigt, die von der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem vorgeschlagene Mitarbeiterin Frau Marie Henzgen (bzw. deren Vertreter) zur Schriftf\u00fchrerin f\u00fcr die Sitzungen des Ortsgemeinderates zu bestellen.      Der Rat nimmt von der in der Sitzung vom Vorsitzenden  vorgenommenen Bestellung von Frau Marie Henzgen zur Schriftf\u00fchrerin zustimmend Kenntnis.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-17%7C20240506100452%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-17%7C20240506100452%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-17%7C20240705100397%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-17","number":"4","name":"Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt \r\na) Erste(r) Beigeordnete(r)\r\nb) Weitere(r) Beigeordnete(r)","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/5836","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-17%7C20240705100397%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_20240705100397_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-08-22","size":122504,"text":"4. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt  a) Erste(r) Beigeordnete(r) b) Weitere(r) Beigeordnete(r)   Nach \u00a7 50 Absatz 1 der Gemeindeordnung hat jede Gemeinde einen oder zwei Beigeordnete. Bei Gemeinden mit bis zu 25.000 Einwohner kann die Hauptsatzung bestimmen, dass die Zahl der Beigeordneten bis auf drei erh\u00f6ht wird. Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Beilstein vom 23.06.1998 in der Fassung vom 06.12.2010 enth\u00e4lt hierzu keine Regelung. In der abgelaufenen Legislaturperiode hatte die Gemeinde zwei Beigeordnete.   Die/Der Erste Beigeordnete mit gleichnamiger Amtsbezeichnung ist der allgemeine Vertreter des B\u00fcrgermeisters bei dessen Verhinderung. Die \u00fcbrigen Beigeordneten f\u00fchren die Amtsbezeichnung Beigeordneter und sind zur allgemeinen Vertretung des B\u00fcrgermeisters nur berufen, wenn der B\u00fcrgermeister und die/der Erste Beigeordnete verhindert ist. Die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung ergibt sich aus dem der Wahl zugrundeliegenden Ratsbeschluss.   Die Wahl der Beigeordneten hat nach \u00a7 53 a Absatz 1 i.V.m. \u00a7 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung in \u00f6ffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht hierbei, soweit er nicht gew\u00e4hltes Ratsmitglied ist (\u00a7 36 Absatz 3 Gemeindeordnung). Die Bestimmungen zum Sonderinteresse finden nach \u00a7 22 Absatz 3 der Gemeindeordnung bei Wahlen keine Anwendung.    Nach \u00a7 53 a Absatz 1 Satz 2 i.V.m. \u00a7 53 Abs\u00e4tze 3 und 4 Gemeindeordnung sind zur/zum Ersten Beigeordneten bzw. zur/zum weiteren Beigeordneten w\u00e4hlbar, wer:   Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des GG oder Staatsangeh\u00f6riger eines anderen Mitgliedstaates der Europ\u00e4ischen Union mit  Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,  am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat,  nicht von der W\u00e4hlbarkeit im Sinne des \u00a7 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes  ausgeschlossen ist,  Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, dass er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des GG eintritt,  B\u00fcrger der Gemeinde ist,  nicht gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde, der zust\u00e4ndigen Verbandsgemeinde oder eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, steht,  nicht gegen Entgelt im Dienst einer Gesellschaft steht, an der die Gemeinde mit mindestens 50 v. H. beteiligt ist,  nicht mit Aufgaben der Staatsaufsicht \u00fcber die Gemeinde oder der \u00fcber\u00f6rtlichen Pr\u00fcfung der Gemeinde unmittelbar beauftragt ist.   Gew\u00e4hlt ist, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erh\u00e4lt (\u00a7 40 Absatz 3 der Gemeindeordnung). Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen z\u00e4hlen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Unbeschriebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltungen. Einzelheiten zum Wahlverfahren, den technischen Vorkehrungen, der Kennzeichnung der Stimmzettel, zur Bildung des Wahlvorstandes, zur Durchf\u00fchrung der Wahl und zur Feststellung des Wahlergebnisses werden in der Sitzung bekanntgegeben.   Den Wahlvorstand bilden der Vorsitzende und mindestens zwei von ihm zu beauftragende Ratsmitglieder. Die Ratsmitglieder  Lipmann Sabine Conrad Christoph  werden als Mitglieder in den Wahlvorstand und   Herr Alexander Schr\u00f6der von der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem  zum Schriftf\u00fchrer f\u00fcr die zu erstellende Wahlniederschrift bestellt.   Die/Der Erste Beigeordnete und die weiteren Beigeordneten sind getrennt voneinander zu w\u00e4hlen.   Nachdem sich der Wahlvorstand vom ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand der Wahlurne und der Wahlkabine \u00fcberzeugt hat, er\u00f6ffnet der Vorsitzende die Wahlhandlung und bittet die Damen und Herren des Rates zun\u00e4chst um Wahlvorschl\u00e4ge f\u00fcr die Wahl der/des Ersten Beigeordneten. Vorgeschlagen wird:   Herzer-Losen, Mathias  Im Anschluss an die in geheimer Abstimmung erfolgte Wahl und die Ausz\u00e4hlung der Stimmen stellt der Vorsitzende folgendes Ergebnis fest:   lfd. Nr. Bewerber  g\u00fcltige Stimmen  1. Herzer-Losen, Mathias 6 Ja-Stimmen   Damit ist Herr Mathias Herzer-Losen  zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Beilstein gew\u00e4hlt.  Er nimmt die Wahl an.   Im Anschluss an die Wahl des Ersten Beigeordneten bittet der Vorsitzende um Wahlvorschl\u00e4ge f\u00fcr die Wahl einer/eines weiteren Beigeordneten (2. Beigeordnete(r)). Vorgeschlagen wird:   1) Herdzina Bastian  Im Anschluss an die in geheimer Abstimmung erfolgte Wahl und die Ausz\u00e4hlung der Stimmen stellt der Vorsitzende folgendes Ergebnis fest:   lfd. Nr. Bewerber  g\u00fcltige Stimmen  1. Herdzina, Bastian  6 Ja-Stimmen     Damit ist Herr Bastian Herdzina   zum Beigeordneten der Ortsgemeinde Beilstein gew\u00e4hlt. Er nimmt die Wahl an.  Die Ernennung, Vereidigung sowie Einf\u00fchrung in das jeweilige Amt erfolgt am Ende der Sitzung.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-17%7C20240705100397%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-17%7C20240705100397%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-17%7C20240406100450%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-17","number":"5","name":"Digitale Ratsarbeit","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/5833","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-17%7C20240406100450%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_20240406100450_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-08-22","size":130285,"text":"5. Digitale Ratsarbeit   Um den Herausforderungen an eine moderne Verwaltung gerecht zu werden und um die Transparenz sowie das Serviceangebot f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger und die Mandatstr\u00e4ger zu verbessern und letzteren eine komfortablere und bessere Sitzungsvorbereitung zu erm\u00f6glichen, hat die Verbandsgemeindeverwaltung in der vergangenen Legislaturperiode mit der Fachanwendung more Rubin ein digitales Sitzungsmanagement-, Rats- und B\u00fcrgerinformationssystem eingef\u00fchrt. \u00dcber die Fachanwendung werden alle Sitzungsvorlagen, Einladungen, Beschl\u00fcsse und Niederschriften individualisiert f\u00fcr das jeweilige Gremium und die entsprechende Gemeinde/ Stadt erstellt und archiviert. \u00dcber das Modul Ratsinformationssystem (RIS) haben die Mandatstr\u00e4ger die M\u00f6glichkeit, auf alle Sitzungsunterlagen und Daten zuzugreifen. Zudem haben die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger die M\u00f6glichkeit, sich \u00fcber das B\u00fcrgerinformationssystem (BIS) umfassend \u00fcber die \u00f6ffentlichen Sitzungen zu informieren. Hierzu wurde \u00fcber die Homepage der Verbandsgemeinde Cochem (www.vgcochem.de) eine \u00f6ffentliche Auskunftsplattform bereitgestellt. Durch die M\u00f6glichkeit des jederzeitigen Zugriffs auf die \u00f6ffentlichen Sitzungsdaten konnte gegen\u00fcber den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern eine hohe Transparenz erreicht werden. Hierdurch wurde die allgemeine Grundlage f\u00fcr eine digitale Ratsarbeit geschaffen, um den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, neben dem formalen Bekanntmachungsorgan (Stadt- und Landbote), den jederzeitigen digitalen Zugriff zu erm\u00f6glichen.   Wie bereits in der vergangenen Legislaturperiode, strebt die Verbandsgemeindeverwaltung eine digitalisierte (papierlose) Ratsarbeit an. Hierzu geh\u00f6rt die elektronische Zustellung der Sitzungseinladungen per E-Mail an die vom jeweiligen Ratsmitglied mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die vollst\u00e4ndigen Sitzungsunterlagen mit allen Anlagen stehen den Mandatstr\u00e4gern dann im Ratsinfosystem zur Verf\u00fcgung. Als weiterer Baustein der mobilen Ratsarbeit hat die Verwaltung den Mandatstr\u00e4gern f\u00fcr die digitale Ratsarbeit die App Dipolis zur Verf\u00fcgung gestellt. Dies erm\u00f6glicht den Mandatstr\u00e4gern den vereinfachten mobilen Zugriff auf die Sitzungsunterlagen mittels mobilem Endger\u00e4t (Tablet, Smartphone usw.). Dadurch haben die Ortsgemeinden mehrere M\u00f6glichkeiten, wie die digitale Ratsarbeit ausgebaut werden kann.   In der vergangenen Legislaturperiode haben sich zahlreiche Ortsgemeinden f\u00fcr die digitale Ratsarbeit entschieden, hierbei konnten zahlreiche positive Erfahrungen gemacht werden. Papierloses Arbeiten der Verwaltung und der Mandatstr\u00e4ger in der App. Kurzfristiges Nachsenden von Sitzungsunterlagen bei dringendem Bedarf. Gr\u00f6\u00dfere Anlagen und Dokumente k\u00f6nnen ohne Aufwand zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Der Aufwand f\u00fcr das Versenden bzw. Verteilen der Unterlagen entf\u00e4llt, hierdurch verbleibt mehr Zeit f\u00fcr die Sitzungsvorbereitung und Abstimmung zwischen Gemeinde und der Verbandsgemeinde.  Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung allen Ortsgemeinden die digitale Ratsarbeit fortzusetzen.    Hinweis zur M\u00f6glichkeit der Beschaffung von mobilen Endger\u00e4ten: Die Entscheidung \u00fcber die Beschaffung der entsprechenden Endger\u00e4te bleibt den einzelnen Kommunen und Gremien \u00fcberlassen. Hierbei gibt es mehrere Alternativen:  Die Ortsgemeinden k\u00f6nnen f\u00fcr ihre neu gew\u00e4hlten Gremienmitglieder mobile Endger\u00e4te anschaffen bzw. in der Vergangenheit bereits beschaffte Ger\u00e4te weiter nutzen. Die Beschaffung der Endger\u00e4te erfolgt \u00fcber den Haushalt der Ortsgemeinde.   Die Gremienmitglieder haben die M\u00f6glichkeit mit eigenen Endger\u00e4ten (PC, Laptop, Smartphone oder Tablet) Zugriff auf die Sitzungsunterlagen zu nehmen. Die Gremienmitglieder erhalten zeitnah die Benutzerdaten, um sich im Ratsinformationssystem anmelden zu k\u00f6nnen. F\u00fcr den digitalen Zugriff \u00fcber Smartphone oder Tablet kann die Dipolis App genutzt werden.  Nach kurzer Beratung stellt der Vorsitzende folgenden beschluss zur Abstimmung:   Der Rat spricht sich daf\u00fcr aus, die digitale Gremienarbeit fortzusetzen. Die Einladungen zu den Sitzungen erfolgen weiterhin ausschlie\u00dflich digital an die von den Ratsmitgliedern hinterlegten E-Mail-Adressen. Der Zugriff auf die Sitzungsunterlagen samt allen Anlagen wird \u00fcber das RIS (Ratsinformationssystem) bereitgestellt.   Die Tablets, die derzeit in den Gemeinden in Benutzung sind, werden auch in der kommenden Legislaturperiode verwendet.     Abstimmungsergebnis: Einstimmig   Am Ende der \u00f6ffentlichen Sitzung erfolgt die Ernennung, Vereidigung und Amtseinf\u00fchrung.  Der Vorsitzende gratuliert dem Gew\u00e4hlten zur Wahl. Anschlie\u00dfend ernennt er  Herrn Mathias Herzer-Losen  durch Aush\u00e4ndigung der ausgefertigten Ernennungsurkunde zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Beilstein und  Herrn Bastian Herdzina   durch Aush\u00e4ndigung der ausgefertigten Ernennungsurkunde zum Beigeordneten der Ortsgemeinde Beilstein.  Im Anschluss an die Ernennung erfolgt die Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt des Beigeordneten Herrn Herdzina entsprechend \u00a7 54 der Gemeindeordnung.  Da Herr Herzer-Losen bereits das Amt als 1. Beigeordneter inne hatte erfolgt keine Vereidigung und Einf\u00fchrung in sein Amt.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-17%7C20240406100450%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-17%7C20240406100450%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-16","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"16. 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Tagesordnung  \u00d6ffentliche Sitzung 1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  2. Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2017, 2018, 2019 und 2020  3. Entlastungserteilung f\u00fcr die Haushaltsjahre 2017, 2018, 2019 und 2020  4. \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Beilstein  5. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Stilllegungsfl\u00e4chen im Rahmen der F\u00f6rderung  Klimaangepasstes Waldmanagement   6. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Teilnahme am Landeswettbewerb  Unser Dorf hat Zukunft  2024/2025  7. Beschaffung eines Defibrillators   Nicht\u00f6ffentliche Sitzung 1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  2. Sondernutzungen    Eugen Herrmann Ortsb\u00fcrgermeister  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2024-OG-BEIL-16","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2024-OG-BEIL-16","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2024-OG-BEIL-16","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-05-14","size":323626,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2024-OG-BEIL-16","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2024-OG-BEIL-16","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2024-OG-BEIL-16","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-05-14","size":323626,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2024-OG-BEIL-16","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2024-OG-BEIL-16","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-16%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-16","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-16%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-05-14","size":6725,"text":" 1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  In der Schlossstra\u00dfe wurde eine defekte Lampe in einer Stra\u00dfenlaterne repariert.  Die zust\u00e4ndige Firma, welche die Montage des Gel\u00e4nders an der Treppe zum Kurierweg ausf\u00fchrt hat mittgeteilt, dass die Arbeiten zeitnah erledigt werden.  Am 22.04.2024 fand ein Bewerbungsgespr\u00e4ch f\u00fcr einen neuen Gemeindearbeiter statt.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-16%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-16%7CMITOBoe%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2024-OG-BEIL-16%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-05-21","size":8201,"text":" 1. 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Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2017, 2018, 2019 und 2020   Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 unter dem Vorsitz von Herrn Bastian Herdzina und den weiteren Rechnungspr\u00fcfungsausschussmitgliedern Frau Sabine Lipmann und Herrn Filip Scheuren die vollst\u00e4ndig vorgelegten Rechnungspr\u00fcfungsausschussunterlagen der Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 gepr\u00fcft. Beanstandungen oder ausdr\u00fcckliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.   Die Pr\u00fcfung der Jahresabschl\u00fcsse 2017, 2018, 2019 und 2020 f\u00fchrte zu folgendem Ergebnis:  a) Jahresabschluss f\u00fcr das Jahr 2017  Feststellungen zur Ergebnisrechnung:  Die Ergebnisrechnung schlie\u00dft mit Gesamtertr\u00e4gen von 541.983,66  und Gesamtaufwendungen von 461.844,87  ab und weist somit einen Jahres\u00fcberschuss von 80.138,79  aus. Gegen\u00fcber dem Haushaltsansatz hat sich das Jahresergebnis um 100.348,79  verbessert. Der Jahres\u00fcberschuss ist gem\u00e4\u00df \u00a7 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalr\u00fccklage zu verrechnen.  Feststellungen zur Finanzrechnung:  Die ordentlichen Einzahlungen (laufende Einzahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinseinzahlungen) betragen im Jahr 2017 insgesamt 451.929,55 . Die ordentlichen Auszahlungen (laufende Auszahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinsauszahlungen) belaufen sich im Jahr 2017 auf insgesamt 345.405,88 . Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein \u00dcberschuss von 106.523,67 , der sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 100.543,67  verbessert hat.  Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf -29.468,68  (R\u00fcckzahlung einer Landeszuwendung, welche f\u00fcr den Parkplatzneubau ausgezahlt worden ist) und die Investitionsauszahlungen auf 1.665,71 . Der Saldo der Investitionst\u00e4tigkeit bel\u00e4uft sich somit auf -31.134,39 , was eine Verbesserung gegen\u00fcber der Planaufstellung um 83.905,61  darstellt.  Zusammen mit dem \u00dcberschuss im ordentlichen Bereich bel\u00e4uft sich der Finanzmittel\u00fcberschuss am Jahresende auf 75.389,28 . Im Jahr 2017 wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Die Auszahlungen f\u00fcr Investitionskredite beziehen sich auf die ordentlichen Tilgungsauszahlungen in H\u00f6he von 11.825,66 .  Nach Abzug der ordentlichen Tilgungsleistungen vom Finanzmittel\u00fcberschuss und unter Ber\u00fccksichtigung der durchlaufenden Gelder, verbleibt in 2017 ein \u00dcberschuss in H\u00f6he von 64.063,62 , welcher zu den liquiden Mitteln bei der Einheitskasse (Forderungen gegen\u00fcber der Verbandsgemeinde) zugef\u00fchrt werden kann.  Der Kassenbestand der Ortsgemeinde bel\u00e4uft sich somit zum 31.12.2017 auf 545.358,54 . Feststellungen zur Schlussbilanz: Die Schlussbilanz schlie\u00dft in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.754.962,74  ab.  Das Anlageverm\u00f6gen bel\u00e4uft sich auf 3.199.784,07  und das Umlaufverm\u00f6gen auf 554.527,53 . Das Umlaufverm\u00f6gen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In \u00dcbereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahres\u00fcberschuss von 80.138,79  aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital bel\u00e4uft sich somit auf 1.860.982,84 . Die Eigenkapitalquote bel\u00e4uft sich somit auf 49,56 %, was eine Ver\u00e4nderung zum Vorjahr um + 1,78 Prozentpunkte darstellt.   Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: - Sonderposten in H\u00f6he von 1.566.975,58  - R\u00fcckstellungen in H\u00f6he von 32.658,55  - Verbindlichkeiten in H\u00f6he von 294.345,77  Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in H\u00f6he von 284.816,57  (= 11.843,05  weniger als im Vorjahr).  b) Jahresabschluss f\u00fcr das Jahr 2018  Feststellungen zur Ergebnisrechnung:  Die Ergebnisrechnung schlie\u00dft mit Gesamtertr\u00e4gen von 558.740,42  und Gesamtaufwendungen von 435.643,34  ab und weist somit einen Jahres\u00fcberschuss von 123.097,08  aus. Gegen\u00fcber dem Haushaltsansatz hat sich das Jahresergebnis um 125.437,08  verbessert. Der \u00dcberschuss ist gem. \u00a7 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalr\u00fccklage zu verrechnen.  Feststellungen zur Finanzrechnung:  Die ordentlichen Einzahlungen (laufende Einzahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinseinzahlungen) betragen im Jahr 2018 insgesamt 450.755,27 . Die ordentlichen Auszahlungen (laufenden Auszahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinsauszahlungen) betragen im Jahr 2018 insgesamt 337.005,21 . Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein \u00dcberschuss von 113.750,06 , der sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 88.840,06  verbessert hat.   In 2018 belaufen sich die Investitionseinzahlungen auf 1.500,00  und die Investitionsauszahlungen auf 56.112,45 . Der Saldo der Investitionst\u00e4tigkeit bel\u00e4uft sich somit auf -54.612,45 , welcher sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 67.112,45  verschlechtert hat.   Zusammen mit dem \u00dcberschuss im ordentlichen Bereich bel\u00e4uft sich der Finanzmittel\u00fcberschuss am Jahressende auf 59.137,61 . Es wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Aufgrund des positiven liquiden Mittelbestandes wurde ein Investitionsdarlehen in H\u00f6he von 223.591,25  vollst\u00e4ndig getilgt. Vorf\u00e4lligkeitsentsch\u00e4digungen sind hierf\u00fcr nicht angefallen. Dar\u00fcber hinaus wurden ordentliche Tilgungszahlungen in H\u00f6he von 8.366,64  get\u00e4tigt.   Bei Ber\u00fccksichtigung der au\u00dferordentlichen Tilgungsauszahlung, des Finanzmittel\u00fcberschusses, der ordentlichen Tilgungsleistungen und der durchlaufenden Gelder entsteht ein Fehlbetrag in der Finanzrechnung in H\u00f6he von 172.729,80 .  Dieser Fehlbetrag kann durch die Entnahme von liquiden Mitteln aus der Einheitskasse (Forderungen gegen\u00fcber der Verbandsgemeinde) finanziert werden. Nach Abzug der Entnahme aus den liquiden Mitteln verbleibt der Ortsgemeinde Beilstein zum 31.12.2018 ein Kassenbestand in H\u00f6he von 372.628,74 . Feststellungen zur Schlussbilanz: Die Schlussbilanz schlie\u00dft in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.567.690,04  ab.  Das Anlageverm\u00f6gen bel\u00e4uft sich auf 3.157.903,51  und das Umlaufverm\u00f6gen auf 409.149,77 .  Das Umlaufverm\u00f6gen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In \u00dcbereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahres\u00fcberschuss von 123.097,08  aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital bel\u00e4uft sich somit auf 1.984.079,92 . Die Eigenkapitalquote bel\u00e4uft sich somit auf 55,61 %, was eine Ver\u00e4nderung zum Vorjahr um +6,05 Prozentpunkte darstellt.   Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: - Sonderposten in H\u00f6he von 1.494.826,73  - R\u00fcckstellungen in H\u00f6he von 29.374,27  - Verbindlichkeiten in H\u00f6he von 59.409,12   Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in H\u00f6he von 54.111,72  (= 230.704,85  weniger als im Vorjahr).  c) Jahresabschluss f\u00fcr das Jahr 2019  Feststellungen zur Ergebnisrechnung:  Die Ergebnisrechnung schlie\u00dft mit Gesamtertr\u00e4gen von 562.377,60  und Gesamtaufwendungen von 458.129,57  ab und weist somit einen Jahres\u00fcberschuss von 104.248,03  aus. Gegen\u00fcber dem Haushaltsansatz hat sich das Jahresergebnis um 135.968,03  verbessert. Der \u00dcberschuss ist gem\u00e4\u00df \u00a7 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalr\u00fccklage zu verrechnen.  Feststellungen zur Finanzrechnung:  Die ordentlichen Einzahlungen (laufenden Einzahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinseinzahlungen) betragen im Jahr 2019 insgesamt 495.294,85 . Die ordentlichen Auszahlungen (laufenden Auszahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinsauszahlungen) betragen im Jahr 2019 insgesamt 370.928,41 . Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein \u00dcberschuss von 124.366,44 , der sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 129.366,44  verbessert hat.  In 2019 belaufen sich die Investitionseinzahlungen auf 28.000,00  und die Investitionsauszahlungen auf 90.549,93 . Der Saldo der Investitionst\u00e4tigkeit bel\u00e4uft sich somit auf -62.549,93 , welcher sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um -15.549,93  verschlechtert hat.  Zusammen mit dem \u00dcberschuss im ordentlichen Bereich bel\u00e4uft sich der Finanzmittel\u00fcberschuss am Jahresende auf 61.816,51 . In 2019 wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Die Auszahlung f\u00fcr Investitionskredite bezieht sich auf die ordentlichen Tilgungsauszahlungen in H\u00f6he von 7.379,74 .  Bei Ber\u00fccksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlung und des Finanzmittel\u00fcberschusses entsteht ein \u00dcberschuss in H\u00f6he von 54.436,77 . Dieser \u00dcberschuss wird zu den liquiden Mitteln (Forderungen gegen\u00fcber der Verbandsgemeinde) zugef\u00fchrt. Die Ortsgemeinde Beilstein weist somit zum 31.12.2019 einen Kassenbestand in H\u00f6he von 427.065,51  aus.  Feststellungen zur Schlussbilanz: Die Schlussbilanz schlie\u00dft in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.625.540,85  ab.  Das Anlageverm\u00f6gen bel\u00e4uft sich auf 3.164.101,65  und das Umlaufverm\u00f6gen auf 460.764,22 . Das Umlaufverm\u00f6gen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In \u00dcbereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahres\u00fcberschuss von 104.248,03  aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital bel\u00e4uft sich somit auf 2.088.327,95 .  Die Eigenkapitalquote bel\u00e4uft sich somit auf 57,60 %, was eine Ver\u00e4nderung zum Vorjahr um +1,99 Prozentpunkte darstellt.   Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: Sonderposten in H\u00f6he von 1.465.557,39  R\u00fcckstellungen in H\u00f6he von 20.534,00  Verbindlichkeiten in H\u00f6he von 51.121,51  Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in H\u00f6he von 46.731,98  (= 7.379,74  weniger als im Vorjahr).  d) Jahresabschluss f\u00fcr das Jahr 2020  Feststellungen zur Ergebnisrechnung:  Die Ergebnisrechnung schlie\u00dft mit Gesamtertr\u00e4gen von 453.465,89  und Gesamtaufwendungen von 469.423,61  ab und weist somit einen Jahresfehlbetrag von 15.957,72  aus. Gegen\u00fcber dem Haushaltsansatz hat sich das Jahresergebnis um 25.627,72  verschlechtert. Der Fehlbetrag ist gem\u00e4\u00df \u00a7 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalr\u00fccklage zu verrechnen.  Feststellungen zur Finanzrechnung:  Die ordentlichen Einzahlungen (laufenden Einzahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinseinzahlungen) betragen im Jahr 2020 insgesamt 481.731,79 . Die ordentlichen Auszahlungen (laufenden Auszahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinsauszahlungen) betragen im Jahr 2020 insgesamt 414.544,97 . Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein \u00dcberschuss von 67.186,82 , der sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 31.016,82  verbessert hat.   In 2020 wurden keine Investitionseinzahlungen eingezahlt. Die Investitionsauszahlungen belaufen sich auf 54.471,14 . Der Saldo der Investitionst\u00e4tigkeit bel\u00e4uft sich somit auf -54.471,14 , welcher sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 54.971,14  verschlechtert hat.  Zusammen mit dem \u00dcberschuss im ordentlichen Bereich bel\u00e4uft sich der Finanzmittel\u00fcberschuss am Jahresende auf 12.715,68 . In 2020 wurde kein weiterer Investitionskredit aufgenommen. Die Auszahlung f\u00fcr Investitionskredite bezieht sich auf die ordentlichen Tilgungsauszahlungen in H\u00f6he von 7.655,84 .  Nach Abzug der ordentlichen Tilgungsleistungen vom Finanzmittel\u00fcberschuss verbleibt der Ortsgemeinde ein \u00dcberschuss in der Finanzrechnung in H\u00f6he von 5.059,84 . Dieser \u00dcberschuss wird zu den liquiden Mitteln bei der Einheitskasse (Forderungen gegen\u00fcber der Verbandsgemeinde) zugef\u00fchrt.  Zum 31.12.2020 weist die Ortsgemeinde somit liquide Mittel in H\u00f6he von 432.125,35  aus.  Feststellungen zur Schlussbilanz: Die Schlussbilanz schlie\u00dft in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.639.490,61  ab.  Das Anlageverm\u00f6gen bel\u00e4uft sich auf 3.133.718,95  und das Umlaufverm\u00f6gen auf 466.396,68 . Das Umlaufverm\u00f6gen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In \u00dcbereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresfehlbetrag von 15.957,72  aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital bel\u00e4uft sich somit auf 2.072.370,23 . Die Eigenkapitalquote bel\u00e4uft sich somit auf 56,94 %, was eine Ver\u00e4nderung zum Vorjahr um -0,66 Prozentpunkte darstellt.   Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: Sonderposten in H\u00f6he von 1.409.806,34  R\u00fcckstellungen in H\u00f6he von 23.336,00  Verbindlichkeiten in H\u00f6he von 113.197,88  Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in H\u00f6he von 39.076,14  (= 7.655,84  weniger als im Vorjahr) sowie die Spitzabrechnung der Gewerbesteuerkompensationszahlung in H\u00f6he von 64.116 .  Da die Pr\u00fcfung der Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 zu keinerlei Beanstandungen gef\u00fchrt hat, schl\u00e4gt der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss dem Gemeinderat vor, die Jahresabschl\u00fcsse f\u00fcr die Haushaltsjahre 2017, 2018, 2019 und 2020 festzustellen.    Der Gemeinderat stellt die Jahresabschl\u00fcsse der Ortsgemeinde Beilstein f\u00fcr die Haushaltsjahre 2017, 2018, 2019 und 2020 fest.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-16%7C20241903100266%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-16%7C20241903100266%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2024-OG-BEIL-16%7C20241903100266%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 2","fileName":"be_20241903100266_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-05-21","size":278324,"text":" 2. Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2017, 2018, 2019 und 2020   Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 unter dem Vorsitz von Herrn Bastian Herdzina und den weiteren Rechnungspr\u00fcfungsausschussmitgliedern Frau Sabine Lipmann und Herrn Filip Scheuren die vollst\u00e4ndig vorgelegten Rechnungspr\u00fcfungsausschussunterlagen der Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 gepr\u00fcft. Beanstandungen oder ausdr\u00fcckliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.   Die Pr\u00fcfung der Jahresabschl\u00fcsse 2017, 2018, 2019 und 2020 f\u00fchrte zu folgendem Ergebnis:  a) Jahresabschluss f\u00fcr das Jahr 2017  Feststellungen zur Ergebnisrechnung:  Die Ergebnisrechnung schlie\u00dft mit Gesamtertr\u00e4gen von 541.983,66  und Gesamtaufwendungen von 461.844,87  ab und weist somit einen Jahres\u00fcberschuss von 80.138,79  aus. Gegen\u00fcber dem Haushaltsansatz hat sich das Jahresergebnis um 100.348,79  verbessert. Der Jahres\u00fcberschuss ist gem\u00e4\u00df \u00a7 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalr\u00fccklage zu verrechnen.  Feststellungen zur Finanzrechnung:  Die ordentlichen Einzahlungen (laufende Einzahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinseinzahlungen) betragen im Jahr 2017 insgesamt 451.929,55 . Die ordentlichen Auszahlungen (laufende Auszahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinsauszahlungen) belaufen sich im Jahr 2017 auf insgesamt 345.405,88 . Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein \u00dcberschuss von 106.523,67 , der sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 100.543,67  verbessert hat.  Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf -29.468,68  (R\u00fcckzahlung einer Landeszuwendung, welche f\u00fcr den Parkplatzneubau ausgezahlt worden ist) und die Investitionsauszahlungen auf 1.665,71 . Der Saldo der Investitionst\u00e4tigkeit bel\u00e4uft sich somit auf -31.134,39 , was eine Verbesserung gegen\u00fcber der Planaufstellung um 83.905,61  darstellt.  Zusammen mit dem \u00dcberschuss im ordentlichen Bereich bel\u00e4uft sich der Finanzmittel\u00fcberschuss am Jahresende auf 75.389,28 . Im Jahr 2017 wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Die Auszahlungen f\u00fcr Investitionskredite beziehen sich auf die ordentlichen Tilgungsauszahlungen in H\u00f6he von 11.825,66 .  Nach Abzug der ordentlichen Tilgungsleistungen vom Finanzmittel\u00fcberschuss und unter Ber\u00fccksichtigung der durchlaufenden Gelder, verbleibt in 2017 ein \u00dcberschuss in H\u00f6he von 64.063,62 , welcher zu den liquiden Mitteln bei der Einheitskasse (Forderungen gegen\u00fcber der Verbandsgemeinde) zugef\u00fchrt werden kann.  Der Kassenbestand der Ortsgemeinde bel\u00e4uft sich somit zum 31.12.2017 auf 545.358,54 . Feststellungen zur Schlussbilanz: Die Schlussbilanz schlie\u00dft in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.754.962,74  ab.  Das Anlageverm\u00f6gen bel\u00e4uft sich auf 3.199.784,07  und das Umlaufverm\u00f6gen auf 554.527,53 . Das Umlaufverm\u00f6gen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In \u00dcbereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahres\u00fcberschuss von 80.138,79  aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital bel\u00e4uft sich somit auf 1.860.982,84 . Die Eigenkapitalquote bel\u00e4uft sich somit auf 49,56 %, was eine Ver\u00e4nderung zum Vorjahr um + 1,78 Prozentpunkte darstellt.   Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: - Sonderposten in H\u00f6he von 1.566.975,58  - R\u00fcckstellungen in H\u00f6he von 32.658,55  - Verbindlichkeiten in H\u00f6he von 294.345,77  Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in H\u00f6he von 284.816,57  (= 11.843,05  weniger als im Vorjahr).  b) Jahresabschluss f\u00fcr das Jahr 2018  Feststellungen zur Ergebnisrechnung:  Die Ergebnisrechnung schlie\u00dft mit Gesamtertr\u00e4gen von 558.740,42  und Gesamtaufwendungen von 435.643,34  ab und weist somit einen Jahres\u00fcberschuss von 123.097,08  aus. Gegen\u00fcber dem Haushaltsansatz hat sich das Jahresergebnis um 125.437,08  verbessert. Der \u00dcberschuss ist gem. \u00a7 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalr\u00fccklage zu verrechnen.  Feststellungen zur Finanzrechnung:  Die ordentlichen Einzahlungen (laufende Einzahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinseinzahlungen) betragen im Jahr 2018 insgesamt 450.755,27 . Die ordentlichen Auszahlungen (laufenden Auszahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinsauszahlungen) betragen im Jahr 2018 insgesamt 337.005,21 . Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein \u00dcberschuss von 113.750,06 , der sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 88.840,06  verbessert hat.   In 2018 belaufen sich die Investitionseinzahlungen auf 1.500,00  und die Investitionsauszahlungen auf 56.112,45 . Der Saldo der Investitionst\u00e4tigkeit bel\u00e4uft sich somit auf -54.612,45 , welcher sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 67.112,45  verschlechtert hat.   Zusammen mit dem \u00dcberschuss im ordentlichen Bereich bel\u00e4uft sich der Finanzmittel\u00fcberschuss am Jahressende auf 59.137,61 . Es wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Aufgrund des positiven liquiden Mittelbestandes wurde ein Investitionsdarlehen in H\u00f6he von 223.591,25  vollst\u00e4ndig getilgt. Vorf\u00e4lligkeitsentsch\u00e4digungen sind hierf\u00fcr nicht angefallen. Dar\u00fcber hinaus wurden ordentliche Tilgungszahlungen in H\u00f6he von 8.366,64  get\u00e4tigt.   Bei Ber\u00fccksichtigung der au\u00dferordentlichen Tilgungsauszahlung, des Finanzmittel\u00fcberschusses, der ordentlichen Tilgungsleistungen und der durchlaufenden Gelder entsteht ein Fehlbetrag in der Finanzrechnung in H\u00f6he von 172.729,80 .  Dieser Fehlbetrag kann durch die Entnahme von liquiden Mitteln aus der Einheitskasse (Forderungen gegen\u00fcber der Verbandsgemeinde) finanziert werden. Nach Abzug der Entnahme aus den liquiden Mitteln verbleibt der Ortsgemeinde Beilstein zum 31.12.2018 ein Kassenbestand in H\u00f6he von 372.628,74 . Feststellungen zur Schlussbilanz: Die Schlussbilanz schlie\u00dft in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.567.690,04  ab.  Das Anlageverm\u00f6gen bel\u00e4uft sich auf 3.157.903,51  und das Umlaufverm\u00f6gen auf 409.149,77 .  Das Umlaufverm\u00f6gen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In \u00dcbereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahres\u00fcberschuss von 123.097,08  aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital bel\u00e4uft sich somit auf 1.984.079,92 . Die Eigenkapitalquote bel\u00e4uft sich somit auf 55,61 %, was eine Ver\u00e4nderung zum Vorjahr um +6,05 Prozentpunkte darstellt.   Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: - Sonderposten in H\u00f6he von 1.494.826,73  - R\u00fcckstellungen in H\u00f6he von 29.374,27  - Verbindlichkeiten in H\u00f6he von 59.409,12   Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in H\u00f6he von 54.111,72  (= 230.704,85  weniger als im Vorjahr).  c) Jahresabschluss f\u00fcr das Jahr 2019  Feststellungen zur Ergebnisrechnung:  Die Ergebnisrechnung schlie\u00dft mit Gesamtertr\u00e4gen von 562.377,60  und Gesamtaufwendungen von 458.129,57  ab und weist somit einen Jahres\u00fcberschuss von 104.248,03  aus. Gegen\u00fcber dem Haushaltsansatz hat sich das Jahresergebnis um 135.968,03  verbessert. Der \u00dcberschuss ist gem\u00e4\u00df \u00a7 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalr\u00fccklage zu verrechnen.  Feststellungen zur Finanzrechnung:  Die ordentlichen Einzahlungen (laufenden Einzahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinseinzahlungen) betragen im Jahr 2019 insgesamt 495.294,85 . Die ordentlichen Auszahlungen (laufenden Auszahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinsauszahlungen) betragen im Jahr 2019 insgesamt 370.928,41 . Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein \u00dcberschuss von 124.366,44 , der sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 129.366,44  verbessert hat.  In 2019 belaufen sich die Investitionseinzahlungen auf 28.000,00  und die Investitionsauszahlungen auf 90.549,93 . Der Saldo der Investitionst\u00e4tigkeit bel\u00e4uft sich somit auf -62.549,93 , welcher sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um -15.549,93  verschlechtert hat.  Zusammen mit dem \u00dcberschuss im ordentlichen Bereich bel\u00e4uft sich der Finanzmittel\u00fcberschuss am Jahresende auf 61.816,51 . In 2019 wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Die Auszahlung f\u00fcr Investitionskredite bezieht sich auf die ordentlichen Tilgungsauszahlungen in H\u00f6he von 7.379,74 .  Bei Ber\u00fccksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlung und des Finanzmittel\u00fcberschusses entsteht ein \u00dcberschuss in H\u00f6he von 54.436,77 . Dieser \u00dcberschuss wird zu den liquiden Mitteln (Forderungen gegen\u00fcber der Verbandsgemeinde) zugef\u00fchrt. Die Ortsgemeinde Beilstein weist somit zum 31.12.2019 einen Kassenbestand in H\u00f6he von 427.065,51  aus.  Feststellungen zur Schlussbilanz: Die Schlussbilanz schlie\u00dft in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.625.540,85  ab.  Das Anlageverm\u00f6gen bel\u00e4uft sich auf 3.164.101,65  und das Umlaufverm\u00f6gen auf 460.764,22 . Das Umlaufverm\u00f6gen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In \u00dcbereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahres\u00fcberschuss von 104.248,03  aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital bel\u00e4uft sich somit auf 2.088.327,95 .  Die Eigenkapitalquote bel\u00e4uft sich somit auf 57,60 %, was eine Ver\u00e4nderung zum Vorjahr um +1,99 Prozentpunkte darstellt.   Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: Sonderposten in H\u00f6he von 1.465.557,39  R\u00fcckstellungen in H\u00f6he von 20.534,00  Verbindlichkeiten in H\u00f6he von 51.121,51  Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in H\u00f6he von 46.731,98  (= 7.379,74  weniger als im Vorjahr).  d) Jahresabschluss f\u00fcr das Jahr 2020  Feststellungen zur Ergebnisrechnung:  Die Ergebnisrechnung schlie\u00dft mit Gesamtertr\u00e4gen von 453.465,89  und Gesamtaufwendungen von 469.423,61  ab und weist somit einen Jahresfehlbetrag von 15.957,72  aus. Gegen\u00fcber dem Haushaltsansatz hat sich das Jahresergebnis um 25.627,72  verschlechtert. Der Fehlbetrag ist gem\u00e4\u00df \u00a7 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalr\u00fccklage zu verrechnen.  Feststellungen zur Finanzrechnung:  Die ordentlichen Einzahlungen (laufenden Einzahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinseinzahlungen) betragen im Jahr 2020 insgesamt 481.731,79 . Die ordentlichen Auszahlungen (laufenden Auszahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinsauszahlungen) betragen im Jahr 2020 insgesamt 414.544,97 . Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein \u00dcberschuss von 67.186,82 , der sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 31.016,82  verbessert hat.   In 2020 wurden keine Investitionseinzahlungen eingezahlt. Die Investitionsauszahlungen belaufen sich auf 54.471,14 . Der Saldo der Investitionst\u00e4tigkeit bel\u00e4uft sich somit auf -54.471,14 , welcher sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 54.971,14  verschlechtert hat.  Zusammen mit dem \u00dcberschuss im ordentlichen Bereich bel\u00e4uft sich der Finanzmittel\u00fcberschuss am Jahresende auf 12.715,68 . In 2020 wurde kein weiterer Investitionskredit aufgenommen. Die Auszahlung f\u00fcr Investitionskredite bezieht sich auf die ordentlichen Tilgungsauszahlungen in H\u00f6he von 7.655,84 .  Nach Abzug der ordentlichen Tilgungsleistungen vom Finanzmittel\u00fcberschuss verbleibt der Ortsgemeinde ein \u00dcberschuss in der Finanzrechnung in H\u00f6he von 5.059,84 . Dieser \u00dcberschuss wird zu den liquiden Mitteln bei der Einheitskasse (Forderungen gegen\u00fcber der Verbandsgemeinde) zugef\u00fchrt.  Zum 31.12.2020 weist die Ortsgemeinde somit liquide Mittel in H\u00f6he von 432.125,35  aus.  Feststellungen zur Schlussbilanz: Die Schlussbilanz schlie\u00dft in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.639.490,61  ab.  Das Anlageverm\u00f6gen bel\u00e4uft sich auf 3.133.718,95  und das Umlaufverm\u00f6gen auf 466.396,68 . Das Umlaufverm\u00f6gen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In \u00dcbereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresfehlbetrag von 15.957,72  aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital bel\u00e4uft sich somit auf 2.072.370,23 . Die Eigenkapitalquote bel\u00e4uft sich somit auf 56,94 %, was eine Ver\u00e4nderung zum Vorjahr um -0,66 Prozentpunkte darstellt.   Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: Sonderposten in H\u00f6he von 1.409.806,34  R\u00fcckstellungen in H\u00f6he von 23.336,00  Verbindlichkeiten in H\u00f6he von 113.197,88  Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in H\u00f6he von 39.076,14  (= 7.655,84  weniger als im Vorjahr) sowie die Spitzabrechnung der Gewerbesteuerkompensationszahlung in H\u00f6he von 64.116 .  Da die Pr\u00fcfung der Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 zu keinerlei Beanstandungen gef\u00fchrt hat, schl\u00e4gt der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss dem Gemeinderat vor, die Jahresabschl\u00fcsse f\u00fcr die Haushaltsjahre 2017, 2018, 2019 und 2020 festzustellen.    Der Gemeinderat stellt die Jahresabschl\u00fcsse der Ortsgemeinde Beilstein f\u00fcr die Haushaltsjahre 2017, 2018, 2019 und 2020 fest.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-16%7C20241903100266%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-16%7C20241903100266%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-16%7C20241903100267%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-16","number":"3","name":"Entlastungserteilung f\u00fcr die Haushaltsjahre 2017, 2018, 2019 und 2020","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/5061","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-16%7C20241903100267%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20241903100267_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-05-14","size":8936,"text":" 3. Entlastungserteilung f\u00fcr die Haushaltsjahre 2017, 2018, 2019 und 2020   a) Entlastungserteilung f\u00fcr 2017 und 2018 Wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden nach \u00a7 22 GemO d\u00fcrfen der Ortsb\u00fcrgermeister Herr Eugen Herrmann sowie der B\u00fcrgermeister der Verbandsgemeinde Cochem, Herr Wolfgang Lambertz, nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen.   Den Vorsitz f\u00fchrt der Erste Beigeordnete Herr Mathias Herzer-Losen.  Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat Beilstein ausgesprochen, dem Ortsb\u00fcrgermeister Herrn Eugen Herrmann, dem damaligen ersten Beigeordneten Herrn Herbert Nahlen, dem damaligen Beigeordneten Herrn Alfred Equit als auch dem B\u00fcrgermeister a.D. der Verbandsgemeinde Herrn Helmut Probst sowie dem B\u00fcrgermeister der Verbandsgemeinde Herrn Wolfgang Lambertz, einschlie\u00dflich deren Vertretern, Entlastung f\u00fcr die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zu erteilen.   Der Vorsitzende stellt die Entlastungserteilung zur Abstimmung.  Der Ortsgemeinderat stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen f\u00fcr die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zu.  Abstimmungsergebnis:              Einstimmig   b) Entlastungserteilung f\u00fcr 2019 und 2020 Wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden nach \u00a7 22 GemO d\u00fcrfen der Ortsb\u00fcrgermeister Herr Eugen Herrmann, der erste Beigeordnete Herr Mathias Herzer-Losen, sowie der B\u00fcrgermeister der Verbandsgemeinde Herr Wolfgang Lambertz nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen.   Den Vorsitz f\u00fchrt Frau Bullach, die in den Abrechnungsjahren 2019 und 2020 keine Vertretungst\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Ortsb\u00fcrgermeister \u00fcbernommen hat. Gleichzeitig ist Frau Bullach das \u00e4lteste Ratsmitglied.  Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat Beilstein ausgesprochen, dem Ortsb\u00fcrgermeister Herrn Eugen Herrmann, dem ersten Beigeordneten Herrn Mathias Herzer-Losen, als auch dem B\u00fcrgermeister der Verbandsgemeinde Herrn Wolfgang Lambertz, einschlie\u00dflich deren Vertretern, Entlastung f\u00fcr die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zu erteilen.    Der Ortsgemeinderat stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen f\u00fcr die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zu.    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Den Vorsitz f\u00fchrt der Erste Beigeordnete Herr Mathias Herzer-Losen.  Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat Beilstein ausgesprochen, dem Ortsb\u00fcrgermeister Herrn Eugen Herrmann, dem damaligen ersten Beigeordneten Herrn Herbert Nahlen, dem damaligen Beigeordneten Herrn Alfred Equit als auch dem B\u00fcrgermeister a.D. der Verbandsgemeinde Herrn Helmut Probst sowie dem B\u00fcrgermeister der Verbandsgemeinde Herrn Wolfgang Lambertz, einschlie\u00dflich deren Vertretern, Entlastung f\u00fcr die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zu erteilen.   Der Vorsitzende stellt die Entlastungserteilung zur Abstimmung.  Der Ortsgemeinderat stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen f\u00fcr die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zu.  Abstimmungsergebnis:              Einstimmig   b) Entlastungserteilung f\u00fcr 2019 und 2020 Wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden nach \u00a7 22 GemO d\u00fcrfen der Ortsb\u00fcrgermeister Herr Eugen Herrmann, der erste Beigeordnete Herr Mathias Herzer-Losen, sowie der B\u00fcrgermeister der Verbandsgemeinde Herr Wolfgang Lambertz nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen.   Den Vorsitz f\u00fchrt Frau Bullach, die in den Abrechnungsjahren 2019 und 2020 keine Vertretungst\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Ortsb\u00fcrgermeister \u00fcbernommen hat. Gleichzeitig ist Frau Bullach das \u00e4lteste Ratsmitglied.  Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat Beilstein ausgesprochen, dem Ortsb\u00fcrgermeister Herrn Eugen Herrmann, dem ersten Beigeordneten Herrn Mathias Herzer-Losen, als auch dem B\u00fcrgermeister der Verbandsgemeinde Herrn Wolfgang Lambertz, einschlie\u00dflich deren Vertretern, Entlastung f\u00fcr die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zu erteilen.    Der Ortsgemeinderat stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen f\u00fcr die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zu.    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Mit der erforderlichen Satzungs\u00e4nderung werden die Gewinns\u00e4tze 2022 f\u00fcr das Beitragsjahr 2024 vom Gemeinderat festgesetzt.mWeiterhin ist eine Betriebsart in der anliegenden Betriebsartentabelle zu erg\u00e4nzen.  Erl\u00e4uterung zur Ma\u00dfstabskomponente Gewinnsatz Der sog. Gewinnsatz beziffert den betriebsartspezifischen Gewinnanteil am Umsatz und wird aus Rechtssicherheitsgr\u00fcnden regelm\u00e4\u00dfig angepasst. Hierzu wurden die zum Jahresende 2023 vom Gemeinde- und St\u00e4dtebund Rheinland-Pfalz ver\u00f6ffentlichten Gewinns\u00e4tze f\u00fcr das Jahr 2022 in die nachstehende Satzungs\u00e4nderung \u00fcbernommen. Die ge\u00e4nderten Gewinns\u00e4tze f\u00fcr das Jahr 2022 sind rot gekennzeichnet. Zum Vergleich liegt die Betriebsartentabelle mit den Gewinns\u00e4tzen aus dem Jahr 2021 den Ratsmitgliedern vor.  Erl\u00e4uterung zur Erg\u00e4nzung einer Betriebsart Bei Satzungserstellung wurden in die Betriebsartentabelle nur die Betriebsarten aufgenommen, die auch den damals in der Ortsgemeinde Beilstein angesiedelten Betrieben zuzuordnen waren. Zwischenzeitlich ist jedoch ein weiterer tourismusbeitragspflichtiger Betrieb hinzugekommen, dessen Betriebsart nicht in der bisherigen Betriebsartentabelle enthalten ist. Daher ist die Betriebsartentabelle um die folgende Betriebsart zu erg\u00e4nzen; der Vorteilssatz ist vom Gemeinderat zu beschlie\u00dfen.          Nachrichtlich: Betriebsart Bezeichnung     Vorteilssatz \u00fcbrige Ortsgemeinden      im Bereich der VG Cochem  FC13  Recht/Steuern/Wirtschaft; kfm. Beratung von 5 - 10 v. H.   Unternehmen   Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Erhebung eines Tourismusbeitrages zu.  Abstimmungsergebnis:             Einstimmig  Der Vorteilssatz der zu erg\u00e4nzenden Betriebsart wird wie folgt festgesetzt:  FC13  Recht/Steuern/Wirtschaft; kfm. Beratung von 5 v. H.   Unternehmen    Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltungen     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-16%7C20240301100022%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-16%7C20240301100022%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2024-OG-BEIL-16%7C20240301100022%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 4","fileName":"be_20240301100022_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-05-21","size":111647,"text":" 4. \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Beilstein   Durch die zwischenzeitlich erfolgte Anpassung der Gewinns\u00e4tze durch den Gemeinde- und St\u00e4dtebund Rheinland-Pfalz f\u00fcr das Erhebungsjahr 2024 ist nun eine \u00c4nderung der TBS erforderlich. Mit der erforderlichen Satzungs\u00e4nderung werden die Gewinns\u00e4tze 2022 f\u00fcr das Beitragsjahr 2024 vom Gemeinderat festgesetzt.mWeiterhin ist eine Betriebsart in der anliegenden Betriebsartentabelle zu erg\u00e4nzen.  Erl\u00e4uterung zur Ma\u00dfstabskomponente Gewinnsatz Der sog. Gewinnsatz beziffert den betriebsartspezifischen Gewinnanteil am Umsatz und wird aus Rechtssicherheitsgr\u00fcnden regelm\u00e4\u00dfig angepasst. Hierzu wurden die zum Jahresende 2023 vom Gemeinde- und St\u00e4dtebund Rheinland-Pfalz ver\u00f6ffentlichten Gewinns\u00e4tze f\u00fcr das Jahr 2022 in die nachstehende Satzungs\u00e4nderung \u00fcbernommen. Die ge\u00e4nderten Gewinns\u00e4tze f\u00fcr das Jahr 2022 sind rot gekennzeichnet. Zum Vergleich liegt die Betriebsartentabelle mit den Gewinns\u00e4tzen aus dem Jahr 2021 den Ratsmitgliedern vor.  Erl\u00e4uterung zur Erg\u00e4nzung einer Betriebsart Bei Satzungserstellung wurden in die Betriebsartentabelle nur die Betriebsarten aufgenommen, die auch den damals in der Ortsgemeinde Beilstein angesiedelten Betrieben zuzuordnen waren. Zwischenzeitlich ist jedoch ein weiterer tourismusbeitragspflichtiger Betrieb hinzugekommen, dessen Betriebsart nicht in der bisherigen Betriebsartentabelle enthalten ist. Daher ist die Betriebsartentabelle um die folgende Betriebsart zu erg\u00e4nzen; der Vorteilssatz ist vom Gemeinderat zu beschlie\u00dfen.          Nachrichtlich: Betriebsart Bezeichnung     Vorteilssatz \u00fcbrige Ortsgemeinden      im Bereich der VG Cochem  FC13  Recht/Steuern/Wirtschaft; kfm. Beratung von 5 - 10 v. H.   Unternehmen   Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Erhebung eines Tourismusbeitrages zu.  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Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Stilllegungsfl\u00e4chen im Rahmen der F\u00f6rderung  Klimaangepasstes Waldmanagement    Die Ortsgemeinde Beilstein hat sich 2022 dazu entschlossen, im Rahmen der F\u00f6rderung Klimaangepasstes Waldmanagement 5% der Betriebsfl\u00e4che f\u00fcr die n\u00e4chsten 20 Jahre der nat\u00fcrlichen Waldentwicklung zu \u00fcberlassen. Zwischenzeitlich liegt der Bewilligungsbescheid der Fachagentur f\u00fcr Nachwachsende Rohstoffe vor. Hier wird eine Stilllegungsfl\u00e4che von 4,8 Hektar gefordert. Zur Absicherung der F\u00f6rderf\u00e4higkeit werden nach Bedarf jedoch bis zu 7% der Betriebsfl\u00e4che stillgelegt. Die Revierleitung hat geeignete Fl\u00e4chen ausgew\u00e4hlt. Diese eignen sich aufgrund ihrer biologischen Wertigkeit, der Lage und der wirtschaftlichen Bedeutung besonders als Stilllegungsfl\u00e4chen.    Der Gemeinderat beschlie\u00dft die Stilllegung der genannten Fl\u00e4chen, zuz\u00fcglich bis zu 2% der Betriebsfl\u00e4che nach Bedarf, f\u00fcr den Zeitraum der F\u00f6rderung.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-16%7C20240703100209%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-16%7C20240703100209%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2024-OG-BEIL-16%7C20240703100209%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 5","fileName":"be_20240703100209_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-05-21","size":107529,"text":"  5. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Stilllegungsfl\u00e4chen im Rahmen der F\u00f6rderung  Klimaangepasstes Waldmanagement    Die Ortsgemeinde Beilstein hat sich 2022 dazu entschlossen, im Rahmen der F\u00f6rderung Klimaangepasstes Waldmanagement 5% der Betriebsfl\u00e4che f\u00fcr die n\u00e4chsten 20 Jahre der nat\u00fcrlichen Waldentwicklung zu \u00fcberlassen. Zwischenzeitlich liegt der Bewilligungsbescheid der Fachagentur f\u00fcr Nachwachsende Rohstoffe vor. Hier wird eine Stilllegungsfl\u00e4che von 4,8 Hektar gefordert. Zur Absicherung der F\u00f6rderf\u00e4higkeit werden nach Bedarf jedoch bis zu 7% der Betriebsfl\u00e4che stillgelegt. Die Revierleitung hat geeignete Fl\u00e4chen ausgew\u00e4hlt. Diese eignen sich aufgrund ihrer biologischen Wertigkeit, der Lage und der wirtschaftlichen Bedeutung besonders als Stilllegungsfl\u00e4chen.    Der Gemeinderat beschlie\u00dft die Stilllegung der genannten Fl\u00e4chen, zuz\u00fcglich bis zu 2% der Betriebsfl\u00e4che nach Bedarf, f\u00fcr den Zeitraum der F\u00f6rderung.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-16%7C20240703100209%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-16%7C20240703100209%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2024-OG-BEIL-16%7C20240502100086%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2024-OG-BEIL-16","number":"6","name":"Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Teilnahme am Landeswettbewerb 'Unser Dorf hat Zukunft' 2024/2025","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/5057","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2024-OG-BEIL-16%7C20240502100086%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_20240502100086_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-05-14","size":127260,"text":" 6. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Teilnahme am Landeswettbewerb  Unser Dorf hat Zukunft  2024/2025   Das Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft hat den Startschuss f\u00fcr den 28. Bundeswettbewerb Unser Dorf hat Zukunft gegeben. Daher ruft Innenminister Michael Ebling die Ortsgemeinden zur Teilnahme am Landeswettbewerb 2024/2025 auf. Grundlage hierf\u00fcr ist die Landeswettbewerbsrichtlinie 2024/2025, die u. a. wichtige Regelungen und Hinweise zum Ablauf, zur Organisation und zu den Bewertungen der Teilnehmergemeinden enth\u00e4lt. Im Rahmen der Landeswettbewerbe 2024 und 2025 werden die Teilnehmer an dem alle drei Jahre stattfindenden Bundesentscheid (n\u00e4chster Bundesentscheid 2026) ermittelt. Ziel des Wettbewerbs ist die Verbesserung der Zukunftsperspektiven in den D\u00f6rfern und die Steigerung der Lebensverh\u00e4ltnisse in den l\u00e4ndlichen R\u00e4umen. Die Dorfgemeinschaft wird durch den Wettbewerb motiviert, aktiv an der Gestaltung des eigenen Dorfes und seiner Umgebung mitzuwirken. Der Wettbewerb tr\u00e4gt dazu bei, das Verst\u00e4ndnis der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger f\u00fcr ihre eigenen Einflussm\u00f6glichkeiten zu st\u00e4rken und dadurch die b\u00fcrgerschaftliche Mitwirkung zu intensivieren. Er soll sensibilisieren und ein Bewusstsein f\u00fcr aktuelle Themen und Herausforderungen der Zukunft schaffen (z. B. f\u00fcr die demographische Entwicklung oder eine nachhaltige Energieversorgung). Der Wettbewerb will Ortsgemeinden und Gemeindeteile, die auf diesen Gebieten Vorbildliches leisten, anerkennen und herausstellen. Mit ihren beispielhaften Initiativen und Projekten regen sie auch weitere Orte zu eigenen Aktivit\u00e4ten an. Im Rahmen der zur Verf\u00fcgung stehenden Haushaltsmittel gew\u00e4hrt das Land im dreistufigen Landeswettbewerb folgende Geldpr\u00e4mien:  F\u00fcr jeden Kreissieger, der sich f\u00fcr die Teilnahme am Gebietsentscheid qualifiziert hat 300,- Allen Gebietssiegern, die sich f\u00fcr die Teilnahme am Landesentscheid qualifiziert haben Jeweils 800,- Den drei Erstplatzierten im Landesentscheid 5.000,- 1. Platz 3.000,- 2. Platz 1.000,- 3. Platz Sowie den \u00fcbrigen am Landesentscheid teilnehmenden Gemeinden Je 500,- Zudem werden die Sonderpreise Innenentwicklung, Demographiepreis Dorferneuerung und Kinder- und jugendfreundliche Dorferneuerung mit einem Preisgeld von je 4.000,-  ausgelobt. Die Anmeldefrist f\u00fcr den diesj\u00e4hrigen Landeswettbewerb, beginnend mit dem Kreisentscheid, endet am 26. April 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt m\u00fcssen die teilnehmenden Ortsgemeinden bzw. Stadt- und Ortsteile ihre Bewerbung bei der Kreisverwaltung eingereicht haben. F\u00fcr die Teilnahme am Wettbewerb ist ein Beschluss des Gemeinde-/Stadtrates bzw. Ortsbeirates erforderlich.   Der Gemeinderat nimmt die Ausf\u00fchrungen zur Kenntnis.  Er ber\u00e4t \u00fcber die Teilnahme am Landeswettbewerb Unser Dorf hat Zukunft und beschlie\u00dft hieran nicht teilzunehmen.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-16%7C20240502100086%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-16%7C20240502100086%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2024-OG-BEIL-16%7C20240502100086%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 6","fileName":"be_20240502100086_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-05-21","size":130100,"text":" 6. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Teilnahme am Landeswettbewerb  Unser Dorf hat Zukunft  2024/2025   Das Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft hat den Startschuss f\u00fcr den 28. Bundeswettbewerb Unser Dorf hat Zukunft gegeben. Daher ruft Innenminister Michael Ebling die Ortsgemeinden zur Teilnahme am Landeswettbewerb 2024/2025 auf. Grundlage hierf\u00fcr ist die Landeswettbewerbsrichtlinie 2024/2025, die u. a. wichtige Regelungen und Hinweise zum Ablauf, zur Organisation und zu den Bewertungen der Teilnehmergemeinden enth\u00e4lt. Im Rahmen der Landeswettbewerbe 2024 und 2025 werden die Teilnehmer an dem alle drei Jahre stattfindenden Bundesentscheid (n\u00e4chster Bundesentscheid 2026) ermittelt. Ziel des Wettbewerbs ist die Verbesserung der Zukunftsperspektiven in den D\u00f6rfern und die Steigerung der Lebensverh\u00e4ltnisse in den l\u00e4ndlichen R\u00e4umen. Die Dorfgemeinschaft wird durch den Wettbewerb motiviert, aktiv an der Gestaltung des eigenen Dorfes und seiner Umgebung mitzuwirken. Der Wettbewerb tr\u00e4gt dazu bei, das Verst\u00e4ndnis der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger f\u00fcr ihre eigenen Einflussm\u00f6glichkeiten zu st\u00e4rken und dadurch die b\u00fcrgerschaftliche Mitwirkung zu intensivieren. Er soll sensibilisieren und ein Bewusstsein f\u00fcr aktuelle Themen und Herausforderungen der Zukunft schaffen (z. B. f\u00fcr die demographische Entwicklung oder eine nachhaltige Energieversorgung). Der Wettbewerb will Ortsgemeinden und Gemeindeteile, die auf diesen Gebieten Vorbildliches leisten, anerkennen und herausstellen. Mit ihren beispielhaften Initiativen und Projekten regen sie auch weitere Orte zu eigenen Aktivit\u00e4ten an. Im Rahmen der zur Verf\u00fcgung stehenden Haushaltsmittel gew\u00e4hrt das Land im dreistufigen Landeswettbewerb folgende Geldpr\u00e4mien:  F\u00fcr jeden Kreissieger, der sich f\u00fcr die Teilnahme am Gebietsentscheid qualifiziert hat 300,- Allen Gebietssiegern, die sich f\u00fcr die Teilnahme am Landesentscheid qualifiziert haben Jeweils 800,- Den drei Erstplatzierten im Landesentscheid 5.000,- 1. Platz 3.000,- 2. Platz 1.000,- 3. Platz Sowie den \u00fcbrigen am Landesentscheid teilnehmenden Gemeinden Je 500,- Zudem werden die Sonderpreise Innenentwicklung, Demographiepreis Dorferneuerung und Kinder- und jugendfreundliche Dorferneuerung mit einem Preisgeld von je 4.000,-  ausgelobt. Die Anmeldefrist f\u00fcr den diesj\u00e4hrigen Landeswettbewerb, beginnend mit dem Kreisentscheid, endet am 26. April 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt m\u00fcssen die teilnehmenden Ortsgemeinden bzw. Stadt- und Ortsteile ihre Bewerbung bei der Kreisverwaltung eingereicht haben. 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Beschaffung eines Defibrillators  Die Ortsgemeinde Beilstein besitzt aktuell zwei Defibrillatoren, welche am Feuerwehrhaus und am B\u00fcrgerhaus am Marktplatz platziert sind. Die \u00dcberlegung des Vorsitzenden ist es, einen dritten Defibrillator im Neubaugebiet zu installieren, da Einwohner, welche hier wohnhaft sind, im Notfall bis zum Gemeindehaus fahren m\u00fcssen. Zudem ist es auf Grund der Altersstruktur auch sinnvoll \u00fcber die Anschaffung eines dritten Ger\u00e4tes zu beraten und die Ortsgemeinde fl\u00e4chendeckend auszustatten. Die Kosten f\u00fcr die Anschaffung belaufen sich auf ca. 2.500,-  bis 3.000,- . Hinzu k\u00e4men pauschal 499,00  f\u00fcr die Bereitstellung eines Stromanschlusses durch Westnetz. Die Kosten eines Elektrikers, f\u00fcr das Setzen eines Z\u00e4hlers sowie die Besorgung eines passenden Schrankes, k\u00f6nnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.  Als Standort wird der Grillplatz der Gemeinde vorgeschlagen. Dieser ist vom Neubaugebiet einfach und schnell zu erreichen. Zudem w\u00e4re ein Stromanschluss am Grillplatz ein weiter Vorteil f\u00fcr die Gemeinde und Einwohner.  Nach eingehender Diskussion stellt der Vorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung:  Der Gemeinderat beschlie\u00dft die Beschaffung eines Defibrillators mit einem Stromanschluss am Grillplatz. Zudem wird der Vorsitzende beauftragt, alle n\u00f6tigen Antr\u00e4ge und Beauftragungen durchzuf\u00fchren.       Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-16%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2024-OG-BEIL-16%7Czt_1%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2024-OG-BEIL-16%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 7","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2024-05-21","size":114571,"text":"  7. Beschaffung eines Defibrillators  Die Ortsgemeinde Beilstein besitzt aktuell zwei Defibrillatoren, welche am Feuerwehrhaus und am B\u00fcrgerhaus am Marktplatz platziert sind. Die \u00dcberlegung des Vorsitzenden ist es, einen dritten Defibrillator im Neubaugebiet zu installieren, da Einwohner, welche hier wohnhaft sind, im Notfall bis zum Gemeindehaus fahren m\u00fcssen. 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Tagesordnung   \u00d6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  2. Erlass einer Satzung \u00fcber die Festsetzung des Beitragssatzes zur Erhebung des Tourismusbeitrages der Ortsgemeinde Beilstein  3. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung des Bebauungsplanes  Aufm Teich   4. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung f\u00fcr den Bereich des historischen Ortskerns   Nicht\u00f6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters    Eugen Herrmann Ortsb\u00fcrgermeister  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2023-OG-BEIL-15","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2023-OG-BEIL-15","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2023-OG-BEIL-15","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-10-05","size":273661,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2023-OG-BEIL-15","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2023-OG-BEIL-15","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2023-OG-BEIL-15","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-10-05","size":273661,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2023-OG-BEIL-15","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2023-OG-BEIL-15","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2023-OG-BEIL-15%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-15","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2023-OG-BEIL-15%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-10-05","size":108805,"text":"  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Die Bodenmarkierung auf dem Wendehammer am Moselparkplatz wurde durch eine verkehrsrechtliche Anordnung um das Schild absolutes Haltverbot erweitert.   Im Rahmen des Glasfaserausbaus in den Gemeinden haben mehrere Informationsveranstaltungen stattgefunden. Zurzeit laufen bereits die Nachfrageb\u00fcndelungen in den Gemeinden. Grunds\u00e4tzlich wird bei der Deutschen Glasfaser vorausgesetzt, dass bei mindestens 33 % der Einwohner Interesse am Glasfaserausbau besteht. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass es in der Ortsgemeinde Beilstein nicht zwingend notwendig ist, diese Grenze zu erreichen, wenn in der gesamten Verbandsgemeinde 33 % erreicht werden.   Die endg\u00fcltige Bef\u00f6rsterungsumlage f\u00fcr das Haushaltsjahr 2022 wurde mit 3.288,87  festgesetzt.  Bei der Ortsgemeinde ist ein Bauantrag zur Erweiterung eines Hotels (Vergr\u00f6\u00dferung Fr\u00fchst\u00fccksraum und Erweiterung der Terrasse) eingereicht worden. Da hier keine gemeindlichen Belange betroffen sind, muss der Ortsgemeinderat nicht gesondert dar\u00fcber abstimmen. Der Ortsb\u00fcrgermeister hat das gemeindliche Einvernehmen erkl\u00e4rt und den Rat dar\u00fcber in Kenntnis gesetzt.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-15%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-15%7CMITOBoe%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2023-OG-BEIL-15%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-10-10","size":108296,"text":"  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Die Bodenmarkierung auf dem Wendehammer am Moselparkplatz wurde durch eine verkehrsrechtliche Anordnung um das Schild absolutes Haltverbot erweitert.   Im Rahmen des Glasfaserausbaus in den Gemeinden haben mehrere Informationsveranstaltungen stattgefunden. Zurzeit laufen bereits die Nachfrageb\u00fcndelungen in den Gemeinden. Grunds\u00e4tzlich wird bei der Deutschen Glasfaser vorausgesetzt, dass bei mindestens 33 % der Einwohner Interesse am Glasfaserausbau besteht. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass es in der Ortsgemeinde Beilstein nicht zwingend notwendig ist, diese Grenze zu erreichen, wenn in der gesamten Verbandsgemeinde 33 % erreicht werden.   Die endg\u00fcltige Bef\u00f6rsterungsumlage f\u00fcr das Haushaltsjahr 2022 wurde mit 3.288,87  festgesetzt.  Bei der Ortsgemeinde ist ein Bauantrag zur Erweiterung eines Hotels (Vergr\u00f6\u00dferung Fr\u00fchst\u00fccksraum und Erweiterung der Terrasse) eingereicht worden. Da hier keine gemeindlichen Belange betroffen sind, muss der Ortsgemeinderat nicht gesondert dar\u00fcber abstimmen. Der Ortsb\u00fcrgermeister hat das gemeindliche Einvernehmen erkl\u00e4rt und den Rat dar\u00fcber in Kenntnis gesetzt.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-15%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-15%7CMITOBoe%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2023-OG-BEIL-15%7C20230607100657%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-15","number":"2","name":"Erlass einer Satzung \u00fcber die Festsetzung des Beitragssatzes zur Erhebung des Tourismusbeitrages der Ortsgemeinde Beilstein","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/4532","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2023-OG-BEIL-15%7C20230607100657%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_20230607100657_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-10-05","size":147805,"text":"  2. Erlass einer Satzung \u00fcber die Festsetzung des Beitragssatzes zur Erhebung des Tourismusbeitrages der Ortsgemeinde Beilstein   Mit der Neufassung der Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Beilstein vom 06.09.2022 wurde in \u00a7 4 dieser Satzung die M\u00f6glichkeit mit aufgenommen, den Beitragssatz in einer separaten Beitragssatzsatzung festzusetzen. Die bisherige Festsetzung des Beitragssatzes in der Haushaltssatzung hat gezeigt, dass durch die starre Wirksamkeit der Haushaltssatzung eine \u00c4nderung des Beitragssatzes nach dem 31.12. rechtlich nicht mehr m\u00f6glich ist. Um hier flexibler agieren zu k\u00f6nnen, erfolgt ab dem Erhebungsjahr 2023 die Festsetzung des Beitragssatzes in einer separaten Beitragssatzsatzung.   Ein entsprechender Entwurf der Beitragssatzsatzung liegt den Ratsmitgliedern vor. Hier hat die Gemeinde die Beitragss\u00e4tze f\u00fcr die Jahre 2023 und Folgejahre festzusetzen. Grunds\u00e4tzlich sind diese Beitragss\u00e4tze von der Gemeinde j\u00e4hrlich nach den Haushaltsplanveranschlagungen zu kalkulieren. Mit der Beitragskalkulation wird dem Kosten\u00fcberschreitungsverbot Rechnung getragen. Die Festsetzung des Beitragssatzes f\u00fcr das Jahr 2023 soll insoweit auch f\u00fcr die Folgejahre gelten, solange sich bei der Beitragskalkulation keine Ver\u00e4nderungen ergeben.  Unter Zugrundelegung der touristisch bedingten umlagef\u00e4higen Aufwendungen und anhand der Messbetr\u00e4ge (=Umsatz*Vorteilssatz*Gewinnsatz) errechnet sich f\u00fcr das Jahr 2023 sowie auch f\u00fcr das Jahr 2024 ein Beitragssatz von gerundet 4,7 v.H. Die Beitragssatzkalkulationen liegen den Ratsmitgliedern vor. Nach dem Grundsatz der Einnahmebeschaffung empfiehlt die Verwaltung, den Beitragssatz ab dem Erhebungsjahr 2023 auf 4,7 v.H. festzusetzen. Im Erhebungsjahr 2022 liegt der Beitragssatz bei 5,7 v.H. Der Gemeinderat hat \u00fcber den Beitragssatz f\u00fcr das Jahr 2023 und der Folgejahre sowie \u00fcber den vorliegenden Entwurf der Beitragssatzsatzung zu beraten und zu beschlie\u00dfen.   Der Gemeinderat stimmt der Satzung \u00fcber die Festsetzung des Beitragssatzes zur Erhebung des Tourismusbeitrages zu. Der Beitragssatz f\u00fcr das Jahr 2023 und Folgejahre wird auf 4,7 v. H. festgesetzt. Dieser Satz ist in der Beitragssatzsatzung aufzunehmen.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-15%7C20230607100657%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-15%7C20230607100657%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2023-OG-BEIL-15%7C20230607100657%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 2","fileName":"be_20230607100657_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-10-10","size":149748,"text":"  2. Erlass einer Satzung \u00fcber die Festsetzung des Beitragssatzes zur Erhebung des Tourismusbeitrages der Ortsgemeinde Beilstein   Mit der Neufassung der Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Beilstein vom 06.09.2022 wurde in \u00a7 4 dieser Satzung die M\u00f6glichkeit mit aufgenommen, den Beitragssatz in einer separaten Beitragssatzsatzung festzusetzen. Die bisherige Festsetzung des Beitragssatzes in der Haushaltssatzung hat gezeigt, dass durch die starre Wirksamkeit der Haushaltssatzung eine \u00c4nderung des Beitragssatzes nach dem 31.12. rechtlich nicht mehr m\u00f6glich ist. Um hier flexibler agieren zu k\u00f6nnen, erfolgt ab dem Erhebungsjahr 2023 die Festsetzung des Beitragssatzes in einer separaten Beitragssatzsatzung.   Ein entsprechender Entwurf der Beitragssatzsatzung liegt den Ratsmitgliedern vor. Hier hat die Gemeinde die Beitragss\u00e4tze f\u00fcr die Jahre 2023 und Folgejahre festzusetzen. Grunds\u00e4tzlich sind diese Beitragss\u00e4tze von der Gemeinde j\u00e4hrlich nach den Haushaltsplanveranschlagungen zu kalkulieren. Mit der Beitragskalkulation wird dem Kosten\u00fcberschreitungsverbot Rechnung getragen. Die Festsetzung des Beitragssatzes f\u00fcr das Jahr 2023 soll insoweit auch f\u00fcr die Folgejahre gelten, solange sich bei der Beitragskalkulation keine Ver\u00e4nderungen ergeben.  Unter Zugrundelegung der touristisch bedingten umlagef\u00e4higen Aufwendungen und anhand der Messbetr\u00e4ge (=Umsatz*Vorteilssatz*Gewinnsatz) errechnet sich f\u00fcr das Jahr 2023 sowie auch f\u00fcr das Jahr 2024 ein Beitragssatz von gerundet 4,7 v.H. Die Beitragssatzkalkulationen liegen den Ratsmitgliedern vor. Nach dem Grundsatz der Einnahmebeschaffung empfiehlt die Verwaltung, den Beitragssatz ab dem Erhebungsjahr 2023 auf 4,7 v.H. festzusetzen. Im Erhebungsjahr 2022 liegt der Beitragssatz bei 5,7 v.H. Der Gemeinderat hat \u00fcber den Beitragssatz f\u00fcr das Jahr 2023 und der Folgejahre sowie \u00fcber den vorliegenden Entwurf der Beitragssatzsatzung zu beraten und zu beschlie\u00dfen.   Der Gemeinderat stimmt der Satzung \u00fcber die Festsetzung des Beitragssatzes zur Erhebung des Tourismusbeitrages zu. Der Beitragssatz f\u00fcr das Jahr 2023 und Folgejahre wird auf 4,7 v. H. festgesetzt. Dieser Satz ist in der Beitragssatzsatzung aufzunehmen.   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Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung des Bebauungsplanes  Aufm Teich    Zun\u00e4chst war die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem Grundst\u00fcck unmittelbar im Anschluss an den Bebauungsplan, im Au\u00dfenbereich, vorgesehen. Der Gemeinderat hat diesem Antrag in seiner Sitzung am 06.09.2022 im Grundsatz zugestimmt. Die Planung (Anlage 1) wurde vom Vorhabentr\u00e4ger nach ersten Gespr\u00e4chen mit der zust\u00e4ndigen Genehmigungsbeh\u00f6rde, der Kreisverwaltung Cochem-Zell, in den Bereich des Bebauungsplanes Aufm Teich (Anlage 2) verschoben. Der Bebauungsplan setzt f\u00fcr diesen Bereich jedoch eine nicht\u00fcberbaubare Fl\u00e4che fest. Nach Pr\u00fcfung durch die Kreisverwaltung ist auch f\u00fcr diesen Standort eine Anpassung des Bebauungsplanes erforderlich.   Nach Abschluss eines st\u00e4dtebaulichen Vertrages mit den Vorhabentr\u00e4gern zur \u00dcbernahme der Planungskosten hat das Planungsb\u00fcro WeSt, Polch, einen ersten Entwurf zur \u00c4nderung des Bebauungsplanes erstellt. Hier ist eine Fl\u00e4che \u00dcF 1 zur Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbare Energie vorgesehen. Der Vorhabentr\u00e4ger m\u00f6chte f\u00fcr diese Fl\u00e4che die Festsetzung nunmehr dahingehend erweitern, das in diesem Bereich auch andere bauliche Anlagen zul\u00e4ssig sind. Die Verbreiterung des urspr\u00fcnglichen Baufensters ergibt sich aus der Anlage 3 zur Vorlage.  Der Gemeinderat hat sich diesbez\u00fcglich vor der Gemeinderatssitzung auf dem entsprechenden Grundst\u00fcck getroffen um ein besseres Bild zu erhalten und Fragen zu kl\u00e4ren. Bevor der Gemeinderat \u00fcber die Tagesordnung abgestimmt hat, wurde die Sitzung f\u00fcr eine Zeit von 15 Minuten unterbrochen, um weitere Fragen zu beantworten.    Der Gemeinderat stimmt der \u00c4nderung des Bebauungsplanes Aufm Teich dahingehend zu, dass in dem Bereich lediglich Nebenanlagen (diese m\u00fcssen sich nach \u00a7 14 BauNVO der Hauptanlage in Gr\u00f6\u00dfe und Funktion unterordnen) errichtet werden d\u00fcrfen. Im Grunde ist der Gemeinderat nicht abgeneigt, einer baulichen Anlage in diesem Bereich (z.B. Hauptnutzung sowie Anbau und Erweiterung des bestehenden Hotels) und der hierf\u00fcr notwendigen Anpassung des Bebauungsplanes, zuzustimmen. Ob der Gemeinderat f\u00fcr eine bauliche Anlage den Bebauungsplan in diesem Bereich anpasst, wird bei Vorlage einer detaillieren Bauplanung sodann in einer erneuten Gemeinderatsitzung entscheiden.     Abstimmungsergebnis: Einstimmig  Aufgrund von Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden gem. \u00a7 22 GemO haben Herr Herdzina und Frau Lipmann an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-15%7C20231307100664%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-15%7C20231307100664%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2023-OG-BEIL-15%7C20231307100664%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 3","fileName":"be_20231307100664_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-10-11","size":112794,"text":" 3. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung des Bebauungsplanes  Aufm Teich    Zun\u00e4chst war die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem Grundst\u00fcck unmittelbar im Anschluss an den Bebauungsplan, im Au\u00dfenbereich, vorgesehen. Der Gemeinderat hat diesem Antrag in seiner Sitzung am 06.09.2022 im Grundsatz zugestimmt. Die Planung (Anlage 1) wurde vom Vorhabentr\u00e4ger nach ersten Gespr\u00e4chen mit der zust\u00e4ndigen Genehmigungsbeh\u00f6rde, der Kreisverwaltung Cochem-Zell, in den Bereich des Bebauungsplanes Aufm Teich (Anlage 2) verschoben. Der Bebauungsplan setzt f\u00fcr diesen Bereich jedoch eine nicht\u00fcberbaubare Fl\u00e4che fest. Nach Pr\u00fcfung durch die Kreisverwaltung ist auch f\u00fcr diesen Standort eine Anpassung des Bebauungsplanes erforderlich.   Nach Abschluss eines st\u00e4dtebaulichen Vertrages mit den Vorhabentr\u00e4gern zur \u00dcbernahme der Planungskosten hat das Planungsb\u00fcro WeSt, Polch, einen ersten Entwurf zur \u00c4nderung des Bebauungsplanes erstellt. Hier ist eine Fl\u00e4che \u00dcF 1 zur Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbare Energie vorgesehen. Der Vorhabentr\u00e4ger m\u00f6chte f\u00fcr diese Fl\u00e4che die Festsetzung nunmehr dahingehend erweitern, das in diesem Bereich auch andere bauliche Anlagen zul\u00e4ssig sind. Die Verbreiterung des urspr\u00fcnglichen Baufensters ergibt sich aus der Anlage 3 zur Vorlage.  Der Gemeinderat hat sich diesbez\u00fcglich vor der Gemeinderatssitzung auf dem entsprechenden Grundst\u00fcck getroffen um ein besseres Bild zu erhalten und Fragen zu kl\u00e4ren. Bevor der Gemeinderat \u00fcber die Tagesordnung abgestimmt hat, wurde die Sitzung f\u00fcr eine Zeit von 15 Minuten unterbrochen, um weitere Fragen zu beantworten.    Der Gemeinderat stimmt der \u00c4nderung des Bebauungsplanes Aufm Teich dahingehend zu, dass in dem Bereich lediglich Nebenanlagen (diese m\u00fcssen sich nach \u00a7 14 BauNVO der Hauptanlage in Gr\u00f6\u00dfe und Funktion unterordnen) errichtet werden d\u00fcrfen. Im Grunde ist der Gemeinderat nicht abgeneigt, einer baulichen Anlage in diesem Bereich (z.B. Hauptnutzung sowie Anbau und Erweiterung des bestehenden Hotels) und der hierf\u00fcr notwendigen Anpassung des Bebauungsplanes, zuzustimmen. Ob der Gemeinderat f\u00fcr eine bauliche Anlage den Bebauungsplan in diesem Bereich anpasst, wird bei Vorlage einer detaillieren Bauplanung sodann in einer erneuten Gemeinderatsitzung entscheiden.     Abstimmungsergebnis: Einstimmig  Aufgrund von Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden gem. \u00a7 22 GemO haben Herr Herdzina und Frau Lipmann an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-15%7C20231307100664%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-15%7C20231307100664%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2023-OG-BEIL-15%7C20230609100757%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-15","number":"4","name":"Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung f\u00fcr den Bereich des historischen Ortskerns","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/4533","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2023-OG-BEIL-15%7C20230609100757%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_20230609100757_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-10-05","size":6891,"text":"   4. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung f\u00fcr den Bereich des historischen Ortskerns   Der Gemeinderat hatte sich bereits im letzten Jahr mit einer Anpassung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung bez\u00fcglich der Zul\u00e4ssigkeit von Markisen befasst. Zwischenzeitlich wurde die Satzung insgesamt \u00fcberpr\u00fcft und die \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge in der Anlage zusammengefasst.    Der Gemeinderat beschlie\u00dft die vorgesehenen \u00c4nderungen der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung f\u00fcr den Bereich des historischen Ortskerns. Das nach \u00a7 88 Abs. 5 Landesbauordnung erforderliche Benehmen mit der Denkmalschutzbeh\u00f6rde ist herzustellen.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-15%7C20230609100757%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-15%7C20230609100757%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2023-OG-BEIL-15%7C20230609100757%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 4","fileName":"be_20230609100757_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-10-10","size":8880,"text":"   4. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung f\u00fcr den Bereich des historischen Ortskerns   Der Gemeinderat hatte sich bereits im letzten Jahr mit einer Anpassung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung bez\u00fcglich der Zul\u00e4ssigkeit von Markisen befasst. Zwischenzeitlich wurde die Satzung insgesamt \u00fcberpr\u00fcft und die \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge in der Anlage zusammengefasst.    Der Gemeinderat beschlie\u00dft die vorgesehenen \u00c4nderungen der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung f\u00fcr den Bereich des historischen Ortskerns. Das nach \u00a7 88 Abs. 5 Landesbauordnung erforderliche Benehmen mit der Denkmalschutzbeh\u00f6rde ist herzustellen.   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Gemeindliches Einvernehmen zum Durchbruch einer T\u00fcr\u00f6ffnung in der Bachstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, an dem Geb\u00e4ude in der Bachstra\u00dfe eine T\u00fcr f\u00fcr die Anlegung eines Fahrradabstellraumes anzulegen. Das Geb\u00e4ude liegt in der Denkmalzone Beilstein, ist jedoch kein Einzeldenkmal. Eine erste Abstimmung mit der Unteren Denkmalpflegebeh\u00f6rde hat nach Auskunft des Planers stattgefunden. Es bestehen keine grunds\u00e4tzlichen Bedenken. Gemeindliche Belange werden durch das Vorhaben nicht ber\u00fchrt.    Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-15%7C20232709100825%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-15%7C20232709100825%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2023-OG-BEIL-15%7C20232709100825%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 5","fileName":"be_20232709100825_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-10-10","size":8599,"text":" 5. Gemeindliches Einvernehmen zum Durchbruch einer T\u00fcr\u00f6ffnung in der Bachstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, an dem Geb\u00e4ude in der Bachstra\u00dfe eine T\u00fcr f\u00fcr die Anlegung eines Fahrradabstellraumes anzulegen. Das Geb\u00e4ude liegt in der Denkmalzone Beilstein, ist jedoch kein Einzeldenkmal. Eine erste Abstimmung mit der Unteren Denkmalpflegebeh\u00f6rde hat nach Auskunft des Planers stattgefunden. Es bestehen keine grunds\u00e4tzlichen Bedenken. Gemeindliche Belange werden durch das Vorhaben nicht ber\u00fchrt.    Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-15%7C20232709100825%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-15%7C20232709100825%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2023-OG-BEIL-15%7CMITOBnoe%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-15","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":false}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-14","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"14. 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Tagesordnung   \u00d6ffentliche Sitzung 1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 09.03.2023  3. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023/2024 der Ortsgemeinde Beilstein  4. \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Beilstein  5. Wahl der Sch\u00f6ffinnen und Sch\u00f6ffen, Wahlperiode 2024-2028  6.  7. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag zum Austausch eines Vordaches am bestehenden Wohnhaus in der Alten Wehrstra\u00dfe Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Einrichtung einer Au\u00dfenbestuhlung   Nicht\u00f6ffentliche Sitzung 1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters     Eugen Herrmann Ortsb\u00fcrgermeister  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2023-OG-BEIL-14","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2023-OG-BEIL-14","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2023-OG-BEIL-14","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-07-06","size":147736,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2023-OG-BEIL-14","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2023-OG-BEIL-14","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2023-OG-BEIL-14","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-07-06","size":147736,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2023-OG-BEIL-14","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2023-OG-BEIL-14","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2023-OG-BEIL-14%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-14","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2023-OG-BEIL-14%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-07-06","size":104370,"text":"1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  Die Ortsgemeinde hat einen Zuwendungsbescheid f\u00fcr das klimaangepasste Waldmanagement erhalten. Es wurden 96 ha Waldfl\u00e4che angemeldet wof\u00fcr die Ortsgemeinde, nach Abruf der Zuwendung, j\u00e4hrlich rund 9.600  erh\u00e4lt. Es wurden vier neue M\u00fclleimer mit Hundekotbeuteln installiert. Davon drei am Moselgel\u00e4nde und einer am Spielplatz. Es wird beabsichtigt noch weitere M\u00fclleimer zu installieren. Auf dem Spielplatz wurde der Sand aufgef\u00fcllt und ein Fallschutz ausgetauscht. Die H\u00f6henbegrenzung am Parkplatz war defekt und ist in der Zwischenzeit repariert worden.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-14%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-14%7CMITOBoe%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2023-OG-BEIL-14%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-07-06","size":107562,"text":"1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  Die Ortsgemeinde hat einen Zuwendungsbescheid f\u00fcr das klimaangepasste Waldmanagement erhalten. Es wurden 96 ha Waldfl\u00e4che angemeldet wof\u00fcr die Ortsgemeinde, nach Abruf der Zuwendung, j\u00e4hrlich rund 9.600  erh\u00e4lt. Es wurden vier neue M\u00fclleimer mit Hundekotbeuteln installiert. Davon drei am Moselgel\u00e4nde und einer am Spielplatz. Es wird beabsichtigt noch weitere M\u00fclleimer zu installieren. Auf dem Spielplatz wurde der Sand aufgef\u00fcllt und ein Fallschutz ausgetauscht. Die H\u00f6henbegrenzung am Parkplatz war defekt und ist in der Zwischenzeit repariert worden.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-14%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-14%7CMITOBoe%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2023-OG-BEIL-14%7CBekannt%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-14","number":"2","name":"Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 09.03.2023","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2023-OG-BEIL-14%7CBekannt%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_Bekannt_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-07-06","size":5532,"text":"2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 09.03.2023  In der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 09.03.2023 wurden Mietangelegenheiten thematisiert. Insbesondere wurde eine Mieterh\u00f6hung vorgenommen.      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-14%7CBekannt%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-14%7CBekannt%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2023-OG-BEIL-14%7C20232404100391%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-14","number":"3","name":"Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023/2024 der Ortsgemeinde Beilstein","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/4263","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2023-OG-BEIL-14%7C20232404100391%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20232404100391_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-07-06","size":119736,"text":"3. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023/2024 der Ortsgemeinde Beilstein   Zu diesem Tagesordnungspunkt begr\u00fc\u00dft der Vorsitzende Frau Marie Henzgen von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem und erteilt ihr das Wort. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023/2024 der Ortsgemeinde Beilstein liegt den Ratsmitgliedern vor.   Einwohnerbeteiligung Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsm\u00f6glichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verf\u00fcgbar zu halten. Die M\u00f6glichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Nr. 15/2023, bekanntgegeben. In dieser \u00f6ffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinde Beilstein die M\u00f6glichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 17.04.2023 Vorschl\u00e4ge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan f\u00fcr die Haushaltsjahre 2023 und 2024 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung erfolgen.  Es wurde ein Vorschlag zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan eingereicht. Der Vorschlag ist der Beschlussvorlage beigef\u00fcgt. Aus dem Vorschlag geht heraus, dass gew\u00fcnscht wird, ein Gel\u00e4nder an der \u00f6ffentlichen Treppe, die den Kurierweg mit der Kreisstra\u00dfe verbindet, ganz oder teilweise anzubringen.  Der Gemeinderat ber\u00e4t \u00fcber diese Eingabe und beschlie\u00dft, 25.000  f\u00fcr die Anbringung eines Gel\u00e4nders sowie eventuelle Sanierungsarbeiten an der Treppe in den Haushalt mit aufzunehmen. Die Mittel werden im Investitionsbereich veranschlagt und die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023-2024 entsprechend angepasst.  Haushaltsplan 2023 Im vorliegenden Haushaltsplan f\u00fcr das Haushaltsjahr 2023 wird im Ergebnishaushalt ein Jahres\u00fcberschuss in H\u00f6he von 65.550  ausgewiesen. Der ordentliche Finanzhaushalt weist einen \u00dcberschuss in H\u00f6he von 92.440  aus. Unter Ber\u00fccksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen in H\u00f6he von 8.550  verbleibt ein \u00dcberschuss in H\u00f6he von 83.890 . An Investitionsauszahlungen sind 4.500  und an Investitionseinzahlungen 500  veranschlagt, so dass sich ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit von 4.000  ergibt, der aus dem vorgenannten \u00dcberschuss finanziert werden kann. Unter Ber\u00fccksichtigung der neu aufzunehmenden Investitionsauszahlungen in H\u00f6he von 25.000 , aufgrund der oben beschriebenen Eingabe, erh\u00f6ht sich der negative Saldo der Ein- und Auszahlungen auf 29.000 , welcher auch mit dem \u00dcberschuss im ordentlichen Bereich finanziert werden kann. Die einzelnen Investitionsma\u00dfnahmen k\u00f6nnen der Investitions\u00fcbersicht, die dem Haushaltsplan beigef\u00fcgt ist, entnommen werden.   Zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 verf\u00fcgt die Ortsgemeinde Beilstein \u00fcber einen liquiden Mittelbestand (Forderungen gegen\u00fcber der Einheitskasse) von rd. 667.000 . Mit der vorliegenden Planung werden sich die Forderungen gegen\u00fcber der Einheitskasse zum Jahresende um voraussichtlich 79.890  erh\u00f6hen. Nach Abzug der mit dem ordentlichen \u00dcberschuss finanzierten neu zu veranschlagenden Investitionsauszahlungen in H\u00f6he von 25.000  vermindert sich die Zuf\u00fchrung zum liquiden Mittelbestand auf 54.890 .  Haushaltsplan 2024 F\u00fcr das Haushaltsjahr 2024 wird im Ergebnishaushalt mit einem Jahres\u00fcberschuss in H\u00f6he von 77.020  gerechnet. Der ordentliche Finanzhaushalt weist einen \u00dcberschuss in H\u00f6he von 103.880  aus. Unter Ber\u00fccksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen in H\u00f6he von 8.870  verbleibt ein \u00dcberschuss in H\u00f6he von 95.010 .  An Investitionsauszahlungen sind 1.500  und an Investitionseinzahlungen 500  veranschlagt, so dass sich ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit in H\u00f6he von 1.000  ergibt, der wiederum aus dem vorher genannten \u00dcberschuss finanziert wird. Die einzelnen Investitionsma\u00dfnahmen k\u00f6nnen der Investitions\u00fcbersicht, die dem Haushaltsplan beigef\u00fcgt ist, entnommen werden.   Zum Ende des Haushaltsjahres 2024 kann die Ortsgemeinde Beilstein voraussichtlich 94.010  zu den liquiden Mitteln zuf\u00fchren, so dass sich der liquide Mittelbestand auf 840.900  erh\u00f6hen wird. Unter Ber\u00fccksichtigung der verminderten Zuf\u00fchrung im Jahr 2023, aufgrund der neu aufzunehmenden Investitionsauszahlungen, ergibt sich zum Ende des Jahres 2024 ein liquider Mittelbestand in H\u00f6he von 815.900 .  Mit dem Erlass des Landesgesetzes \u00fcber die Partnerschaft zur Entschuldung der\u000bKommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) vom 07.02.2023 ging eine \u00c4nderung der\u000bGemeindeordnung einher. Nach \u00a7 95 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. \u00a7 105 Abs. 3 GemO n.F. ist\u000bzuk\u00fcnftig der H\u00f6chstbetrag der Verbindlichkeiten gegen\u00fcber der Einheitskasse\u000b(Liquidit\u00e4tsverschuldung) in der Haushaltssatzung festzusetzen und von der\u000bKommunalaufsicht zu genehmigen. F\u00fcr die Planjahre 2023 und 2024 ist nach \u00a7 4 der\u000bHaushaltssatzung kein Betrag festgesetzt worden, da die Ortsgemeinde \u00fcber\u000bgen\u00fcgend liquide Mittel verf\u00fcgt.  Die Steuers\u00e4tze nach \u00a7 5 der Haushaltssatzung bleiben im Haushaltsjahr 2023 unver\u00e4ndert. F\u00fcr das Haushaltsjahr 2024 ist die Anhebung der Steuers\u00e4tze auf Niveau der Nivellierungss\u00e4tze vorgesehen. Die Grundsteuer A wird von 300 v.H. auf 345 v.H., die Grundsteuer B von 350 v.H. auf 465 v.H. und die Gewerbesteuer wird von 365 v.H. auf 380 v.H., erh\u00f6ht.   Der Ortsgemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan, unter Ber\u00fccksichtigung der neu aufzunehmenden Investitionsauszahlungen in H\u00f6he von 25.000 , f\u00fcr die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zu.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-14%7C20232404100391%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-14%7C20232404100391%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2023-OG-BEIL-14%7C20232404100391%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 3","fileName":"be_20232404100391_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-07-06","size":121735,"text":"3. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023/2024 der Ortsgemeinde Beilstein   Zu diesem Tagesordnungspunkt begr\u00fc\u00dft der Vorsitzende Frau Marie Henzgen von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem und erteilt ihr das Wort. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023/2024 der Ortsgemeinde Beilstein liegt den Ratsmitgliedern vor.   Einwohnerbeteiligung Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsm\u00f6glichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verf\u00fcgbar zu halten. Die M\u00f6glichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Nr. 15/2023, bekanntgegeben. In dieser \u00f6ffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinde Beilstein die M\u00f6glichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 17.04.2023 Vorschl\u00e4ge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan f\u00fcr die Haushaltsjahre 2023 und 2024 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung erfolgen.  Es wurde ein Vorschlag zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan eingereicht. Der Vorschlag ist der Beschlussvorlage beigef\u00fcgt. Aus dem Vorschlag geht heraus, dass gew\u00fcnscht wird, ein Gel\u00e4nder an der \u00f6ffentlichen Treppe, die den Kurierweg mit der Kreisstra\u00dfe verbindet, ganz oder teilweise anzubringen.  Der Gemeinderat ber\u00e4t \u00fcber diese Eingabe und beschlie\u00dft, 25.000  f\u00fcr die Anbringung eines Gel\u00e4nders sowie eventuelle Sanierungsarbeiten an der Treppe in den Haushalt mit aufzunehmen. Die Mittel werden im Investitionsbereich veranschlagt und die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023-2024 entsprechend angepasst.  Haushaltsplan 2023 Im vorliegenden Haushaltsplan f\u00fcr das Haushaltsjahr 2023 wird im Ergebnishaushalt ein Jahres\u00fcberschuss in H\u00f6he von 65.550  ausgewiesen. Der ordentliche Finanzhaushalt weist einen \u00dcberschuss in H\u00f6he von 92.440  aus. Unter Ber\u00fccksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen in H\u00f6he von 8.550  verbleibt ein \u00dcberschuss in H\u00f6he von 83.890 . An Investitionsauszahlungen sind 4.500  und an Investitionseinzahlungen 500  veranschlagt, so dass sich ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit von 4.000  ergibt, der aus dem vorgenannten \u00dcberschuss finanziert werden kann. Unter Ber\u00fccksichtigung der neu aufzunehmenden Investitionsauszahlungen in H\u00f6he von 25.000 , aufgrund der oben beschriebenen Eingabe, erh\u00f6ht sich der negative Saldo der Ein- und Auszahlungen auf 29.000 , welcher auch mit dem \u00dcberschuss im ordentlichen Bereich finanziert werden kann. Die einzelnen Investitionsma\u00dfnahmen k\u00f6nnen der Investitions\u00fcbersicht, die dem Haushaltsplan beigef\u00fcgt ist, entnommen werden.   Zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 verf\u00fcgt die Ortsgemeinde Beilstein \u00fcber einen liquiden Mittelbestand (Forderungen gegen\u00fcber der Einheitskasse) von rd. 667.000 . Mit der vorliegenden Planung werden sich die Forderungen gegen\u00fcber der Einheitskasse zum Jahresende um voraussichtlich 79.890  erh\u00f6hen. Nach Abzug der mit dem ordentlichen \u00dcberschuss finanzierten neu zu veranschlagenden Investitionsauszahlungen in H\u00f6he von 25.000  vermindert sich die Zuf\u00fchrung zum liquiden Mittelbestand auf 54.890 .  Haushaltsplan 2024 F\u00fcr das Haushaltsjahr 2024 wird im Ergebnishaushalt mit einem Jahres\u00fcberschuss in H\u00f6he von 77.020  gerechnet. Der ordentliche Finanzhaushalt weist einen \u00dcberschuss in H\u00f6he von 103.880  aus. Unter Ber\u00fccksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen in H\u00f6he von 8.870  verbleibt ein \u00dcberschuss in H\u00f6he von 95.010 .  An Investitionsauszahlungen sind 1.500  und an Investitionseinzahlungen 500  veranschlagt, so dass sich ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit in H\u00f6he von 1.000  ergibt, der wiederum aus dem vorher genannten \u00dcberschuss finanziert wird. Die einzelnen Investitionsma\u00dfnahmen k\u00f6nnen der Investitions\u00fcbersicht, die dem Haushaltsplan beigef\u00fcgt ist, entnommen werden.   Zum Ende des Haushaltsjahres 2024 kann die Ortsgemeinde Beilstein voraussichtlich 94.010  zu den liquiden Mitteln zuf\u00fchren, so dass sich der liquide Mittelbestand auf 840.900  erh\u00f6hen wird. Unter Ber\u00fccksichtigung der verminderten Zuf\u00fchrung im Jahr 2023, aufgrund der neu aufzunehmenden Investitionsauszahlungen, ergibt sich zum Ende des Jahres 2024 ein liquider Mittelbestand in H\u00f6he von 815.900 .  Mit dem Erlass des Landesgesetzes \u00fcber die Partnerschaft zur Entschuldung der\u000bKommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) vom 07.02.2023 ging eine \u00c4nderung der\u000bGemeindeordnung einher. Nach \u00a7 95 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. \u00a7 105 Abs. 3 GemO n.F. ist\u000bzuk\u00fcnftig der H\u00f6chstbetrag der Verbindlichkeiten gegen\u00fcber der Einheitskasse\u000b(Liquidit\u00e4tsverschuldung) in der Haushaltssatzung festzusetzen und von der\u000bKommunalaufsicht zu genehmigen. F\u00fcr die Planjahre 2023 und 2024 ist nach \u00a7 4 der\u000bHaushaltssatzung kein Betrag festgesetzt worden, da die Ortsgemeinde \u00fcber\u000bgen\u00fcgend liquide Mittel verf\u00fcgt.  Die Steuers\u00e4tze nach \u00a7 5 der Haushaltssatzung bleiben im Haushaltsjahr 2023 unver\u00e4ndert. F\u00fcr das Haushaltsjahr 2024 ist die Anhebung der Steuers\u00e4tze auf Niveau der Nivellierungss\u00e4tze vorgesehen. Die Grundsteuer A wird von 300 v.H. auf 345 v.H., die Grundsteuer B von 350 v.H. auf 465 v.H. und die Gewerbesteuer wird von 365 v.H. auf 380 v.H., erh\u00f6ht.   Der Ortsgemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan, unter Ber\u00fccksichtigung der neu aufzunehmenden Investitionsauszahlungen in H\u00f6he von 25.000 , f\u00fcr die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zu.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-14%7C20232404100391%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-14%7C20232404100391%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2023-OG-BEIL-14%7C20230803100210%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-14","number":"4","name":"\u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Beilstein","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/4260","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2023-OG-BEIL-14%7C20230803100210%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_20230803100210_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-07-06","size":111985,"text":"4. \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Beilstein   Durch die zwischenzeitlich erfolgte Anpassung der Gewinns\u00e4tze durch den Gemeinde- und St\u00e4dtebund Rheinland-Pfalz f\u00fcr das Erhebungsjahr 2023 ist nun eine \u00c4nderung der TBS erforderlich. Mit der erforderlichen Satzungs\u00e4nderung werden die Gewinns\u00e4tze 2021 f\u00fcr das Beitragsjahr 2023 vom Gemeinderat festgesetzt. Weiterhin ist eine Betriebsart in der anliegenden Betriebsartentabelle zu erg\u00e4nzen.  Erl\u00e4uterung zur Ma\u00dfstabskomponente Gewinnsatz Der sog. Gewinnsatz beziffert den betriebsartspezifischen Gewinnanteil am Umsatz und wird aus Rechtssicherheitsgr\u00fcnden regelm\u00e4\u00dfig angepasst. Hierzu wurden die zum Jahresanfang 2023 vom Gemeinde- und St\u00e4dtebund Rheinland-Pfalz ver\u00f6ffentlichten Gewinns\u00e4tze f\u00fcr das Jahr 2021 in die nachstehende Satzungs\u00e4nderung \u00fcbernommen. Die ge\u00e4nderten Gewinns\u00e4tze f\u00fcr das Jahr 2021 sind rot gekennzeichnet. Zum Vergleich ist die Betriebsartentabelle mit den Gewinns\u00e4tzen aus dem Jahr 2020 den Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangen.  Erl\u00e4uterung zur Erg\u00e4nzung einer Betriebsart Bei Satzungserstellung am 16.04.2019 wurden in die Betriebsartentabelle nur die Betriebsarten aufgenommen, die auch den damals in der Ortsgemeinde Beilstein angesiedelten Betrieben zuzuordnen waren. Zwischenzeitlich ist jedoch ein weiterer tourismusbeitragspflichtiger Betrieb hinzugekommen, dessen Betriebsart nicht in der bisherigen Betriebsartentabelle enthalten ist. Daher ist die Betriebsartentabelle um die folgende Betriebsart zu erg\u00e4nzen; der Vorteilssatz ist vom Gemeinderat zu beschlie\u00dfen.  Betriebsart          Bezeichnung                     Nachrichtlich:                                                                       Vorteilssatz \u00fcbrige Ortsgemeinden im Bereich                                                                      der VG Cochem    CB09                   Kunstgegenst\u00e4nde            25 v.H.                             (incl. Bildrahmungen),                             Antiquit\u00e4ten                     Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Erhebung eines Tourismusbeitrages zu. Der Vorteilssatz der zu erg\u00e4nzenden Betriebsart wird wie folgt festgesetzt:  CB09    Kunstgegenst\u00e4nde (incl. Bildrahmungen), Antiquit\u00e4ten          25 v. H.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-14%7C20230803100210%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-14%7C20230803100210%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2023-OG-BEIL-14%7C20230803100210%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 4","fileName":"be_20230803100210_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-07-06","size":114053,"text":"4. \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Beilstein   Durch die zwischenzeitlich erfolgte Anpassung der Gewinns\u00e4tze durch den Gemeinde- und St\u00e4dtebund Rheinland-Pfalz f\u00fcr das Erhebungsjahr 2023 ist nun eine \u00c4nderung der TBS erforderlich. 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Erl\u00e4uterung zur Erg\u00e4nzung einer Betriebsart Bei Satzungserstellung am 16.04.2019 wurden in die Betriebsartentabelle nur die Betriebsarten aufgenommen, die auch den damals in der Ortsgemeinde Beilstein angesiedelten Betrieben zuzuordnen waren. Zwischenzeitlich ist jedoch ein weiterer tourismusbeitragspflichtiger Betrieb hinzugekommen, dessen Betriebsart nicht in der bisherigen Betriebsartentabelle enthalten ist. Daher ist die Betriebsartentabelle um die folgende Betriebsart zu erg\u00e4nzen; der Vorteilssatz ist vom Gemeinderat zu beschlie\u00dfen.  Betriebsart          Bezeichnung                     Nachrichtlich:                                                                       Vorteilssatz \u00fcbrige Ortsgemeinden im Bereich                                                                      der VG Cochem    CB09                   Kunstgegenst\u00e4nde            25 v.H.                             (incl. 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Wahl der Sch\u00f6ffinnen und Sch\u00f6ffen, Wahlperiode 2024-2028   Die Wahlperiode der Sch\u00f6ffinnen und Sch\u00f6ffen endet zum 31.12.2023. Daher sind in diesem Jahr Neuwahlen durchzuf\u00fchren. Bis zum 30.06.2023 haben die Stadt/Ortsgemeinden eine Vorschlagsliste der Sch\u00f6ffinnen und Sch\u00f6ffen aufzustellen.   Inzwischen hat der Pr\u00e4sident des Landesgerichts Koblenz die erforderliche Zahl der Sch\u00f6ffinnen/Sch\u00f6ffen bestimmt und aufgrund der Einwohnerzahl festgelegt, wie viele Personen von der Stadt und den einzelnen Ortsgemeinden in die Vorschlagsliste zu w\u00e4hlen sind. Hierbei ist bereits ber\u00fccksichtigt, dass dem Amtsgericht mindestens die doppelte Anzahl der ben\u00f6tigten Sch\u00f6ffinnen/Sch\u00f6ffen vorzuschlagen ist. Eine Verdopplung ist daher nicht mehr vorzunehmen.  Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bev\u00f6lkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen ber\u00fccksichtigen. Sie muss Geburtsnamen. Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person/en enthalten.   Die Stadt/Ortsgemeinden haben bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen, ob die vorgeschlagene/n Person/en f\u00fcr das Amt einer Sch\u00f6ffin/eines Sch\u00f6ffen geeignet ist/sind. Seitens der Verwaltung wird insbesondere auf die Bestimmungen nach \u00a7\u00a7 32-34 GVG und die einschl\u00e4gige Verwaltungsvorschrift hingewiesen, welche den Ratsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen haben. Alle hier aufgef\u00fchrten Personen d\u00fcrfen nicht in die Liste aufgenommen werden, auch wenn es in den \u00a7\u00a7 33-34 GVG sollen nicht hei\u00dft.   Im Bereich der Verbandsgemeinde Cochem sind f\u00fcr die Stadt Cochem 16 Vorschl\u00e4ge, f\u00fcr die Ortsgemeinde Treis-Karden drei Vorschl\u00e4ge, f\u00fcr die Ortsgemeinde Klotten, Faid und Bruttig-Fankel zwei Vorschl\u00e4ge und f\u00fcr die \u00fcbrigen Gemeinden ist ein Vorschlag zu unterbreiten. Initiativbewerbungen sollen bei den Vorschl\u00e4gen der Gemeinde entsprechende Ber\u00fccksichtigung finden.   F\u00fcr die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung nach \u00a7 36 Abs. 1 Satz 2 GVG von 2/3 der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch der H\u00e4lfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder erforderlich. Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl i.S.v. \u00a7 40 der Gemeindeordnung (GemO) mit den Folgen, dass das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gew\u00e4hltes Ratsmitglied ist, ruht (\u00a7 36 Abs.3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und die Vorschriften \u00fcber Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnde keine Anwendung finden. Wahlen sind grunds\u00e4tzlich geheim durchzuf\u00fchren. Nach \u00a7 40 GemO kann der Rat jedoch mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschlie\u00dfen, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuf\u00fchren. Dies stellen wir anheim.  Der Gemeinderat beschlie\u00dft einstimmig, die Wahl offen durchzuf\u00fchren.   Aus der Mitte des Rates wurde Herr Idel f\u00fcr die Wahl der Sch\u00f6ffinnen und Sch\u00f6ffen f\u00fcr die Wahlperiode 2024-2028 vorgeschlagen.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig  Der Vorsitzende hat gem\u00e4\u00df \u00a7 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO bei der Wahl nicht mitgestimmt.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-14%7C20231905100502%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-14%7C20231905100502%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2023-OG-BEIL-14%7C20231905100502%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 5","fileName":"be_20231905100502_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-07-06","size":113302,"text":"5. Wahl der Sch\u00f6ffinnen und Sch\u00f6ffen, Wahlperiode 2024-2028   Die Wahlperiode der Sch\u00f6ffinnen und Sch\u00f6ffen endet zum 31.12.2023. Daher sind in diesem Jahr Neuwahlen durchzuf\u00fchren. Bis zum 30.06.2023 haben die Stadt/Ortsgemeinden eine Vorschlagsliste der Sch\u00f6ffinnen und Sch\u00f6ffen aufzustellen.   Inzwischen hat der Pr\u00e4sident des Landesgerichts Koblenz die erforderliche Zahl der Sch\u00f6ffinnen/Sch\u00f6ffen bestimmt und aufgrund der Einwohnerzahl festgelegt, wie viele Personen von der Stadt und den einzelnen Ortsgemeinden in die Vorschlagsliste zu w\u00e4hlen sind. Hierbei ist bereits ber\u00fccksichtigt, dass dem Amtsgericht mindestens die doppelte Anzahl der ben\u00f6tigten Sch\u00f6ffinnen/Sch\u00f6ffen vorzuschlagen ist. Eine Verdopplung ist daher nicht mehr vorzunehmen.  Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bev\u00f6lkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen ber\u00fccksichtigen. Sie muss Geburtsnamen. Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person/en enthalten.   Die Stadt/Ortsgemeinden haben bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen, ob die vorgeschlagene/n Person/en f\u00fcr das Amt einer Sch\u00f6ffin/eines Sch\u00f6ffen geeignet ist/sind. Seitens der Verwaltung wird insbesondere auf die Bestimmungen nach \u00a7\u00a7 32-34 GVG und die einschl\u00e4gige Verwaltungsvorschrift hingewiesen, welche den Ratsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen haben. Alle hier aufgef\u00fchrten Personen d\u00fcrfen nicht in die Liste aufgenommen werden, auch wenn es in den \u00a7\u00a7 33-34 GVG sollen nicht hei\u00dft.   Im Bereich der Verbandsgemeinde Cochem sind f\u00fcr die Stadt Cochem 16 Vorschl\u00e4ge, f\u00fcr die Ortsgemeinde Treis-Karden drei Vorschl\u00e4ge, f\u00fcr die Ortsgemeinde Klotten, Faid und Bruttig-Fankel zwei Vorschl\u00e4ge und f\u00fcr die \u00fcbrigen Gemeinden ist ein Vorschlag zu unterbreiten. 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Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag zum Austausch eines Vordaches am bestehenden Wohnhaus in der Alten Wehrstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, an einem bestehenden Geb\u00e4ude in der Alten Wehrstra\u00dfe ein Vordach auszutauschen. Das Geb\u00e4ude liegt im Geltungsbereich der Denkmalzone sowie der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung. Eine Abstimmung mit Vertretern der Denkmalpflegebeh\u00f6rde hat bereits stattgefunden. Gemeindliche Belange werden durch das geplante Vorhaben nicht ber\u00fchrt.   Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.   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Gemeindliche Belange werden durch das geplante Vorhaben nicht ber\u00fchrt.   Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.   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Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Einrichtung einer Au\u00dfenbestuhlung   Der Ortsgemeinde liegt ein Antrag zur Einrichtung einer Sondernutzungsfl\u00e4che vor dem Anwesen Moselstra\u00dfe 4/ R\u00f6merstube vor. Der Antragsteller beabsichtigt die Aufstellung eines Tischs mit 4 Sitzgelegenheiten und einer Werbetafel.  Die Ortsgemeinde hat dementsprechend \u00fcber die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu entscheiden.  In den Vorjahren wurde hier jeweils eine Sondernutzungserlaubnis erteilt und ausge\u00fcbt, nach Kenntnisstandes der Ordnungsbeh\u00f6rde kam es hierbei nicht zu Problemen hinsichtlich der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.   Der Gemeinderat stimmt der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis zu, mit der Vorgabe, dass der Antragsteller den Abstand von 3 Metern, ab der Hausfassade des Betriebs, nicht \u00fcberschreiten darf. Dem Antragsteller soll hier\u00fcber eine Anlage, in der die Begrenzung eingezeichnet ist, vorgelegt werden.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-14%7C20231206100573%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-14%7C20231206100573%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2023-OG-BEIL-14%7C20231206100573%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 7","fileName":"be_20231206100573_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-07-06","size":9095,"text":"7. Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Einrichtung einer Au\u00dfenbestuhlung   Der Ortsgemeinde liegt ein Antrag zur Einrichtung einer Sondernutzungsfl\u00e4che vor dem Anwesen Moselstra\u00dfe 4/ R\u00f6merstube vor. Der Antragsteller beabsichtigt die Aufstellung eines Tischs mit 4 Sitzgelegenheiten und einer Werbetafel.  Die Ortsgemeinde hat dementsprechend \u00fcber die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu entscheiden.  In den Vorjahren wurde hier jeweils eine Sondernutzungserlaubnis erteilt und ausge\u00fcbt, nach Kenntnisstandes der Ordnungsbeh\u00f6rde kam es hierbei nicht zu Problemen hinsichtlich der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.   Der Gemeinderat stimmt der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis zu, mit der Vorgabe, dass der Antragsteller den Abstand von 3 Metern, ab der Hausfassade des Betriebs, nicht \u00fcberschreiten darf. Dem Antragsteller soll hier\u00fcber eine Anlage, in der die Begrenzung eingezeichnet ist, vorgelegt werden.   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Sitzung des Gemeinderates Beilstein","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2023-03-09T18:00:00+01:00","end":"2023-03-09T21:02:00+01:00","location":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-13/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Alte Schule, , 56814 Beilstein","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"room":"Alte Schule","postalCode":"56814","subLocality":"Beilstein","locality":"Beilstein","web":"https://vgcochem.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/organization/OG-BEIL"],"organization_active_1":"1","participant":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/631","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/125","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/769","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/630","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/633","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/632","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/8","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/446","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/447","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/510"],"invitation":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/sib%7C2023-OG-BEIL-13","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Bekanntmachung","fileName":"bekanntmachung.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-02-28","size":18398,"sha1Checksum":"81c07c5c353d32abbfefced10210a3ede6573bd5","text":"   Bekanntmachung  Am Donnerstag, dem 09.03.2023, 18:00 Uhr, findet in der alten Schule in Beilstein eine Sitzung des Gemeinderates Beilstein statt.   Tagesordnung   \u00d6ffentliche Sitzung  1. Einwohnerfragestunde  2. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  3. Beratung und Beschlussfassung der Forstwirtschaftspl\u00e4ne 2023 und 2024  4. Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement  5. Anpassung der Parkgeb\u00fchren in der Ortsgemeinde Beilstein  6. Anpassung der Sondernutzungsgeb\u00fchren in der Ortsgemeinde Beilstein  7. Einf\u00fchrung Mobilit\u00e4ts-App  Smartes Wohnen im Alltag ; Bedarfsabfrage  8. Gemeindliches Einvernehmen zur Anbringung einer Werbeanlage am bestehenden Hotel in der Moselstra\u00dfe   Nicht\u00f6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  2. Mietangelegenheiten    Eugen Herrmann Ortsb\u00fcrgermeister  Hinweis:  Mit dem Inkrafttreten der LVO zu Schutzma\u00dfnahmen f\u00fcr mit dem Coronavirus infizierte Personen am 26.11.2022 ist die Quarant\u00e4nepflicht f\u00fcr Infizierte entfallen. Anstelle der Isolationspflicht f\u00fcr positiv getestete Personen au\u00dferhalb der eigenen Wohnung besteht nunmehr eine durchgehende Maskenpflicht (FFP 2 oder med. Maske).  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2023-OG-BEIL-13","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2023-OG-BEIL-13","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2023-OG-BEIL-13","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-04-20","size":426078,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2023-OG-BEIL-13","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2023-OG-BEIL-13","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2023-OG-BEIL-13","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-04-20","size":426078,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2023-OG-BEIL-13","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2023-OG-BEIL-13","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2023-OG-BEIL-13%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-13","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2023-OG-BEIL-13%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-04-20","size":146531,"text":"1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters     Am 01.03.2023 hat der neue Gemeindearbeiter seinen Dienst bei der Gemeinde angetreten. Vom 1.Beigeordneten wurde ihm bereits das Gemeindegebiet gezeigt. Weitere arbeitsrechtliche Unterweisungen folgen in naher Zukunft.  Die Gemeinde hat einen neuen Traktor bestellt. Dieser soll Ende M\u00e4rz geliefert werden. Vor der Lieferung des Traktors sollen Vertreter aus dem Gemeinderat \u00fcber ein passendes Anbauger\u00e4t beraten. Mit einer Lieferung ist Ende M\u00e4rz zurechnen.  Der Zaun am j\u00fcdischen Friedhof wurde erneuert.  Im letzten Jahr wurden Sch\u00e4den an den Pollern auf dem Parkplatz Bachstra\u00dfe / Moselvorplatz sowie an der H\u00f6henmessung auf dem Parkplatz Richtung Briedern festgestellt. Diese wurden von einer entsprechenden Fachfirma behoben. Die entstandenen Kosten sollen bei den Fahrzeugf\u00fchrern geltend gemacht werden.  Die Au\u00dfenfassade des Gemeindehauses wurde gestrichen, die Au\u00dfenlampen wurden aufgrund eines Risses im Lampenglas noch nicht montiert. Sobald der Schaden behoben wurde, werden die Lampen wieder angebracht.          \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-13%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-13%7CMITOBoe%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2023-OG-BEIL-13%7CEW%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-13","number":"2","name":"Einwohnerfragestunde","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2023-OG-BEIL-13%7CEW%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_EW_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-04-20","size":7332,"text":" 2. Einwohnerfragestunde  Aus der Mitte der Zuh\u00f6rer werden folgende Fragen an den Gemeinderat gestellt:  Wann werden die Geschwindigkeitsmelder wieder in Betrieb genommen?  Der Vorsitzende teilt mit, dass diese so schnell wie m\u00f6glich wieder zum Einsatz kommen sollen. Zuerst m\u00fcsste man die Anlagen wieder aufladen und reinigen.  Was passiert mit der Sauberkeit im Dorf? Einige Einwohner kommen Ihrer Pflicht zur Reinigung der Stra\u00dfen und Gehwegen nicht nach.  Der Rat teilt mit, dass eine entsprechende Anzeige im Stadt-und Landboten ver\u00f6ffentlicht wird, der die Einwohner an ihre Pflicht zur Reinigung der Stra\u00dfen und Gehwege erinnern soll. Zudem wird der Gemeinderat durch die Verbandsgemeindeverwaltung ein Schreiben aufsetzten lassen, um Einwohner, die nicht bereit sind ihrer Pflicht nachzukommen, pers\u00f6nlich anzuschreiben.  K\u00f6nnen mehr M\u00fclltonnen auf den Parkplatzen angebracht werden?  Der Vorsitzende teilt mit, dass er dies f\u00fcr sinnvoll erachtet. Der Rat wird sich diesbez\u00fcglich verschiedene M\u00fclleimerarten anschauen und geeignete beschaffen.  Aus der Mitte des Rates kommt die Frage wie die Zeiterfassung bei dem neu eingestellten Gemeindearbeiter erfolgen wird?  Der Vorsitzende erkl\u00e4rt, dass es hierf\u00fcr ein Formblatt gibt. Der Gemeindearbeiter kann dort t\u00e4glich die verschiedenen Aufgaben sowie die ben\u00f6tigte Zeit eintragen.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-13%7CEW%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-13%7CEW%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2023-OG-BEIL-13%7C20222311101101%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-13","number":"3","name":"Beratung und Beschlussfassung der Forstwirtschaftspl\u00e4ne 2023 und 2024","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/3923","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2023-OG-BEIL-13%7C20222311101101%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20222311101101_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-04-20","size":111136,"text":"3. Beratung und Beschlussfassung der Forstwirtschaftspl\u00e4ne 2023 und 2024   Planung 2023 Im Produktionsplan Holz ist ein Holzeinschlag von 90 FM geplant. Davon sollen je 40 FM als Stammholz und Brennholz verkauft werden. Den geplanten Einnahmen aus dem Holzverkauf in H\u00f6he von ca. 6.682,00  stehen Ausgaben f\u00fcr Holzeinschlag und r\u00fccken in H\u00f6he von ca. 2.280,00  gegen\u00fcber.  Der Plan Sonstiger Forstbetrieb umfasst u.a. Ger\u00e4te und Material in H\u00f6he von 100,00 . Dem stehen Einnahmen aus der Wildschadenverh\u00fctungspauschale in H\u00f6he von 500,00  gegen\u00fcber.  Hinzukommen (Fixkosten): Bef\u00f6rsterungsumlage, Berufsgenossenschaft, Grundsteuer, Versicherungen und sonstige Beitr\u00e4ge in H\u00f6he von 6.850,00   Es ergibt sich ein negatives Betriebsergebnis in H\u00f6he von 2.048,00 .  Planung 2024 Im Produktionsplan Holz ist ein Holzeinschlag von 100 FM geplant. Davon sollen 80 FM als Stammholz und 10 FM als Industrieholz verkauft werden. Den geplanten Einnahmen aus dem Holzverkauf in H\u00f6he von ca. 10.215,00  stehen Ausgaben f\u00fcr Holzeinschlag und r\u00fccken in H\u00f6he von ca. 3.330,00  gegen\u00fcber.  Der Plan Sonstiger Forstbetrieb umfasst u.a. Ger\u00e4te und Material in H\u00f6he von 100,00 . Dem stehen Einnahmen aus der Wildschadenverh\u00fctungspauschale in H\u00f6he von 500,00  gegen\u00fcber.  Hinzu kommen Fixkosten: Bef\u00f6rsterungsumlage, Berufsgenossenschaft, Grundsteuer, Versicherungen und sonstige Beitr\u00e4ge in H\u00f6he von 6.850,00   Es ergibt sich ein positives Betriebsergebnis in H\u00f6he von 435,00 .  Nach kurzer Beratung stellt der Vorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung:    Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Entw\u00fcrfen der Forstwirtschaftspl\u00e4ne f\u00fcr die Jahre 2023 und 2024 zu.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-13%7C20222311101101%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-13%7C20222311101101%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2023-OG-BEIL-13%7C20222411101106%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-13","number":"4","name":"Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/3924","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2023-OG-BEIL-13%7C20222411101106%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_20222411101106_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-04-20","size":111175,"text":"4. Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement   Die Bundesregierung hat ein Programm zur finanziellen Unterst\u00fctzung der Waldbesitzenden beschlossen. Ziel ist es, Wald\u00f6kosysteme in ihrer Anpassungsf\u00e4higkeit vor dem Hintergrund des Klimawandels zu st\u00e4rken. Die Waldbesitzenden sollen mit der finanziellen Unterst\u00fctzung in die Lage versetzt werden, die Entwicklung ihrer W\u00e4lder hin zu mehr Resilienz in Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung wahrzunehmen. Die H\u00f6he der Zuwendung betr\u00e4gt zwischen 55 und 100 Euro je Hektar und Jahr.  Die Beantragung der Zuwendung kann in Zusammenarbeit zwischen dem Forstamt und der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen.   Eine Voraussetzung zur Gew\u00e4hrung der Zuwendung ist die Einhaltung der festgelegten Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements. Neben den gesetzlichen Vorgaben sowie den Kriterien der bestehenden PEFC-Zertifizierung geh\u00f6ren zu den Zuwendungsvoraussetzungen unter anderem drei langfristige Verpflichtungen, die der Waldbesitzende erf\u00fcllen muss. Diese sind:  Kleinfl\u00e4chige Sukzession Zulassen von Stadien der nat\u00fcrlichen Waldentwicklung (Sukzessionsstadien) und W\u00e4ldern insbesondere aus Pionierbaumarten (Vorw\u00e4ldern) bei kleinfl\u00e4chigen St\u00f6rungen.   Habitatb\u00e4ume  Kennzeichnung und Erhalt von mindestens f\u00fcnf Habitatb\u00e4umen oder Habitatbaumanw\u00e4rtern pro Hektar, welche zur Zersetzung auf der Fl\u00e4che verbleiben. Die Habitatb\u00e4ume oder die Habitatbaumanw\u00e4rter sind sp\u00e4testens zwei Jahre nach Antragstellung  nachweislich auszuweisen.   Nat\u00fcrliche Waldentwicklung auf 5 % der Waldfl\u00e4che.  Obligatorische Ma\u00dfnahme, wenn die Waldfl\u00e4che des Waldbesitzenden 100 Hektar \u00fcberschreitet. Freiwillige Ma\u00dfnahme f\u00fcr Betriebe, deren Waldfl\u00e4che 100 Hektar oder weniger betr\u00e4gt. Die auszuweisende Fl\u00e4che betr\u00e4gt dabei mindestens 0,3 Hektar und ist 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen. Naturschutzfachlich notwendige Pflege- oder Er-haltungsma\u00dfnahmen oder Ma\u00dfnahmen der Verkehrssicherung gelten nicht als Nutzung. Bei Verkehrssicherungsma\u00dfnahmen anfallendes Holz verbleibt im Wald.   Der Nachweis hier\u00fcber erfolgt \u00fcber eine Erg\u00e4nzung der bestehenden PEFC-Zertifizierung. Nach aktuellen Angaben belaufen sich die Kosten auf 3  pro Hektar und Jahr.   Folgen Mit Hilfe der Zuwendung sollen die Waldbesitzenden finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Waldbest\u00e4nde angesichts des Klimawandels anpassungsf\u00e4higer zu gestalten. Zur Erh\u00f6hung der Biodiversit\u00e4t ist unter anderem auch ein gewisser Verzicht auf Holznutzung und Zulassen einer nat\u00fcrlichen Waldentwicklung erforderlich.  Die Anforderungen gehen \u00fcber die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus.  Die Erf\u00fcllung der Anforderungen wird gepr\u00fcft.  Das Forstamt schl\u00e4gt vor, die Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements im Gemeindewald umzusetzen. Die Beantragung der Zuwendung soll auf der Grundlage der erforderlichen Kriterien erfolgen.   Nach kurzer Beratung stellt der Vorsitzende folgend Vorschlag zur Abstimmung:    Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des Forstamts, die Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements im Gemeindewald umzusetzen, zu   Abstimmungsergebnis: Einstimmig \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-13%7C20222411101106%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-13%7C20222411101106%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2023-OG-BEIL-13%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-13","number":"5","name":"Anlegen eines Maschinenweges","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2023-OG-BEIL-13%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-04-20","size":105701,"text":"5. Anlegung eines Maschinenwegs   Auf dem Kalkberg in Richtung Liesenich besitzt die Ortsgemeinde ein St\u00fcck Gemeindewald, welches durch seine ung\u00fcnstige Lage nicht an den dort bereits vorhandenen Weg angeschlossen ist. In diesem Waldst\u00fcck stehen unter anderem Douglasien sowie Fichten. Um diese Fl\u00e4che zu bewirtschaften und besser pflegen zu k\u00f6nnen, soll ein Maschinenweg zwischen dem befestigten Weg auf dem Kalkberg und dem bereits vorhandenen Maschinenweg der Ortsgemeinde Ellenz-Poltersdorf entstehen.   Durch Anlegen des Weges hat die Gemeinde auf wirtschaftlicher Seite zwei Vorteile. Sie kann das Holz dort ernten und als Brennholz aber auch als Wertholz verkaufen. Neben diesen beiden Aspekten kann durch das Anlegen ein Borkenk\u00e4ferbefall besser kontrolliert und verhindert werden.  Die Ortsgemeinde w\u00fcrde im ersten Jahr, nach Abzug der Baukosten, einen Gewinn durch die Durchforstung der verschiedenen Baumarten von ungef\u00e4hr 2.700,00  erzielen.  Die Baukosten teilen sich die Ortsgemeinden Beilstein und Ellenz-Poltersdorf jeweils zu 50%.  Nach kurzer Diskussion stellt der Vorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung:  Die Ortsgemeinde Beilstein beteiligt sich zu 50% an den Kosten zur Anlegung eines Maschinenwegs.  Abstimmungsergebnis: Einstimmig. \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-13%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-13%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2023-OG-BEIL-13%7C20231302100150%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-13","number":"6","name":"Anpassung der Parkgeb\u00fchren in der Ortsgemeinde Beilstein","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/3925","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2023-OG-BEIL-13%7C20231302100150%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_20231302100150_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-04-20","size":107724,"text":"6. Anpassung der Parkgeb\u00fchren in der Ortsgemeinde Beilstein   Die Geb\u00fchrenordnung f\u00fcr Parkscheinautomaten in der Ortsgemeinde Beilstein stammt aus dem Jahr 2012. Seither kam es zu keinen Anpassungen. Betrachtet man den Zeitraum von Anfang 2012 bis Ende 2022 liegt eine durchschnittliche Inflationsrate von 1,95 % und eine Preissteigerung von insgesamt 23,63 % vor. Um den Haushaltsgrunds\u00e4tzen sowie den Grunds\u00e4tzen zur Erzielung von Ertr\u00e4gen und Einzahlungen Rechnung zu tragen, wird von Seiten der Verwaltung geraten, die Parkgeb\u00fchrenordnung entsprechend des beigef\u00fcgten Entwurfs anzupassen.  Nach eingehender Beratung stellt der Vorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung:    Der Gemeinderat beschlie\u00dft die Geb\u00fchrenordnung f\u00fcr Parkscheinautomaten wie folgt anzupassen: -Die Parkgeb\u00fchren werden auf 0,70  je angefangene 30 Minuten erh\u00f6ht. -Der Zeitraum der Geb\u00fchrenerhebung wird wie folgt angepasst: Freitag vor       Palmsonntag bis einschlie\u00dflich dem 31. Oktober.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-13%7C20231302100150%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-13%7C20231302100150%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2023-OG-BEIL-13%7C20231302100151%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-13","number":"7","name":"Anpassung der Sondernutzungsgeb\u00fchren in der Ortsgemeinde Beilstein","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/3926","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2023-OG-BEIL-13%7C20231302100151%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_20231302100151_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-04-20","size":232817,"text":"7. Anpassung der Sondernutzungsgeb\u00fchren in der Ortsgemeinde Beilstein   Die aktuell g\u00fcltige Fassung der Satzung zur Erhebung von Geb\u00fchren f\u00fcr Sondernutzungen an \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen f\u00fcr die Gemeinde Beilstein stammt aus dem Jahr 2010. Betrachtet man nun die Preisentwicklung von Anfang 2010 bis Ende 2022, so ergibt sich eine deutliche Preissteigerung. Bis Ende des Jahres 2023 werden noch h\u00f6here Werte erwartet.  Bereits vor fast 10 Jahren hat das Rechnungspr\u00fcfungsamt der Kreisverwaltung Cochem-Zell die fehlenden Anpassungen in diversen Gemeinden bem\u00e4ngelt und f\u00fcr die Zukunft eine Anpassung im 3-Jahres-Rhythmus empfohlen. In den letzten 13 Jahren kam es zu keiner Geb\u00fchrenanpassung.   Um den Haushaltsgrunds\u00e4tzen sowie den Grunds\u00e4tzen zur Erzielung von Ertr\u00e4gen und Einzahlungen Rechnung zu tragen und damit ihrer Verpflichtung zur Aufgabenerf\u00fcllung nachzukommen, ist die Ortsgemeinde dazu angehalten, die Geb\u00fchren mindestens insoweit erh\u00f6hen, dass die Inflation ausgeglichen ist. Demzufolge m\u00fcsste sich der Betrag nun von 120,00  auf 165,00  erh\u00f6hen.  In diesem Zusammenhang ist bestenfalls auch von Festlegung einer fiktiven Fremdenverkehrssaison Abstand zu nehmen, um den einzelnen Betrieben zu erm\u00f6glichen, Sondernutzungsfl\u00e4chen flexibler und auf den eigenen Bedarf abgestimmt zu nutzen. Eine Geb\u00fchrenbemessung anhand von angefangenen Monaten bringt den Vorteil, sp\u00e4ter in die Saison einsteigen und/oder auch fr\u00fcher aufh\u00f6ren zu k\u00f6nnen, ohne f\u00fcr diesen Zeitraum Geb\u00fchren entrichten zu m\u00fcssen.  In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Problemen bzgl. der \u00dcberschreitung der Anzahl an beantragten Sitzgelegenheiten. Um leichtere Kontrollen zu erm\u00f6glichen, die die vor Ort befindlichen G\u00e4ste nur wenig bis gar nicht mitbekommen, und gleichzeitig den Betriebsinhabern die M\u00f6glichkeit zu geben, mit der Anzahl an Sitzgelegenheiten flexibel auf bspw. das Wetter zu reagieren, ist hier eine Bemessung anhand von angefangenen Quadratmetern deutlich sinnvoller. Der bisherige Durchschnittbetrag von 15,00  pro m und Monat w\u00e4re auf 20,00  pro m und Monat zu erh\u00f6hen.  Hierdurch entstehende Vorteile: - Die m\u00f6glichen Gr\u00f6\u00dfen der jeweiligen Sondernutzungsfl\u00e4chen der einzelnen Betriebe wurden in der Ortsgemeinde Beilstein bereits vor Jahren festgelegt und haben sich seither nicht ver\u00e4ndert. - Es m\u00fcssen keine j\u00e4hrlichen Abfragen zur Anzahl an Sitzgelegenheiten durchgef\u00fchrt und diese im Nachhinein kontrolliert und ggf. beanstandet sowie mit Verwarnungsgeldern belegt werden. - Die Kontrollen k\u00f6nnen schneller durchgef\u00fchrt werden, so dass die G\u00e4ste eine geringere Beeintr\u00e4chtigung erfahren. - Eine flexible Ver\u00e4nderung der Anzahl an Sitzgelegenheiten ist so jederzeit m\u00f6glich.  Nachteile sind nicht bekannt.  Zur Verdeutlichung bisher: 120,00  pro Sitzgelegenheit (SG) & 8 Monate  15,00  pro SG & Monat bzw. durchschnittlich 15,00  pro m und Monat  Am Beispiel: 20 Sitzgelegenheiten (SG) auf 20 m; 165,00  pro SG bzw. 20,00  pro m und Monat  Altes System: Berechnung fr\u00fcher: 120,00  x 20 SG = 2.400,00  Nach Anpassung an die Preissteigerung: 165,00  x 20 SG = 3.300,00   Neues System: 20,00  x 20 m = 400 /m x 8 Monate = 3.200,00  (beachte: Nutzungszeitraum ist individuell w\u00e4hlbar, Anzahl SG ebenfalls flexibel)  Nach eingehender Diskussion stellt der Vorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung:  Der Gemeinderat beschlie\u00dft, die Berechnung der Sondernutzung pro Stuhl beizubehalten.   Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen  Zus\u00e4tzlich ist noch zu beraten, ob die Geb\u00fchr von 120,00  pro Stuhl ebenfalls angepasst werden soll.  Nachdem einige Vorschl\u00e4ge und die Vor- sowie Nachteile besprochen wurden, stellt der Vorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung:    Der Gemeinderat beschlie\u00dft die H\u00f6he der Sondernutzungsgeb\u00fchr auf 140,00  pro Stuhl ab dieser Fremdenverkehrssaison zu erh\u00f6hen.     Abstimmungsergebnis: Einstimmig \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-13%7C20231302100151%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-13%7C20231302100151%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2023-OG-BEIL-13%7C20231512100001%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-13","number":"8","name":"Einf\u00fchrung Mobilit\u00e4ts-App 'Smartes Wohnen im Alltag' - Bedarfsabfrage","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/3928","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2023-OG-BEIL-13%7C20231512100001%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_20231512100001_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-04-20","size":120601,"text":"8. Einf\u00fchrung Mobilit\u00e4ts-App  Smartes Wohnen im Alltag  - Bedarfsabfrage   Im Rahmen des von der Kreisverwaltung Cochem-Zell initiierten Projekts Smartes Wohnen im Alltag wurde in der Zeit von Juli 2019 bis M\u00e4rz 2022, zusammen mit der Universit\u00e4t Koblenz-Landau und mehreren Testgemeinden aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Cochem, eine Mobilit\u00e4ts-App entwickelt. Trotz der Einschr\u00e4nkungen der Corona-Pandemie ist es gelungen, das Projekt planm\u00e4\u00dfig abzuschlie\u00dfen und eine voll funktionsf\u00e4hige App, die auf die individuellen Mobilit\u00e4tsbed\u00fcrfnisse der Kommunen im Landkreis Cochem-Zell zugeschnitten ist, zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die sog. SWiA-App ist auf nahezu allen mobilen Endger\u00e4ten (iOS, Android) und als Web-App \u00fcber den Desktop-PC nutzbar. Hierdurch kann eine hohe Akzeptanz und Zukunftsf\u00e4higkeit erreicht werden.  In einem Demo-Video (www.kurvenkreis.de/wohnen/mobilitaet#swia) wird die SWiA-App (siehe Detailpr\u00e4sentation) mit ihren wesentlichen Funktionen und Anwendungsbereichen vorgestellt.   Ziel des Projektes war es urspr\u00fcnglich, unter dem Titel Smartes Wohnen im Alter die Mobilit\u00e4t von Menschen mit abnehmender bzw. eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t zu verbessern, sodass diese Menschen ein mobiles, eigenst\u00e4ndiges und selbstbestimmtes Leben im l\u00e4ndlichen Raum f\u00fchren k\u00f6nnen, dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessert und gleichzeitig ein Beitrag zur Entlastung von Familienangeh\u00f6rigen geleistet wird. Aufgrund der Einschr\u00e4nkungen w\u00e4hrend der Corona-Pandemie wurde die Zielgruppe auf alle Menschen im jeweiligen Gemeindegebiet mit Mobilit\u00e4tsbedarf erweitert. Diese Ma\u00dfnahme hat letztlich durch den breiteren Nutzerkreis auch zur Verbesserung der Akzeptanz der neuen L\u00f6sung beigetragen. Das Projekt verfolgte auch den strategischen Ansatz der Mobilit\u00e4t bei Bedarf. \u00dcber die App k\u00f6nnen alle Fahrangebote, sowohl regelm\u00e4\u00dfige Fahrangebote (z. B. \u00d6PNV, DB), wie auch ehrenamtliche Fahrangebote oder sonstige Angebote (z. B. Taxis, B\u00fcrgerbusse) geb\u00fcndelt, kombiniert und gebucht werden. In einer weiteren Entwicklungsstufe ist es auch m\u00f6glich, neben Mobilit\u00e4tsangeboten, weitere Angebote (z. B. Besuchsdienste, Lieferdienste, Hausmeisterdienste, Nachhilfe) zu integrieren. Die neue SWiA-App unterscheidet sich wesentlich von herk\u00f6mmlichen Mobilit\u00e4ts-Apps. So wurden in den Testgemeinden (Dohr, Lieg, Ellenz-Poltersdorf, Moselkern) ehrenamtliche Arbeitskreise gebildet und geschult. Gleichzeitig haben die Mitglieder der Arbeitskreise den Input f\u00fcr die bedarfsgerechte Entwicklung der App geliefert. Weiterhin war es Aufgabe der Arbeitskreise, zusammen mit Ortsvereinen, dem Gemeinderat und sonstigen ehrenamtlichen Engagierten Gemeinschaftsangebote zu schaffen, die \u00fcber die App buchbar und nutzbar sind. Dies sollte dazu beitragen, die Akzeptanz und somit die Voraussetzungen f\u00fcr eine erfolgreiche Einf\u00fchrung zu steigern. Gleichzeitig sollte dazu auch das soziale Miteinander vor Ort gest\u00e4rkt werden. So k\u00f6nnen beispielsweise einzelne Vereine regelm\u00e4\u00dfige Angebote (z. B. Eis essen f\u00fcr Senioren) \u00fcber die App anbieten. Auch Vereinsfahrten (z. B. Fahrt zu Ausw\u00e4rtsspielen oder Auftritten) k\u00f6nnen \u00fcber die App organisiert werden.  Ein Mehrwert zur Verbesserung der Mobilit\u00e4t im l\u00e4ndlichen Raum liegt in der Kombinierbarkeit verschiedener Angebote (z. B. \u00d6PNV, DB, ehrenamtliche Fahrangebote, Taxis). Die Schnittstelle zu einem Taxi-Unternehmen wurde bereits entwickelt. Ebenfalls eingebunden sind bereits die Fahrpl\u00e4ne des VRM. Die Buchung eines \u00d6PNV-Angebots (inkl. Bezahlung) ist allerdings erst Gegenstand einer weiteren Entwicklungsstufe. Interessierte Ortsgemeinden und St\u00e4dte aus dem Landkreis Cochem-Zell haben nun nach Beendigung der Pilotphase die Chance, die SWiA-App zu nutzen und in ihrer Kommune einzuf\u00fchren. Die Lizenz und die App k\u00f6nnen kostenlos f\u00fcr die Kommunen und Nutzer zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Die Kreiswerke Cochem-Zell sind bereit, die lfd. Lizenzkosten f\u00fcr den Betrieb der App auf einem Server der UNI Koblenz-Landau und die Kosten f\u00fcr den technischen Support, zun\u00e4chst f\u00fcr die n\u00e4chsten beiden Jahre (2023 - 2024), zu \u00fcbernehmen. Abh\u00e4ngig von der Anzahl der teilnehmenden Kommunen ist dar\u00fcber hinaus auch grds. eine kostenlose Projektbegleitung in der Einf\u00fchrungsphase m\u00f6glich. Eine Konkretisierung kann nach Abschluss der Interessensabfrage erfolgen. Um eine erfolgreiche Einf\u00fchrung und Etablierung gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen sind folgende Unterst\u00fctzungsleistungen geplant: Leistungsumfang: Bildung und Schulung eines \u00f6rtlichen Arbeitskreises, Vorbereitung, Moderation und Durchf\u00fchrung B\u00fcrger-Info-Veranstaltung und Workshop, Unterst\u00fctzung in der \u00d6ffentlichkeitsarbeit und Nutzerakquise, Unterst\u00fctzung bei weiteren akzeptanzf\u00f6rdernden Ma\u00dfnahmen, Unterst\u00fctzung bei der Entwicklung von Gemeinschaftsangeboten, Support. Eine erfolgreiche Projektumsetzung kann vor Ort nur gelingen, wenn das entsprechende ehrenamtliche Engagement vor Ort vorhanden ist (Arbeitskreis mit zentralem K\u00fcmmerer, Unterst\u00fctzung Ortsb\u00fcrgermeister / Gemeinderat / Vereine) und mit einem Arbeitskreis vor Ort dauerhafte Strukturen geschaffen werden. Die Einf\u00fchrung der SWiA-App kann auch eine sinnvolle Ma\u00dfnahme sein, um die Projektideen und Ergebnisse aus dem Projekt Zukunfts-Check Dorf umzusetzen, sofern die Ortsgemeinde hieran teilgenommen hat. Dar\u00fcber hinaus gibt Ihnen die Kreisverwaltung Cochem-Zell den Ausblick, dass die Kreiswerke, Eigenbetrieb Klima & Energie, im kommenden Jahr ein F\u00f6rderprogramm f\u00fcr die Anschaffung von Dorfautos im E-Carsharing auflegen werden. Im Falle einer Teilnahme k\u00f6nnte auch dieses Angebot in die App integriert werden. Bei Interesse an der Einf\u00fchrung der SWiA-App, wird um die Abgabe einer entsprechenden Interessensbekundung seitens der Kreisverwaltung Cochem-Zell bis sp\u00e4testens zum 31.03.2023 gebeten.    Der Gemeinderat bedankt f\u00fcr das Angebot hat aber zurzeit kein Interesse an einer Einf\u00fchrung der SWiA-App durch die Kreiswerke Cochem-Zell, Eigenbetrieb Wirtschaft & Innovation.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-13%7C20231512100001%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-13%7C20231512100001%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2023-OG-BEIL-13%7C20232601100118%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-13","number":"9","name":"Gemeindliches Einvernehmen zur Anbringung einer Werbeanlage am bestehenden Hotel in der Moselstra\u00dfe","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/3929","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2023-OG-BEIL-13%7C20232601100118%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9","fileName":"be_20232601100118_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2023-04-20","size":107286,"text":"9. Gemeindliches Einvernehmen zur Anbringung einer Werbeanlage am bestehenden Hotel in der Moselstra\u00dfe   Der Gemeinderat hat sich bereits mehrfach mit der Angelegenheit befasst. Es wurde nunmehr ein \u00fcberarbeitetes Gestaltungskonzept f\u00fcr die Werbeanlagen, die Beschriftungen wurden geringf\u00fcgig verkleinert, und eine perspektivische Darstellung vorgelegt. Aufgrund dieser Darstellung ist nachvollziehbar, dass es sich bei der Hotelfront um verschiedene Fassaden und teilweise verspringende Au\u00dfenw\u00e4nde handelt. Somit liegt das H\u00f6chstma\u00df der Werbeanlage gem\u00e4\u00df der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung pro Geb\u00e4ude bei insgesamt 10 m. Eine Abweichung von der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ist somit nicht erforderlich, da dieses H\u00f6chstma\u00df eingehalten wird.  Bei der Beschlussfassung wird lediglich \u00fcber die Schrift sowie die Schriftfarbe abgestimmt  Der Vorsitzende stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung:  Der Gemeinderat erteilt das gemeinschaftliche Einvernehmen zur Anbringung einer Werbeanlage in Form einer aufgemalten Schrift auf Putzgrund bestehend aus drei einzelnen Teilen Teil eins Hotel, Teil zwei Hotel Caf Restaurant und Teil drei Hotel Haus Burg Metternich in der Farbe RAL 7016    Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-13%7C20232601100118%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2023-OG-BEIL-13%7C20232601100118%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2023-OG-BEIL-13%7CMITOBnoe%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-13","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":false},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2023-OG-BEIL-13%7C20231302100154%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2023-OG-BEIL-13","number":"2","name":"Mietangelegenheiten","public":false,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/3927"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2022-OG-BEIL-12","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"12. 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Tagesordnung   \u00d6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  2. Wahl eines Ausschussmitglieds  3. \u00c4nderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) - Anhebung der Hebes\u00e4tze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer zum 01.01.2023  4. Bauhofangelegenheiten; Anschaffung eines Gemeindefahrzeuges  5. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung eines Wintergartens in der Moselstra\u00dfe  6. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Anbringung einer Werbeanlage (Moselstra\u00dfe)  7. Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit Flachdach und hier Abweichung von der festgesetzten Dachneigung (Kurierweg)   Nicht\u00f6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters     Eugen Herrmann Ortsb\u00fcrgermeister  Hinweis:  Es besteht Maskenpflicht. Die Maskenpflicht entf\u00e4llt, wenn Personen unter Wahrung des  Abstandsgebotes einen festen Sitzplatz einnehmen.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2022-OG-BEIL-12","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2022-OG-BEIL-12","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2022-OG-BEIL-12","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-12-09","size":162560,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2022-OG-BEIL-12","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2022-OG-BEIL-12","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2022-OG-BEIL-12","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-12-09","size":162560,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2022-OG-BEIL-12","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2022-OG-BEIL-12","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2022-OG-BEIL-12%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2022-OG-BEIL-12","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2022-OG-BEIL-12%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-12-09","size":103323,"text":" 1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Das Martinsfeuer wurde am 10.11 mit Absicherung durch die Freiwillige Feuerwehr Beilstein durchgef\u00fchrt. Die Ortsgemeinde bedankt sich hierf\u00fcr bei der Freiwilligen Feuerwehr Beilstein. F\u00fcr die freie Stelle des Gemeindearbeiters ist jemand vorstellig geworden. Die Gemeinde sieht hier eine geeignete Arbeitskraft, so dass die Gespr\u00e4che zum Vertragsabschluss gef\u00fchrt werden sollen. Die Anstricharbeiten am B\u00fcrgerhaus wurden begonnen und gehen gut voran. Au\u00dferdem wurde eine Firma beauftragt, die das Dach des B\u00fcrgerhauses reparieren soll. Die Ortsgemeinde hat 500  f\u00fcr die Kinderattraktion am B\u00fcrgerfest, welches am 04.11. stattgefunden hat, gespendet. Mit dieser Spende soll die Brauchtumspflege unterst\u00fctzt werden.  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7CMITOBoe%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-12%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-12-09","size":103869,"text":" 1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Das Martinsfeuer wurde am 10.11 mit Absicherung durch die Freiwillige Feuerwehr Beilstein durchgef\u00fchrt. Die Ortsgemeinde bedankt sich hierf\u00fcr bei der Freiwilligen Feuerwehr Beilstein. F\u00fcr die freie Stelle des Gemeindearbeiters ist jemand vorstellig geworden. Die Gemeinde sieht hier eine geeignete Arbeitskraft, so dass die Gespr\u00e4che zum Vertragsabschluss gef\u00fchrt werden sollen. Die Anstricharbeiten am B\u00fcrgerhaus wurden begonnen und gehen gut voran. Au\u00dferdem wurde eine Firma beauftragt, die das Dach des B\u00fcrgerhauses reparieren soll. Die Ortsgemeinde hat 500  f\u00fcr die Kinderattraktion am B\u00fcrgerfest, welches am 04.11. stattgefunden hat, gespendet. 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Wahl eines Ausschussmitglieds   Das Mitglied des Gemeinderats, Herr Holger Ostermann, hat sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Als Bewerber mit der n\u00e4chstfolgend h\u00f6chsten Stimmenzahl wurde Herr Bastian Herzdina, 56814 Beilstein, in den Rat einberufen. Die Verpflichtung erfolgte in der Sitzung des Gemeinderats am 06.09.2022. Gleichzeitig mit der vorstehend genannten Niederlegung des Mandats im Gemeinderat scheidet Herr Ostermann aus den Aussch\u00fcssen der Gemeinde aus.  Herr Ostermann war Mitglied im Rechnungspr\u00fcfungsausschuss; diese Position soll nunmehr neu besetzt werden:  a) Mitglied im Rechnungspr\u00fcfungsausschuss  Die Ersatzleute sind im Wege der Mehrheitswahl entsprechend der einschl\u00e4gigen Regelungen des \u00a7 40 GemO zu bestimmen. Vorschlagsberechtigt sind die Gemeinderatsmitglieder. Die Mitglieder des Rechnungspr\u00fcfungsausschusses sind entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom 20.08.2019 ausschlie\u00dflich aus der Mitte des Rates zu w\u00e4hlen.  Die Wahl von Ersatzleuten z\u00e4hlt zu den sonstigen Wahlen nach \u00a7 40 V GemO und kann nach entsprechendem Beschluss des Gemeinderates per Akklamation durchgef\u00fchrt werden. Gew\u00e4hlt ist, wer mehr als die H\u00e4lfte der Stimmen erh\u00e4lt (vgl. \u00a7 40 III 1 GemO). Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht nach \u00a7 36 III 1 Nr. 1 GemO RP.  Aus der Mitte des Rates wird Herr Bastian Herzdina als Mitglied f\u00fcr den Rechnungspr\u00fcfungsausschuss vorgeschlagen. Die Wahl wird nach Abstimmung im Rat offen durchgef\u00fchrt.     Wahlergebnis zu a): Bastian Herzdina  Herr Bastian Herzdina  nimmt die Wahl zum Mitglied des Rechnungspr\u00fcfungsausschusses an.   Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7C20220709100845%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7C20220709100845%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-12%7C20220709100845%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 2","fileName":"be_20220709100845_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-12-09","size":10195,"text":"2. Wahl eines Ausschussmitglieds   Das Mitglied des Gemeinderats, Herr Holger Ostermann, hat sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Als Bewerber mit der n\u00e4chstfolgend h\u00f6chsten Stimmenzahl wurde Herr Bastian Herzdina, 56814 Beilstein, in den Rat einberufen. Die Verpflichtung erfolgte in der Sitzung des Gemeinderats am 06.09.2022. 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Dezember 2020 zum zweiten Mal das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt und eine Neufassung vom Gesetzgeber bis zum 01.01.2023 gefordert. Zwischenzeitlich liegt der Entwurf des Landesgesetzes zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietsk\u00f6rperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz - LFAG) vor. Der Gesetzesentwurf wurde am 06.09.2022 vom Ministerrat beschlossen und in das parlamentarische Verfahren der Landesregierung eingebracht.  Das neue Landesfinanzausgleichsgesetz sieht vor, die Nivellierungss\u00e4tze f\u00fcr die Grundsteuer und die Gewerbesteuer ab dem 01.01.2023 wie folgt neu festzusetzen:   ( Grundsteuer A  auf neu 345 v.H.  (bisher 300 v.H.) ( Grundsteuer B  auf neu 465 v.H. (bisher 365 v.H.) ( Gewerbesteuer  auf neu 380 v.H. (bisher 365 v.H.)  Mit der Anhebung der Nivellierungss\u00e4tze will das Land erreichen, dass die St\u00e4dte und Gemeinden ihre Realsteuerhebes\u00e4tze entsprechend anpassen. Es soll sichergestellt werden, dass die Kommunen ihr Einnahmepotenzial angemessen aussch\u00f6pfen. In den Kommunalberichten des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz wird schon seit Jahren wiederholt darauf hingewiesen, dass insbesondere im Bereich der Realsteuerhebes\u00e4tze, bedingt durch das insgesamt unterdurchschnittliche Hebesatzniveau der rheinland-pf\u00e4lzischen Kommunen, ein deutlicher Handlungsbedarf besteht.  Auch der VGH hat in seiner Entscheidung vom Dezember 2020 zum Landesfinanzausgleichsgesetz erneut die Verpflichtung der Kommunen zu gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Eigenanstrengungen betont, insbesondere haben die Kommunen ihre eigenen Einnahmequellen angemessen auszusch\u00f6pfen und Einsparpotenziale bei der Aufgabenwahrnehmung zu verwirklichen.  Die Nivellierungss\u00e4tze des Landes sind Grundlage bei der Ermittlung der Steuerkraft der Kommunen. Das Steueraufkommen der Gemeinde wird auf das Niveau dieser neuen Nivellierungss\u00e4tze angehoben. Nach diesem Steueraufkommen orientieren sich nicht nur die Zahllasten der allgemeinen Verbandsgemeinde- und Kreisumlagen, sondern auch die Gew\u00e4hrung der Schl\u00fcsselzuweisung A des Landes. Dies bedeutet, egal welche Hebes\u00e4tze die Gemeinde beschlossen hat, zur Berechnung der Steuerkraft werden ab 2023 die Nivellierungss\u00e4tze nach dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz angewandt. Liegen die Steuers\u00e4tze der Gemeinde unterhalb der Nivellierungss\u00e4tze des Landes, so f\u00fchrt dies zu einem finanziellen Nachteil f\u00fcr die Kommune, da sie von einer fiktiv erh\u00f6hten Steuerkraft Umlagen zahlen muss, die sie \u00fcberhaupt nicht vereinnahmt hat. Dies widerspricht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.  Liegt der \u00f6rtliche Hebesatz \u00fcber dem Nivellierungssatz, dann verbleiben die Steuermehreinnahmen, die sich aus dem \u00fcbersteigenden Hebesatz ergeben, zu 100 % bei der Gemeinde. Diese Mehreinnahmen sind also nicht umlagepflichtig.  Ebenso f\u00e4llt auch durch die fiktiv erh\u00f6hte Steuerkraft die Schl\u00fcsselzuweisung A entsprechend geringer aus, da sich die Berechnung nach der Steuerkraft der Gemeinde orientiert. Je n\u00e4her die einwohnerbezogene Steuerkraft der Gemeinde an die landesdurchschnittlichen Einwohnersteuerkraft heranr\u00fcckt, desto geringer f\u00e4llt die Schl\u00fcsselzuweisung A aus.  Ferner ist die Anpassung der Steuers\u00e4tze an die Nivellierungss\u00e4tze auch dann unumg\u00e4nglich, wenn die Gemeinde eine Landef\u00f6rderung (z.Bsp. nach dem I-Stock oder VV-Dorf) beantragen m\u00f6chte. Zu den F\u00f6rdertatbest\u00e4nden z\u00e4hlt u.a., dass die Gemeinde alle ihr obliegenden Einnahmequellen aussch\u00f6pft (Grundsatz der Einnahmebeschaffung gem. \u00a7 94 GemO). Bereits mit Schreiben vom 30.09.2014 hat das Ministerium des Innern, f\u00fcr Sport und Infrastruktur der Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass von einer Aussch\u00f6pfung der Einnahmequellen bei Gemeinden mit angespannter Haushalts- und Finanzlage nur ausgegangen werden kann, wenn die Hebes\u00e4tze der Realsteuern (Grund- u. Gewerbesteuern) mindestens in H\u00f6he der Nivellierungss\u00e4tze festgesetzt sind. Nur dann darf die Kommunalaufsicht eine positive Stellungnahme zu den Zuwendungsantr\u00e4gen der Gemeinde abgeben.  Hinzu kommt, dass die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 03.08.2022 im Rahmen ihrer Finanzaufsicht angek\u00fcndigt hat, dass zuk\u00fcnftig die Genehmigung von Investitionskrediten nur dann in Aussicht gestellt werden kann, wenn die Realsteuerhebes\u00e4tze mindestens in H\u00f6he der Nivellierungss\u00e4tze festgesetzt sind.  Die Hebes\u00e4tze der Ortsgemeinde Beilstein sind derzeit wie folgt festgesetzt:  ( Grundsteuer A  auf 300 v.H.  (= H\u00f6he des aktuellen Nivellierungssatzes von 300 v.H.)  ( Grundsteuer B  auf 350 v.H.  (= 15%Punkte unter dem derzeitigen Nivellierungssatz von 365 v.H.)  ( Gewerbesteuer  auf 365 v.H.   (= H\u00f6he des aktuellen Nivellierungssatzes von 365 v.H.)  Aufgrund der neuen Nivellierungss\u00e4tze muss die Gemeinde Beilstein folgende Anpassungen zum 01.01.2023 umsetzen:  ( Grundsteuer A  Erh\u00f6hung um 45 v.H.  auf 345 v.H. ( Grundsteuer B  Erh\u00f6hung um 115 v.H.  auf 465 v.H.    ( Gewerbesteuer  Erh\u00f6hung um 15 v.H.  auf 380 v.H.  Dar\u00fcber hinaus steht es der Ortsgemeinde frei, weitere Anpassungen vorzunehmen.  Mit der Erh\u00f6hung des Hebesatzes f\u00fcr die Grundsteuer A auf 345 v.H. werden sich Steuermehreinnahmen von rd. 100  ergeben, mit der Erh\u00f6hung des Hebesatzes f\u00fcr die Grundsteuer B auf 465 v.H. ergeben sich Steuermehreinnahmen von rd. 8.000  und f\u00fcr die Erh\u00f6hung des Hebesatzes f\u00fcr die Gewerbesteuer auf 380 v.H. ergeben sich nach den Vorauszahlungen f\u00fcr das laufende Jahr derzeit Steuermehreinnahmen von rd. 7.200 .  Die Festsetzung der Realsteuerhebes\u00e4tze muss in der Haushaltssatzung erfolgen.  Erfahrungsgem\u00e4\u00df wird die Aufstellung und Verabschiedung des anstehenden Doppelhaushaltes 2023/2024 nicht bis Dezember 2022 erfolgen k\u00f6nnen. Damit aber Anfang des kommenden Jahres die Gewerbesteuer- und Grundsteuerveranlagung bereits mit den angepassten Hebes\u00e4tzen durchgef\u00fchrt werden kann, schl\u00e4gt die Verwaltung vor, bereits jetzt eine Entscheidung \u00fcber die H\u00f6he der k\u00fcnftigen Realsteuerhebes\u00e4tze herbeizuf\u00fchren.  F\u00fcr das Haushaltsjahr 2023 beschlie\u00dft der Ortsgemeinderat keine Erh\u00f6hung der Hebes\u00e4tze f\u00fcr die Realsteuern, so dass diese f\u00fcr das Jahr 2023 auf dem bisherig beschlossenen Niveau verbleiben.  Au\u00dferdem beschlie\u00dft der Ortsgemeinderat, die Hebes\u00e4tze f\u00fcr die Realsteuern ab dem 01.01.2024 wie folgt festzusetzen:  Grundsteuer A auf 345 v.H. Grundsteuer B auf 465 v.H.  Gewerbesteuer auf 380 v.H.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7C20222508100782%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7C20222508100782%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-12%7C20222508100782%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 3","fileName":"be_20222508100782_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-12-09","size":138907,"text":"  3. \u00c4nderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) - Anhebung der Hebes\u00e4tze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer zum 01.01.2023   Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) hat mit Urteil vom 16. Dezember 2020 zum zweiten Mal das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt und eine Neufassung vom Gesetzgeber bis zum 01.01.2023 gefordert. Zwischenzeitlich liegt der Entwurf des Landesgesetzes zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietsk\u00f6rperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz - LFAG) vor. Der Gesetzesentwurf wurde am 06.09.2022 vom Ministerrat beschlossen und in das parlamentarische Verfahren der Landesregierung eingebracht.  Das neue Landesfinanzausgleichsgesetz sieht vor, die Nivellierungss\u00e4tze f\u00fcr die Grundsteuer und die Gewerbesteuer ab dem 01.01.2023 wie folgt neu festzusetzen:   ( Grundsteuer A  auf neu 345 v.H.  (bisher 300 v.H.) ( Grundsteuer B  auf neu 465 v.H. (bisher 365 v.H.) ( Gewerbesteuer  auf neu 380 v.H. (bisher 365 v.H.)  Mit der Anhebung der Nivellierungss\u00e4tze will das Land erreichen, dass die St\u00e4dte und Gemeinden ihre Realsteuerhebes\u00e4tze entsprechend anpassen. Es soll sichergestellt werden, dass die Kommunen ihr Einnahmepotenzial angemessen aussch\u00f6pfen. In den Kommunalberichten des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz wird schon seit Jahren wiederholt darauf hingewiesen, dass insbesondere im Bereich der Realsteuerhebes\u00e4tze, bedingt durch das insgesamt unterdurchschnittliche Hebesatzniveau der rheinland-pf\u00e4lzischen Kommunen, ein deutlicher Handlungsbedarf besteht.  Auch der VGH hat in seiner Entscheidung vom Dezember 2020 zum Landesfinanzausgleichsgesetz erneut die Verpflichtung der Kommunen zu gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Eigenanstrengungen betont, insbesondere haben die Kommunen ihre eigenen Einnahmequellen angemessen auszusch\u00f6pfen und Einsparpotenziale bei der Aufgabenwahrnehmung zu verwirklichen.  Die Nivellierungss\u00e4tze des Landes sind Grundlage bei der Ermittlung der Steuerkraft der Kommunen. Das Steueraufkommen der Gemeinde wird auf das Niveau dieser neuen Nivellierungss\u00e4tze angehoben. Nach diesem Steueraufkommen orientieren sich nicht nur die Zahllasten der allgemeinen Verbandsgemeinde- und Kreisumlagen, sondern auch die Gew\u00e4hrung der Schl\u00fcsselzuweisung A des Landes. Dies bedeutet, egal welche Hebes\u00e4tze die Gemeinde beschlossen hat, zur Berechnung der Steuerkraft werden ab 2023 die Nivellierungss\u00e4tze nach dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz angewandt. Liegen die Steuers\u00e4tze der Gemeinde unterhalb der Nivellierungss\u00e4tze des Landes, so f\u00fchrt dies zu einem finanziellen Nachteil f\u00fcr die Kommune, da sie von einer fiktiv erh\u00f6hten Steuerkraft Umlagen zahlen muss, die sie \u00fcberhaupt nicht vereinnahmt hat. Dies widerspricht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.  Liegt der \u00f6rtliche Hebesatz \u00fcber dem Nivellierungssatz, dann verbleiben die Steuermehreinnahmen, die sich aus dem \u00fcbersteigenden Hebesatz ergeben, zu 100 % bei der Gemeinde. Diese Mehreinnahmen sind also nicht umlagepflichtig.  Ebenso f\u00e4llt auch durch die fiktiv erh\u00f6hte Steuerkraft die Schl\u00fcsselzuweisung A entsprechend geringer aus, da sich die Berechnung nach der Steuerkraft der Gemeinde orientiert. Je n\u00e4her die einwohnerbezogene Steuerkraft der Gemeinde an die landesdurchschnittlichen Einwohnersteuerkraft heranr\u00fcckt, desto geringer f\u00e4llt die Schl\u00fcsselzuweisung A aus.  Ferner ist die Anpassung der Steuers\u00e4tze an die Nivellierungss\u00e4tze auch dann unumg\u00e4nglich, wenn die Gemeinde eine Landef\u00f6rderung (z.Bsp. nach dem I-Stock oder VV-Dorf) beantragen m\u00f6chte. Zu den F\u00f6rdertatbest\u00e4nden z\u00e4hlt u.a., dass die Gemeinde alle ihr obliegenden Einnahmequellen aussch\u00f6pft (Grundsatz der Einnahmebeschaffung gem. \u00a7 94 GemO). Bereits mit Schreiben vom 30.09.2014 hat das Ministerium des Innern, f\u00fcr Sport und Infrastruktur der Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass von einer Aussch\u00f6pfung der Einnahmequellen bei Gemeinden mit angespannter Haushalts- und Finanzlage nur ausgegangen werden kann, wenn die Hebes\u00e4tze der Realsteuern (Grund- u. Gewerbesteuern) mindestens in H\u00f6he der Nivellierungss\u00e4tze festgesetzt sind. Nur dann darf die Kommunalaufsicht eine positive Stellungnahme zu den Zuwendungsantr\u00e4gen der Gemeinde abgeben.  Hinzu kommt, dass die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 03.08.2022 im Rahmen ihrer Finanzaufsicht angek\u00fcndigt hat, dass zuk\u00fcnftig die Genehmigung von Investitionskrediten nur dann in Aussicht gestellt werden kann, wenn die Realsteuerhebes\u00e4tze mindestens in H\u00f6he der Nivellierungss\u00e4tze festgesetzt sind.  Die Hebes\u00e4tze der Ortsgemeinde Beilstein sind derzeit wie folgt festgesetzt:  ( Grundsteuer A  auf 300 v.H.  (= H\u00f6he des aktuellen Nivellierungssatzes von 300 v.H.)  ( Grundsteuer B  auf 350 v.H.  (= 15%Punkte unter dem derzeitigen Nivellierungssatz von 365 v.H.)  ( Gewerbesteuer  auf 365 v.H.   (= H\u00f6he des aktuellen Nivellierungssatzes von 365 v.H.)  Aufgrund der neuen Nivellierungss\u00e4tze muss die Gemeinde Beilstein folgende Anpassungen zum 01.01.2023 umsetzen:  ( Grundsteuer A  Erh\u00f6hung um 45 v.H.  auf 345 v.H. ( Grundsteuer B  Erh\u00f6hung um 115 v.H.  auf 465 v.H.    ( Gewerbesteuer  Erh\u00f6hung um 15 v.H.  auf 380 v.H.  Dar\u00fcber hinaus steht es der Ortsgemeinde frei, weitere Anpassungen vorzunehmen.  Mit der Erh\u00f6hung des Hebesatzes f\u00fcr die Grundsteuer A auf 345 v.H. werden sich Steuermehreinnahmen von rd. 100  ergeben, mit der Erh\u00f6hung des Hebesatzes f\u00fcr die Grundsteuer B auf 465 v.H. ergeben sich Steuermehreinnahmen von rd. 8.000  und f\u00fcr die Erh\u00f6hung des Hebesatzes f\u00fcr die Gewerbesteuer auf 380 v.H. ergeben sich nach den Vorauszahlungen f\u00fcr das laufende Jahr derzeit Steuermehreinnahmen von rd. 7.200 .  Die Festsetzung der Realsteuerhebes\u00e4tze muss in der Haushaltssatzung erfolgen.  Erfahrungsgem\u00e4\u00df wird die Aufstellung und Verabschiedung des anstehenden Doppelhaushaltes 2023/2024 nicht bis Dezember 2022 erfolgen k\u00f6nnen. 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Bauhofangelegenheiten; Anschaffung eines Gemeindefahrzeuges   Die Ortsgemeinde beabsichtigt die Anschaffung eines Gemeindefahrzeuges. F\u00fcr das Haushaltsjahr 2022 stehen der Ortsgemeinde insgesamt 25.000,00  f\u00fcr die Anschaffung eines Gemeindefahrzeuges zur Verf\u00fcgung. F\u00fcr das folgende Haushaltsjahr 2023 sind 5.000,00  f\u00fcr Anbauger\u00e4te des Fahrzeuges veranschlagt. Derzeit liegt der Ortsgemeinde aufgrund der schwierigen Marktlage noch kein geeignetes Angebot vor. Der Vorsitzende k\u00fcmmert sich um die Einholung von Angeboten f\u00fcr die geplante Anschaffung.   Der Vorsitzende wird erm\u00e4chtigt, bei Vorlage eines geeigneten Angebotes in Absprache mit den Beigeordneten ein Gemeindefahrzeug im Rahmen der zur Verf\u00fcgung stehenden Haushaltsmittel anzuschaffen.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7C20221011101031%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7C20221011101031%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-12%7C20221011101031%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 4","fileName":"be_20221011101031_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-12-09","size":104122,"text":"  4. Bauhofangelegenheiten; Anschaffung eines Gemeindefahrzeuges   Die Ortsgemeinde beabsichtigt die Anschaffung eines Gemeindefahrzeuges. F\u00fcr das Haushaltsjahr 2022 stehen der Ortsgemeinde insgesamt 25.000,00  f\u00fcr die Anschaffung eines Gemeindefahrzeuges zur Verf\u00fcgung. F\u00fcr das folgende Haushaltsjahr 2023 sind 5.000,00  f\u00fcr Anbauger\u00e4te des Fahrzeuges veranschlagt. 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Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung eines Wintergartens in der Moselstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich der Denkmalzone gelegenen Grundst\u00fcck die bestehende Terrassen\u00fcberdachung zu erneuern und zu vergr\u00f6\u00dfern. Insgesamt stellt sich die Erneuerung als Wintergarten dar, da sie auch eine Seitenbegrenzung vorsieht. Der Gemeinderat hatte sich bereits mehrfach mit der Angelegenheit befasst und ist davon ausgegangen, dass der betroffene Geb\u00e4udeteil auch im Geltungsbereich der Erhaltungs-und Gestaltungssatzung liegt. Dies ist nach erneuter Pr\u00fcfung jedoch nicht der Fall. Da die Landesdenkmalpflegebeh\u00f6rde zu dem geplanten Vorhaben das Benehmen hergestellt hat, und die Untere Denkmalpflegebeh\u00f6rde ebenfalls die Auffassung vertritt, dass das Vorhaben denkmalschutzrechtlich genehmigt werden kann, fragt die Untere Bauaufsichtsbeh\u00f6rde erneut an, ob die Ortsgemeinde das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben erteilt. Sollte die Ortsgemeinde Beilstein das Einvernehmen nicht erteilen, kann das Einvernehmen durch den Kreisrechtsausschuss gem\u00e4\u00df \u00a7 71 LBauO i.V.m. \u00a7 36 Abs. 2 BauGB ersetzt werden.   Der Gemeinderat erteilt nicht das gemeindliche Einvernehmen zum vorstehenden Bauvorhaben mit der Begr\u00fcndung, dass sich nach \u00a7 34 BauGB die Eigenart des Wintergartens nicht in die n\u00e4here Umgebung einf\u00fcgt.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7C20223110100994%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7C20223110100994%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-12%7C20223110100994%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 5","fileName":"be_20223110100994_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-12-09","size":9384,"text":"  5. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung eines Wintergartens in der Moselstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich der Denkmalzone gelegenen Grundst\u00fcck die bestehende Terrassen\u00fcberdachung zu erneuern und zu vergr\u00f6\u00dfern. Insgesamt stellt sich die Erneuerung als Wintergarten dar, da sie auch eine Seitenbegrenzung vorsieht. Der Gemeinderat hatte sich bereits mehrfach mit der Angelegenheit befasst und ist davon ausgegangen, dass der betroffene Geb\u00e4udeteil auch im Geltungsbereich der Erhaltungs-und Gestaltungssatzung liegt. Dies ist nach erneuter Pr\u00fcfung jedoch nicht der Fall. Da die Landesdenkmalpflegebeh\u00f6rde zu dem geplanten Vorhaben das Benehmen hergestellt hat, und die Untere Denkmalpflegebeh\u00f6rde ebenfalls die Auffassung vertritt, dass das Vorhaben denkmalschutzrechtlich genehmigt werden kann, fragt die Untere Bauaufsichtsbeh\u00f6rde erneut an, ob die Ortsgemeinde das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben erteilt. Sollte die Ortsgemeinde Beilstein das Einvernehmen nicht erteilen, kann das Einvernehmen durch den Kreisrechtsausschuss gem\u00e4\u00df \u00a7 71 LBauO i.V.m. \u00a7 36 Abs. 2 BauGB ersetzt werden.   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Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Anbringung einer Werbeanlage (Moselstra\u00dfe)   Es ist beabsichtigt, die durch die Fassadenumgestaltung komplett demontierten Werbeanlagen durch neue Schriftz\u00fcge zu ersetzen. Das Geb\u00e4ude an der Moselstra\u00dfe liegt in der Denkmalzone und teilweise in der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde. Eine Abstimmung mit der Untere Denkmalpflegebeh\u00f6rde hat bereits stattgefunden. Die Schriftz\u00fcge sollen mit Lampen angestrahlt werden.   Da die Schriftz\u00fcge die in der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung festgesetzte H\u00f6chstgrenze von 7 m \u00fcberschreitet, hat der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen hierzu versagt. Da die Untere Bauaufsichtsbeh\u00f6rde eine grunds\u00e4tzliche Genehmigungsf\u00e4higkeit der Werbeanlage sieht, wird der Gemeinderat um eine erneute Beratung und Beschlussfassung gebeten.   Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 06.09.2022 \u00fcber das gemeindliche Einvernehmen zur Werbeanlage beraten und beschlossen. Da die Werbeanlage weiterhin die festgesetzte H\u00f6chstgrenze in der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung \u00fcberschreitet und sich die Schriftart nicht in die historische Umgebung einf\u00fcgt, stimmt der Gemeinderat dem vorliegenden Antrag nicht zu und erteilt nicht das gemeindliche Einvernehmen.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7C20223110100995%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7C20223110100995%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-12%7C20223110100995%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 6","fileName":"be_20223110100995_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-12-09","size":9481,"text":" 6. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Anbringung einer Werbeanlage (Moselstra\u00dfe)   Es ist beabsichtigt, die durch die Fassadenumgestaltung komplett demontierten Werbeanlagen durch neue Schriftz\u00fcge zu ersetzen. Das Geb\u00e4ude an der Moselstra\u00dfe liegt in der Denkmalzone und teilweise in der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde. Eine Abstimmung mit der Untere Denkmalpflegebeh\u00f6rde hat bereits stattgefunden. Die Schriftz\u00fcge sollen mit Lampen angestrahlt werden.   Da die Schriftz\u00fcge die in der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung festgesetzte H\u00f6chstgrenze von 7 m \u00fcberschreitet, hat der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen hierzu versagt. Da die Untere Bauaufsichtsbeh\u00f6rde eine grunds\u00e4tzliche Genehmigungsf\u00e4higkeit der Werbeanlage sieht, wird der Gemeinderat um eine erneute Beratung und Beschlussfassung gebeten.   Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 06.09.2022 \u00fcber das gemeindliche Einvernehmen zur Werbeanlage beraten und beschlossen. Da die Werbeanlage weiterhin die festgesetzte H\u00f6chstgrenze in der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung \u00fcberschreitet und sich die Schriftart nicht in die historische Umgebung einf\u00fcgt, stimmt der Gemeinderat dem vorliegenden Antrag nicht zu und erteilt nicht das gemeindliche Einvernehmen.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7C20223110100995%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7C20223110100995%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2022-OG-BEIL-12%7C20223110100996%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2022-OG-BEIL-12","number":"7","name":"Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit Flachdach und hier Abweichung von der festgesetzten Dachneigung (Kurierweg)","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/3617","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2022-OG-BEIL-12%7C20223110100996%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_20223110100996_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-12-09","size":101839,"text":"7. Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit Flachdach und hier Abweichung von der festgesetzten Dachneigung (Kurierweg)   Es ist beabsichtigt, das bestehende Wohngeb\u00e4ude im Kurierweg um- bzw. auszubauen. Hierbei soll der Erweiterungsbau mit einem Flachdach erfolgen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Auf der Kaul setzt eine Mindestdachneigung von 38 fest. Der Bauherr beantragt diesbez\u00fcglich eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.  Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag hinsichtlich der Abweichung von der Mindestdachabneigung von 38 zu einem Flachdach zu. Diese Zustimmung zur Abweichung von der Mindestdachabneigung von 38 zu einem Flachdach soll auch im Grundsatz f\u00fcr den Bebauungsplan Auf der Kaul gelten.    Abstimmungsergebnis:  Einstimmig      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7C20223110100996%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7C20223110100996%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-12%7C20223110100996%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 7","fileName":"be_20223110100996_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-12-09","size":101706,"text":"7. Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit Flachdach und hier Abweichung von der festgesetzten Dachneigung (Kurierweg)   Es ist beabsichtigt, das bestehende Wohngeb\u00e4ude im Kurierweg um- bzw. auszubauen. Hierbei soll der Erweiterungsbau mit einem Flachdach erfolgen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Auf der Kaul setzt eine Mindestdachneigung von 38 fest. Der Bauherr beantragt diesbez\u00fcglich eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.  Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag hinsichtlich der Abweichung von der Mindestdachabneigung von 38 zu einem Flachdach zu. Diese Zustimmung zur Abweichung von der Mindestdachabneigung von 38 zu einem Flachdach soll auch im Grundsatz f\u00fcr den Bebauungsplan Auf der Kaul gelten.    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Neuabgrenzung der Forstreviere    Der Ortsgemeinde liegt ein Schreiben bez\u00fcglich der Neuabgrenzung der Forstreviere Bruttig-Fankel, Cochem, Ediger-Eller und Senheim vor. In dem Schreiben wird um Zustimmung zur Neuabgrenzung der Forstreviere gebeten. Alternativ besteht die M\u00f6glichkeit zu einer Stellungnahme oder zu einem eigenen Vorschlag der Ortsgemeinde.  Die Ortsgemeinde beschlie\u00dft der Neuabgrenzung der Forstreviere, wie im Schreiben vorgeschlagen, zuzustimmen und keinen alternativen Vorschlag zu unterbreiten.  Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7Czt_0%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-12%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 8","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-12-09","size":7889,"text":"8. Neuabgrenzung der Forstreviere    Der Ortsgemeinde liegt ein Schreiben bez\u00fcglich der Neuabgrenzung der Forstreviere Bruttig-Fankel, Cochem, Ediger-Eller und Senheim vor. In dem Schreiben wird um Zustimmung zur Neuabgrenzung der Forstreviere gebeten. Alternativ besteht die M\u00f6glichkeit zu einer Stellungnahme oder zu einem eigenen Vorschlag der Ortsgemeinde.  Die Ortsgemeinde beschlie\u00dft der Neuabgrenzung der Forstreviere, wie im Schreiben vorgeschlagen, zuzustimmen und keinen alternativen Vorschlag zu unterbreiten.  Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-12%7Czt_0%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2022-OG-BEIL-12%7CMITOBnoe%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2022-OG-BEIL-12","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":false}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2022-OG-BEIL-11","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"11. Sitzung des Gemeinderates Beilstein","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2022-09-06T18:00:00+02:00","end":"2022-09-06T19:50:00+02:00","location":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2022-OG-BEIL-11/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Alte Schule, , 56814 Beilstein","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"room":"Alte Schule","postalCode":"56814","subLocality":"Beilstein","locality":"Beilstein","web":"https://vgcochem.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/organization/OG-BEIL"],"organization_active_1":"1","participant":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/631","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/125","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/630","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/633","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/632","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/8"],"invitation":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/sib%7C2022-OG-BEIL-11","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Bekanntmachung","fileName":"bekanntmachung.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-08-29","size":19284,"sha1Checksum":"a4955ce43f172a593d2804d8859d18fcaab81ca8","text":"   Bekanntmachung  Am Dienstag, dem 06.09.2022, 18:00 Uhr, findet in der alten Schule in Beilstein eine Sitzung des Gemeinderates Beilstein statt.   Tagesordnung   \u00d6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  2. Fortschreibung Fl\u00e4chennutzungsplan; Darstellung von Photovoltaik-Freifl\u00e4chenanlagen (PV-FfA)  3. Beschlussfassung \u00fcber die Neufassung der Satzung \u00fcber die Reinigung \u00f6ffentlicher Stra\u00dfen in der Ortsgemeinde Beilstein  4. Neufassung der Satzung \u00fcber die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Beilstein  5. Mosellandtouristik Panorama-H\u00f6henradweg;  Sachstand und Streckenentwurf  6. Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Gemarkung Beilstein  7. Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines Ger\u00e4teschuppens in der Gemarkung Beilstein  8. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Umnutzung eines bestehenden Wohnhauses in Ferienwohnungen in der Bachstra\u00dfe  9. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung einer Werbeanlage am Betrieb in der Moselstra\u00dfe  10. Gemeindliches Einvernehmen zu Einrichtung einer Pfarrerwohnung im Karmeliterkloster  11. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung einer Glas\u00fcberdachung am bestehenden Betrieb an der Moselstra\u00dfe   Nicht\u00f6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters     Eugen Herrmann Ortsb\u00fcrgermeister  Hinweis:  Es besteht Maskenpflicht. Die Maskenpflicht entf\u00e4llt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen festen Sitzplatz einnehmen.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2022-OG-BEIL-11","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2022-OG-BEIL-11","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2022-OG-BEIL-11","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-09-16","size":325908,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2022-OG-BEIL-11","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2022-OG-BEIL-11","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2022-OG-BEIL-11","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-09-16","size":325908,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2022-OG-BEIL-11","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2022-OG-BEIL-11","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2022-OG-BEIL-11%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2022-OG-BEIL-11","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2022-OG-BEIL-11%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-09-16","size":7235,"text":"1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Trotz mehrfacher Stellenausschreibung liegt bisher keine Interessenbekundung von Bewerbern vor. Der derzeitige Gemeindearbeiter ist bis auf Weiteres krankheitsbedingt nicht einsatzf\u00e4hig, so dass die Stelle zum 01.03.2023 (mit erh\u00f6hter Stundenzahl) nochmals ausgeschrieben werden soll.  Revierf\u00f6rster Sprung hat in Abstimmung mit dem Vorsitzenden Brennholz/Weideholz verkauft.  Die besch\u00e4digten Gel\u00e4nder sind durch die beauftragte Fachfirma bisher noch nicht instandgesetzt worden. Es hat dazu mehrere Gespr\u00e4che gegeben, der Vorsitzende bleibe an der Sache dran.  Der von der Ortsgemeinde zu zahlende Anteil an der Kreisumlage f\u00fcr das Haushaltsjahr 2022 betrage 118.015 Euro.  Nach dem vorl\u00e4ufigen Bescheid \u00fcber die Sonderumlage Bef\u00f6rsterung f\u00fcr das Haushaltsjahr 2022 betr\u00e4gt der Anteil der Ortsgemeinde 4.118 Euro.  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7CMITOBoe%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-11%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-09-19","size":9207,"text":"1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Trotz mehrfacher Stellenausschreibung liegt bisher keine Interessenbekundung von Bewerbern vor. Der derzeitige Gemeindearbeiter ist bis auf Weiteres krankheitsbedingt nicht einsatzf\u00e4hig, so dass die Stelle zum 01.03.2023 (mit erh\u00f6hter Stundenzahl) nochmals ausgeschrieben werden soll.  Revierf\u00f6rster Sprung hat in Abstimmung mit dem Vorsitzenden Brennholz/Weideholz verkauft.  Die besch\u00e4digten Gel\u00e4nder sind durch die beauftragte Fachfirma bisher noch nicht instandgesetzt worden. Es hat dazu mehrere Gespr\u00e4che gegeben, der Vorsitzende bleibe an der Sache dran.  Der von der Ortsgemeinde zu zahlende Anteil an der Kreisumlage f\u00fcr das Haushaltsjahr 2022 betrage 118.015 Euro.  Nach dem vorl\u00e4ufigen Bescheid \u00fcber die Sonderumlage Bef\u00f6rsterung f\u00fcr das Haushaltsjahr 2022 betr\u00e4gt der Anteil der Ortsgemeinde 4.118 Euro.  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7CMITOBoe%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2022-OG-BEIL-11%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2022-OG-BEIL-11","number":"2","name":"Verpflichtung eines Ratsmitgliedes","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2022-OG-BEIL-11%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-09-16","size":5329,"text":"2. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes   Das Mitglied des Gemeinderates, Herr Holger Ostermann, hat sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Als Bewerber mit der n\u00e4chstfolgend h\u00f6chsten Stimmenzahl wurde Herr Bastian Herdzina, 56814 Beilstein, in den Rat einberufen. Die Verpflichtung erfolgt in der Sitzung des Gemeinderats per Handschlag.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7Czt_0%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-11%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 2","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-09-19","size":7323,"text":"2. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes   Das Mitglied des Gemeinderates, Herr Holger Ostermann, hat sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Als Bewerber mit der n\u00e4chstfolgend h\u00f6chsten Stimmenzahl wurde Herr Bastian Herdzina, 56814 Beilstein, in den Rat einberufen. Die Verpflichtung erfolgt in der Sitzung des Gemeinderats per Handschlag.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7Czt_0%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2022-OG-BEIL-11%7C20222604100376%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2022-OG-BEIL-11","number":"3","name":"Fortschreibung Fl\u00e4chennutzungsplan;\r\nDarstellung von Photovoltaik-Freifl\u00e4chenanlagen (PV-FfA)","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/3347","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2022-OG-BEIL-11%7C20222604100376%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20222604100376_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-09-16","size":252648,"text":"3. Fortschreibung Fl\u00e4chennutzungsplan; Darstellung von Photovoltaik-Freifl\u00e4chenanlagen (PV-FfA)   Im laufenden Verfahren zur Neufassung des Fl\u00e4chennutzungsplanes f\u00fcr die Verbandgemeinde Cochem werden keine Fl\u00e4chen f\u00fcr PV-FfA dargestellt. Diese separate Fortschreibung wird, so der Beschluss des Verbandsgemeinderates, parallel zur Neufassung in einer separaten Fortschreibung planerisch vorbereitet. Mit dieser Vorgehensweise soll das laufende Verfahren verk\u00fcrzt werden.  Der Verbandsgemeinderat hat das B\u00fcro WeSt-Stadtplaner mit einer groben Vorpr\u00fcfung beauftragt. Folgende Fl\u00e4chen scheiden aufgrund verbindlicher Vorgaben f\u00fcr die Errichtung von PV-VfA aus (Ausschlusskriterien): - Gebiete, die nach dem Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald Vorrang \u000b  einer anderen Nutzung zugeordnet sind (z.B. Vorranggebiete Landwirtschaft, \u000b  Forstwirtschaft, Hochwasserschutz) - Fl\u00e4chen in der Kernzone des Landschaftsschutzgebietes Moselgebiet von Schweich \u000b  bis Koblenz, in Naturschutzgebieten, gesetzlich gesch\u00fctzten Biotopen und \u000b  Wasserschutzgebieten der Zone 1 - Verkehrsfl\u00e4chen, Schutzstreifen von Leitungen - Denkmalgesch\u00fctzte Fl\u00e4chen - Fl\u00e4chen f\u00fcr die Rohstoffgewinnung - Ausgleichsfl\u00e4chen im Sinne des BauGB - 100 m Pufferbereich um Siedlungsgebiete (damit soll eine bauliche Entwicklung der \u000b  Gemeinden auch zuk\u00fcnftig erhalten werden).  Vorranggebiete regionaler Biotopverbund werden im weiteren Verfahren vertiefend gepr\u00fcft.  Die Fl\u00e4chenermittlung ber\u00fccksichtigt nicht die technischen und wirtschaftlichen Aspekte der Photovoltaik. Nicht ber\u00fccksichtigt sind des Weiteren die Belange des Naturschutzes (z.B. Korridore f\u00fcr Tiere, Pflanzenschutz, Artenschutz). Ob und wie diese Einschr\u00e4nkungen die Umsetzung von PV-FfA ganz oder teilweise ausschlie\u00dfen, muss von einem Fachb\u00fcro oder einem Anlagenbetreiber eingehend gepr\u00fcft werden.   Das bisherige Planungsergebnis, das dem Verbandsgemeinderat am 29.03.2022 vorgestellt wurde, ist nicht nur insoweit vorl\u00e4ufig; es ber\u00fccksichtigt auch nicht die in den erforderlichen Bauleitplanverfahren (Fl\u00e4chennutzungsplan und Bebauungsplan) zu erwartenden Bedenken Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange, der Beh\u00f6rden und der \u00d6ffentlichkeit. Die im Verbandsgemeinderat vorgestellte Power-Point-Pr\u00e4sentation (PPP) wurde den Ortsgemeinden per Mail zur Verf\u00fcgung gestellt und von den Ortsb\u00fcrgermeister*innen an die Ratsmitglieder weitergeleitet.  Insgesamt wurden bisher Brutto-Eignungsfl\u00e4chen in einer Gr\u00f6\u00dfenordnung von ca. 171 ha ausgemacht, die sich auf 13 Standorte in 8 Gemeinden verteilen. Die bislang so ausgew\u00e4hlten Fl\u00e4chen f\u00fcr PV-FfA befinden sich s\u00e4mtlich im Eigentum der jeweiligen Ortsgemeinde.  Der Fl\u00e4chennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. F\u00fcr die Errichtung von PV-FfA ist zus\u00e4tzlich der Erlass eines Bebauungsplanes zwingend erforderlich. Wie dies im Weitern umgesetzt werden soll, wer die damit verbundenen Kosten f\u00fcr Planung, Gutachten usw. tr\u00e4gt, ob die Fl\u00e4chen nur vermietet oder Anlagen selbst betrieben werden, muss noch eingehend mit den Gemeinden er\u00f6rtert werden.  Der Verbandsgemeinderat hat festgelegt, dass das erste grobe Planungsergebnis den Ortsgemeinden kurzfristig \u00fcbermittelt wird.     Der Gemeinderat nimmt die Ausf\u00fchrungen zustimmend zur Kenntnis. Neben den ber\u00fccksichtigten Fl\u00e4chen wurden keine weiteren Fl\u00e4chen f\u00fcr eine n\u00e4here \u00dcberpr\u00fcfung vorgeschlagen.    Abstimmungsergebnis: einstimmig \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20222604100376%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20222604100376%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-11%7C20222604100376%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 3","fileName":"be_20222604100376_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-09-19","size":253549,"text":"3. Fortschreibung Fl\u00e4chennutzungsplan; Darstellung von Photovoltaik-Freifl\u00e4chenanlagen (PV-FfA)   Im laufenden Verfahren zur Neufassung des Fl\u00e4chennutzungsplanes f\u00fcr die Verbandgemeinde Cochem werden keine Fl\u00e4chen f\u00fcr PV-FfA dargestellt. Diese separate Fortschreibung wird, so der Beschluss des Verbandsgemeinderates, parallel zur Neufassung in einer separaten Fortschreibung planerisch vorbereitet. Mit dieser Vorgehensweise soll das laufende Verfahren verk\u00fcrzt werden.  Der Verbandsgemeinderat hat das B\u00fcro WeSt-Stadtplaner mit einer groben Vorpr\u00fcfung beauftragt. Folgende Fl\u00e4chen scheiden aufgrund verbindlicher Vorgaben f\u00fcr die Errichtung von PV-VfA aus (Ausschlusskriterien): - Gebiete, die nach dem Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald Vorrang \u000b  einer anderen Nutzung zugeordnet sind (z.B. Vorranggebiete Landwirtschaft, \u000b  Forstwirtschaft, Hochwasserschutz) - Fl\u00e4chen in der Kernzone des Landschaftsschutzgebietes Moselgebiet von Schweich \u000b  bis Koblenz, in Naturschutzgebieten, gesetzlich gesch\u00fctzten Biotopen und \u000b  Wasserschutzgebieten der Zone 1 - Verkehrsfl\u00e4chen, Schutzstreifen von Leitungen - Denkmalgesch\u00fctzte Fl\u00e4chen - Fl\u00e4chen f\u00fcr die Rohstoffgewinnung - Ausgleichsfl\u00e4chen im Sinne des BauGB - 100 m Pufferbereich um Siedlungsgebiete (damit soll eine bauliche Entwicklung der \u000b  Gemeinden auch zuk\u00fcnftig erhalten werden).  Vorranggebiete regionaler Biotopverbund werden im weiteren Verfahren vertiefend gepr\u00fcft.  Die Fl\u00e4chenermittlung ber\u00fccksichtigt nicht die technischen und wirtschaftlichen Aspekte der Photovoltaik. Nicht ber\u00fccksichtigt sind des Weiteren die Belange des Naturschutzes (z.B. Korridore f\u00fcr Tiere, Pflanzenschutz, Artenschutz). Ob und wie diese Einschr\u00e4nkungen die Umsetzung von PV-FfA ganz oder teilweise ausschlie\u00dfen, muss von einem Fachb\u00fcro oder einem Anlagenbetreiber eingehend gepr\u00fcft werden.   Das bisherige Planungsergebnis, das dem Verbandsgemeinderat am 29.03.2022 vorgestellt wurde, ist nicht nur insoweit vorl\u00e4ufig; es ber\u00fccksichtigt auch nicht die in den erforderlichen Bauleitplanverfahren (Fl\u00e4chennutzungsplan und Bebauungsplan) zu erwartenden Bedenken Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange, der Beh\u00f6rden und der \u00d6ffentlichkeit. Die im Verbandsgemeinderat vorgestellte Power-Point-Pr\u00e4sentation (PPP) wurde den Ortsgemeinden per Mail zur Verf\u00fcgung gestellt und von den Ortsb\u00fcrgermeister*innen an die Ratsmitglieder weitergeleitet.  Insgesamt wurden bisher Brutto-Eignungsfl\u00e4chen in einer Gr\u00f6\u00dfenordnung von ca. 171 ha ausgemacht, die sich auf 13 Standorte in 8 Gemeinden verteilen. 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Beschlussfassung \u00fcber die Neufassung der Satzung \u00fcber die Reinigung \u00f6ffentlicher Stra\u00dfen in der Ortsgemeinde Beilstein   Mit Schreiben vom 19.04.2021 wurde erstmals \u00fcber die anstehende Neufassung der Satzung \u00fcber die Reinigung \u00f6ffentlicher Stra\u00dfen in den Gemeinden der\u000bVerbandsgemeinde Cochem informiert. Die aktuellen Fassungen der\u000bStra\u00dfenreinigungssatzungen in den Gemeinden der Verbandsgemeinde Cochem\u000bentsprechen gr\u00f6\u00dftenteils nicht mehr den geltenden rechtlichen Anforderungen. \u000bDie Satzungen \u00fcber die Reinigung \u00f6ffentlicher Stra\u00dfen wurden zwischenzeitlich an das Satzungsmuster des Gemeinde- und St\u00e4dtebundes (GStB), aus der 3. vollst\u00e4ndig \u00fcberarbeiteten und erweiterten Auflage der Schriftenreiche Stra\u00dfenreinigung und Winterdienst in Rheinland-Pfalz, angepasst. Neben den \u00fcblichen formellen Anpassungen des Satzungsmusters durch die Verwaltung wurden ebenso individuelle Erg\u00e4nzungen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen. \u000bDie Neufassung der Satzung \u00fcber die Reinigung \u00f6ffentlicher Stra\u00dfen ist der Anlage beigef\u00fcgt.    Der Gemeinderat beschlie\u00dft die Satzung \u00fcber die Reinigung \u00f6ffentlicher Stra\u00dfen in der vorliegenden Neufassung.   Abstimmungsergebnis: einstimmig   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20222305100465%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20222305100465%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-11%7C20222305100465%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 4","fileName":"be_20222305100465_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-09-19","size":108171,"text":"4. Beschlussfassung \u00fcber die Neufassung der Satzung \u00fcber die Reinigung \u00f6ffentlicher Stra\u00dfen in der Ortsgemeinde Beilstein   Mit Schreiben vom 19.04.2021 wurde erstmals \u00fcber die anstehende Neufassung der Satzung \u00fcber die Reinigung \u00f6ffentlicher Stra\u00dfen in den Gemeinden der\u000bVerbandsgemeinde Cochem informiert. Die aktuellen Fassungen der\u000bStra\u00dfenreinigungssatzungen in den Gemeinden der Verbandsgemeinde Cochem\u000bentsprechen gr\u00f6\u00dftenteils nicht mehr den geltenden rechtlichen Anforderungen. \u000bDie Satzungen \u00fcber die Reinigung \u00f6ffentlicher Stra\u00dfen wurden zwischenzeitlich an das Satzungsmuster des Gemeinde- und St\u00e4dtebundes (GStB), aus der 3. vollst\u00e4ndig \u00fcberarbeiteten und erweiterten Auflage der Schriftenreiche Stra\u00dfenreinigung und Winterdienst in Rheinland-Pfalz, angepasst. 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Neufassung der Satzung \u00fcber die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Beilstein   Die neue Tourismusbeitragssatzung (TBS) vom 16.04.2019 wurde vom Gemeinderat  r\u00fcckwirkend zum 01.01.2019 beschlossen. Anlage zu dieser Satzung ist die Betriebsartentabelle, in der die einzelnen Arten der beitragspflichtigen T\u00e4tigkeiten mit den entsprechenden Vorteilss\u00e4tzen und Gewinns\u00e4tzen festgelegt sind. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Anpassung der Gewinns\u00e4tze durch den Gemeinde- und St\u00e4dtebund Rheinland-Pfalz f\u00fcr das Corona-Jahr 2020 ist nun eine \u00c4nderung der Tourismusbeitragssatzung erforderlich.  Dar\u00fcber hinaus hat sich gezeigt, dass die Festlegung des Beitragssatzes in der Haushaltssatzung nicht zweckm\u00e4\u00dfig ist und daher diesbez\u00fcglich eine \u00c4nderung der Tourismusbeitragssatzung erfolgen sollte. Weiterhin sind zur Wahrung der Rechtssicherheit nach heutigem Sachstand in den \u00a7\u00a7 3, 7 und 8 TBS inhaltliche \u00c4nderungen erforderlich.  Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird die Tourismusbeitragssatzung neu gefasst. Die \u00c4nderungen werden nachfolgend n\u00e4her erl\u00e4utert.  Zu \u00a7 3 - Beitragsma\u00dfstab \u00a7 3 Abs. 2 TBS wird neu gefasst:  Siehe Anlage zur Sitzungsvorlage: Neufassung der Satzung  Erl\u00e4uterung zur Anpassung an die Mustersatzung des GStB In \u00a7 3 Abs. 2 wurden in der Erstfassung der TBS versehentlich falsche Formulierungen verwendet. Aus Gr\u00fcnden der Rechtssicherheit wird dieser Absatz korrigiert.  Die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung  Betriebsartentabelle zu \u00a7 3 Abs. 3 und 4 TBS  der Ortsgemeinde Beilstein in der Fassung vom 16.04.2019 wird neu gefasst.  Siehe vorliegende Anlage zur TBS Betriebsartentabelle-   Erl\u00e4uterung zur Ma\u00dfstabskomponente Gewinnsatz Der sog. Gewinnsatz beziffert den betriebsartspezifischen Gewinnanteil am Umsatz und wird aus Rechtssicherheitsgr\u00fcnden regelm\u00e4\u00dfig angepasst. Hierzu wurden die zum Jahresende 2021 vom Gemeinde- und St\u00e4dtebund Rheinland-Pfalz ver\u00f6ffentlichten Gewinns\u00e4tze f\u00fcr das Jahr 2020 in die nachstehende Neufassung der Satzung \u00fcbernommen. Die ge\u00e4nderten Gewinns\u00e4tze sind rot gekennzeichnet.  Zu \u00a7 4 - Beitragssatz \u00a7 4 Satz 2 wird ge\u00e4ndert:  Siehe Anlage der Sitzungsvorlage: Neufassung der Satzung  Erl\u00e4uterung zum Beitragssatz Der durch die Ma\u00dfstabskomponenten (Umsatz*Vorteilssatz*Gewinnsatz) errechnete Messbetrag wird mit dem von der Ortsgemeinde festgesetzten Beitragssatz multipliziert. Hieraus ergibt sich der festzusetzende Beitrag. Gem\u00e4\u00df \u00a7 4 TBS erfolgt die Festsetzung des Beitragssatzes in der f\u00fcr das Erhebungsjahr geltenden Haushaltssatzung. Aus Gr\u00fcnden der Flexibilit\u00e4t der Ortsgemeinde bei ggfls. erforderlichen \u00c4nderungen des Beitragssatzes soll dieser ab dem Beitragsjahr 2023 in einer separaten Beitragssatzsatzung festgelegt werden.   Zu \u00a7\u00a7 7 und 8 \u00a7\u00a7 7 und 8 werden neu gefasst:  Siehe Anlage: Neufassung der Satzung  Erl\u00e4uterung In \u00a7\u00a7 7 und 8 wurden in der Erstfassung der TBS versehentlich falsche Formulierungen verwendet. Aus Gr\u00fcnden der Rechtssicherheit werden auch hier Korrekturen vorgenommen. \u000b Erl\u00e4uterung zu den farblichen Markierungen in der Neufassung der TBS Die rot markierten Textbereiche stellen die aktuellen Satzungs\u00e4nderungen dar.    Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Neufassung der Satzung zur Erhebung des Tourismusbeitrages zu.   Abstimmungsergebnis: einstimmig   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20221207100640%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20221207100640%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-11%7C20221207100640%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 5","fileName":"be_20221207100640_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-09-19","size":118888,"text":"5. Neufassung der Satzung \u00fcber die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Beilstein   Die neue Tourismusbeitragssatzung (TBS) vom 16.04.2019 wurde vom Gemeinderat  r\u00fcckwirkend zum 01.01.2019 beschlossen. Anlage zu dieser Satzung ist die Betriebsartentabelle, in der die einzelnen Arten der beitragspflichtigen T\u00e4tigkeiten mit den entsprechenden Vorteilss\u00e4tzen und Gewinns\u00e4tzen festgelegt sind. 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Hierzu wurden die zum Jahresende 2021 vom Gemeinde- und St\u00e4dtebund Rheinland-Pfalz ver\u00f6ffentlichten Gewinns\u00e4tze f\u00fcr das Jahr 2020 in die nachstehende Neufassung der Satzung \u00fcbernommen. Die ge\u00e4nderten Gewinns\u00e4tze sind rot gekennzeichnet.  Zu \u00a7 4 - Beitragssatz \u00a7 4 Satz 2 wird ge\u00e4ndert:  Siehe Anlage der Sitzungsvorlage: Neufassung der Satzung  Erl\u00e4uterung zum Beitragssatz Der durch die Ma\u00dfstabskomponenten (Umsatz*Vorteilssatz*Gewinnsatz) errechnete Messbetrag wird mit dem von der Ortsgemeinde festgesetzten Beitragssatz multipliziert. Hieraus ergibt sich der festzusetzende Beitrag. Gem\u00e4\u00df \u00a7 4 TBS erfolgt die Festsetzung des Beitragssatzes in der f\u00fcr das Erhebungsjahr geltenden Haushaltssatzung. Aus Gr\u00fcnden der Flexibilit\u00e4t der Ortsgemeinde bei ggfls. erforderlichen \u00c4nderungen des Beitragssatzes soll dieser ab dem Beitragsjahr 2023 in einer separaten Beitragssatzsatzung festgelegt werden.   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Mosellandtouristik Panorama-H\u00f6henradweg;  Sachstand und Streckenentwurf   Bereits im Jahr 2019 wurde im Fachbeirat der Mosellandtouristik und in der AG Radfahren & Wandern angeregt, die M\u00f6glichkeit zur Entwicklung eines Panorama-H\u00f6henradwegs (Arbeitstitel) zu pr\u00fcfen. Der H\u00f6henradweg soll als eigenst\u00e4ndige Radroute angelegt werden. Zielgruppe sind die sportlichen Tourenradfahrer und E-Bike-Fahrer, die mit dem H\u00f6henradweg die Region aus einer bisher touristisch nicht erschlossenen Perspektive erleben k\u00f6nnen.  Nach einer Beschlusslage des Aufsichtsrates der Mosellandtouristik wird zun\u00e4chst durch eine Machbarkeitsanalyse die Umsetzbarkeit der im Fachbeirat der Mosellandtouristik entstandenen Projektidee gepr\u00fcft.  Der durch LEADER gef\u00f6rderte Planungsauftrag wurde an das Planungsb\u00fcro Sweco GmbH in Koblenz vergeben. Die folgenden Vorgaben lagen dem Planungsauftrag und der Streckenplanung zugrunde: Durchg\u00e4ngiger Radweg von der Region Saar-Obermosel bis zur Stadt Koblenz Eine Route, welche - die Moselseite wechselnd  mal auf der Eifel- und mal auf der Hunsr\u00fcckseite verl\u00e4uft Ber\u00fccksichtigung von Nutzungskonkurrenzen (Naturschutz, Weinbau, Landwirtschaft, Forst, Verkehr, Wanderwege) Wegef\u00fchrung auf gut ausgebauten und befestigten Forst- und Wirtschaftswegen durchg\u00e4ngig gut befahrbare Strecke mit asphaltierter und/oder gut verdichteter und glatter wassergebundener Wegedecke F\u00fchrung im Bestand  kein Wegeneubau vorgesehen Mitf\u00fchrung auf klassifizierten Stra\u00dfen m\u00f6glichst vermeiden Mitbenutzung des Mosel-Radwegs nur wenn absolut notwendig / alternativlos einheitliche und durchg\u00e4ngige Beschilderungsplanung nach Leitfaden des LBM Rheinland-Pfalz: Hinweise f\u00fcr die wegweisende und touristische Beschilderung f\u00fcr den Radverkehr in Rheinland-Pfalz 2021 (HBR, https://www.radwanderland-fachportal.de/index.php?menuid=22)  Auf Basis dieses Streckenentwurfs erfolgen seit November 2021 seitens der Mosellandtouristik und dem Planungsb\u00fcro Beteiligungen der Fachbeh\u00f6rden und des Weinbaus, im Einzelnen: UNB/SGD Nord, LBM Rheinland-Pfalz, LBM Trier, LBM Cochem-Koblenz, Forst\u00e4mter, DLR Mosel, DLR Westerwald-Osteifel, Landwirtschaftskammer (Weinbauamt, Dienststellen Trier und Koblenz), Weinbauverband / Bauern- und Winzerverband. Der Abstimmungsprozess mit den Fachbeh\u00f6rden und Vertreter/innen des Weinbaus ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.  Parallel zu diesen Abstimmungen erfolgt jetzt die Beteiligung der Ortsgemeinden zur geplanten Streckenf\u00fchrung. \u00c4nderungsw\u00fcnsche der Kommunen werden bis zum 21.10.2022 an die Mosellandtouristik erbeten.  Das Ziel ist es, dem Aufsichtsrat der Mosellandtouristik als Ergebnis der Machbarkeitsanalyse eine Kostenkalkulation je Verbandsgemeinde und kreisfreier Stadt auf Basis der mit den Fachbeh\u00f6rden und den Vertretern des Weinbaus und den Kommunen abgestimmten Route unter Ber\u00fccksichtigung von F\u00f6rderm\u00f6glichkeiten sowie der Folgekosten (Wegemanagement-Konzept) als Grundlage f\u00fcr die weitere Beratung zur Projektumsetzung vorzulegen.  Erst wenn der Streckenentwurf festliegt, k\u00f6nnen die Kosten f\u00fcr die Umsetzung unter Ber\u00fccksichtigung von F\u00f6rderm\u00f6glichkeiten sowie der Folgekosten ermittelt werden. Sobald die Kosten ermittelt sind, werden die Ortsgemeinden hier\u00fcber informiert und um Zustimmung gebeten.    Der Ortsgemeinderat nimmt den Sachstand und Streckenentwurf zur Kenntnis. Er steht  dem Projekt grunds\u00e4tzlich positiv gegen\u00fcber. Eine feste Zusage erfolgt jedoch erst nach Vorlage der Kosten. \u000b\u000bDer Vorsitzende informierte eingehend \u00fcber den Hintergrund und den bisherigen Stand der Planungen des Panorama-H\u00f6henradweges. \u000bInnerhalb des Ortsgemeinderates wurde konstruktiv dar\u00fcber diskutiert, ob die Ortsgemeinde Beilstein Teil der Streckenf\u00fchrung sein soll. \u000bNach eingehender Beratung kam der Rat \u00fcberein, dass die Ortsgemeinde Beilstein Teil der Streckenf\u00fchrung des geplanten Panorama-H\u00f6henradweges werden soll.   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Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Gemarkung Beilstein   Es ist beabsichtigt, auf einem im Au\u00dfenbereich der Gemarkung Beilstein gelegenen Grundst\u00fcck eine Photovoltaikanlage (200 m) zu errichten. Das Grundst\u00fcck grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Aufm Teich und die Denkmalzone Beilstein.   Nach \u00a7 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist im Au\u00dfenbereich ein Vorhaben grunds\u00e4tzlich nur zul\u00e4ssig, wenn \u00f6ffentliche Belange (Naturschutz/Landschaftsbild) nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschlie\u00dfung gesichert ist (Wirtschaftsweg ist ausreichend) und wenn es sich um ein so genanntes privilegiertes Bauvorhaben handelt. Solaranlagen sind lediglich auf oder an Geb\u00e4uden privilegiert. Selbstst\u00e4nde Anlagen sind also grunds\u00e4tzlich nicht privilegiert.   Eine Pr\u00fcfung der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Unterer Bauaufsichtsbeh\u00f6rde, in der Angelegenheit liegt dem Bauherren zwischenzeitlich vor. Danach ist die Anlage im Au\u00dfenbereich nicht genehmigungsf\u00e4hig. Zur Umsetzung des Vorhabens w\u00e4re eine Bauleitplanung (Erweiterung des Bebauungsplanes Aufm Teich) erforderlich.    Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu und erkl\u00e4rt sich grunds\u00e4tzlich mit der \u00c4nderung/Erweiterung des angrenzenden Bebauungsplanes Aufm Teich einverstanden. Die Kosten der Planung hat der Vorhabentr\u00e4ger im Rahmen eines st\u00e4dtebaulichen Vertrages zu \u00fcbernehmen. Seitens der Ortsgemeinde kann keine Gew\u00e4hr daf\u00fcr \u00fcbernommen werden, dass der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird.   Abstimmungsergebnis: einstimmig\u000b Die Ratsmitglieder Christoph Conrad, Bastian Herdzina und Sabine Lipmann hatten wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden gem\u00e4\u00df \u00a7 22 GemO nicht an der Beratung teilgenommen. Beschlussf\u00e4higkeit lag gem\u00e4\u00df \u00a7 39 Absatz 2 GemO vor.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20222807100679%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20222807100679%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-11%7C20222807100679%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 7","fileName":"be_20222807100679_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-09-19","size":109439,"text":"7. Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Gemarkung Beilstein   Es ist beabsichtigt, auf einem im Au\u00dfenbereich der Gemarkung Beilstein gelegenen Grundst\u00fcck eine Photovoltaikanlage (200 m) zu errichten. Das Grundst\u00fcck grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Aufm Teich und die Denkmalzone Beilstein.   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Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines Ger\u00e4teschuppens in der Gemarkung Beilstein   Es ist beabsichtigt, auf dem Grundst\u00fcck in der Gemarkung Beilstein, Flur 4, Flurst\u00fcck 59, einen Ger\u00e4teschuppen zu errichten. Das Grundst\u00fcck liegt im Au\u00dfenbereich der Ortsgemeinde Beilstein und ist im Fl\u00e4chennutzungsplan als landwirtschaftliche Fl\u00e4che dargestellt.  Nach \u00a7 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist im Au\u00dfenbereich ein Vorhaben grunds\u00e4tzlich nur zul\u00e4ssig, wenn \u00f6ffentliche Belange (Naturschutz/Landschaftsbild) nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschlie\u00dfung gesichert ist (Wirtschaftsweg ist ausreichend) und wenn es sich um ein so genanntes privilegiertes Bauvorhaben handelt.  Antragsteller ist das Weingut Balles. Ob es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, wird abschlie\u00dfend von der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Unterer Bauaufsichtsbeh\u00f6rde, in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Koblenz, gepr\u00fcft. \u000b Die Bauvoranfrage wurde intensiv im Rat diskutiert. Dabei wurde aus der Mitte des Ortsgemeinderates darauf hingewiesen, dass diese Bauvoranfrage bereits in einer vergangenen Sitzung Gegenstand der Beratung gewesen sei. Der Ger\u00e4teschuppen befinde sich an einem markanten Punkt in Beilstein. Dar\u00fcber hinaus enthalte die Begr\u00fcndung zur Notwendigkeit dieses Ger\u00e4teschuppens Scheinargumente.  Aus der Mitte des Rates wurde dem entgegengebracht, dass bei Nichteinstufung dieses Ger\u00e4teschuppens als privilegiertes Vorhaben dann konsequenterweise auch andere Schuppen betrachtet werden m\u00fcssten.  \u000b  Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Bauvoranfrage unter der Ma\u00dfgabe zu, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, was von der Landwirtschaftskammer gepr\u00fcft wird.   Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20222807100684%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20222807100684%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-11%7C20222807100684%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 8","fileName":"be_20222807100684_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-09-19","size":10361,"text":"8. Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines Ger\u00e4teschuppens in der Gemarkung Beilstein   Es ist beabsichtigt, auf dem Grundst\u00fcck in der Gemarkung Beilstein, Flur 4, Flurst\u00fcck 59, einen Ger\u00e4teschuppen zu errichten. 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Beigeordnete Mathias Herzer-Losen. \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20222807100678%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20222807100678%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-11%7C20222807100678%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 9","fileName":"be_20222807100678_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-09-19","size":8871,"text":"9. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Umnutzung eines bestehenden Wohnhauses in Ferienwohnungen in der Bachstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, das bestehende Wohnhaus in der Bachstra\u00dfe in zwei Ferienwohnungen umzubauen und einen Stellplatz auf dem vorhandenen Nebengeb\u00e4ude anzulegen. Das Vorhaben liegt insgesamt im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung sowie der Denkmalzone. Gemeindliche Belange werden durch das Vorhaben nicht ber\u00fchrt.     Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.   Abstimmungsergebnis: einstimmig   Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnde gem\u00e4\u00df \u00a7 22 GemO lagen bei Ortsb\u00fcrgermeister Eugen Herrmann vor. Den Vorsitz f\u00fchrte der I. Beigeordnete Mathias Herzer-Losen. \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20222807100678%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20222807100678%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2022-OG-BEIL-11%7C20223105100490%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2022-OG-BEIL-11","number":"10","name":"Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung einer Werbeanlage am Betrieb in der Moselstra\u00dfe","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/3352","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2022-OG-BEIL-11%7C20223105100490%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 10","fileName":"be_20223105100490_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-09-16","size":107044,"text":"10. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung einer Werbeanlage am Betrieb in der Moselstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, die durch die Fassadenumgestaltung komplett demontierten Werbeanlagen durch neue Schriftz\u00fcge zu ersetzen. Das Geb\u00e4ude an der Moselstra\u00dfe liegt innerhalb der Denkmalzone und der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Beilstein. Eine Abstimmung mit der unteren Denkmalpflegebeh\u00f6rde hat bereits stattgefunden. Die Schriftz\u00fcge sollen mit Lampen angestrahlt werden.   Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung setzt pro Fassade einen H\u00f6chstwert von Schriftz\u00fcgen auf 7 m fest. Der vorgelegte Antrag sieht f\u00fcr die Werbung im Untergeschoss (rd. 5 m) und im Obergeschoss Hotel Cafe Restaurant rd. 4 m vor. Diesbez\u00fcglich wird eine Abweichung beantragt. Einzelstrahler sind nach \u00a7 11 Abs. 4 der Satzung zul\u00e4ssig.  In der Beratung \u00fcber die Abweichung wurde darauf hingewiesen, dass der Schriftzug der Werbeanlage an die Bestimmungen der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde angepasst werden k\u00f6nnte und insofern eine Abweichung nicht erforderlich sei.    Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag nicht zu.   Abstimmungsergebnis: einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20223105100490%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20223105100490%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-11%7C20223105100490%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 10","fileName":"be_20223105100490_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-09-19","size":105246,"text":"10. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung einer Werbeanlage am Betrieb in der Moselstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, die durch die Fassadenumgestaltung komplett demontierten Werbeanlagen durch neue Schriftz\u00fcge zu ersetzen. Das Geb\u00e4ude an der Moselstra\u00dfe liegt innerhalb der Denkmalzone und der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Beilstein. Eine Abstimmung mit der unteren Denkmalpflegebeh\u00f6rde hat bereits stattgefunden. Die Schriftz\u00fcge sollen mit Lampen angestrahlt werden.   Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung setzt pro Fassade einen H\u00f6chstwert von Schriftz\u00fcgen auf 7 m fest. Der vorgelegte Antrag sieht f\u00fcr die Werbung im Untergeschoss (rd. 5 m) und im Obergeschoss Hotel Cafe Restaurant rd. 4 m vor. Diesbez\u00fcglich wird eine Abweichung beantragt. Einzelstrahler sind nach \u00a7 11 Abs. 4 der Satzung zul\u00e4ssig.  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Gemeindliches Einvernehmen zu Einrichtung einer Pfarrerwohnung im Karmeliterkloster   Es ist beabsichtigt, im Karmeliterkloster eine Pfarrerwohnung einzurichten. Neben den Umbauarbeiten im Inneren des Geb\u00e4udes soll ein Fenster sowie ein Stahlbalkon als zweiter Rettungsweg mit zwei Balkont\u00fcren eingebaut werden. Es fand bereits eine Abstimmung mit der kirchlichen Denkmalpflege statt. Die notwendigen Stellpl\u00e4tze werden auf dem gegen\u00fcberliegenden Parkplatz nachgewiesen. Gemeindliche Belange werden durch das Vorhaben nicht ber\u00fchrt. \u000bDer Vorsitzende informierte dar\u00fcber, dass die Ortsgemeinde Beilstein einen neuen Pfarrer bekomme, der dann wohl seinen Wohnsitz in der Pfarrerwohnung des Karmeliterklosters einnehmen wird.   Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag.   Abstimmungsergebnis: einstimmig \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20222807100683%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20222807100683%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-11%7C20222807100683%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 11","fileName":"be_20222807100683_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-09-19","size":8508,"text":"11. Gemeindliches Einvernehmen zu Einrichtung einer Pfarrerwohnung im Karmeliterkloster   Es ist beabsichtigt, im Karmeliterkloster eine Pfarrerwohnung einzurichten. Neben den Umbauarbeiten im Inneren des Geb\u00e4udes soll ein Fenster sowie ein Stahlbalkon als zweiter Rettungsweg mit zwei Balkont\u00fcren eingebaut werden. Es fand bereits eine Abstimmung mit der kirchlichen Denkmalpflege statt. 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Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung einer Glas\u00fcberdachung am bestehenden Betrieb an der Moselstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, am Alten Zollhaus eine Glas\u00fcberdachung anzubringen. Das Grundst\u00fcck liegt im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung f\u00fcr den historischen Ortskern sowie in der Denkmalzone der Ortsgemeinde Beilstein. Das Vorhaben bedarf daher einer Genehmigung durch die Denkmalschutzbeh\u00f6rde.    Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag unter der Ma\u00dfgabe zu, das seitens der Untere Denkmalschutzbeh\u00f6rde keine Bedenken bestehen.   Abstimmungsergebnis: einstimmig  Die Ratsmitglieder Christoph Conrad, Bastian Herdzina und Sabine Lipmann hatten wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden gem\u00e4\u00df \u00a7 22 GemO nicht an der Beratung teilgenommen. Beschlussf\u00e4higkeit lag gem\u00e4\u00df \u00a7 39 Absatz 2 GemO vor.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20221708100745%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-11%7C20221708100745%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-11%7C20221708100745%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 12","fileName":"be_20221708100745_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-09-19","size":104956,"text":"12. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung einer Glas\u00fcberdachung am bestehenden Betrieb an der Moselstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, am Alten Zollhaus eine Glas\u00fcberdachung anzubringen. Das Grundst\u00fcck liegt im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung f\u00fcr den historischen Ortskern sowie in der Denkmalzone der Ortsgemeinde Beilstein. 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Sitzung des Gemeinderates Beilstein","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2022-03-08T18:00:00+01:00","end":"2022-03-08T19:50:00+01:00","location":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2022-OG-BEIL-9/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Alte Schule, , 56814 Beilstein","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"room":"Alte Schule","postalCode":"56814","subLocality":"Beilstein","locality":"Beilstein","web":"https://vgcochem.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/organization/OG-BEIL"],"organization_active_1":"1","participant":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/631","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/630","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/633","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/8","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/446","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/447","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/510","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/509"],"invitation":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/sib%7C2022-OG-BEIL-9","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Bekanntmachung","fileName":"bekanntmachung.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-02-25","size":18579,"sha1Checksum":"9c362aa7bcd7592ff7b0ca4e72aa9ab942bee5a0","text":"   Bekanntmachung  am Dienstag, dem 08.03.2022, 18:00 Uhr, findet in der alten Schule in Beilstein eine Sitzung des Gemeinderates Beilstein statt.   Tagesordnung   \u00d6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 09.09.2021  3. Neuorganisation des Forstreviers  4. E-Mobilit\u00e4t im Landkreis Cochem-Zell; Bedarfsabfrage  5. Festsetzung von Sondernutzungsgeb\u00fchren in der Ortsgemeinde Beilstein f\u00fcr die Jahre 2021 und 2022  6. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung f\u00fcr den Bereich des historischen Ortskerns (Zul\u00e4ssigkeit von Markisen)  7. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung einer Terrassen\u00fcberdachung   Nicht\u00f6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters     Eugen Herrmann Ortsb\u00fcrgermeister  Hinweise: Die Sitzung findet unter der Ma\u00dfgabe des sogenannten 3G-Nachweises statt. Das hei\u00dft, dass eine Teilnahme nur mit dem Nachweis einer Immunisierung (geimpft oder genesen)  oder einer negativen Testung erfolgen kann. Wir bitten daher um ausdr\u00fcckliche Beachtung und den Nachweis \u00fcber die Immunisierung bzw. den Nachweis \u00fcber den negativen Test zur Sitzung mitzubringen. Dar\u00fcber hinaus besteht Maskenpflicht. Die Maskenpflicht entf\u00e4llt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen festen Sitzplatz einnehmen.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2022-OG-BEIL-9","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2022-OG-BEIL-9","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2022-OG-BEIL-9","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-04-13","size":168946,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2022-OG-BEIL-9","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2022-OG-BEIL-9","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2022-OG-BEIL-9","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-04-13","size":168946,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2022-OG-BEIL-9","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2022-OG-BEIL-9","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2022-OG-BEIL-9%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2022-OG-BEIL-9","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2022-OG-BEIL-9%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-04-13","size":7213,"text":"1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters     Zwischen den Monaten Dezember 2021 und Januar 2022 wurden die Wirtschafts- und Wanderwege in der Ortsgemeinde gereinigt. Dabei haben sich einige Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer beschwert, dass Abf\u00e4lle wie Gr\u00fcnschnitt auf den Grundst\u00fccken zur\u00fcckgeblieben sind. Die Ortsgemeinde wird diese beseitigen.  Bei der Sitzgruppe an der K42 wurde eine neue Bepflanzung angebracht.   Auf dem Parkplatz an der B49 wurde durch die Firma John ein kaputter Baum gef\u00e4llt und ein neuer Baum eingepflanzt.  F\u00fcr die Drei Kreuze Kapelle wurde eine neue Sitzgruppe bestellt.  Bei der ersten Baumkatasterkontrolle wurden keine gr\u00f6\u00dferen M\u00e4ngel festgestellt. Eine Beauftragung von externen Firmen ist somit nicht n\u00f6tig.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-9%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-9%7CMITOBoe%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2022-OG-BEIL-9%7CBekannt%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2022-OG-BEIL-9","number":"2","name":"Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 09.09.2021","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2022-OG-BEIL-9%7CBekannt%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_Bekannt_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-04-13","size":5415,"text":"2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 09.09.2021  Der Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse aus der nicht \u00f6ffentlichen Sitzung vom 09.09.2021 bekannt.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-9%7CBekannt%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-9%7CBekannt%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2022-OG-BEIL-9%7C20211111101034%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2022-OG-BEIL-9","number":"3","name":"Neuorganisation des Forstreviers","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/2798","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2022-OG-BEIL-9%7C20211111101034%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20211111101034_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-04-13","size":138620,"text":"3. Neuorganisation des Forstreviers     F\u00fcr den Tagesordnungspunkt 3 begr\u00fc\u00dft der Vorsitzende den Forstamtsleiter Herr Schimpgen. Herr Schimpgen erl\u00e4utern den Damen und Herren des Rates den vorliegenden Sachverhalt:     Die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Cochem sind derzeit wie folgt organisiert:\u000b Revier Revierf\u00f6rster\u000bBef\u00f6rsterung Fl\u00e4che \u000b(red. Hobo)  Forstrevier Cochem\u000bStadt Cochem Revierleiter Markus Nockelmann\u000bStaatliche Bef\u00f6rsterung\u000b 1.354 ha  Forstrevier Bruttig-Fankel\u000bBeilstein\u000bBruttig-Fankel\u000bErnst\u000bGreimersburg\u000bValwig\u000bWirfus\u000b Revierleiter Thomas Sprung\u000bKommunale Bef\u00f6rsterung 1.329 ha  Forstrevier Ediger-Eller\u000bBremm\u000bBremm-Eller (Gem. Bewirtschaftung)\u000bDohr\u000bEdiger-Eller\u000bFaid\u000b Revierleiter Thomas K\u00f6rtgen\u000bKommunale Bef\u00f6rsterung 1.463 ha  Forstrevier Senheim\u000bBriedern\u000bEllenz-Poltersdorf\u000bKlotten\u000bMesenich\u000bSenheim  Revierleiter J\u00fcrgen Mews\u000bKommunale Bef\u00f6rsterung 1.425 ha  Forstrevier Treis-Karden-Lieg\u000bLieg\u000bL\u00fctz\u000bMoselkern\u000bM\u00fcden\u000bPommern\u000bTreis-Karden Revierleiter Hans-Josef Bleser\u000bStaatliche Bef\u00f6rsterung 2.211 ha  \u000bDie personelle Situation stellt sich aktuell so dar, dass der Revierleiter des Forstreviers Senheim, Herr Mews, im Juli  des kommenden Jahres in den Ruhestand eintreten wird.\u000b\u000b Der Revierf\u00f6rster des Forstreviers Bruttig-Fankel, Herr Sprung, hat zwischenzeitlich einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand zum 01.04.2022 gestellt, dem durch die\u000bDienststelle entsprochen wurde. \u000bDie Ortsgemeinden Greimersburg, Klotten und Wirfus, die den Forstrevieren Bruttig-Fankel bzw. Senheim angeh\u00f6ren, wurden bis zum 2019 von dem in den Ruhestand eingetretenen Revierf\u00f6rster Herrn M\u00fcnch betreut und seit dieser Zeit \u00fcbergangsweise durch den Revierleiter des Forstreviers Ediger-Eller, Herrn K\u00f6rtgen.\u000bU.a. vor diesem Hintergrund wird insgesamt vom Forstamt Cochem und der Verwaltung eine Neuorganisation der Forstreviere in der Verbandsgemeinde Cochem insgesamt als notwendig und sinnvoll erachtet. N\u00e4heres kann dem vorliegenden Schreiben des Forstamtes Cochem vom 07.06.2021 an die Ortsgemeinden des Forstreviers Senheim entnommen werden.\u000b\u000bGem\u00e4\u00df \u00a7 9 Absatz 2 des Landeswaldgesetzes Rheinland-Pfalz ist die Bildung und Abgrenzung der Forstreviere Aufgabe der Waldbesitzenden. Das Forstamt hat die Waldbesitzenden bei der Bildung und Abgrenzung zu beraten.\u000b\u000bDas Forstamt hat folgenden Vorschlag f\u00fcr die Neuorganisation der Forstreviere unterbreitet, der von der Verwaltung begr\u00fc\u00dft wird:\u000b  Forstrevier neu  Waldbesitzer  red. Holzboden-\u000bfl\u00e4che (in ha) Anzahl Wald-\u000bbesitzer  Forstrevier  Stadt Cochem 634,4 5  Cochem Valwig 128,2    Dohr 99,9    Faid 253,1    Staat 613,2    Privatwald 143,2    Ebernach 11,4    Fl\u00e4che 1883,4        Forstrevier  Bruttig-Fankel 573,4 7  Bruttig-Fankel Klotten 350,3    Greimersburg 240,1    Wirfus 52,2    Beilstein 56,9    Ernst 170,1    Ellenz-Poltersdorf 155,9    Privatwald  193,8    Fl\u00e4che 1792,7        Forstrevier Ediger-Eller 654,5 6  Ediger-Eller/Senheim Bremm 236,7    Bremm-Eller 113,9    Senheim 503,3    Mesenich 151,5    Briedern 75    Privatwald 157,4    Fl\u00e4che 1892,3   \u000bIm Ergebnis wird durch diesen Organisationsvorschlag die Zahl der Reviere aus dem Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Cochem-Land von 3 auf 2 reduziert.\u000b\u000b\u00c4nderungen ergeben sich durch diesen Vorschlag jedoch auch f\u00fcr das Forstrevier Cochem.\u000b\u000bNeben der vorn dargelegten personellen Situation sind folgende weitere Argumente f\u00fcr den Vorschlag des Forstamtes Cochem zu ber\u00fccksichtigen:\u000b\u000b1. Das Land strebt aktuell eine \u00c4nderung des Personalausgabenschl\u00fcssels mit dem Ziel der Entlastung der Ortsgemeinden bei den Revierdienstkosten an.\u000b\u000bBei kommunalem Revierdienst erstattet das Land zuk\u00fcnftig 40 % der Personalausgaben (derzeit 30 %). Die volle Erstattung erfolgt jedoch nur bei einer Reviergr\u00f6\u00dfe von 1.500 Hektar; unterhalb dieser Gr\u00f6\u00dfe erfolgt eine anteilm\u00e4\u00dfige Reduzierung des Erstattungs-betrages.\u000b\u000b2. \u00dcberlegungen dar\u00fcber, ob die kommunalen Reviere ggfls. wieder staatlich organisiert werden, k\u00f6nnen nur dann angestellt werden, wenn diese Reviere eine Mindestgr\u00f6\u00dfe haben; wird diese unterschritten, kommt nur eine Kommunale Bef\u00f6rsterung in Betracht.\u000b\u000bDies wird nach derzeitigem Stand bspw. auch f\u00fcr das Forstrevier Cochem gelten, so dass bei einem Ausscheiden des dortigen Revierf\u00f6rsters zuk\u00fcnftig keine staatliche Revierbef\u00f6rsterung sondern bei Beibehaltung des derzeitigen Revierzuschnitts ein Wechsel zur kommunalen Revierbef\u00f6rsterung erfolgt.\u000b\u000bDie Entscheidung \u00fcber die Abgrenzung der Reviere treffen wie ausgef\u00fchrt- ausschlie\u00dflich die Ortsgemeinden, so dass die vom Forstamt vorgeschlagene \u00c4nderung der Forstreviere den betroffenen Ortsgemeinder\u00e4ten / dem Stadtrat Cochem zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.\u000b\u000bF\u00fcr den Fall -zur Erl\u00e4uterung des weiteren formalen Verfahrens-, dass eine einvernehmliche L\u00f6sung zwischen den beteiligten Waldbesitzenden \u00fcber die Neuabgrenzung nicht zustande kommt, entscheidet die obere Forstbeh\u00f6rde \u00fcber die Revierabgrenzung. \u000bDie Beratung und Entscheidung des jeweiligen Ortsgemeinderates bzw. des Stadtrates bezieht sich nat\u00fcrlich nur auf das jeweils f\u00fcr die Ortsgemeinde/die Stadt zu bildende Forstrevier. Zur Erl\u00e4uterung ist jedoch die Gesamtkonzeption der insgesamt neu zu bildenden Reviere in der Sitzungsvorlage beschrieben.\u000b Aufgrund des vorn genannten anstehenden Ruhestandes des Revierf\u00f6rsters Herr Sprung soll Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden des neuen Forstreviers Bruttig-Fankel vorausgesetzt- die Stelle nach Ausschreibung durch das Land mit einem staatlichen Revierf\u00f6rster besetzt werden.  Nach kurzer Diskussion stellt der Vorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung:    Der Ortsgemeinderat Beilstein stimmt der Neubildung des Forstreviers Bruttig-Fankel zu.\u000bGleichzeitig stimmt der Ortsgemeinderat zu, dass die Revierleitung zuk\u00fcnftig mit einem\u000bstaatlichen Revierf\u00f6rster besetzt und wahrgenommen wird.     Abstimmungsergebnis: Einstimmig \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-9%7C20211111101034%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-9%7C20211111101034%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-9%7C20211111101034%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 3","fileName":"be_20211111101034_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-04-19","size":141509,"text":"3. Neuorganisation des Forstreviers     F\u00fcr den Tagesordnungspunkt 3 begr\u00fc\u00dft der Vorsitzende den Forstamtsleiter Herr Schimpgen. Herr Schimpgen erl\u00e4utern den Damen und Herren des Rates den vorliegenden Sachverhalt:     Die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Cochem sind derzeit wie folgt organisiert:\u000b Revier Revierf\u00f6rster\u000bBef\u00f6rsterung Fl\u00e4che \u000b(red. Hobo)  Forstrevier Cochem\u000bStadt Cochem Revierleiter Markus Nockelmann\u000bStaatliche Bef\u00f6rsterung\u000b 1.354 ha  Forstrevier Bruttig-Fankel\u000bBeilstein\u000bBruttig-Fankel\u000bErnst\u000bGreimersburg\u000bValwig\u000bWirfus\u000b Revierleiter Thomas Sprung\u000bKommunale Bef\u00f6rsterung 1.329 ha  Forstrevier Ediger-Eller\u000bBremm\u000bBremm-Eller (Gem. Bewirtschaftung)\u000bDohr\u000bEdiger-Eller\u000bFaid\u000b Revierleiter Thomas K\u00f6rtgen\u000bKommunale Bef\u00f6rsterung 1.463 ha  Forstrevier Senheim\u000bBriedern\u000bEllenz-Poltersdorf\u000bKlotten\u000bMesenich\u000bSenheim  Revierleiter J\u00fcrgen Mews\u000bKommunale Bef\u00f6rsterung 1.425 ha  Forstrevier Treis-Karden-Lieg\u000bLieg\u000bL\u00fctz\u000bMoselkern\u000bM\u00fcden\u000bPommern\u000bTreis-Karden Revierleiter Hans-Josef Bleser\u000bStaatliche Bef\u00f6rsterung 2.211 ha  \u000bDie personelle Situation stellt sich aktuell so dar, dass der Revierleiter des Forstreviers Senheim, Herr Mews, im Juli  des kommenden Jahres in den Ruhestand eintreten wird.\u000b\u000b Der Revierf\u00f6rster des Forstreviers Bruttig-Fankel, Herr Sprung, hat zwischenzeitlich einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand zum 01.04.2022 gestellt, dem durch die\u000bDienststelle entsprochen wurde. \u000bDie Ortsgemeinden Greimersburg, Klotten und Wirfus, die den Forstrevieren Bruttig-Fankel bzw. Senheim angeh\u00f6ren, wurden bis zum 2019 von dem in den Ruhestand eingetretenen Revierf\u00f6rster Herrn M\u00fcnch betreut und seit dieser Zeit \u00fcbergangsweise durch den Revierleiter des Forstreviers Ediger-Eller, Herrn K\u00f6rtgen.\u000bU.a. vor diesem Hintergrund wird insgesamt vom Forstamt Cochem und der Verwaltung eine Neuorganisation der Forstreviere in der Verbandsgemeinde Cochem insgesamt als notwendig und sinnvoll erachtet. N\u00e4heres kann dem vorliegenden Schreiben des Forstamtes Cochem vom 07.06.2021 an die Ortsgemeinden des Forstreviers Senheim entnommen werden.\u000b\u000bGem\u00e4\u00df \u00a7 9 Absatz 2 des Landeswaldgesetzes Rheinland-Pfalz ist die Bildung und Abgrenzung der Forstreviere Aufgabe der Waldbesitzenden. Das Forstamt hat die Waldbesitzenden bei der Bildung und Abgrenzung zu beraten.\u000b\u000bDas Forstamt hat folgenden Vorschlag f\u00fcr die Neuorganisation der Forstreviere unterbreitet, der von der Verwaltung begr\u00fc\u00dft wird:\u000b  Forstrevier neu  Waldbesitzer  red. Holzboden-\u000bfl\u00e4che (in ha) Anzahl Wald-\u000bbesitzer  Forstrevier  Stadt Cochem 634,4 5  Cochem Valwig 128,2    Dohr 99,9    Faid 253,1    Staat 613,2    Privatwald 143,2    Ebernach 11,4    Fl\u00e4che 1883,4        Forstrevier  Bruttig-Fankel 573,4 7  Bruttig-Fankel Klotten 350,3    Greimersburg 240,1    Wirfus 52,2    Beilstein 56,9    Ernst 170,1    Ellenz-Poltersdorf 155,9    Privatwald  193,8    Fl\u00e4che 1792,7        Forstrevier Ediger-Eller 654,5 6  Ediger-Eller/Senheim Bremm 236,7    Bremm-Eller 113,9    Senheim 503,3    Mesenich 151,5    Briedern 75    Privatwald 157,4    Fl\u00e4che 1892,3   \u000bIm Ergebnis wird durch diesen Organisationsvorschlag die Zahl der Reviere aus dem Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Cochem-Land von 3 auf 2 reduziert.\u000b\u000b\u00c4nderungen ergeben sich durch diesen Vorschlag jedoch auch f\u00fcr das Forstrevier Cochem.\u000b\u000bNeben der vorn dargelegten personellen Situation sind folgende weitere Argumente f\u00fcr den Vorschlag des Forstamtes Cochem zu ber\u00fccksichtigen:\u000b\u000b1. Das Land strebt aktuell eine \u00c4nderung des Personalausgabenschl\u00fcssels mit dem Ziel der Entlastung der Ortsgemeinden bei den Revierdienstkosten an.\u000b\u000bBei kommunalem Revierdienst erstattet das Land zuk\u00fcnftig 40 % der Personalausgaben (derzeit 30 %). Die volle Erstattung erfolgt jedoch nur bei einer Reviergr\u00f6\u00dfe von 1.500 Hektar; unterhalb dieser Gr\u00f6\u00dfe erfolgt eine anteilm\u00e4\u00dfige Reduzierung des Erstattungs-betrages.\u000b\u000b2. \u00dcberlegungen dar\u00fcber, ob die kommunalen Reviere ggfls. wieder staatlich organisiert werden, k\u00f6nnen nur dann angestellt werden, wenn diese Reviere eine Mindestgr\u00f6\u00dfe haben; wird diese unterschritten, kommt nur eine Kommunale Bef\u00f6rsterung in Betracht.\u000b\u000bDies wird nach derzeitigem Stand bspw. auch f\u00fcr das Forstrevier Cochem gelten, so dass bei einem Ausscheiden des dortigen Revierf\u00f6rsters zuk\u00fcnftig keine staatliche Revierbef\u00f6rsterung sondern bei Beibehaltung des derzeitigen Revierzuschnitts ein Wechsel zur kommunalen Revierbef\u00f6rsterung erfolgt.\u000b\u000bDie Entscheidung \u00fcber die Abgrenzung der Reviere treffen wie ausgef\u00fchrt- ausschlie\u00dflich die Ortsgemeinden, so dass die vom Forstamt vorgeschlagene \u00c4nderung der Forstreviere den betroffenen Ortsgemeinder\u00e4ten / dem Stadtrat Cochem zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.\u000b\u000bF\u00fcr den Fall -zur Erl\u00e4uterung des weiteren formalen Verfahrens-, dass eine einvernehmliche L\u00f6sung zwischen den beteiligten Waldbesitzenden \u00fcber die Neuabgrenzung nicht zustande kommt, entscheidet die obere Forstbeh\u00f6rde \u00fcber die Revierabgrenzung. \u000bDie Beratung und Entscheidung des jeweiligen Ortsgemeinderates bzw. des Stadtrates bezieht sich nat\u00fcrlich nur auf das jeweils f\u00fcr die Ortsgemeinde/die Stadt zu bildende Forstrevier. 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Festsetzung von Sondernutzungsgeb\u00fchren in der Ortsgemeinde Beilstein f\u00fcr die Jahre 2021 und 2022   In der Ortsgemeinde Beilstein werden Sondernutzungsgeb\u00fchren gem\u00e4\u00df Satzung erhoben. Aufgrund der Coronapandemie wurde im Jahr 2021 erneut auf die Festsetzung von Sondernutzungsgeb\u00fchren im laufenden Jahr verzichtet, um die Entwicklungen w\u00e4hrend der Saison abzuwarten. Nach Abschluss der Saison 2021 ist nun zu entscheiden, wie mit der Festsetzung umgegangen werden soll. Die coronabedingte Schlie\u00dfung betraf nur die ersten zweieinhalb Monate der fiktiven Fremdenverkehrssaison.  Die Fremdenverkehrssaison 2022 betreffend ist  nach aktuellem Sachstand  davon auszugehen, dass es zu keinen f\u00fcr die Gastronomiebetriebe relevanten Einschr\u00e4nkungen kommen wird. Daher wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, die Festsetzung der Sondernutzungsgeb\u00fchren wieder in die Erlaubnisbescheide mit aufzunehmen, wie es bis 2019 regul\u00e4r gemacht wurde. Eventuell noch einmal notwendige Anpassungen k\u00f6nnen weiterhin nachtr\u00e4glich erfolgen.        Nach kurzer Diskussion stellt der Vorsitzende folgende Beschl\u00fcsse zur Abstimmung:   Fremdenverkehrssaison 2021: Nach eingehender Beratung beschlie\u00dft der Gemeinderat, die Sondernutzungsgeb\u00fchren f\u00fcr die Fremdenverkehrssaison 2021 zu einem Drittel zu erlassen.  Abstimmungsergebnis:              Einstimmig  Fremdenverkehrssaison 2022: Nach eingehender Beratung beschlie\u00dft der Gemeinderat, die Sondernutzungsgeb\u00fchren ab diesem Jahr wieder durch den Erlaubnisbescheid zu Beginn der jeweiligen Fremdenverkehrssaison zu erheben.     Abstimmungsergebnis: Einstimmig \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-9%7C20220202100106%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-9%7C20220202100106%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-9%7C20220202100106%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 5","fileName":"be_20220202100106_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-04-19","size":106074,"text":"5. Festsetzung von Sondernutzungsgeb\u00fchren in der Ortsgemeinde Beilstein f\u00fcr die Jahre 2021 und 2022   In der Ortsgemeinde Beilstein werden Sondernutzungsgeb\u00fchren gem\u00e4\u00df Satzung erhoben. Aufgrund der Coronapandemie wurde im Jahr 2021 erneut auf die Festsetzung von Sondernutzungsgeb\u00fchren im laufenden Jahr verzichtet, um die Entwicklungen w\u00e4hrend der Saison abzuwarten. Nach Abschluss der Saison 2021 ist nun zu entscheiden, wie mit der Festsetzung umgegangen werden soll. Die coronabedingte Schlie\u00dfung betraf nur die ersten zweieinhalb Monate der fiktiven Fremdenverkehrssaison.  Die Fremdenverkehrssaison 2022 betreffend ist  nach aktuellem Sachstand  davon auszugehen, dass es zu keinen f\u00fcr die Gastronomiebetriebe relevanten Einschr\u00e4nkungen kommen wird. Daher wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, die Festsetzung der Sondernutzungsgeb\u00fchren wieder in die Erlaubnisbescheide mit aufzunehmen, wie es bis 2019 regul\u00e4r gemacht wurde. Eventuell noch einmal notwendige Anpassungen k\u00f6nnen weiterhin nachtr\u00e4glich erfolgen.        Nach kurzer Diskussion stellt der Vorsitzende folgende Beschl\u00fcsse zur Abstimmung:   Fremdenverkehrssaison 2021: Nach eingehender Beratung beschlie\u00dft der Gemeinderat, die Sondernutzungsgeb\u00fchren f\u00fcr die Fremdenverkehrssaison 2021 zu einem Drittel zu erlassen.  Abstimmungsergebnis:              Einstimmig  Fremdenverkehrssaison 2022: Nach eingehender Beratung beschlie\u00dft der Gemeinderat, die Sondernutzungsgeb\u00fchren ab diesem Jahr wieder durch den Erlaubnisbescheid zu Beginn der jeweiligen Fremdenverkehrssaison zu erheben.     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Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung f\u00fcr den Bereich des historischen Ortskerns (Zul\u00e4ssigkeit von Markisen)   Nach der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung f\u00fcr den Bereich des historischen Ortskerns aus dem Jahre 1983 ist nach \u00a7 6 die Anbringung von Markisen untersagt. In der Begr\u00fcndung zur Satzung wird dargelegt, dass Markisen sich ebenso wie Rolll\u00e4den und Jalousien nicht in den historischen Ortskern einf\u00fcgen. Derzeit werden im Rahmen der Au\u00dfenbewirtung Sonnenschirme aufgestellt. Vermehrt wurde seitens der Gastronomen die M\u00f6glichkeit zur Anbringung von Markisen angefragt.  Aufgrund der Lage in der Denkmalzone Historischer Ortsbereich Beilstein ist jede bauliche Anlage nur mit Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde zul\u00e4ssig.   Nach eingehender Diskussion kommt der Rat auf den gemeinsamen Konsens, dass eine generelle \u00dcberarbeitung der Satzung sinnvoll w\u00e4re. In diesem Zusammenhang m\u00f6chte man auch die Anbringung von Markisen im Ortskern pr\u00fcfen.  Der Vorsitzende stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung:       Der Gemeinderat beschlie\u00dft die Satzung anzupassen. Im Rahmen dieser Anpassung soll eine eventuelle Zulassung von Markisen und die Bedingungen f\u00fcr diese gepr\u00fcft werden.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-9%7C20222502100189%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-9%7C20222502100189%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-9%7C20222502100189%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 6","fileName":"be_20222502100189_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-04-19","size":108541,"text":"6. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung f\u00fcr den Bereich des historischen Ortskerns (Zul\u00e4ssigkeit von Markisen)   Nach der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung f\u00fcr den Bereich des historischen Ortskerns aus dem Jahre 1983 ist nach \u00a7 6 die Anbringung von Markisen untersagt. In der Begr\u00fcndung zur Satzung wird dargelegt, dass Markisen sich ebenso wie Rolll\u00e4den und Jalousien nicht in den historischen Ortskern einf\u00fcgen. Derzeit werden im Rahmen der Au\u00dfenbewirtung Sonnenschirme aufgestellt. Vermehrt wurde seitens der Gastronomen die M\u00f6glichkeit zur Anbringung von Markisen angefragt.  Aufgrund der Lage in der Denkmalzone Historischer Ortsbereich Beilstein ist jede bauliche Anlage nur mit Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde zul\u00e4ssig.   Nach eingehender Diskussion kommt der Rat auf den gemeinsamen Konsens, dass eine generelle \u00dcberarbeitung der Satzung sinnvoll w\u00e4re. In diesem Zusammenhang m\u00f6chte man auch die Anbringung von Markisen im Ortskern pr\u00fcfen.  Der Vorsitzende stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung:       Der Gemeinderat beschlie\u00dft die Satzung anzupassen. Im Rahmen dieser Anpassung soll eine eventuelle Zulassung von Markisen und die Bedingungen f\u00fcr diese gepr\u00fcft werden.   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Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung einer Terrassen\u00fcberdachung   Es ist beabsichtigt, am bestehenden Betrieb im unbeplanten Innenbereich innerhalb der Denkmalzone Beilstein eine Terrassen\u00fcberdachung zu errichten. Die Ortsgemeinde hatte sich bereits mit gleichlautenden Antr\u00e4gen befasst.    Die Ortsgemeinde erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-9%7C20213011101162%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-9%7C20213011101162%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2022-OG-BEIL-9%7C20213011101162%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 7","fileName":"be_20213011101162_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2022-04-19","size":8117,"text":"7. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung einer Terrassen\u00fcberdachung   Es ist beabsichtigt, am bestehenden Betrieb im unbeplanten Innenbereich innerhalb der Denkmalzone Beilstein eine Terrassen\u00fcberdachung zu errichten. Die Ortsgemeinde hatte sich bereits mit gleichlautenden Antr\u00e4gen befasst.    Die Ortsgemeinde erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag.    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Anfrage zur Errichtung einer Skulptur auf dem Marktplatz   Der Vorsitzende erhielt am 06.03.2022 eine E-Mail von Herr Dipl.Ing. Alfred Bremm. Herr Bremm fragt bei der Ortsgemeinde an, ob diese Interesse h\u00e4tte von den Monaten Mai-November 2022 auf dem Moselvorplatz der Ortsgemeinde eine Skulptur zu errichten.   Die Skulptur h\u00e4tte eine Grundfl\u00e4che von 1,50x1,50. F\u00fcr die Ortsgemeinde selbst entstehen keine Kosten, da das Projekt \u00fcber F\u00f6rdermittel realisiert werden w\u00fcrde. Abstandsfl\u00e4chen, Fluchtwege sowie Rettungswege und Zufahrt f\u00fcr die Feuerwehr sind nach Aussage von Herrn Bremm gew\u00e4hrleistet, m\u00fcssten jedoch noch einmal gepr\u00fcft werden, wenn sich der Rat f\u00fcr die Skulptur entscheiden sollte.  Nach kurzer Beratung stellt der Vorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung:  Der Rat begr\u00fc\u00dft die Aufstellung einer Skulptur auf dem Moselvorplatz und bekundet grunds\u00e4tzliches Interesse.  Abstimmungsergebnis:        Einstimmig \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-9%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2022-OG-BEIL-9%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2022-OG-BEIL-9%7CMITOBnoe%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2022-OG-BEIL-9","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":false}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2021-OG-BEIL-8","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"9. 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Tagesordnung   \u00d6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 28.06.2021  3. Gemeindliches Einvernehmen zur Umnutzung und Erschlie\u00dfung der Klosterburg   Nicht\u00f6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  2. Jagdangelegenheiten     Eugen Herrmann Ortsb\u00fcrgermeister    Aufgrund der Corona-Pandemie und der einschl\u00e4gigen Corona-Bek\u00e4mpfungsverordnung des Landes findet die Gemeinderatssitzung unter strikter Einhaltung der erforderlichen Hygieneauflagen statt. Der Zutritt zum Sitzungsraum ist daher nur m\u00f6glich, wenn eine OP-Maske oder eine FFP2-Make getragen wird.  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2021-OG-BEIL-8","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2021-OG-BEIL-8","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2021-OG-BEIL-8","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-09-17","size":136987,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2021-OG-BEIL-8","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2021-OG-BEIL-8","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2021-OG-BEIL-8","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-09-17","size":136987,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2021-OG-BEIL-8","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2021-OG-BEIL-8","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-OG-BEIL-8%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2021-OG-BEIL-8","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2021-OG-BEIL-8%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-09-17","size":117855,"text":"1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Helfern f\u00fcr ihren Einsatz nach dem Hochwasser im Juli 2021.   Nach dem Hochwasser wurden s\u00e4mtliche Abwasserrohre durch die Firma Wambach gesp\u00fclt.   Die Kreisumlage 2021 der Ortsgemeinde Beilstein betr\u00e4gt 114.373 .  Vor Kurzem hat ein Ortstermin wegen der B\u00fcndelausschreibung der Buslinien durch VRM stattgefunden. Es wird gepr\u00fcft, ob eine weitere Haltestelle in Fahrtrichtung Senheim moselseitig eingerichtet werden kann, um einen behindertengerechten Ein- und Ausstieg gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen. Um den m\u00f6glichen Ein-/Aussteigebereich zu begrenzen, m\u00fcssten vier vorhandene Begrenzungspoller versetzt werden.  Ziel der Ausschreibung insgesamt ist, das das \u00d6PNV-Angebot deutlich erweitert wird.  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-8%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-8%7CMITOBoe%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2021-OG-BEIL-8%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-10-01","size":118762,"text":"1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Helfern f\u00fcr ihren Einsatz nach dem Hochwasser im Juli 2021.   Nach dem Hochwasser wurden s\u00e4mtliche Abwasserrohre durch die Firma Wambach gesp\u00fclt.   Die Kreisumlage 2021 der Ortsgemeinde Beilstein betr\u00e4gt 114.373 .  Vor Kurzem hat ein Ortstermin wegen der B\u00fcndelausschreibung der Buslinien durch VRM stattgefunden. Es wird gepr\u00fcft, ob eine weitere Haltestelle in Fahrtrichtung Senheim moselseitig eingerichtet werden kann, um einen behindertengerechten Ein- und Ausstieg gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen. Um den m\u00f6glichen Ein-/Aussteigebereich zu begrenzen, m\u00fcssten vier vorhandene Begrenzungspoller versetzt werden.  Ziel der Ausschreibung insgesamt ist, das das \u00d6PNV-Angebot deutlich erweitert wird.  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-8%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-8%7CMITOBoe%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-OG-BEIL-8%7CBekannt%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2021-OG-BEIL-8","number":"2","name":"Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 28.06.2021","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2021-OG-BEIL-8%7CBekannt%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_Bekannt_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-09-17","size":5362,"text":"2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 28.06.2021  Der Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 28.06.2021 bekannt.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-8%7CBekannt%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-8%7CBekannt%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-OG-BEIL-8%7C20213007100697%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2021-OG-BEIL-8","number":"3","name":"Gemeindliches Einvernehmen zur Umnutzung und Erschlie\u00dfung der Klosterburg","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/2289","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2021-OG-BEIL-8%7C20213007100697%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20213007100697_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-09-17","size":110786,"text":"3. Gemeindliches Einvernehmen zur Umnutzung und Erschlie\u00dfung der Klosterburg   F\u00fcr das Grundst\u00fcck im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung historischer Ortskern sowie innerhalb der Denkmalzone Beilstein, Flur 1, Flurst\u00fcck 142, liegt ein Bauantrag zur Umnutzung und Erschlie\u00dfung des Geb\u00e4udes Klosterburg vor.   Die wegem\u00e4\u00dfige Erschlie\u00dfung soll \u00fcber einen Aufzug- und Treppenturm \u00fcber die Bachstra\u00dfe erfolgen. Der Aufzug f\u00fchrt bis zur 2 Etage, der Treppenaufgang erfolgt bis zum Dachgeschoss. Insgesamt soll die Konstruktion in Stahl und Glas erfolgen. Eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalpflegebeh\u00f6rde erfolgt derzeit. Ein Ergebnis liegt zur Sitzung noch nicht vor.  Hinsichtlich der entw\u00e4sserungsm\u00e4\u00dfigen Erschlie\u00dfung muss ein Anschluss im Trennsystem erfolgen, der ggf. durch Dienstbarkeit zu sichern ist, da das zu bebauende Grundst\u00fcck nicht unmittelbar an die Stra\u00dfe angrenzt.   Ein Stellplatznachweis f\u00fcr die Nutzung des Geb\u00e4udes liegt den Antragsunterlagen nicht bei. Das im Rohbau nach Baugenehmigung von 1970 errichtete Geb\u00e4ude sah seinerzeit G\u00e4stezimmer vor. Nach den jetzt vorliegenden Planunterlagen sind 2 Personal-wohnungen und 6 Wohnungen vorgesehen. In den Baugenehmigungsunterlagen von 1970 sind keine Aussagen zum Nachweis von Stellpl\u00e4tzen enthalten. Aufgrund dessen, dass eine Nutzung nach der Baugenehmigung 1970 bisher nie erfolgt ist, sind f\u00fcr den Altbestand lediglich 2 Stellpl\u00e4tze im Bestand f\u00fcr die urspr\u00fcngliche Nutzung von vor 1970 anzurechnen. F\u00fcr die Aufstockung der 2 Etagen mit insgesamt 6 Wohnungen sind somit noch 6 Stellpl\u00e4tze nachzuweisen bzw. bei der Ortsgemeinde mit Stellplatzvertrag abzul\u00f6sen.    Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Ma\u00dfgabe, dass die denkmalpflegebeh\u00f6rdlichen Zustimmungen zu dem Treppen- Aufzugturm ebenfalls erteilt werden. Die erforderlichen Stellpl\u00e4tze sind nachzuweisen bzw. ein Abl\u00f6severtrag ist mit der Ortsgemeinde Beilstein abzuschlie\u00dfen.   Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen    Die Ratsmitglieder Christoph Conrad und Sabine Lipmann haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt gem\u00e4\u00df \u00a7 22 GemO nicht mitgewirkt. \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-8%7C20213007100697%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-8%7C20213007100697%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2021-OG-BEIL-8%7C20213007100697%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 3","fileName":"be_20213007100697_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-10-01","size":112783,"text":"3. Gemeindliches Einvernehmen zur Umnutzung und Erschlie\u00dfung der Klosterburg   F\u00fcr das Grundst\u00fcck im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung historischer Ortskern sowie innerhalb der Denkmalzone Beilstein, Flur 1, Flurst\u00fcck 142, liegt ein Bauantrag zur Umnutzung und Erschlie\u00dfung des Geb\u00e4udes Klosterburg vor.   Die wegem\u00e4\u00dfige Erschlie\u00dfung soll \u00fcber einen Aufzug- und Treppenturm \u00fcber die Bachstra\u00dfe erfolgen. Der Aufzug f\u00fchrt bis zur 2 Etage, der Treppenaufgang erfolgt bis zum Dachgeschoss. Insgesamt soll die Konstruktion in Stahl und Glas erfolgen. Eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalpflegebeh\u00f6rde erfolgt derzeit. Ein Ergebnis liegt zur Sitzung noch nicht vor.  Hinsichtlich der entw\u00e4sserungsm\u00e4\u00dfigen Erschlie\u00dfung muss ein Anschluss im Trennsystem erfolgen, der ggf. durch Dienstbarkeit zu sichern ist, da das zu bebauende Grundst\u00fcck nicht unmittelbar an die Stra\u00dfe angrenzt.   Ein Stellplatznachweis f\u00fcr die Nutzung des Geb\u00e4udes liegt den Antragsunterlagen nicht bei. Das im Rohbau nach Baugenehmigung von 1970 errichtete Geb\u00e4ude sah seinerzeit G\u00e4stezimmer vor. Nach den jetzt vorliegenden Planunterlagen sind 2 Personal-wohnungen und 6 Wohnungen vorgesehen. In den Baugenehmigungsunterlagen von 1970 sind keine Aussagen zum Nachweis von Stellpl\u00e4tzen enthalten. Aufgrund dessen, dass eine Nutzung nach der Baugenehmigung 1970 bisher nie erfolgt ist, sind f\u00fcr den Altbestand lediglich 2 Stellpl\u00e4tze im Bestand f\u00fcr die urspr\u00fcngliche Nutzung von vor 1970 anzurechnen. F\u00fcr die Aufstockung der 2 Etagen mit insgesamt 6 Wohnungen sind somit noch 6 Stellpl\u00e4tze nachzuweisen bzw. bei der Ortsgemeinde mit Stellplatzvertrag abzul\u00f6sen.    Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Ma\u00dfgabe, dass die denkmalpflegebeh\u00f6rdlichen Zustimmungen zu dem Treppen- Aufzugturm ebenfalls erteilt werden. Die erforderlichen Stellpl\u00e4tze sind nachzuweisen bzw. ein Abl\u00f6severtrag ist mit der Ortsgemeinde Beilstein abzuschlie\u00dfen.   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Tagesordnung   \u00d6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 10.12.2020  3. Best\u00e4tigung des in der Sitzung des Gemeinderates am 29.03.2021 im Umlaufverfahren gefassten Beschlusses entsprechend \u00a7 35 Absatz 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz - Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung und Erneuerung der Terrassen\u00fcberdachung bzw. eines Wintergartens an einem bestehenden Betrieb  in der Moselstra\u00dfe   4. Festsetzung der Beitragss\u00e4tze zur Berechnung der Tourismusbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Jahre 2021 und 2022  5. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Beilstein f\u00fcr die Haushaltsjahre 2021 und 2022  6. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Erneuerung des Forsteinrichtungswerks  7. Nominierung des Moseltals als UNESCO-Weltkulturerbe -Unterst\u00fctzung der Bewerbung  8. Einreichung LEADER Projektantrag  Virtuelles Kulturerlebnis Beilstein   9. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber den Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes f\u00fcr Gartenh\u00e4uschen in der Gemarkung Beilstein  10. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Erneuerung und Errichtung von Terrassen\u00fcberdachungen sowie Errichtung einer Gaube  11. Gemeindliches Einvernehmen zur Anbringung einer Ausleger-Werbung am bestehenden Betrieb in der Ortslage   Nicht\u00f6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  2. Jagdangelegenheiten  3. Grundst\u00fccksangelegenheiten  4. Antrag auf Hundesteuerbefreiung     Eugen Herrmann Ortsb\u00fcrgermeister   Aufgrund der Corona-Pandemie und der einschl\u00e4gigen Corona-Bek\u00e4mpfungsverordnung des Landes findet die Gemeinderatssitzung unter strikter Einhaltung der erforderlichen Hygieneauflagen statt. Der Zutritt zum Sitzungsraum ist daher nur m\u00f6glich, wenn eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske getragen wird. \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2021-OG-BEIL-7","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2021-OG-BEIL-7","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2021-OG-BEIL-7","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-07-26","size":180998,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2021-OG-BEIL-7","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2021-OG-BEIL-7","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2021-OG-BEIL-7","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-07-26","size":180998,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2021-OG-BEIL-7","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2021-OG-BEIL-7","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-OG-BEIL-7%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2021-OG-BEIL-7","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2021-OG-BEIL-7%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-07-28","size":121679,"text":" 1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Die Ortsgemeinde hat eine neue Motorsense inklusive Zubeh\u00f6r angeschafft.  Der Abschlag der Personalkosten f\u00fcr das 1. Halbjahr 2021 f\u00fcr die Kita Bruttig-Fankel betr\u00e4gt 2.216,76 .  Die Ortsgemeinde erh\u00e4lt eine Nachhaltigkeitspr\u00e4mie f\u00fcr die Forstwirtschaft in H\u00f6he von 10.300 .  F\u00fcr die Einfriedung des j\u00fcdischen Friedhofs hat die Ortsgemeinde zwei Angebote erhalten. Die Verbandsgemeindeverwaltung pr\u00fcft, ob hierf\u00fcr Zusch\u00fcsse m\u00f6glich sind.  Im Mitteilungsblatt wird ein Aufruf zur Grabr\u00e4umung erscheinen.   Die Ortsgemeinde hat die Spitzabrechnung der Gewerbesteuerkompensations-zahlung aufgrund der Corona Pandemie erhalten. In 2020 wurden Abschl\u00e4ge in H\u00f6he von 75.177  an die Ortsgemeinde gezahlt. Mit der Spitzabrechnung wurde durch die gute Entwicklung der Gewerbesteuerertr\u00e4ge eine R\u00fcckzahlung in H\u00f6he von 62.774  f\u00e4llig. Da die Ortsgemeinde f\u00fcr 2021 eine Zahlung von 1.342  erh\u00e4lt, zahlt diese somit insgesamt 64.116  an das Land zur\u00fcck.  Die Ortsgemeinde meldet keine I-Stock Ma\u00dfnahmen an.  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7CMITOBoe%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2021-OG-BEIL-7%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-08-11","size":122571,"text":" 1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Die Ortsgemeinde hat eine neue Motorsense inklusive Zubeh\u00f6r angeschafft.  Der Abschlag der Personalkosten f\u00fcr das 1. Halbjahr 2021 f\u00fcr die Kita Bruttig-Fankel betr\u00e4gt 2.216,76 .  Die Ortsgemeinde erh\u00e4lt eine Nachhaltigkeitspr\u00e4mie f\u00fcr die Forstwirtschaft in H\u00f6he von 10.300 .  F\u00fcr die Einfriedung des j\u00fcdischen Friedhofs hat die Ortsgemeinde zwei Angebote erhalten. Die Verbandsgemeindeverwaltung pr\u00fcft, ob hierf\u00fcr Zusch\u00fcsse m\u00f6glich sind.  Im Mitteilungsblatt wird ein Aufruf zur Grabr\u00e4umung erscheinen.   Die Ortsgemeinde hat die Spitzabrechnung der Gewerbesteuerkompensations-zahlung aufgrund der Corona Pandemie erhalten. In 2020 wurden Abschl\u00e4ge in H\u00f6he von 75.177  an die Ortsgemeinde gezahlt. Mit der Spitzabrechnung wurde durch die gute Entwicklung der Gewerbesteuerertr\u00e4ge eine R\u00fcckzahlung in H\u00f6he von 62.774  f\u00e4llig. Da die Ortsgemeinde f\u00fcr 2021 eine Zahlung von 1.342  erh\u00e4lt, zahlt diese somit insgesamt 64.116  an das Land zur\u00fcck.  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Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 10.12.2020  Der Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2020 bekannt.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7CBekannt%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7CBekannt%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-OG-BEIL-7%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2021-OG-BEIL-7","number":"3","name":"Best\u00e4tigung des in der Sitzung des Gemeinderates am 29.03.2021 im Umlaufverfahren gefa\u00dften Beschlusses entsprechend \u00a7 35 Absatz 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz\r\n- Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung und Erneuerung der Terrassen\u00fcberdachung bzw. eines Wintergartens an einem\r\n   bestehenden Betrieb  in der Moselstra\u00dfe ","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2021-OG-BEIL-7%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-07-28","size":8808,"text":"  3. Best\u00e4tigung des in der Sitzung des Gemeinderates am 29.03.2021 im Umlaufverfahren gefassten Beschlusses entsprechend \u00a7 35 Absatz 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz - Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung und Erneuerung der Terrassen\u00fcberdachung bzw. eines Wintergartens an einem bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe  Der Ortsgemeinderat befasst sich erneut mit dem Beschluss aus der Sitzung vom 29.03.2021.  Die Vorlage mit Beschlussvorschlag lautete wie folgt:  Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich der Denkmalzone und der Erhaltungs-und Gestaltungssatzung gelegenen Grundst\u00fcck die bestehende Terrassen\u00fcberdachung zu erneuern und zu vergr\u00f6\u00dfern.  Der Gemeinderat hatte sich bereits in seiner Sitzung am 10.12.2020 mit dem vorliegenden Antrag befasst und seine Bedenken dahingehend ge\u00e4u\u00dfert, dass die sogenannte Terrassen\u00fcberdachung nicht als \u00dcberdachung zu sehen ist, sondern als Wintergarten und somit als neuen abgeschlossenen Raum. Des Weiteren wurden Bedenken ge\u00e4u\u00dfert, dass die neue Fensterfront den Rundbau des historischen Geb\u00e4udes zu sehr verdeckt.  Mit Schreiben vom 08.02.2021 teilt die Kreisverwaltung Cochem-Zell, Untere Bauaufsichtsbeh\u00f6rde mit, dass seitens der Landesdenkmalpflege grunds\u00e4tzliche Bedenken gegen die Errichtung von Winterg\u00e4rten im Bereich der Denkmalzone bestehen. Im Rahmen einer Vorabstimmung wurden diese Bedenken jedoch ausger\u00e4umt und die vorliegende Planung findet die Zustimmung der Landesdenkmalpflegebeh\u00f6rde.  Seitens der Unteren Bauaufsichtsbeh\u00f6rde wird daher um eine erneute Beratung und Beschlussfassung in der Angelegenheit gebeten.  Der Gemeinderat beschlie\u00dft, die Abstimmung \u00fcber diesen Sachverhalt in \u00f6ffentlicher Pr\u00e4senzsitzung zu wiederholen und das Ergebnis aus der Online-Abstimmung vom 29.03.2021 zu best\u00e4tigen. Der Beschlussvorschlag vom 29.03.2021 lautete wie folgt: Mit der Zustimmung der Landesdenkmalpflegebeh\u00f6rde werden die in der Sitzung am 10.12.20 vorgebrachten Bedenken ausger\u00e4umt. Die Verwaltung schl\u00e4gt deshalb vor, das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag zu erteilen.   Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7Czt_0%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2021-OG-BEIL-7%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 3","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-08-11","size":10827,"text":"  3. Best\u00e4tigung des in der Sitzung des Gemeinderates am 29.03.2021 im Umlaufverfahren gefassten Beschlusses entsprechend \u00a7 35 Absatz 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz - Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung und Erneuerung der Terrassen\u00fcberdachung bzw. eines Wintergartens an einem bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe  Der Ortsgemeinderat befasst sich erneut mit dem Beschluss aus der Sitzung vom 29.03.2021.  Die Vorlage mit Beschlussvorschlag lautete wie folgt:  Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich der Denkmalzone und der Erhaltungs-und Gestaltungssatzung gelegenen Grundst\u00fcck die bestehende Terrassen\u00fcberdachung zu erneuern und zu vergr\u00f6\u00dfern.  Der Gemeinderat hatte sich bereits in seiner Sitzung am 10.12.2020 mit dem vorliegenden Antrag befasst und seine Bedenken dahingehend ge\u00e4u\u00dfert, dass die sogenannte Terrassen\u00fcberdachung nicht als \u00dcberdachung zu sehen ist, sondern als Wintergarten und somit als neuen abgeschlossenen Raum. Des Weiteren wurden Bedenken ge\u00e4u\u00dfert, dass die neue Fensterfront den Rundbau des historischen Geb\u00e4udes zu sehr verdeckt.  Mit Schreiben vom 08.02.2021 teilt die Kreisverwaltung Cochem-Zell, Untere Bauaufsichtsbeh\u00f6rde mit, dass seitens der Landesdenkmalpflege grunds\u00e4tzliche Bedenken gegen die Errichtung von Winterg\u00e4rten im Bereich der Denkmalzone bestehen. 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Festsetzung der Beitragss\u00e4tze zur Berechnung der Tourismusbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Jahre 2021 und 2022   Der Tourismusbeitrag dient zur Finanzierung der gemeindlichen Aufwendungen f\u00fcr die Tourismuswerbung (u.a. Sonderumlage/Sonderbeitrag an die VG), sowie f\u00fcr die Einrichtungen und Veranstaltungen, die ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienen.  Der Beitragssatz zur Berechnung des Tourismusbeitrages unterliegt dem Kosten\u00fcberschreitungsverbot. Daher ist es erforderlich, den Beitragssatz nach den Haushaltsplanveranschlagungen j\u00e4hrlich zu kalkulieren. Die Festsetzung des Beitragssatzes f\u00fcr das jeweilige Haushaltsjahr erfolgt nach der Vorgabe der geltenden Tourismusbeitragssatzung in der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde.   Die Beitragskalkulationen f\u00fcr die Haushaltsjahre 2021 und 2022 liegen den Ratsmitgliedern vor.   Kalkulation des Beitragssatzes f\u00fcr das Haushaltsjahr 2021: Nach den Veranschlagungen im Haushaltsplan 2021 ergibt sich f\u00fcr die Gemeinde Beilstein ein durch den Tourismus bedingter Aufwand von rd. 9.990 . Dieser Aufwand ber\u00fccksichtigt den pandemischen Lockdown von 5 Monaten.  Abz\u00fcglich des pflichtigen Gemeindeanteils von 1 v.H. bel\u00e4uft sich der beitragsf\u00e4hige Aufwand auf rd. 9.890 , der auf die Beitragspflichtigen umgelegt werden kann.   F\u00fcr das Beitragsjahr 2021 werden die Ums\u00e4tze des Jahres 2019 als Beitragsma\u00dfstab herangezogen. Diese Ums\u00e4tze liegen der Verwaltung fast vollst\u00e4ndig vor. Danach ergibt sich eine Messbetragssumme von 509.000  (Messbetrag = Umsatz * Vorteilssatz * Gewinnsatz).  Diese Messbetragssumme dividiert durch den o.g. umzulegenden Aufwand ergibt einen Beitragssatz f\u00fcr das Jahr 2021 von aufgerundet 2 v.H.  Kalkulation des Beitragssatzes f\u00fcr das Haushaltsjahr 2022: Nach den Veranschlagungen im Haushaltsplan 2022 ergibt sich f\u00fcr die Gemeinde Beilstein ein durch den Tourismus bedingter Aufwand von rd. 27.600 . F\u00fcr das Jahr 2022 wurden keine pandemiebedingten Besonderheiten ber\u00fccksichtigt. Abz\u00fcglich des pflichtigen Gemeindeanteils von 1 v.H. bel\u00e4uft sich der beitragsf\u00e4hige Aufwand auf rd. 27.300 , der auf die Beitragspflichtigen umgelegt werden kann.  F\u00fcr das Beitragsjahr 2022 werden die Ums\u00e4tze des Jahres 2020 als Beitragsma\u00dfstab herangezogen. Diese Ums\u00e4tze liegen der Verwaltung noch nicht vor und sind somit zu sch\u00e4tzen. Ausgehend von der bekannten Messbetragssumme f\u00fcr das Jahr 2021 wurde Corona bedingt ein pauschaler Abzug von 5 v.H. \u00fcber alle Betriebsarten hinweg vorgenommen. Somit ergibt sich f\u00fcr das Jahr 2022 eine Messbetragssumme von 483.600 . Dividiert durch den vorstehenden umzulegenden Aufwand kommt man auf einen Beitragssatz f\u00fcr das Jahr 2022 von aufgerundet 5,7 v.H.  Anhand der vorliegenden Aufwendungen und der Messbetr\u00e4ge hat der Gemeinderat \u00fcber die Beitragss\u00e4tze f\u00fcr die Jahre 2021 und 2022 zu beraten und zu beschlie\u00dfen.  Die vom Gemeinderat beschlossenen Beitragss\u00e4tze sind in der Haushaltssatzung f\u00fcr die Haushaltsjahre 2021 und 2022 aufzunehmen.     Der Gemeinderat beschlie\u00dft den Tourismusbeitragssatz f\u00fcr das Jahr 2021 auf 2 v.H. und den Tourismusbeitragssatz f\u00fcr das Jahr 2022 auf 5,7 v.H. festzusetzen.  Die Beitragss\u00e4tze sind in der Haushaltssatzung zu \u00fcbernehmen.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7C20211506100522%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7C20211506100522%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2021-OG-BEIL-7%7C20211506100522%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 4","fileName":"be_20211506100522_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-08-11","size":115220,"text":"4. Festsetzung der Beitragss\u00e4tze zur Berechnung der Tourismusbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Jahre 2021 und 2022   Der Tourismusbeitrag dient zur Finanzierung der gemeindlichen Aufwendungen f\u00fcr die Tourismuswerbung (u.a. Sonderumlage/Sonderbeitrag an die VG), sowie f\u00fcr die Einrichtungen und Veranstaltungen, die ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienen.  Der Beitragssatz zur Berechnung des Tourismusbeitrages unterliegt dem Kosten\u00fcberschreitungsverbot. Daher ist es erforderlich, den Beitragssatz nach den Haushaltsplanveranschlagungen j\u00e4hrlich zu kalkulieren. Die Festsetzung des Beitragssatzes f\u00fcr das jeweilige Haushaltsjahr erfolgt nach der Vorgabe der geltenden Tourismusbeitragssatzung in der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde.   Die Beitragskalkulationen f\u00fcr die Haushaltsjahre 2021 und 2022 liegen den Ratsmitgliedern vor.   Kalkulation des Beitragssatzes f\u00fcr das Haushaltsjahr 2021: Nach den Veranschlagungen im Haushaltsplan 2021 ergibt sich f\u00fcr die Gemeinde Beilstein ein durch den Tourismus bedingter Aufwand von rd. 9.990 . Dieser Aufwand ber\u00fccksichtigt den pandemischen Lockdown von 5 Monaten.  Abz\u00fcglich des pflichtigen Gemeindeanteils von 1 v.H. bel\u00e4uft sich der beitragsf\u00e4hige Aufwand auf rd. 9.890 , der auf die Beitragspflichtigen umgelegt werden kann.   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F\u00fcr das Beitragsjahr 2022 werden die Ums\u00e4tze des Jahres 2020 als Beitragsma\u00dfstab herangezogen. Diese Ums\u00e4tze liegen der Verwaltung noch nicht vor und sind somit zu sch\u00e4tzen. Ausgehend von der bekannten Messbetragssumme f\u00fcr das Jahr 2021 wurde Corona bedingt ein pauschaler Abzug von 5 v.H. \u00fcber alle Betriebsarten hinweg vorgenommen. Somit ergibt sich f\u00fcr das Jahr 2022 eine Messbetragssumme von 483.600 . Dividiert durch den vorstehenden umzulegenden Aufwand kommt man auf einen Beitragssatz f\u00fcr das Jahr 2022 von aufgerundet 5,7 v.H.  Anhand der vorliegenden Aufwendungen und der Messbetr\u00e4ge hat der Gemeinderat \u00fcber die Beitragss\u00e4tze f\u00fcr die Jahre 2021 und 2022 zu beraten und zu beschlie\u00dfen.  Die vom Gemeinderat beschlossenen Beitragss\u00e4tze sind in der Haushaltssatzung f\u00fcr die Haushaltsjahre 2021 und 2022 aufzunehmen.     Der Gemeinderat beschlie\u00dft den Tourismusbeitragssatz f\u00fcr das Jahr 2021 auf 2 v.H. und den Tourismusbeitragssatz f\u00fcr das Jahr 2022 auf 5,7 v.H. festzusetzen.  Die Beitragss\u00e4tze sind in der Haushaltssatzung zu \u00fcbernehmen.    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Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Beilstein f\u00fcr die Haushaltsjahre 2021 und 2022   Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan f\u00fcr die Haushaltsjahre 2021 und 2022 liegt den Ratsmitgliedern vor.  Einwohnerbeteiligung Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsm\u00f6glichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nach Zuleitung bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verf\u00fcgbar zu halten. Die M\u00f6glichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe 23/2021, bekanntgemacht. In dieser \u00f6ffentlichen Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass die Einwohner und Einwohnerinnen der Ortsgemeinde Beilstein die M\u00f6glichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 14.06.2021 Vorschl\u00e4ge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan f\u00fcr die Haushaltsjahre 2021 und 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung durch den Gemeinderat \u00fcber die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan erfolgen.   Haushaltsplan 2021 Im vorliegenden Haushaltsplan f\u00fcr das Haushaltsjahr 2021 wird ein Jahres\u00fcberschuss in H\u00f6he von 42.710  ausgewiesen. Der ordentliche Finanzhaushalt weist einen Jahres\u00fcberschuss von 9.400  aus. Abz\u00fcglich der geplanten ordentlichen Tilgungsleistungen von 7.950  ergibt sich somit ein minimaler \u00dcberschuss von 1.450 . F\u00fcr das Haushaltsjahr 2021 sind Investitionsauszahlungen von lediglich 1.500  und Investitionseinzahlungen von 15.570  eingeplant, so dass sich ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit von 14.070  ergibt.  Insgesamt ergibt sich somit im Finanzhaushalt ein \u00dcberschuss von 15.520 .  Zu Beginn des Haushaltsjahres 2021 verf\u00fcgt die Ortsgemeinde Beilstein \u00fcber einen liquiden Mittelbestand (Forderungen gegen\u00fcber der Einheitskasse) von rd. 437.460 . Der \u00dcberschuss in H\u00f6he von 15.520  kann zu den liquiden Mitteln zugef\u00fchrt werden, weswegen sich dieser zum Ende des Haushaltsjahres auf rd. 452.980  erh\u00f6hen wird.  Haushaltsplan 2022 Im Haushaltsjahr 2022 wird ein Jahresfehlbetrag in H\u00f6he von 82.840  ausgewiesen.  Der ordentliche Finanzhaushalt weist einen Fehlbetrag von 54.020  aus. Unter Ber\u00fccksichtigung der geplanten ordentlichen Tilgungsauszahlungen von 8.240  ergibt sich somit ein Fehlbetrag von 62.260 . F\u00fcr das Jahr 2022 sind Investitionsauszahlungen in H\u00f6he von 41.500  geplant. Diesen stehen Einzahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit in H\u00f6he von 500  gegen\u00fcber, so dass sich ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit von -41.000  ergibt. Insgesamt ergibt sich somit im Finanzhaushalt ein Fehlbetrag von 103.260 . Zur Ausfinanzierung des laufenden Haushaltes sowie der Investitionen m\u00fcssen liquide Mittel in H\u00f6he von 103.260  von der Einheitskasse (Abnahme der Forderungen gegen\u00fcber der Einheitskasse) entnommen werden. Der liquide Mittelbestand der Ortsgemeinde reduziert sich somit voraussichtlich zum Ende des Haushaltsjahres 2022 auf 349.720 .  Die Steuers\u00e4tze nach \u00a7 4 der Haushaltssatzung bleiben im Haushaltsjahr 2021 unver\u00e4ndert. F\u00fcr das Haushaltsjahr 2022 ist eine Steuersatzsenkung der Grundsteuer B von 365 v.H. auf 350 v.H. angedacht. Hier verweisen wir auf die Stellungnahme der Kommunalaufsicht.  Die unter \u00a7 5 der Haushaltssatzung ausgewiesenen Tourismusbeitrags\u00e4tze werden nach dem separaten Beschluss \u00fcber die Kalkulation und Festsetzung der Beitragss\u00e4tze \u00fcbernommen.   Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan f\u00fcr die Jahre 2021 und 2022.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7C20210106100433%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7C20210106100433%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2021-OG-BEIL-7%7C20210106100433%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 5","fileName":"be_20210106100433_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-08-11","size":118144,"text":"5. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Beilstein f\u00fcr die Haushaltsjahre 2021 und 2022   Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan f\u00fcr die Haushaltsjahre 2021 und 2022 liegt den Ratsmitgliedern vor.  Einwohnerbeteiligung Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsm\u00f6glichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nach Zuleitung bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verf\u00fcgbar zu halten. Die M\u00f6glichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe 23/2021, bekanntgemacht. In dieser \u00f6ffentlichen Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass die Einwohner und Einwohnerinnen der Ortsgemeinde Beilstein die M\u00f6glichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 14.06.2021 Vorschl\u00e4ge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan f\u00fcr die Haushaltsjahre 2021 und 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung durch den Gemeinderat \u00fcber die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan erfolgen.   Haushaltsplan 2021 Im vorliegenden Haushaltsplan f\u00fcr das Haushaltsjahr 2021 wird ein Jahres\u00fcberschuss in H\u00f6he von 42.710  ausgewiesen. Der ordentliche Finanzhaushalt weist einen Jahres\u00fcberschuss von 9.400  aus. Abz\u00fcglich der geplanten ordentlichen Tilgungsleistungen von 7.950  ergibt sich somit ein minimaler \u00dcberschuss von 1.450 . F\u00fcr das Haushaltsjahr 2021 sind Investitionsauszahlungen von lediglich 1.500  und Investitionseinzahlungen von 15.570  eingeplant, so dass sich ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit von 14.070  ergibt.  Insgesamt ergibt sich somit im Finanzhaushalt ein \u00dcberschuss von 15.520 .  Zu Beginn des Haushaltsjahres 2021 verf\u00fcgt die Ortsgemeinde Beilstein \u00fcber einen liquiden Mittelbestand (Forderungen gegen\u00fcber der Einheitskasse) von rd. 437.460 . Der \u00dcberschuss in H\u00f6he von 15.520  kann zu den liquiden Mitteln zugef\u00fchrt werden, weswegen sich dieser zum Ende des Haushaltsjahres auf rd. 452.980  erh\u00f6hen wird.  Haushaltsplan 2022 Im Haushaltsjahr 2022 wird ein Jahresfehlbetrag in H\u00f6he von 82.840  ausgewiesen.  Der ordentliche Finanzhaushalt weist einen Fehlbetrag von 54.020  aus. Unter Ber\u00fccksichtigung der geplanten ordentlichen Tilgungsauszahlungen von 8.240  ergibt sich somit ein Fehlbetrag von 62.260 . F\u00fcr das Jahr 2022 sind Investitionsauszahlungen in H\u00f6he von 41.500  geplant. Diesen stehen Einzahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit in H\u00f6he von 500  gegen\u00fcber, so dass sich ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit von -41.000  ergibt. Insgesamt ergibt sich somit im Finanzhaushalt ein Fehlbetrag von 103.260 . Zur Ausfinanzierung des laufenden Haushaltes sowie der Investitionen m\u00fcssen liquide Mittel in H\u00f6he von 103.260  von der Einheitskasse (Abnahme der Forderungen gegen\u00fcber der Einheitskasse) entnommen werden. Der liquide Mittelbestand der Ortsgemeinde reduziert sich somit voraussichtlich zum Ende des Haushaltsjahres 2022 auf 349.720 .  Die Steuers\u00e4tze nach \u00a7 4 der Haushaltssatzung bleiben im Haushaltsjahr 2021 unver\u00e4ndert. F\u00fcr das Haushaltsjahr 2022 ist eine Steuersatzsenkung der Grundsteuer B von 365 v.H. auf 350 v.H. angedacht. Hier verweisen wir auf die Stellungnahme der Kommunalaufsicht.  Die unter \u00a7 5 der Haushaltssatzung ausgewiesenen Tourismusbeitrags\u00e4tze werden nach dem separaten Beschluss \u00fcber die Kalkulation und Festsetzung der Beitragss\u00e4tze \u00fcbernommen.   Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan f\u00fcr die Jahre 2021 und 2022.   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Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Erneuerung des Forsteinrichtungswerks   Das Forsteinrichtungswerk stellt die mittelfristige Betriebsplanung \u00fcber einen Zeitraum von zehn Jahren dar. Die Waldbesitzer legen in dieser Planung ihre Ziele der    Waldbewirtschaftung selbst fest.     Das Forsteinrichtungswerk des Gemeindewaldes Beilstein, datiert vom 01.10.2011, steht zur Erneuerung an.     Die Betriebspl\u00e4ne werden nach Wahl der Waldbesitzenden entweder durch das Land oder durch private Sachverst\u00e4ndige aufgestellt. Die Aufstellung durch das Land erfolgt \u00fcber die   K\u00f6rperschaften kostenfrei. Bei der Aufstellung durch private Sachverst\u00e4ndige \u00fcbernimmt das Land die zuwendungsf\u00e4higen Kosten in voller H\u00f6he (nicht zuwendungsf\u00e4hig ist die Mehrwertsteuer).   Der Gemeinderat stimmt der Erneuerung des Forsteinrichtungswerkes f\u00fcr den Gemeindewald zu. Die Aufstellung soll durch das Land erfolgen.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7C20213003100235%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7C20213003100235%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2021-OG-BEIL-7%7C20213003100235%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 6","fileName":"be_20213003100235_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-08-11","size":9088,"text":"6. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Erneuerung des Forsteinrichtungswerks   Das Forsteinrichtungswerk stellt die mittelfristige Betriebsplanung \u00fcber einen Zeitraum von zehn Jahren dar. Die Waldbesitzer legen in dieser Planung ihre Ziele der    Waldbewirtschaftung selbst fest.     Das Forsteinrichtungswerk des Gemeindewaldes Beilstein, datiert vom 01.10.2011, steht zur Erneuerung an.     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Nominierung des Moseltals als UNESCO-Weltkulturerbe -Unterst\u00fctzung der Bewerbung   Der Verein Weltkulturerbe Moseltal e.V. setzt sich seit 2014 f\u00fcr die Auszeichnung des Moseltals UNESCO-Weltkulturerbe ein. Nach neuesten Erkenntnissen ist die urspr\u00fcnglich angedachte Anerkennung eines gesamten Teils (des Moseltals) als Weltkulturerbe nicht mehr m\u00f6glich; es bed\u00fcrfe einer genaueren Spezifikation.  Zwischenzeitlich wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachplanungsb\u00fcro Michael Kloos, Aachen, eine Strategie f\u00fcr eine Bewerbung der Kulturlandschaft Moseltal um einen Platz auf der sog. deutschen Tentativliste zum UNESCO-Weltkulturerbe erarbeitet; die den Steillagenweinbau mit der Einzelpfahlerziehung als Besonderheit an der Mosel herausstellt.  Mit E-Mail vom 12.05.2021 bittet der Verein um Unterst\u00fctzung der Bewerbung durch entsprechende Beschlussfassung der betroffenen Gremien bis sp\u00e4testens zum 30.06.2021.  Die erarbeitete Sitzungsvorlage des Vereins Weltkulturerbe Moseltal e.V. liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor.  F\u00fcr R\u00fcckfragen steht die Gesch\u00e4ftsstelle des Vereins zur Verf\u00fcgung:  Kreisverwaltung Cochem-Zell Fachbereich Kreisentwicklung, Klimaschutz Gesch\u00e4ftsstelle Weltkulturerbe Moseltal e.V. Postanschrift: Endertplatz 2, 56812 Cochem Besucheradresse: Geb\u00e4ude der Sparkasse Mittelmosel, Br\u00fcckenstr. 2, Zimmer Nr. 4.7 Tel.: 02671/61-692 E-Mail: julia.kaboth@cochem-zell.de Internet: www.cochem-zell.de   Der Gemeinderat beschlie\u00dft, die Bewerbung der Kulturlandschaft Moseltal um einen Platz auf der deutschen Tentativliste  zum UNESCO-Weltkulturerbe zu unterst\u00fctzen.   Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7C20212705100415%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7C20212705100415%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2021-OG-BEIL-7%7C20212705100415%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 7","fileName":"be_20212705100415_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-08-11","size":114148,"text":"7. Nominierung des Moseltals als UNESCO-Weltkulturerbe -Unterst\u00fctzung der Bewerbung   Der Verein Weltkulturerbe Moseltal e.V. setzt sich seit 2014 f\u00fcr die Auszeichnung des Moseltals UNESCO-Weltkulturerbe ein. Nach neuesten Erkenntnissen ist die urspr\u00fcnglich angedachte Anerkennung eines gesamten Teils (des Moseltals) als Weltkulturerbe nicht mehr m\u00f6glich; es bed\u00fcrfe einer genaueren Spezifikation.  Zwischenzeitlich wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachplanungsb\u00fcro Michael Kloos, Aachen, eine Strategie f\u00fcr eine Bewerbung der Kulturlandschaft Moseltal um einen Platz auf der sog. deutschen Tentativliste zum UNESCO-Weltkulturerbe erarbeitet; die den Steillagenweinbau mit der Einzelpfahlerziehung als Besonderheit an der Mosel herausstellt.  Mit E-Mail vom 12.05.2021 bittet der Verein um Unterst\u00fctzung der Bewerbung durch entsprechende Beschlussfassung der betroffenen Gremien bis sp\u00e4testens zum 30.06.2021.  Die erarbeitete Sitzungsvorlage des Vereins Weltkulturerbe Moseltal e.V. liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor.  F\u00fcr R\u00fcckfragen steht die Gesch\u00e4ftsstelle des Vereins zur Verf\u00fcgung:  Kreisverwaltung Cochem-Zell Fachbereich Kreisentwicklung, Klimaschutz Gesch\u00e4ftsstelle Weltkulturerbe Moseltal e.V. Postanschrift: Endertplatz 2, 56812 Cochem Besucheradresse: Geb\u00e4ude der Sparkasse Mittelmosel, Br\u00fcckenstr. 2, Zimmer Nr. 4.7 Tel.: 02671/61-692 E-Mail: julia.kaboth@cochem-zell.de Internet: www.cochem-zell.de   Der Gemeinderat beschlie\u00dft, die Bewerbung der Kulturlandschaft Moseltal um einen Platz auf der deutschen Tentativliste  zum UNESCO-Weltkulturerbe zu unterst\u00fctzen.   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Einreichung LEADER Projektantrag  Virtuelles Kulturerlebnis Beilstein    Die Homepage ist ein wichtiges Aush\u00e4ngeschild und pr\u00e4gt den entscheidenden ersten Eindruck, den Informationssuchende und Touristen von der Ortsgemeinde Beilstein erhalten. Mit dem Ziel der Modernisierung und F\u00f6rderung diverser Zielgruppen m\u00f6chte die Ortsgemeinde Beilstein die Homepage neugestalten. Es ist geplant, neben dem bisherigen Informationsangebot, ein sogenanntes virtuelles Kulturerlebnis zu schaffen. Ein virtueller Rundgang, der durch die kulturellen Highlights (ehemaliges Zehnthaus, fr\u00fchere Pfarrkirche St. Christophorus, die j\u00fcdische Synagoge, Klosterkirche und Klostertreppe etc.) f\u00fchrt, soll Touristen und Kulturinteressierten Appetit auf einen Aufenthalt an der Mosel bzw. in Beilstein machen. Damit m\u00f6chte sich Beilstein von \u00fcblichen Homepages absetzen und im Bereich des digitalen Marketings in Richtung Zukunft investieren.  Die Kosten f\u00fcr dieses Projekt belaufen sich gem\u00e4\u00df vorliegendem Angebot der Firma VOAP aus Daun auf einen Betrag von 8.500  netto/10.115 brutto. Vergleichsangebote sind angefordert. Die erforderlichen Haushaltsmittel f\u00fcr das Projekt sind bereits eingestellt. Um die Idee bestm\u00f6glich finanzieren zu k\u00f6nnen, hat die Wirtschaftsf\u00f6rderung der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem einen LEADER Projektantrag zum 2. Aufruf der LAG Mosel f\u00fcr das Regionalbudget am 09.06.2021 mit dem Namen Virtuelles Kulturerlebnis Beilstein im Namen der Ortsgemeinde Beilstein eingereicht. Hier\u00fcber besteht die M\u00f6glichkeit, eine F\u00f6rderung in H\u00f6he von 70% der Netto Projektkosten zu erhalten. Falls das Projekt von den Mitgliedern der LAG Mosel als f\u00f6rderf\u00e4hig ausgew\u00e4hlt wird, erh\u00e4lt die Ortsgemeinde Beilstein eine F\u00f6rderung in H\u00f6he von 5.950,00  und tr\u00e4gt einen Eigenanteil von insgesamt 4.165,00  inklusive MwSt. Eine Entscheidung seitens der LAG Mosel wird kurzfristig erwartet. Voraussetzung f\u00fcr die F\u00f6rderung ist eine Umsetzung und Abrechnung des Projekts bis sp\u00e4testens 01.10.2021.    Die Ortsgemeinde Beilstein beschlie\u00dft die Umsetzung des Projekts Virtuelles Kulturerlebnis Beilstein. Im Falle der F\u00f6rderf\u00e4higkeit best\u00e4tigt die Ortsgemeinde Beilstein die \u00dcbernahme des Eigenanteils (30% der Netto-Projektkosten + MwSt.) und die Umsetzung bis zum 01.10.2021.    Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7C20211506100529%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7C20211506100529%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2021-OG-BEIL-7%7C20211506100529%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 8","fileName":"be_20211506100529_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-08-11","size":115291,"text":"8. Einreichung LEADER Projektantrag  Virtuelles Kulturerlebnis Beilstein    Die Homepage ist ein wichtiges Aush\u00e4ngeschild und pr\u00e4gt den entscheidenden ersten Eindruck, den Informationssuchende und Touristen von der Ortsgemeinde Beilstein erhalten. Mit dem Ziel der Modernisierung und F\u00f6rderung diverser Zielgruppen m\u00f6chte die Ortsgemeinde Beilstein die Homepage neugestalten. Es ist geplant, neben dem bisherigen Informationsangebot, ein sogenanntes virtuelles Kulturerlebnis zu schaffen. Ein virtueller Rundgang, der durch die kulturellen Highlights (ehemaliges Zehnthaus, fr\u00fchere Pfarrkirche St. Christophorus, die j\u00fcdische Synagoge, Klosterkirche und Klostertreppe etc.) f\u00fchrt, soll Touristen und Kulturinteressierten Appetit auf einen Aufenthalt an der Mosel bzw. in Beilstein machen. Damit m\u00f6chte sich Beilstein von \u00fcblichen Homepages absetzen und im Bereich des digitalen Marketings in Richtung Zukunft investieren.  Die Kosten f\u00fcr dieses Projekt belaufen sich gem\u00e4\u00df vorliegendem Angebot der Firma VOAP aus Daun auf einen Betrag von 8.500  netto/10.115 brutto. Vergleichsangebote sind angefordert. Die erforderlichen Haushaltsmittel f\u00fcr das Projekt sind bereits eingestellt. Um die Idee bestm\u00f6glich finanzieren zu k\u00f6nnen, hat die Wirtschaftsf\u00f6rderung der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem einen LEADER Projektantrag zum 2. Aufruf der LAG Mosel f\u00fcr das Regionalbudget am 09.06.2021 mit dem Namen Virtuelles Kulturerlebnis Beilstein im Namen der Ortsgemeinde Beilstein eingereicht. Hier\u00fcber besteht die M\u00f6glichkeit, eine F\u00f6rderung in H\u00f6he von 70% der Netto Projektkosten zu erhalten. Falls das Projekt von den Mitgliedern der LAG Mosel als f\u00f6rderf\u00e4hig ausgew\u00e4hlt wird, erh\u00e4lt die Ortsgemeinde Beilstein eine F\u00f6rderung in H\u00f6he von 5.950,00  und tr\u00e4gt einen Eigenanteil von insgesamt 4.165,00  inklusive MwSt. Eine Entscheidung seitens der LAG Mosel wird kurzfristig erwartet. Voraussetzung f\u00fcr die F\u00f6rderung ist eine Umsetzung und Abrechnung des Projekts bis sp\u00e4testens 01.10.2021.    Die Ortsgemeinde Beilstein beschlie\u00dft die Umsetzung des Projekts Virtuelles Kulturerlebnis Beilstein. Im Falle der F\u00f6rderf\u00e4higkeit best\u00e4tigt die Ortsgemeinde Beilstein die \u00dcbernahme des Eigenanteils (30% der Netto-Projektkosten + MwSt.) und die Umsetzung bis zum 01.10.2021.    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Beratung und Beschlussfassung \u00fcber den Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes f\u00fcr Gartenh\u00e4uschen in der Gemarkung Beilstein   Der Antragsteller hat im Au\u00dfenbereich der Ortsgemeinde Beilstein ein Gartenh\u00e4uschen errichtet. Im Au\u00dfenbereich sind Vorhaben nur zul\u00e4ssig, wenn es sich um privilegierte (land- oder forstwirtschaftliche) Vorhaben handelt. Im vorliegenden Fall liegt kein Privilegierungstatbestand vor. Der Antragsteller beantragt daher bei der Ortsgemeinde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr eine Genehmigung zu schaffen. Im Rahmen eines st\u00e4dtebaulichen Vertrages w\u00e4ren die Planungskosten vom Vorhabentr\u00e4ger zu \u00fcbernehmen.  Die Lage des Grundst\u00fcckes ergibt sich aus dem vorliegenden Lageplan. Aufgrund der N\u00e4he zu den festgesetzten FFH- und Vogelschutzgebieten w\u00e4re in Abstimmung mit der Naturschutzbeh\u00f6rde eine Erheblichkeitsabsch\u00e4tzung bzw. die Erstellung eines Fachbeitrages Naturschutz in Erg\u00e4nzung zu den erforderlichen st\u00e4dtebaulichen Planunterlagen erforderlich. Des Weiteren w\u00e4re die Beeintr\u00e4chtigung des Landschaftsbildes zu beurteilen und die Denkmalpflegebeh\u00f6rde aufgrund der Denkmalzone und der Burgruine Metternich (Kulturdenkmal) in die Planung einzubinden.   Die Gemeinden haben die Bauleitpl\u00e4ne aufzustellen, sobald und soweit es f\u00fcr die st\u00e4dtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bebauungspl\u00e4nen besteht kein Anspruch (\u00a7 1 Baugesetzbuch). Bei der Aufstellung sind u.a. die Belange des Naturschutzes und hier die Erhaltungs- und Schutzziele der Natura 2000-Gebiete (FFH und Vogelschutzgebiete) zu ber\u00fccksichtigen und die \u00f6ffentlichen Belange gegeneinander und untereinander abzuw\u00e4gen. Des Weiteren sind die Bebauungspl\u00e4ne aus dem Fl\u00e4chennutzungsplan zu entwickeln. Der Fl\u00e4chennutzungsplan stellt f\u00fcr diesen Bereich landwirtschaftliche Fl\u00e4chen dar. Ein Sondergebiet f\u00fcr Gartenh\u00e4uschen erfordert die Fortschreibung des Fl\u00e4chennutzungsplanes f\u00fcr diesen Bereich.   Die Ortsgemeinde begleitet die Aufstellung des Bebauungsplanes. Zwischen Antragsteller und Ortsgemeinde soll ein st\u00e4dtebaulicher Vertrag erstellt werden, in dem festgehalten wird, dass vom Antragsteller alle Kosten getragen werden. Die Ortsgemeinde beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung solch einen Vertrag aufzustellen und der Ortsgemeinde vorzulegen.    Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen   Wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden gem. \u00a7 22 GemO nimmt Ratsmitglied Frau Lipmann nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7C20211406100519%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7C20211406100519%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2021-OG-BEIL-7%7C20211406100519%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 9","fileName":"be_20211406100519_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-08-11","size":11125,"text":" 9. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber den Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes f\u00fcr Gartenh\u00e4uschen in der Gemarkung Beilstein   Der Antragsteller hat im Au\u00dfenbereich der Ortsgemeinde Beilstein ein Gartenh\u00e4uschen errichtet. Im Au\u00dfenbereich sind Vorhaben nur zul\u00e4ssig, wenn es sich um privilegierte (land- oder forstwirtschaftliche) Vorhaben handelt. Im vorliegenden Fall liegt kein Privilegierungstatbestand vor. Der Antragsteller beantragt daher bei der Ortsgemeinde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr eine Genehmigung zu schaffen. Im Rahmen eines st\u00e4dtebaulichen Vertrages w\u00e4ren die Planungskosten vom Vorhabentr\u00e4ger zu \u00fcbernehmen.  Die Lage des Grundst\u00fcckes ergibt sich aus dem vorliegenden Lageplan. Aufgrund der N\u00e4he zu den festgesetzten FFH- und Vogelschutzgebieten w\u00e4re in Abstimmung mit der Naturschutzbeh\u00f6rde eine Erheblichkeitsabsch\u00e4tzung bzw. die Erstellung eines Fachbeitrages Naturschutz in Erg\u00e4nzung zu den erforderlichen st\u00e4dtebaulichen Planunterlagen erforderlich. Des Weiteren w\u00e4re die Beeintr\u00e4chtigung des Landschaftsbildes zu beurteilen und die Denkmalpflegebeh\u00f6rde aufgrund der Denkmalzone und der Burgruine Metternich (Kulturdenkmal) in die Planung einzubinden.   Die Gemeinden haben die Bauleitpl\u00e4ne aufzustellen, sobald und soweit es f\u00fcr die st\u00e4dtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bebauungspl\u00e4nen besteht kein Anspruch (\u00a7 1 Baugesetzbuch). Bei der Aufstellung sind u.a. die Belange des Naturschutzes und hier die Erhaltungs- und Schutzziele der Natura 2000-Gebiete (FFH und Vogelschutzgebiete) zu ber\u00fccksichtigen und die \u00f6ffentlichen Belange gegeneinander und untereinander abzuw\u00e4gen. Des Weiteren sind die Bebauungspl\u00e4ne aus dem Fl\u00e4chennutzungsplan zu entwickeln. Der Fl\u00e4chennutzungsplan stellt f\u00fcr diesen Bereich landwirtschaftliche Fl\u00e4chen dar. Ein Sondergebiet f\u00fcr Gartenh\u00e4uschen erfordert die Fortschreibung des Fl\u00e4chennutzungsplanes f\u00fcr diesen Bereich.   Die Ortsgemeinde begleitet die Aufstellung des Bebauungsplanes. Zwischen Antragsteller und Ortsgemeinde soll ein st\u00e4dtebaulicher Vertrag erstellt werden, in dem festgehalten wird, dass vom Antragsteller alle Kosten getragen werden. Die Ortsgemeinde beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung solch einen Vertrag aufzustellen und der Ortsgemeinde vorzulegen.    Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen   Wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden gem. \u00a7 22 GemO nimmt Ratsmitglied Frau Lipmann nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7C20211406100519%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7C20211406100519%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-OG-BEIL-7%7C20211406100520%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2021-OG-BEIL-7","number":"10","name":"Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Erneuerung und Errichtung von Terrassen\u00fcberdachungen sowie Errichtung einer Gaube","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/2102","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2021-OG-BEIL-7%7C20211406100520%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 10","fileName":"be_20211406100520_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-07-28","size":7162,"text":"10. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Erneuerung und Errichtung von Terrassen\u00fcberdachungen sowie Errichtung einer Gaube   Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich der Denkmalzone und der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung gelegenen Grundst\u00fcck am bestehenden Betrieb die Terrassen\u00fcberdachungen zu erneuern sowie eine Dachgaube zu errichten.   Aufgrund der von der Ortsgemeinde vorgebrachten Bedenken wurden die Bauantragsunterlagen zwischenzeitlich \u00fcberarbeitet. Entgegen der ersten Planung werden die Terrassen\u00fcberdachungen wie bisher auch offen hergestellt. Die gestalterische Ausf\u00fchrung der Dachgaube ist mit der Denkmalpflegebeh\u00f6rde abzustimmen und die nachbarrechtlichen Belange sind hierbei zu ber\u00fccksichtigen.   Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Errichtung der offenen Terrassen\u00fcberdachung sowie der Errichtung der Dachgaube mit Giebel\u00fcberdachung zu. Die nachbarrechtlichen Belange sind zu ber\u00fccksichtigen.   Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7C20211406100520%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7C20211406100520%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2021-OG-BEIL-7%7C20211406100520%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 10","fileName":"be_20211406100520_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-08-11","size":9080,"text":"10. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Erneuerung und Errichtung von Terrassen\u00fcberdachungen sowie Errichtung einer Gaube   Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich der Denkmalzone und der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung gelegenen Grundst\u00fcck am bestehenden Betrieb die Terrassen\u00fcberdachungen zu erneuern sowie eine Dachgaube zu errichten.   Aufgrund der von der Ortsgemeinde vorgebrachten Bedenken wurden die Bauantragsunterlagen zwischenzeitlich \u00fcberarbeitet. Entgegen der ersten Planung werden die Terrassen\u00fcberdachungen wie bisher auch offen hergestellt. Die gestalterische Ausf\u00fchrung der Dachgaube ist mit der Denkmalpflegebeh\u00f6rde abzustimmen und die nachbarrechtlichen Belange sind hierbei zu ber\u00fccksichtigen.   Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Errichtung der offenen Terrassen\u00fcberdachung sowie der Errichtung der Dachgaube mit Giebel\u00fcberdachung zu. Die nachbarrechtlichen Belange sind zu ber\u00fccksichtigen.   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Gemeindliches Einvernehmen zur Anbringung einer Ausleger-Werbung am bestehenden Betrieb in der Ortslage   Es ist beabsichtigt, eine Eiswaffel als Auslegerwerbung mit Schild Gelateria & Cafe am bestehenden Betrieb anzubringen. Das Grundst\u00fcck liegt im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde. Danach ist pro Fassade ein Ausleger zul\u00e4ssig. Sie sind rechtwinklig an die Fassade anzubringen. Die Gr\u00f6\u00dfe ist auf 0,90 H\u00f6he und 0,10 m Tiefe festgeschrieben. Filigran gestaltete Ausleger k\u00f6nnen eine maximale H\u00f6he von 1,50 m haben, wenn die geschlossene Schildfl\u00e4che nicht mehr als 0,25 m betr\u00e4gt. Vorliegend soll der Ausleger nicht rechtwinklig, sondern parallel zur Fassade errichtet werden. Die Werbeanlage ist rd. 1,30 m hoch und das Schild ist rd. 0,24 m gro\u00df. Plastische Auslegerwerbung ist grunds\u00e4tzlich nicht gestattet. Ausnahmen k\u00f6nnen zugelassen werden, wenn sie sich hinsichtlich der Gr\u00f6\u00dfe, Farbe und der Anordnung zur\u00fcckhaltend in die Fassade und in das Orts- und Stra\u00dfenbild einf\u00fcgen.    Der Gemeinderat stimmt der erforderlichen Befreiung von der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung hinsichtlich der Gr\u00f6\u00dfe und dem vorgesehenen Plastik (mit Blattgold belegt) zu.     Abstimmungsergebnis: Einstimmig  Wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden gem. \u00a7 22 GemO nehmen die Ratsmitglieder Frau Lipmann und Herr Conrad nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7C20211506100523%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-7%7C20211506100523%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2021-OG-BEIL-7%7C20211506100523%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 11","fileName":"be_20211506100523_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-08-11","size":110516,"text":"11. Gemeindliches Einvernehmen zur Anbringung einer Ausleger-Werbung am bestehenden Betrieb in der Ortslage   Es ist beabsichtigt, eine Eiswaffel als Auslegerwerbung mit Schild Gelateria & Cafe am bestehenden Betrieb anzubringen. Das Grundst\u00fcck liegt im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde. Danach ist pro Fassade ein Ausleger zul\u00e4ssig. Sie sind rechtwinklig an die Fassade anzubringen. Die Gr\u00f6\u00dfe ist auf 0,90 H\u00f6he und 0,10 m Tiefe festgeschrieben. Filigran gestaltete Ausleger k\u00f6nnen eine maximale H\u00f6he von 1,50 m haben, wenn die geschlossene Schildfl\u00e4che nicht mehr als 0,25 m betr\u00e4gt. Vorliegend soll der Ausleger nicht rechtwinklig, sondern parallel zur Fassade errichtet werden. Die Werbeanlage ist rd. 1,30 m hoch und das Schild ist rd. 0,24 m gro\u00df. Plastische Auslegerwerbung ist grunds\u00e4tzlich nicht gestattet. Ausnahmen k\u00f6nnen zugelassen werden, wenn sie sich hinsichtlich der Gr\u00f6\u00dfe, Farbe und der Anordnung zur\u00fcckhaltend in die Fassade und in das Orts- und Stra\u00dfenbild einf\u00fcgen.    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Sitzung des Gemeinderates Beilstein","more-it-solutions:public_status_id":"1","meetingState":"eingeladen","cancelled":false,"start":"2021-03-29T00:00:00+02:00","end":"2021-03-29T00:00:00+02:00","location":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2021-OG-BEIL-6/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"web":"https://vgcochem.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"organization":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/organization/OG-BEIL"],"organization_active_1":"1","participant":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/631","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/125","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/630","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/633","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/632","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/3"],"invitation":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/sib%7C2021-OG-BEIL-6","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Bekanntmachung","fileName":"bekanntmachung.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-03-22","size":17275,"sha1Checksum":"1f81982416b7c04fd34f83c9fa8507a18bc12fa0","text":"   Bekanntmachung  Die n\u00e4chste Sitzung des Gemeinderates Beilstein am 29.03.2021, 12.00 Uhr, findet aufgrund der Corona-Pandemie und der sich versch\u00e4rfenden bzw. anhaltend bedenklichen Infektionslage nicht als Pr\u00e4senzsitzung, sondern nach \u00a7 35 Absatz 3 der Gemeindeordnung im Rahmen des elektronischen Umlaufverfahrens per Online-Voting der Ratsmitglieder statt.   Die Ratsmitglieder haben die M\u00f6glichkeit im Ratsinformationssystem in der Zeit vom 22.03.2021, 14.00 Uhr bis 29.03.2021, 12.00 Uhr ihre Stimme zu folgenden Beratungspunkten abzugeben:    Tagesordnung  \u00d6ffentliche Sitzung  1. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung und Erneuerung der Terrassen\u00fcberdachungen bzw. eines Wintergartens am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe     Eugen Herrmann Ortsb\u00fcrgermeister   Alle Unterlagen zum \u00f6ffentlichen Teil der Sitzung (Bekanntmachung, Tagesordnung und Sitzungsvorlagen) k\u00f6nnen Sie im B\u00fcrgerinformationssystem unter https://vgcochem.gremien.info/ oder \u00fcber den Zugangsbutton auf der Startseite der Homepage der Verbandsgemeinde Cochem unter www.vgcochem.de einsehen.  Die Beschlussergebnisse werden nach dem erfolgten Online-Voting der Ratsmitglieder schnellstm\u00f6glich \u00f6ffentlich bekanntgemacht und in der n\u00e4chsten Pr\u00e4senzsitzung des Rates erneut aufgerufen.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2021-OG-BEIL-6","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2021-OG-BEIL-6","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2021-OG-BEIL-6","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Gesamtprotokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-04-01","size":19475,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=7&meeting_id=ni_2021-OG-BEIL-6","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=7&meeting_id=ni_2021-OG-BEIL-6","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2021-OG-BEIL-6","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Gesamtprotokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-04-01","size":19475,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=7&meeting_id=ni_2021-OG-BEIL-6","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=7&meeting_id=ni_2021-OG-BEIL-6","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2021-OG-BEIL-6%7C20211103100160%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2021-OG-BEIL-6","number":"1","name":"Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung und Erneuerung der Terrassen\u00fcberdachungen bzw. eines Wintergartens am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/1740","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2021-OG-BEIL-6%7C20211103100160%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_20211103100160_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-04-01","size":8308,"text":"    1. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung und Erneuerung der Terrassen\u00fcberdachungen bzw. eines Wintergartens am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich der Denkmalzone und der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung gelegenen Grundst\u00fcck die bestehende Terrassen\u00fcberdachung zu erneuern und zu vergr\u00f6\u00dfern.  Der Gemeinderat hatte sich bereits in seiner Sitzung am 10.12.2020 mit dem vorliegenden Antrag befasst und seine Bedenken dahingehend ge\u00e4u\u00dfert, dass die sogenannte Terrassen\u00fcberdachung nicht als \u00dcberdachung zu sehen ist, sondern als Wintergarten und somit als neuen abgeschlossenen Raum. Des Weiteren wurden Bedenken ge\u00e4u\u00dfert, dass die neue Fensterfront den Rundbau des historischen Geb\u00e4udes zu sehr verdeckt.  Mit Schreiben vom 08.02.2021 teilt die Kreisverwaltung Cochem-Zell, Untere Bauaufsichtsbeh\u00f6rde mit, dass seitens der Landesdenkmalpflege grunds\u00e4tzliche Bedenken gegen die Errichtung von Winterg\u00e4rten im Bereich der Denkmalzone bestehen. Im Rahmen einer Vorabstimmung wurden diese Bedenken jedoch ausger\u00e4umt und die vorliegende Planung findet die Zustimmung der Landesdenkmalpflegebeh\u00f6rde.  Seitens der Unteren Bauaufsichtsbeh\u00f6rde wird daher um eine erneute Beratung und Beschlussfassung in der Angelegenheit gebeten.   Mit der Zustimmung der Landesdenkmalpflegebeh\u00f6rde werden die in der Sitzung am 10.12.20 vorgebrachten Bedenken ausger\u00e4umt. Die Verwaltung schl\u00e4gt deshalb vor, das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag zu erteilen.    Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen    Somit wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-6%7C20211103100160%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-6%7C20211103100160%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2021-OG-BEIL-6%7C20211103100160%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 1","fileName":"be_20211103100160_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-04-07","size":8590,"text":"    1. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung und Erneuerung der Terrassen\u00fcberdachungen bzw. eines Wintergartens am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich der Denkmalzone und der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung gelegenen Grundst\u00fcck die bestehende Terrassen\u00fcberdachung zu erneuern und zu vergr\u00f6\u00dfern.  Der Gemeinderat hatte sich bereits in seiner Sitzung am 10.12.2020 mit dem vorliegenden Antrag befasst und seine Bedenken dahingehend ge\u00e4u\u00dfert, dass die sogenannte Terrassen\u00fcberdachung nicht als \u00dcberdachung zu sehen ist, sondern als Wintergarten und somit als neuen abgeschlossenen Raum. Des Weiteren wurden Bedenken ge\u00e4u\u00dfert, dass die neue Fensterfront den Rundbau des historischen Geb\u00e4udes zu sehr verdeckt.  Mit Schreiben vom 08.02.2021 teilt die Kreisverwaltung Cochem-Zell, Untere Bauaufsichtsbeh\u00f6rde mit, dass seitens der Landesdenkmalpflege grunds\u00e4tzliche Bedenken gegen die Errichtung von Winterg\u00e4rten im Bereich der Denkmalzone bestehen. Im Rahmen einer Vorabstimmung wurden diese Bedenken jedoch ausger\u00e4umt und die vorliegende Planung findet die Zustimmung der Landesdenkmalpflegebeh\u00f6rde.  Seitens der Unteren Bauaufsichtsbeh\u00f6rde wird daher um eine erneute Beratung und Beschlussfassung in der Angelegenheit gebeten.   Mit der Zustimmung der Landesdenkmalpflegebeh\u00f6rde werden die in der Sitzung am 10.12.20 vorgebrachten Bedenken ausger\u00e4umt. Die Verwaltung schl\u00e4gt deshalb vor, das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag zu erteilen.    Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen    Somit wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-6%7C20211103100160%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2021-OG-BEIL-6%7C20211103100160%7C1"}]}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2020-OG-BEIL-5","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"6. 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Tagesordnung   \u00d6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  2. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Forstwirtschaftspl\u00e4ne 2021 und 2022  3. Neufassung des Fl\u00e4chennutzungsplans f\u00fcr die Verbandsgemeinde Cochem Vorabstimmung mit der Stadt und den Ortsgemeinden  4. \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Beilstein aufgrund der Corona-Pandemie  5. Genehmigungspraxis Flachd\u00e4cher  6. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung einer Terrassen\u00fcberdachung am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe  7. Gemeindliches Einvernehmen zur Umnutzung eines Teilbereiches der Klosterburg als Ferienwohnungen  8. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung und Erneuerung der Terrassen\u00fcberdachungen am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe  9. Auftragsvergabe - Malerarbeiten B\u00fcrgerhaus  10. Beleuchtung der Karmeliterkirche - Antrag der Kirchengemeinde  11. Einwohnerfragestunde   Nicht\u00f6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  2. Grundst\u00fccksangelegenheiten     Eugen Herrmann Ortsb\u00fcrgermeister   Aufgrund der Corona-Pandemie und der einschl\u00e4gigen Corona-Bek\u00e4mpfungsverordnung des Landes ist w\u00e4hrend der Gemeinderatssitzung eine Alltagsmaske zu tragen.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2020-OG-BEIL-5","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2020-OG-BEIL-5","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2020-OG-BEIL-5","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-01-06","size":185511,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2020-OG-BEIL-5","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2020-OG-BEIL-5","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2020-OG-BEIL-5","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2021-01-06","size":185511,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2020-OG-BEIL-5","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2020-OG-BEIL-5","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-OG-BEIL-5%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2020-OG-BEIL-5","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2020-OG-BEIL-5%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-12-22","size":116495,"text":"  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Der Vorsitzende gab die Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21.07.2020 bekannt.  Im Laufe der Saison wurde die H\u00f6henbegrenzung auf dem Parkplatz besch\u00e4digt. Die Reparatur konnte nach der Saison durchgef\u00fchrt werden. Die Kostenerstattung durch die Versicherung wird von der Verbandsgemeindeverwaltung veranlasst.  Wegen abbrechender \u00c4ste und der Gemeinde obliegender Verkehrssicherungspflicht wurde die Douglasie in H\u00f6he des Friedhofes, neben der Leichenhalle, entfernt.   Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der St. Martins Umzug abgesagt. Die Gemeinde organisierte eine Nikolaus-Aktion und verteilte an die Kinder und Senioren der Gemeinde eine Nikolaus T\u00fcte. Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Beteiligten f\u00fcr die Unterst\u00fctzung. Die R\u00fcckmeldungen aus der Gemeinde waren sehr positiv.  Der Vorsitzende beantwortete die Fragen aus der letzten Einwohnerfragestunde    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7CMITOBoe%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-5%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-12-23","size":117634,"text":"  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Der Vorsitzende gab die Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21.07.2020 bekannt.  Im Laufe der Saison wurde die H\u00f6henbegrenzung auf dem Parkplatz besch\u00e4digt. Die Reparatur konnte nach der Saison durchgef\u00fchrt werden. Die Kostenerstattung durch die Versicherung wird von der Verbandsgemeindeverwaltung veranlasst.  Wegen abbrechender \u00c4ste und der Gemeinde obliegender Verkehrssicherungspflicht wurde die Douglasie in H\u00f6he des Friedhofes, neben der Leichenhalle, entfernt.   Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der St. Martins Umzug abgesagt. Die Gemeinde organisierte eine Nikolaus-Aktion und verteilte an die Kinder und Senioren der Gemeinde eine Nikolaus T\u00fcte. Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Beteiligten f\u00fcr die Unterst\u00fctzung. Die R\u00fcckmeldungen aus der Gemeinde waren sehr positiv.  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Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Forstwirtschaftspl\u00e4ne 2021 und 2022   Die vom Forstamt Cochem erstellten Entw\u00fcrfe der Forstwirtschaftspl\u00e4ne 2021 und 2022 wurden mit der Einladung zur Sitzung des Ortsgemeinderates Beilstein versandt und liegen den Ratsmitgliedern vor. Die Rahmenbedingungen f\u00fcr eine geregelte Waldbewirtschaftung verschlechtern sich seit einigen Jahren witterungsbeding zunehmend. Lange Trockenphasen trocknen die B\u00f6den aus, Sch\u00e4dlinge wie der Borkenk\u00e4fer befallen betroffene angegriffene B\u00e4ume und hohe Wildbest\u00e4nde verhindern massiv die Verj\u00fcngung des Waldes. Besonders betroffen ist die Fichte, deren Best\u00e4nde zusammenschrumpfen und wo ein starker Preisverfall bei der Vermarktung festzustellen ist. Auch die Buche leidet mittlerweile unter starkem Trockenstress.  Im Forstwirtschaftsjahr 2021 ist ein Holzeinschlag von 40 fm (30 fm Vermarktung) vorgesehen. Den geplanten Einnahmen aus dem Holzverkauf i.H. von 2.399  stehen Ausgaben f\u00fcr Holzeinschlag und r\u00fccken i.H. von 960  gegen\u00fcber. Der anwesende Forstbeamte erl\u00e4utert im Detail die einzelnen Ma\u00dfnahmen sowie Planans\u00e4tze und beantwortet Fragen dazu. Die Gegen\u00fcberstellung von Aufwendungen i.H. von 8.010  und Ertr\u00e4gen i.H. von 2.819  ergibt einen Fehlbetrag i.H. von 5.191 . Im Forstwirtschaftsjahr 2022 ist ein Holzeinschlag von 50 fm (45 fm Vermarktung) vorgesehen. Den geplanten Einnahmen aus dem Holzverkauf i.H. von 1.228  stehen Ausgaben f\u00fcr Holzeinschlag und r\u00fccken i.H. von 1.440  gegen\u00fcber. Der anwesende Forstbeamte erl\u00e4utert im Detail die einzelnen Ma\u00dfnahmen sowie Planans\u00e4tze und beantwortet Fragen dazu. Die Gegen\u00fcberstellung von Aufwendungen i.H. von 8.490  und Ertr\u00e4gen i.H. von 1.648  ergibt einen Fehlbetrag i.H. von 6.842 .  Der Vorsitzende stellt die Forstwirtschaftspl\u00e4ne 2021 und 2022 zur Abstimmung.    Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Planentw\u00fcrfen zu und beschlie\u00dft die Forstwirtschaftspl\u00e4ne 2021 und 2022.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202809100842%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202809100842%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-5%7C20202809100842%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 2","fileName":"be_20202809100842_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-12-23","size":111913,"text":"   2. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Forstwirtschaftspl\u00e4ne 2021 und 2022   Die vom Forstamt Cochem erstellten Entw\u00fcrfe der Forstwirtschaftspl\u00e4ne 2021 und 2022 wurden mit der Einladung zur Sitzung des Ortsgemeinderates Beilstein versandt und liegen den Ratsmitgliedern vor. Die Rahmenbedingungen f\u00fcr eine geregelte Waldbewirtschaftung verschlechtern sich seit einigen Jahren witterungsbeding zunehmend. Lange Trockenphasen trocknen die B\u00f6den aus, Sch\u00e4dlinge wie der Borkenk\u00e4fer befallen betroffene angegriffene B\u00e4ume und hohe Wildbest\u00e4nde verhindern massiv die Verj\u00fcngung des Waldes. Besonders betroffen ist die Fichte, deren Best\u00e4nde zusammenschrumpfen und wo ein starker Preisverfall bei der Vermarktung festzustellen ist. Auch die Buche leidet mittlerweile unter starkem Trockenstress.  Im Forstwirtschaftsjahr 2021 ist ein Holzeinschlag von 40 fm (30 fm Vermarktung) vorgesehen. Den geplanten Einnahmen aus dem Holzverkauf i.H. von 2.399  stehen Ausgaben f\u00fcr Holzeinschlag und r\u00fccken i.H. von 960  gegen\u00fcber. Der anwesende Forstbeamte erl\u00e4utert im Detail die einzelnen Ma\u00dfnahmen sowie Planans\u00e4tze und beantwortet Fragen dazu. Die Gegen\u00fcberstellung von Aufwendungen i.H. von 8.010  und Ertr\u00e4gen i.H. von 2.819  ergibt einen Fehlbetrag i.H. von 5.191 . Im Forstwirtschaftsjahr 2022 ist ein Holzeinschlag von 50 fm (45 fm Vermarktung) vorgesehen. Den geplanten Einnahmen aus dem Holzverkauf i.H. von 1.228  stehen Ausgaben f\u00fcr Holzeinschlag und r\u00fccken i.H. von 1.440  gegen\u00fcber. Der anwesende Forstbeamte erl\u00e4utert im Detail die einzelnen Ma\u00dfnahmen sowie Planans\u00e4tze und beantwortet Fragen dazu. Die Gegen\u00fcberstellung von Aufwendungen i.H. von 8.490  und Ertr\u00e4gen i.H. von 1.648  ergibt einen Fehlbetrag i.H. von 6.842 .  Der Vorsitzende stellt die Forstwirtschaftspl\u00e4ne 2021 und 2022 zur Abstimmung.    Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Planentw\u00fcrfen zu und beschlie\u00dft die Forstwirtschaftspl\u00e4ne 2021 und 2022.    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Neufassung des Fl\u00e4chennutzungsplans f\u00fcr die Verbandsgemeinde Cochem Vorabstimmung mit der Stadt und den Ortsgemeinden   Der Vorsitzende erteilte dem B\u00fcrgermeister Herrn Wolfgang Lambertz zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort.   Am 26.03.2019 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, den Fl\u00e4chennutzungsplan (FNP) f\u00fcr die Verbandsgemeinde Cochem neu zu fassen.  Gem\u00e4\u00df \u00a75 Baugesetzbuch ist im FNP f\u00fcr das ganze Gebiet der Verbandsgemeinde die sich aus der beabsichtigten st\u00e4dtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bed\u00fcrfnissen der Gemeinde in den Grundz\u00fcgen darzustellen. So werden zum Beispiel Fl\u00e4chen von Wohn- und Gewerbegebieten sowie Fl\u00e4chen f\u00fcr die Land- und Forstwirtschaft dargestellt.  Der FNP als vorbereitende Bauleitplanung bildet damit die Grundlage f\u00fcr die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspl\u00e4ne).   Vor Einleitung des f\u00f6rmlichen Verfahrens m\u00f6chte die Verwaltung mit der Stadt Cochem und den Ortsgemeinden eine Vorabstimmung durchf\u00fchren. Vorrangig geht es dabei um die Wohnsiedlungsentwicklung, die aufgrund planerischer Vorgaben im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) und im Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald (RROP) nur noch eingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich ist sowie um Fl\u00e4chen f\u00fcr die Energiegewinnung.  Wohnsiedlungsentwicklung Nach der Bev\u00f6lkerungsvorausberechnung des statistischen Landesamtes mittlere Variante- sinkt die Einwohnerzahl in der Verbandsgemeinde Cochem bis 2040 von 19.601 EW (31.12.2018) auf 17.249 EW. Der Bev\u00f6lkerungsr\u00fcckgang wirkt sich u.a. auf den Bedarf an neuen Wohnbaufl\u00e4chen aus. Die Ausweisung zus\u00e4tzlicher Wohnbaufl\u00e4chen ist nur noch dann zul\u00e4ssig, wenn sich aus der Schwellenwertberechnung nach Kapitel 1.3.2 -Wohnsiedlungsentwicklung/Schwellenwerte- des RROP ein Bedarf auf der Ebene der gesamten Verbandsgemeinde ergibt. Auf dieser Berechnungsgrundlage haben wir einen Bedarf an weiteren Wohnbaufl\u00e4chen in der Verbandsgemeinde Cochem bis 2040 von 44,29 ha ermittelt. Davon ist das vorhandene Wohnbaufl\u00e4chenpotenzial (Baul\u00fccken in den Innenbereichen, Innenpotenziale sowie Siedlungsreserven au\u00dferhalb der Ortslagen) von rund 41 ha abzuziehen. Dabei ist bereits ber\u00fccksichtigt, dass 90 % der Baul\u00fcckengrundst\u00fccke derzeit nicht zum Verkauf bereitstehen.  F\u00fcr die gesamte Verbandsgemeinde Cochem ergibt sich daraus ein verbleibender Bedarf von ca. 3 ha Wohnbaufl\u00e4chen bis zum Jahr 2040. Eine Einzelbetrachtung auf Ebene der Ortsgemeinde bzw. der Stadt ist nicht zul\u00e4ssig. M\u00f6glich sind Fl\u00e4chentausche innerhalb der Verbandsgemeinde und nat\u00fcrlich innerhalb einer Gemeinde. Die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete ist, sofern die Voraussetzungen vorliegen, nur dann zielf\u00fchrend, wenn die Fl\u00e4chen ganz \u00fcberwiegend im Eigentum der Stadt/Ortsgemeinde stehen. Eine bauliche Entwicklung im Innenbereich ist vorrangig gegen\u00fcber einem Neubaugebiet, das sich in den Au\u00dfenbereich erstreckt.  Windenergienutzung Am 30.06.2020 hat der Verbandsgemeinderat entschieden, die Windenergienutzung mit der Darstellung von Konzentrations- und Ausschlussfl\u00e4chen im FNP nicht mehr zu steuern. Begr\u00fcndet wird der Verzicht mit der eingeschr\u00e4nkten M\u00f6glichkeit, Windenergieanlagen im Gebiet der Verbandsgemeinde Cochem zu errichten. Aufgrund vorhandener Tabuzonen (z.B gesch\u00fctzte Kulturlandschaften, Abst\u00e4nde zum Siedlungsgebiet, alte Laubholzbest\u00e4nde), weiterer landesrechtlicher Einschr\u00e4nkungen (z.B. Mindestgr\u00f6\u00dfe eines Windparks) sowie ungeeigneter Fl\u00e4chen in T\u00e4lern und Hanglagen, scheiden gro\u00dfe Gebietsteile f\u00fcr die Errichtung von Windenergieanlagen aus. Es kann davon ausgegangen werden, dass weitere Fl\u00e4chen aufgrund windkraftrelevanter Vogelarten ausgeschlossen werden m\u00fcssen. All dies f\u00fchrt dazu, dass im Bereich der Verbandsgemeinde Cochem nur noch ein geringes Potenzial f\u00fcr die Windenergienutzung \u00fcbrig bleibt. Windenergieanlagen sind im Au\u00dfenbereich gem. \u00a7 35 Abs. 1 Nr. 5 grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig (privilegierte Bauvorhaben). Das hei\u00dft, dass WEA auch ohne Steuerung durch den FNP bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen errichtet werden d\u00fcrfen. Die Gemeinden werden bei Genehmigungsverfahren eng eingebunden. In der Regel wird auch die \u00d6ffentlichkeit beteiligt.  Freifl\u00e4chenphotovoltaikanlagen Auf der Suche nach weiteren Einnahmem\u00f6glichkeiten stehen neben der Windenergie vermehrt Freifl\u00e4chenphotovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Fl\u00e4chen im Fokus der Kommunen. W\u00e4hrend Windenergieanlagen im Au\u00dfenbereich auch ohne Planung bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen errichtet werden d\u00fcrfen (privilegierte Bauvorhaben), erfordert die Errichtung einer Freifl\u00e4chenphotovoltaikanlage die Darstellung im Fl\u00e4chennutzungsplan sowie den Erlass eines Bebauungsplans. Freifl\u00e4chenphotovoltaikanlagen sollen fl\u00e4chenschonend, insbesondere auf zivilen und milit\u00e4rischen Konversionsfl\u00e4chen sowie auf ertragsschwachen, artenarmen oder vorbelasteten Acker- und Gr\u00fcnlandfl\u00e4chen errichtet werden (Grundsatz 166 des LEP IV). Konflikte mit gro\u00dffl\u00e4chigen Photovoltaikanlagen sind insbesondere auf Fl\u00e4chen zu erwarten, die als Vorranggebiet f\u00fcr die Land- und Forstwirtschaft sowie als regionaler Biotopverbund im Regionalen Raumordnungsplan gekennzeichnet sind (Grundsatz 149 e RROP). Nach den Zielen Z 83 (Vorrang Weinbaufl\u00e4chen und landwirtschaftliche Nutzfl\u00e4chen) sowie Z 89 (Vorranggebiete Forstwirtschaft) d\u00fcrfen diese Gebiete nicht f\u00fcr andere Nutzungen und Funktionen in Anspruch genommen werden, wenn dadurch der Schutzzweck auf Dauer und nicht nur vor\u00fcbergehend ausgeschlossen oder erheblich beeintr\u00e4chtigt wird. Neben diesen Einschr\u00e4nkungen sind die Vorgaben des Naturschutzes sowie der LVO \u00fcber das Landschaftsschutzgebiet Moselgebiet von Schweich bis Koblenz zwingend zu beachten. Zudem sind wirtschaftliche Gesichtspunkte zu pr\u00fcfen (u.a. Lage, Beschattung, Gr\u00f6\u00dfe, Erschlie\u00dfung, Jagd).  Mitwirkung der Gremien Die Verwaltung bittet die Stadt und die Ortsgemeinden, Planungsabsichten fr\u00fchzeitig vorzubringen, damit diese ggf. in die anstehende Planung \u00fcbernommen werden k\u00f6nnen. Die Vorgaben in der Landes- und Regionalplanung sind dabei zu beachten. Dar\u00fcber hinaus bittet die Verwaltung bei den Beratungen in den Gremien z.B. bei der Wohnsiedlungsentwicklung Wohnungsleerst\u00e4nde und eine Aktivierung der Ortskerne angemessen zu ber\u00fccksichtigen. Bei gro\u00dfen Freifl\u00e4chenphotovoltaikanlagen sollten u.a. die global begrenzte Fl\u00e4che f\u00fcr den Anbau von Lebensmitteln, die Belange der Landwirtschaft, des Naturschutzes, des Landschaftsbildes sowie der Erholung bei Entscheidungen angemessen ber\u00fccksichtigt werden.   Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202907100612%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202907100612%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-5%7C20202907100612%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 3","fileName":"be_20202907100612_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-12-23","size":121716,"text":" 3. Neufassung des Fl\u00e4chennutzungsplans f\u00fcr die Verbandsgemeinde Cochem Vorabstimmung mit der Stadt und den Ortsgemeinden   Der Vorsitzende erteilte dem B\u00fcrgermeister Herrn Wolfgang Lambertz zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort.   Am 26.03.2019 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, den Fl\u00e4chennutzungsplan (FNP) f\u00fcr die Verbandsgemeinde Cochem neu zu fassen.  Gem\u00e4\u00df \u00a75 Baugesetzbuch ist im FNP f\u00fcr das ganze Gebiet der Verbandsgemeinde die sich aus der beabsichtigten st\u00e4dtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bed\u00fcrfnissen der Gemeinde in den Grundz\u00fcgen darzustellen. So werden zum Beispiel Fl\u00e4chen von Wohn- und Gewerbegebieten sowie Fl\u00e4chen f\u00fcr die Land- und Forstwirtschaft dargestellt.  Der FNP als vorbereitende Bauleitplanung bildet damit die Grundlage f\u00fcr die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspl\u00e4ne).   Vor Einleitung des f\u00f6rmlichen Verfahrens m\u00f6chte die Verwaltung mit der Stadt Cochem und den Ortsgemeinden eine Vorabstimmung durchf\u00fchren. Vorrangig geht es dabei um die Wohnsiedlungsentwicklung, die aufgrund planerischer Vorgaben im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) und im Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald (RROP) nur noch eingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich ist sowie um Fl\u00e4chen f\u00fcr die Energiegewinnung.  Wohnsiedlungsentwicklung Nach der Bev\u00f6lkerungsvorausberechnung des statistischen Landesamtes mittlere Variante- sinkt die Einwohnerzahl in der Verbandsgemeinde Cochem bis 2040 von 19.601 EW (31.12.2018) auf 17.249 EW. Der Bev\u00f6lkerungsr\u00fcckgang wirkt sich u.a. auf den Bedarf an neuen Wohnbaufl\u00e4chen aus. Die Ausweisung zus\u00e4tzlicher Wohnbaufl\u00e4chen ist nur noch dann zul\u00e4ssig, wenn sich aus der Schwellenwertberechnung nach Kapitel 1.3.2 -Wohnsiedlungsentwicklung/Schwellenwerte- des RROP ein Bedarf auf der Ebene der gesamten Verbandsgemeinde ergibt. Auf dieser Berechnungsgrundlage haben wir einen Bedarf an weiteren Wohnbaufl\u00e4chen in der Verbandsgemeinde Cochem bis 2040 von 44,29 ha ermittelt. Davon ist das vorhandene Wohnbaufl\u00e4chenpotenzial (Baul\u00fccken in den Innenbereichen, Innenpotenziale sowie Siedlungsreserven au\u00dferhalb der Ortslagen) von rund 41 ha abzuziehen. Dabei ist bereits ber\u00fccksichtigt, dass 90 % der Baul\u00fcckengrundst\u00fccke derzeit nicht zum Verkauf bereitstehen.  F\u00fcr die gesamte Verbandsgemeinde Cochem ergibt sich daraus ein verbleibender Bedarf von ca. 3 ha Wohnbaufl\u00e4chen bis zum Jahr 2040. Eine Einzelbetrachtung auf Ebene der Ortsgemeinde bzw. der Stadt ist nicht zul\u00e4ssig. M\u00f6glich sind Fl\u00e4chentausche innerhalb der Verbandsgemeinde und nat\u00fcrlich innerhalb einer Gemeinde. Die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete ist, sofern die Voraussetzungen vorliegen, nur dann zielf\u00fchrend, wenn die Fl\u00e4chen ganz \u00fcberwiegend im Eigentum der Stadt/Ortsgemeinde stehen. Eine bauliche Entwicklung im Innenbereich ist vorrangig gegen\u00fcber einem Neubaugebiet, das sich in den Au\u00dfenbereich erstreckt.  Windenergienutzung Am 30.06.2020 hat der Verbandsgemeinderat entschieden, die Windenergienutzung mit der Darstellung von Konzentrations- und Ausschlussfl\u00e4chen im FNP nicht mehr zu steuern. Begr\u00fcndet wird der Verzicht mit der eingeschr\u00e4nkten M\u00f6glichkeit, Windenergieanlagen im Gebiet der Verbandsgemeinde Cochem zu errichten. Aufgrund vorhandener Tabuzonen (z.B gesch\u00fctzte Kulturlandschaften, Abst\u00e4nde zum Siedlungsgebiet, alte Laubholzbest\u00e4nde), weiterer landesrechtlicher Einschr\u00e4nkungen (z.B. Mindestgr\u00f6\u00dfe eines Windparks) sowie ungeeigneter Fl\u00e4chen in T\u00e4lern und Hanglagen, scheiden gro\u00dfe Gebietsteile f\u00fcr die Errichtung von Windenergieanlagen aus. Es kann davon ausgegangen werden, dass weitere Fl\u00e4chen aufgrund windkraftrelevanter Vogelarten ausgeschlossen werden m\u00fcssen. All dies f\u00fchrt dazu, dass im Bereich der Verbandsgemeinde Cochem nur noch ein geringes Potenzial f\u00fcr die Windenergienutzung \u00fcbrig bleibt. Windenergieanlagen sind im Au\u00dfenbereich gem. \u00a7 35 Abs. 1 Nr. 5 grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig (privilegierte Bauvorhaben). Das hei\u00dft, dass WEA auch ohne Steuerung durch den FNP bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen errichtet werden d\u00fcrfen. Die Gemeinden werden bei Genehmigungsverfahren eng eingebunden. In der Regel wird auch die \u00d6ffentlichkeit beteiligt.  Freifl\u00e4chenphotovoltaikanlagen Auf der Suche nach weiteren Einnahmem\u00f6glichkeiten stehen neben der Windenergie vermehrt Freifl\u00e4chenphotovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Fl\u00e4chen im Fokus der Kommunen. W\u00e4hrend Windenergieanlagen im Au\u00dfenbereich auch ohne Planung bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen errichtet werden d\u00fcrfen (privilegierte Bauvorhaben), erfordert die Errichtung einer Freifl\u00e4chenphotovoltaikanlage die Darstellung im Fl\u00e4chennutzungsplan sowie den Erlass eines Bebauungsplans. Freifl\u00e4chenphotovoltaikanlagen sollen fl\u00e4chenschonend, insbesondere auf zivilen und milit\u00e4rischen Konversionsfl\u00e4chen sowie auf ertragsschwachen, artenarmen oder vorbelasteten Acker- und Gr\u00fcnlandfl\u00e4chen errichtet werden (Grundsatz 166 des LEP IV). 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Im Rahmen der rechtlichen und haushaltswirtschaftlichen M\u00f6glichkeiten ist die Gemeinde bestrebt, die finanziellen Auswirkungen hier etwas abzumildern. Die neue Tourismusbeitragssatzung (TBS) wurde vom Gemeinderat am 16.04.2019 r\u00fcckwirkend zum 01.01.2019 beschlossen.  Coronabedingt ist eine ge\u00e4nderte Verfahrensweise der Beitragserhebung unumg\u00e4nglich. Durch den staatlich verordneten Shutdown wurden den betroffenen Betrieben w\u00e4hrend dieser Zeit die Verdienstm\u00f6glichkeiten g\u00e4nzlich genommen. Der zeitlich begrenzte Wegfall des Tourismusbetriebes stellt abgabenrechtlich einen Fortfall der Beitragspflicht w\u00e4hrend der Lockdown-Phase dar, was sich auf die Vorteilsh\u00f6he, also auf den Beitragsma\u00dfstab auswirkt.   Folglich wird zur rechtlichen Absicherung der Erhebung der Tourismusbeitr\u00e4ge f\u00fcr das Jahr 2020 sowie auch f\u00fcr die fortfolgenden Jahre (bis 2023) eine \u00c4nderung der Tourismusbeitragssatzung erforderlich.  Folgende Satzungs\u00e4nderungen sind erforderlich:  Artikel 1 der \u00c4nderungssatzung Nach \u00a7 3 Beitragsma\u00dfstab wird neu \u00a7 3a Sonder-Ma\u00dfstab wegen Corona-Krise eingef\u00fcgt. Die textliche Festsetzung kann der anliegenden \u00c4nderungssatzung entnommen werden.   Erl\u00e4uterung: 1) Ma\u00dfstabskomponente Umsatz Gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 der TBS wird zur Beitragsberechnung grunds\u00e4tzlich der Umsatz aus dem Vorvorjahr zugrunde gelegt. Die Heranziehung des Vorvorjahresumsatzes wird durch die Rechtsprechung deswegen geduldet, weil davon ausgegangen wird, dass der Umsatz eines Betriebes von Jahr zu Jahr in etwa auf gleichem Niveau liegt bzw. sich stetig fortentwickelt, jedenfalls keinen extremen Schwankungen unterliegt.  Geschuldet der Corona-Krise ist diese Grundannahme nun f\u00fcr das Jahr 2020 nicht mehr tragbar, da aufgrund des angeordneten Lockdown f\u00fcr die Zeit von ca. 2 Monaten die Grundlage zur Beitragserhebung entfallen ist. Aus diesem Grund soll f\u00fcr die Beitragserhebung 2020 nicht der Umsatz aus 2018, sondern aus 2020 herangezogen werden. Somit werden gleicherma\u00dfen f\u00fcr alle Beitragspflichtigen die coronabedingten Umsatzminderungen ber\u00fccksichtigt. Dies hat zur Folge, dass die Ma\u00dfstabskomponente Vorvorjahresumsatz ebenfalls f\u00fcr die Jahre 2021 bis 2023 nicht herangezogen werden kann. In den Jahren 2021 und 2022 wird der Umsatz des jeweiligen Erhebungsjahres zugrunde gelegt und im Jahr 2023 der Vorjahresumsatz (2022).   2) Ma\u00dfstabskomponenten Vorteils- und Gewinns\u00e4tze Weiterhin muss in Bezug auf den Vorteils- und Gewinnsatz eine vorl\u00e4ufige Beitragsfestsetzung erfolgen, da beide Ma\u00dfstabskomponenten erst im Folgejahr \u00fcberpr\u00fcft bzw. ermittelt werden k\u00f6nnen.  Zur \u00dcberpr\u00fcfung der Vorteilss\u00e4tze ist es erforderlich, die tats\u00e4chlichen \u00dcbernachtungszahlen 2020 mit denen aus dem Jahr 2019 zu vergleichen. Sollte sich hier eine erhebliche Reduzierung ergeben, m\u00fcssen auch die Vorteilss\u00e4tze aller Betriebsartengruppen au\u00dfer der Betriebsartengruppe A Unterkunft im Verh\u00e4ltnis nachtr\u00e4glich angepasst werden.  Ebenso werden die Gewinns\u00e4tze f\u00fcr das Beitragsjahr 2020 voraussichtlich erst im Herbst 2021 vom Gemeinde- und St\u00e4dtebund ver\u00f6ffentlicht.  Die Anpassung der Vorteils- und Gewinns\u00e4tze muss daher nachtr\u00e4glich mittels Satzungs\u00e4nderung erfolgen.   Artikel 2 der \u00c4nderungssatzung Bei \u00a7 4 Beitragssatz werden in Satz 2 nach dem Wort Haushaltssatzung die Worte eingef\u00fcgt: bzw. in einer separaten Beitragssatzung   Erl\u00e4uterung: Beitragssatz Der durch die o.g. Ma\u00dfstabskomponenten (Umsatz*Vorteilssatz*Gewinnsatz) errechnete Messbetrag wird mit dem von der Ortsgemeinde festgesetzten Beitragssatz multipliziert. Hieraus ergibt sich der zu entrichtende Beitrag. Gem\u00e4\u00df \u00a7 4 TBS erfolgt die Festsetzung des Beitragssatzes in der f\u00fcr das Erhebungsjahr geltenden Haushaltssatzung. Aus Gr\u00fcnden der Flexibilit\u00e4t der Ortsgemeinde bei ggfls. erforderlichen \u00c4nderungen des Beitragssatzes soll dieser k\u00fcnftig in einer separaten Beitragssatzung festgelegt werden. Zur Festsetzung des Beitragssatzes f\u00fcr das Jahr 2021 wird die Verbandsgemeindeverwaltung zu gegebener Zeit einen Entwurf einer Beitragssatzung vorbereiten und dem Ortsgemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen.    Artikel 3 der \u00c4nderungssatzung Die textlichen \u00c4nderungen des \u00a7 6 Festsetzung und F\u00e4lligkeit Absatz 2  kann der anliegenden \u00c4nderungssatzung entnommen werden  Erl\u00e4uterung: Die Verpflichtung zur Erhebung von j\u00e4hrlichen Vorauszahlungen wird abgemildert zur Kann-Vorschrift. Nach der geltenden Tourismusbeitragssatzung m\u00fcssen j\u00e4hrlich Vorauszahlungen auf den Tourismusbeitrag festgesetzt werden. Coronabedingt wurde f\u00fcr das Jahr 2020 auf eine Festsetzung von Vorauszahlungen verzichtet. Die textliche \u00c4nderung des \u00a7 6 Abs. 2 erm\u00f6glicht somit der Gemeinde einen Spielraum bez\u00fcglich einer Vorausleistungserhebung.  Wobei grunds\u00e4tzlich schon eine Erhebung erfolgen soll und nur in Ausnahmesituationen vom Ermessensspielraum Gebrauch zu machen ist.  Artikel 4 der \u00c4nderungssatzung Nach \u00a7 6 Festsetzung und F\u00e4lligkeit Abs. 3 wird ein neuer Abs. 3a eingef\u00fcgt. Die textliche Festsetzung kann der anliegenden \u00c4nderungssatzung entnommen werden.   Erl\u00e4uterung: Die Tourismusbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Erhebungsjahre 2020 bis 2023 werden bis zur endg\u00fcltigen \u00dcberpr\u00fcfung der Vorteils- und Gewinns\u00e4tze vorl\u00e4ufig festgesetzt.   Durch die vorstehend erl\u00e4uterte Satzungs\u00e4nderung kann nach Ansicht der Verwaltung und auch nach der Auffassung der Kreisverwaltung und des Gemeinde- und St\u00e4dtebundes die entsprechende Rechtsgrundlage f\u00fcr eine Beitragserhebung in den Corona-Krisen-Jahren geschaffen werden.   Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen   Der Gemeinderat stimmt somit der vorliegenden \u00c4nderungssatzung zur Erhebung des Tourismusbeitrages nicht zu.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20201611101005%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20201611101005%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-5%7C20201611101005%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 4","fileName":"be_20201611101005_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-12-23","size":122886,"text":" 4. \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Beilstein aufgrund der Corona-Pandemie   Die Corona-Pandemie, insbesondere die Zeit des Lockdown, hat gerade die touristisch orientierten Betriebe in der Ortsgemeinde Beilstein wirtschaftlich getroffen. Im Rahmen der rechtlichen und haushaltswirtschaftlichen M\u00f6glichkeiten ist die Gemeinde bestrebt, die finanziellen Auswirkungen hier etwas abzumildern. Die neue Tourismusbeitragssatzung (TBS) wurde vom Gemeinderat am 16.04.2019 r\u00fcckwirkend zum 01.01.2019 beschlossen.  Coronabedingt ist eine ge\u00e4nderte Verfahrensweise der Beitragserhebung unumg\u00e4nglich. Durch den staatlich verordneten Shutdown wurden den betroffenen Betrieben w\u00e4hrend dieser Zeit die Verdienstm\u00f6glichkeiten g\u00e4nzlich genommen. Der zeitlich begrenzte Wegfall des Tourismusbetriebes stellt abgabenrechtlich einen Fortfall der Beitragspflicht w\u00e4hrend der Lockdown-Phase dar, was sich auf die Vorteilsh\u00f6he, also auf den Beitragsma\u00dfstab auswirkt.   Folglich wird zur rechtlichen Absicherung der Erhebung der Tourismusbeitr\u00e4ge f\u00fcr das Jahr 2020 sowie auch f\u00fcr die fortfolgenden Jahre (bis 2023) eine \u00c4nderung der Tourismusbeitragssatzung erforderlich.  Folgende Satzungs\u00e4nderungen sind erforderlich:  Artikel 1 der \u00c4nderungssatzung Nach \u00a7 3 Beitragsma\u00dfstab wird neu \u00a7 3a Sonder-Ma\u00dfstab wegen Corona-Krise eingef\u00fcgt. Die textliche Festsetzung kann der anliegenden \u00c4nderungssatzung entnommen werden.   Erl\u00e4uterung: 1) Ma\u00dfstabskomponente Umsatz Gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 der TBS wird zur Beitragsberechnung grunds\u00e4tzlich der Umsatz aus dem Vorvorjahr zugrunde gelegt. Die Heranziehung des Vorvorjahresumsatzes wird durch die Rechtsprechung deswegen geduldet, weil davon ausgegangen wird, dass der Umsatz eines Betriebes von Jahr zu Jahr in etwa auf gleichem Niveau liegt bzw. sich stetig fortentwickelt, jedenfalls keinen extremen Schwankungen unterliegt.  Geschuldet der Corona-Krise ist diese Grundannahme nun f\u00fcr das Jahr 2020 nicht mehr tragbar, da aufgrund des angeordneten Lockdown f\u00fcr die Zeit von ca. 2 Monaten die Grundlage zur Beitragserhebung entfallen ist. 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Sollte sich hier eine erhebliche Reduzierung ergeben, m\u00fcssen auch die Vorteilss\u00e4tze aller Betriebsartengruppen au\u00dfer der Betriebsartengruppe A Unterkunft im Verh\u00e4ltnis nachtr\u00e4glich angepasst werden.  Ebenso werden die Gewinns\u00e4tze f\u00fcr das Beitragsjahr 2020 voraussichtlich erst im Herbst 2021 vom Gemeinde- und St\u00e4dtebund ver\u00f6ffentlicht.  Die Anpassung der Vorteils- und Gewinns\u00e4tze muss daher nachtr\u00e4glich mittels Satzungs\u00e4nderung erfolgen.   Artikel 2 der \u00c4nderungssatzung Bei \u00a7 4 Beitragssatz werden in Satz 2 nach dem Wort Haushaltssatzung die Worte eingef\u00fcgt: bzw. in einer separaten Beitragssatzung   Erl\u00e4uterung: Beitragssatz Der durch die o.g. Ma\u00dfstabskomponenten (Umsatz*Vorteilssatz*Gewinnsatz) errechnete Messbetrag wird mit dem von der Ortsgemeinde festgesetzten Beitragssatz multipliziert. Hieraus ergibt sich der zu entrichtende Beitrag. Gem\u00e4\u00df \u00a7 4 TBS erfolgt die Festsetzung des Beitragssatzes in der f\u00fcr das Erhebungsjahr geltenden Haushaltssatzung. Aus Gr\u00fcnden der Flexibilit\u00e4t der Ortsgemeinde bei ggfls. erforderlichen \u00c4nderungen des Beitragssatzes soll dieser k\u00fcnftig in einer separaten Beitragssatzung festgelegt werden. Zur Festsetzung des Beitragssatzes f\u00fcr das Jahr 2021 wird die Verbandsgemeindeverwaltung zu gegebener Zeit einen Entwurf einer Beitragssatzung vorbereiten und dem Ortsgemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen.    Artikel 3 der \u00c4nderungssatzung Die textlichen \u00c4nderungen des \u00a7 6 Festsetzung und F\u00e4lligkeit Absatz 2  kann der anliegenden \u00c4nderungssatzung entnommen werden  Erl\u00e4uterung: Die Verpflichtung zur Erhebung von j\u00e4hrlichen Vorauszahlungen wird abgemildert zur Kann-Vorschrift. Nach der geltenden Tourismusbeitragssatzung m\u00fcssen j\u00e4hrlich Vorauszahlungen auf den Tourismusbeitrag festgesetzt werden. Coronabedingt wurde f\u00fcr das Jahr 2020 auf eine Festsetzung von Vorauszahlungen verzichtet. Die textliche \u00c4nderung des \u00a7 6 Abs. 2 erm\u00f6glicht somit der Gemeinde einen Spielraum bez\u00fcglich einer Vorausleistungserhebung.  Wobei grunds\u00e4tzlich schon eine Erhebung erfolgen soll und nur in Ausnahmesituationen vom Ermessensspielraum Gebrauch zu machen ist.  Artikel 4 der \u00c4nderungssatzung Nach \u00a7 6 Festsetzung und F\u00e4lligkeit Abs. 3 wird ein neuer Abs. 3a eingef\u00fcgt. Die textliche Festsetzung kann der anliegenden \u00c4nderungssatzung entnommen werden.   Erl\u00e4uterung: Die Tourismusbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Erhebungsjahre 2020 bis 2023 werden bis zur endg\u00fcltigen \u00dcberpr\u00fcfung der Vorteils- und Gewinns\u00e4tze vorl\u00e4ufig festgesetzt.   Durch die vorstehend erl\u00e4uterte Satzungs\u00e4nderung kann nach Ansicht der Verwaltung und auch nach der Auffassung der Kreisverwaltung und des Gemeinde- und St\u00e4dtebundes die entsprechende Rechtsgrundlage f\u00fcr eine Beitragserhebung in den Corona-Krisen-Jahren geschaffen werden.   Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen   Der Gemeinderat stimmt somit der vorliegenden \u00c4nderungssatzung zur Erhebung des Tourismusbeitrages nicht zu.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20201611101005%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20201611101005%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202611101066%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2020-OG-BEIL-5","number":"5","name":"Genehmigungspraxis Flachd\u00e4cher","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/1557","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2020-OG-BEIL-5%7C20202611101066%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_20202611101066_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-12-22","size":7956,"text":"  5. Genehmigungspraxis Flachd\u00e4cher   Herr Landrat Schnur hat die Verbandsgemeinden des Landkreises dar\u00fcber informiert, dass Flachd\u00e4cher beim Bau von Ein- und Zweifamilienwohnh\u00e4usern sehr gefragt sind. Insbesondere durch die steigenden Anforderungen an die Energieeffizienz von H\u00e4usern werden Flachd\u00e4cher beim Bau von Niedrigenergie- und Passivh\u00e4usern immer beliebter. Es wird angeregt, Flachd\u00e4cher f\u00fcr die Zukunft zuzulassen. Die Tr\u00e4ger der Bauleitplanung (Ortsgemeinden) sollen sich hierzu durch einen Grundsatzbeschluss einheitlich positionieren.  Die Kulturlandschaft an der Mosel ist durch Steild\u00e4cher gepr\u00e4gt. Viele Ortsgemeinden haben diesen Tatbestand auch als Anlass genommen, Dachgestaltungssatzungen, insbesondere f\u00fcr die alten Ortskerne, zu erlassen. Des Weiteren setzen rd. 90 % aller Bebauungspl\u00e4ne der Ortsgemeinden Dachneigungen von mindestens 30 fest. Die neueren Pl\u00e4ne ber\u00fccksichtigen zwischenzeitlich die Tendenz der Stadtvillen (20-25 Dachneigung) sowie die Flachd\u00e4cher auch bei Hauptwohngeb\u00e4uden.  Verschiedene Ortsgemeinden haben auch in den Neubaugebieten an den Randbereich H\u00e4user mit Flachd\u00e4cher positiv bewertet und hierzu das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erteilt. Die Verwaltung schl\u00e4gt daher vor, Bauvorhaben mit Flachd\u00e4cher jeweils einzelfallbezogen zu bewerten und zu entscheiden. Bei dieser Entscheidung sollten die Lage der Grundst\u00fccke und die vorhandene Bebauung Ber\u00fccksichtigung finden.  In naher Zukunft soll noch ein weiteres Gespr\u00e4ch mit Herrn Landrat Schnur stattfinden. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und m\u00f6chte das Gespr\u00e4ch mit Herrn Schnur abwarten. Konkrete Festsetzungen bzw. Vorschl\u00e4ge k\u00f6nnen in Zukunft beschlossen werden.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202611101066%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202611101066%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-5%7C20202611101066%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 5","fileName":"be_20202611101066_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-12-23","size":9981,"text":"  5. Genehmigungspraxis Flachd\u00e4cher   Herr Landrat Schnur hat die Verbandsgemeinden des Landkreises dar\u00fcber informiert, dass Flachd\u00e4cher beim Bau von Ein- und Zweifamilienwohnh\u00e4usern sehr gefragt sind. Insbesondere durch die steigenden Anforderungen an die Energieeffizienz von H\u00e4usern werden Flachd\u00e4cher beim Bau von Niedrigenergie- und Passivh\u00e4usern immer beliebter. Es wird angeregt, Flachd\u00e4cher f\u00fcr die Zukunft zuzulassen. Die Tr\u00e4ger der Bauleitplanung (Ortsgemeinden) sollen sich hierzu durch einen Grundsatzbeschluss einheitlich positionieren.  Die Kulturlandschaft an der Mosel ist durch Steild\u00e4cher gepr\u00e4gt. Viele Ortsgemeinden haben diesen Tatbestand auch als Anlass genommen, Dachgestaltungssatzungen, insbesondere f\u00fcr die alten Ortskerne, zu erlassen. Des Weiteren setzen rd. 90 % aller Bebauungspl\u00e4ne der Ortsgemeinden Dachneigungen von mindestens 30 fest. Die neueren Pl\u00e4ne ber\u00fccksichtigen zwischenzeitlich die Tendenz der Stadtvillen (20-25 Dachneigung) sowie die Flachd\u00e4cher auch bei Hauptwohngeb\u00e4uden.  Verschiedene Ortsgemeinden haben auch in den Neubaugebieten an den Randbereich H\u00e4user mit Flachd\u00e4cher positiv bewertet und hierzu das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erteilt. Die Verwaltung schl\u00e4gt daher vor, Bauvorhaben mit Flachd\u00e4cher jeweils einzelfallbezogen zu bewerten und zu entscheiden. Bei dieser Entscheidung sollten die Lage der Grundst\u00fccke und die vorhandene Bebauung Ber\u00fccksichtigung finden.  In naher Zukunft soll noch ein weiteres Gespr\u00e4ch mit Herrn Landrat Schnur stattfinden. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und m\u00f6chte das Gespr\u00e4ch mit Herrn Schnur abwarten. Konkrete Festsetzungen bzw. Vorschl\u00e4ge k\u00f6nnen in Zukunft beschlossen werden.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202611101066%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202611101066%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202511101054%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2020-OG-BEIL-5","number":"6","name":"Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung einer Terrassen\u00fcberdachung am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/1554","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2020-OG-BEIL-5%7C20202511101054%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_20202511101054_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-12-22","size":6747,"text":" 6. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung einer Terrassen\u00fcberdachung am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, am bestehenden Betrieb im unbeplanten Innenbereich innerhalb der Denkmalzone Beilstein eine Terrassen\u00fcberdachung zu errichten. Eine erste Abstimmung mit der Unteren Denkmalpflegebeh\u00f6rde hat bereits stattgefunden.    Die Ortsgemeinde Beilstein erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig  Wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden gem. \u00a7 22 GemO nahmen die Ratsmitglieder Frau Lipmann sowie Herr Conrad nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil und haben sich vom Sitzungstisch entfernt:  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202511101054%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202511101054%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-5%7C20202511101054%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 6","fileName":"be_20202511101054_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-12-23","size":8756,"text":" 6. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung einer Terrassen\u00fcberdachung am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, am bestehenden Betrieb im unbeplanten Innenbereich innerhalb der Denkmalzone Beilstein eine Terrassen\u00fcberdachung zu errichten. Eine erste Abstimmung mit der Unteren Denkmalpflegebeh\u00f6rde hat bereits stattgefunden.    Die Ortsgemeinde Beilstein erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig  Wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden gem. \u00a7 22 GemO nahmen die Ratsmitglieder Frau Lipmann sowie Herr Conrad nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil und haben sich vom Sitzungstisch entfernt:  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202511101054%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202511101054%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202511101055%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2020-OG-BEIL-5","number":"7","name":"Gemeindliches Einvernehmen zur Umnutzung eines Teilbereiches der Klosterburg als Ferienwohnungen","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/1555","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2020-OG-BEIL-5%7C20202511101055%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_20202511101055_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-12-22","size":6503,"text":".  7. Gemeindliches Einvernehmen zur Umnutzung eines Teilbereiches der Klosterburg als Ferienwohnungen   Es ist beabsichtigt, in einem Teilbereich der Klosterburg zwei Ferienwohnungen einzurichten. Durch den vorliegenden Nachtrag sind verschiedene \u00c4nderungen zur Baugenehmigung 540/2014 vorgesehen. Das Grundst\u00fcck liegt im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung sowie der Denkmalzone Beilstein. Die Untere Denkmalpflegebeh\u00f6rde ist zu beteiligen. Gemeindliche Belange werden durch den Nachtrag nicht ber\u00fchrt. Die Zuwegung ist \u00fcber eine Baulast gesichert.   Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt dem Nachtrag zur Einrichtung von zwei Ferienwohnungen zu.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202511101055%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202511101055%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-5%7C20202511101055%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 7","fileName":"be_20202511101055_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-12-23","size":8512,"text":".  7. Gemeindliches Einvernehmen zur Umnutzung eines Teilbereiches der Klosterburg als Ferienwohnungen   Es ist beabsichtigt, in einem Teilbereich der Klosterburg zwei Ferienwohnungen einzurichten. Durch den vorliegenden Nachtrag sind verschiedene \u00c4nderungen zur Baugenehmigung 540/2014 vorgesehen. Das Grundst\u00fcck liegt im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung sowie der Denkmalzone Beilstein. Die Untere Denkmalpflegebeh\u00f6rde ist zu beteiligen. Gemeindliche Belange werden durch den Nachtrag nicht ber\u00fchrt. Die Zuwegung ist \u00fcber eine Baulast gesichert.   Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt dem Nachtrag zur Einrichtung von zwei Ferienwohnungen zu.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202511101055%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202511101055%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202511101056%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2020-OG-BEIL-5","number":"8","name":"Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung und Erneuerung der Terrassen\u00fcberdachungen am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/1556","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2020-OG-BEIL-5%7C20202511101056%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_20202511101056_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-12-22","size":6777,"text":"  8. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung und Erneuerung der Terrassen\u00fcberdachungen am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich der Denkmalzone und der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung gelegenen Grundst\u00fcck die bestehenden Terrassen\u00fcberdachungen zu erneuern und weitere Terrassen ebenfalls zu \u00fcberdachen. Eine erste Abstimmung mit der Denkmalpflegebeh\u00f6rde hat bereits stattgefunden.   Abstimmungsergebnis: 7 Nein-Stimmen  Dem vorliegenden Antrag wird somit nicht zugestimmt.  Der Gemeinderat \u00e4u\u00dfert sich, dass die sogenannte Terrassen\u00fcberdachung nicht mehr als \u00dcberdachung zu sehen ist sondern als Wintergarten bzw. als einen neuen abgeschlossenen Raum. Au\u00dferdem wird hervor gebracht, dass die neue Fensterfront der Terrassen\u00fcberdachung den Rundbau des Historischen Geb\u00e4udes zu sehr verdeckt.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202511101056%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20202511101056%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-5%7C20202511101056%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 8","fileName":"be_20202511101056_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-12-23","size":8802,"text":"  8. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung und Erneuerung der Terrassen\u00fcberdachungen am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich der Denkmalzone und der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung gelegenen Grundst\u00fcck die bestehenden Terrassen\u00fcberdachungen zu erneuern und weitere Terrassen ebenfalls zu \u00fcberdachen. Eine erste Abstimmung mit der Denkmalpflegebeh\u00f6rde hat bereits stattgefunden.   Abstimmungsergebnis: 7 Nein-Stimmen  Dem vorliegenden Antrag wird somit nicht zugestimmt.  Der Gemeinderat \u00e4u\u00dfert sich, dass die sogenannte Terrassen\u00fcberdachung nicht mehr als \u00dcberdachung zu sehen ist sondern als Wintergarten bzw. als einen neuen abgeschlossenen Raum. 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Auftragsvergabe - Malerarbeiten B\u00fcrgerhaus   Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2020 wurden verschiedene Handwerker zur Abgabe eines Angebots f\u00fcr die Malerarbeiten im B\u00fcrgerhaus abgefragt; es wurden zwei Angebote abgegeben, wovon eines nicht rechtzeitig zur Sitzungseinladung beigef\u00fcgt werden konnte. Dieses Angebot \u00fcbersteigt gleichzeitig auch das rechtzeitig mit der Einladung verschickte Angebot.   Der Vorsitzende erl\u00e4utert die vorliegenden Angebote in der Sitzung und schl\u00e4gt vor, die Auftragsvergabe an den kosteng\u00fcnstigeren Anbieter zu vergeben und die Durchf\u00fchrung der Arbeiten anzugehen.    Der Gemeinderat stimmt der Durchf\u00fchrung der Malerarbeiten zu und beauftragt den Ortsb\u00fcrgermeister mit der Auftragsvergabe und der Durchf\u00fchrung der Arbeiten entsprechend dem vorliegenden Angebot der Firma Arnoldi.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20200112101086%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20200112101086%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-5%7C20200112101086%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 9","fileName":"be_20200112101086_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-12-23","size":9224,"text":"   9. Auftragsvergabe - Malerarbeiten B\u00fcrgerhaus   Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2020 wurden verschiedene Handwerker zur Abgabe eines Angebots f\u00fcr die Malerarbeiten im B\u00fcrgerhaus abgefragt; es wurden zwei Angebote abgegeben, wovon eines nicht rechtzeitig zur Sitzungseinladung beigef\u00fcgt werden konnte. Dieses Angebot \u00fcbersteigt gleichzeitig auch das rechtzeitig mit der Einladung verschickte Angebot.   Der Vorsitzende erl\u00e4utert die vorliegenden Angebote in der Sitzung und schl\u00e4gt vor, die Auftragsvergabe an den kosteng\u00fcnstigeren Anbieter zu vergeben und die Durchf\u00fchrung der Arbeiten anzugehen.    Der Gemeinderat stimmt der Durchf\u00fchrung der Malerarbeiten zu und beauftragt den Ortsb\u00fcrgermeister mit der Auftragsvergabe und der Durchf\u00fchrung der Arbeiten entsprechend dem vorliegenden Angebot der Firma Arnoldi.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20200112101086%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20200112101086%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-OG-BEIL-5%7C20200112101083%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2020-OG-BEIL-5","number":"10","name":"Beleuchtung der Karmeliterkirche - Antrag der Kirchengemeinde","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/1550","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2020-OG-BEIL-5%7C20200112101083%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 10","fileName":"be_20200112101083_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-12-22","size":106781,"text":" 10. Beleuchtung der Karmeliterkirche - Antrag der Kirchengemeinde   Die Kirchengemeinde St. Josef Beilstein ist an die Ortsgemeinde herangetreten und schl\u00e4gt die gemeinsame Realisierung einer Beleuchtung der Beilsteiner Kirche vor; das Anschreiben des Verwaltungsrats ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigef\u00fcgt.    Hierf\u00fcr soll ein Scheinwerfer an einem Stra\u00dfenbeleuchtungspfosten montiert und angeschlossen werden; ein weiterer Schweinwerfer soll in der N\u00e4he der Lampe an der Klostertreppe angebracht und angeschlossen werden. Der Anschluss der Scheinwerfer soll \u00fcber das Stromnetz f\u00fcr die Stra\u00dfenbeleuchtung erfolgen.  Die Installationskosten in H\u00f6he von 4.327,-  w\u00fcrden von der Kirchengemeinde getragen. Weiter schl\u00e4gt die Kirchengemeinde vor, dass die Ortsgemeinde die anfallenden Stromkosten in H\u00f6he von ca. 164,-  im Jahr \u00fcbernimmt.  Der Vorsitzende erl\u00e4utert den Sachverhalt in der Gemeinderatssitzung und stellt das Thema zur Aussprache.   Der Gemeinderat spricht sich f\u00fcr die Beleuchtung der Beilsteiner Kirche aus und stimmt der Anbringung von zwei Scheinwerfern sowie der \u00dcbernahme der j\u00e4hrlichen Stromkosten durch die Ortsgemeinde entsprechend dem vorliegenden Antrag der Kirchengemeinde zu. Die Gemeinde gibt an, dass ein entsprechender Vertrag zwischen der Kirchengemeinde und der Ortsgemeinde \u00fcber die Kosten\u00fcbernahme der j\u00e4hrlichen Stromkosten abgeschlossen werden soll. Hierhin soll insbesondere die Laufzeit festgehalten werden.   Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20200112101083%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20200112101083%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-5%7C20200112101083%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 10","fileName":"be_20200112101083_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-12-23","size":108814,"text":" 10. Beleuchtung der Karmeliterkirche - Antrag der Kirchengemeinde   Die Kirchengemeinde St. Josef Beilstein ist an die Ortsgemeinde herangetreten und schl\u00e4gt die gemeinsame Realisierung einer Beleuchtung der Beilsteiner Kirche vor; das Anschreiben des Verwaltungsrats ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigef\u00fcgt.    Hierf\u00fcr soll ein Scheinwerfer an einem Stra\u00dfenbeleuchtungspfosten montiert und angeschlossen werden; ein weiterer Schweinwerfer soll in der N\u00e4he der Lampe an der Klostertreppe angebracht und angeschlossen werden. Der Anschluss der Scheinwerfer soll \u00fcber das Stromnetz f\u00fcr die Stra\u00dfenbeleuchtung erfolgen.  Die Installationskosten in H\u00f6he von 4.327,-  w\u00fcrden von der Kirchengemeinde getragen. Weiter schl\u00e4gt die Kirchengemeinde vor, dass die Ortsgemeinde die anfallenden Stromkosten in H\u00f6he von ca. 164,-  im Jahr \u00fcbernimmt.  Der Vorsitzende erl\u00e4utert den Sachverhalt in der Gemeinderatssitzung und stellt das Thema zur Aussprache.   Der Gemeinderat spricht sich f\u00fcr die Beleuchtung der Beilsteiner Kirche aus und stimmt der Anbringung von zwei Scheinwerfern sowie der \u00dcbernahme der j\u00e4hrlichen Stromkosten durch die Ortsgemeinde entsprechend dem vorliegenden Antrag der Kirchengemeinde zu. Die Gemeinde gibt an, dass ein entsprechender Vertrag zwischen der Kirchengemeinde und der Ortsgemeinde \u00fcber die Kosten\u00fcbernahme der j\u00e4hrlichen Stromkosten abgeschlossen werden soll. Hierhin soll insbesondere die Laufzeit festgehalten werden.   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Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung einer Balkon\u00fcberdachung am bestehenden Wohnhaus in der Weingasse (Denkmalzone)   Es ist beabsichtigt, an dem in der Denkmalzone sowie der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Beilstein gelegenen bestehenden Wohnhaus eine Balkon\u00fcberdachung zu errichten. Gemeindliche Belange werden durch das Vorhaben nicht ber\u00fchrt. Die Untere Denkmalpflegebeh\u00f6rde ist zu beteiligen.   Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Errichtung einer Balkon\u00fcberdachung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20200712101123%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7C20200712101123%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-5%7C20200712101123%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 11","fileName":"be_20200712101123_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-12-23","size":8772,"text":"   11. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung einer Balkon\u00fcberdachung am bestehenden Wohnhaus in der Weingasse (Denkmalzone)   Es ist beabsichtigt, an dem in der Denkmalzone sowie der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Beilstein gelegenen bestehenden Wohnhaus eine Balkon\u00fcberdachung zu errichten. Gemeindliche Belange werden durch das Vorhaben nicht ber\u00fchrt. 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Einwohnerfragestunde   Aus der Mitte der Zuh\u00f6rer wurde angefragt, ob es m\u00f6glich sei an die Stra\u00dfenlampen Steckdosen anzubringen um hier\u00fcber die Weihnachtsbeleuchtung mit Strom zu versorgen. Der Vorsitzende wird sich mit der Firma Innogy in Verbindung setzen.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7CEW%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-5%7CEW%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-OG-BEIL-5%7CMITOBnoe%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2020-OG-BEIL-5","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":false},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-OG-BEIL-5%7C20200112101084%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2020-OG-BEIL-5","number":"2","name":"Grundst\u00fccksangelegenheiten","public":false,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/1551"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2020-OG-BEIL-4","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"5. 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Tagesordnung   \u00d6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  2. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Kassenh\u00e4uschens sowie einer Zaunanlage im Au\u00dfenbereich der Gemarkung Beilstein  3. Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Anbringung einer Markise am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe  4. Feuerwehrger\u00e4tehaus/ B\u00fcrgerhaus Beilstein, weitere Vorgehensweise, Statik  5. Festsetzung Tourismusbeitr\u00e4ge 2019 und 2020  6. Au\u00dfenbestuhlung in der Ortsgemeinde/ Antrag der Gastronomie auf Minderung oder Erlass der Sondernutzungsgeb\u00fchren f\u00fcr das Jahr 2020  7. Durchf\u00fchrung von Malerarbeiten im B\u00fcrgerhaus am Marktplatz  8. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen  9. Baumkataster in der Verbandsgemeinde Cochem a) Beitrittsbeschluss b) Auftragsvergabe Baumpflege   10. Einwohnerfragestunde   Nicht\u00f6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters     Eugen Herrmann Ortsb\u00fcrgermeister   Aufgrund der Corona-Pandemie wird w\u00e4hrend der Sitzung das Tragen einer Alltagsmaske empfohlen.  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2020-OG-BEIL-4","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2020-OG-BEIL-4","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2020-OG-BEIL-4","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-08-17","size":187145,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2020-OG-BEIL-4","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2020-OG-BEIL-4","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2020-OG-BEIL-4","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-08-17","size":187145,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2020-OG-BEIL-4","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2020-OG-BEIL-4","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-OG-BEIL-4%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2020-OG-BEIL-4","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2020-OG-BEIL-4%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-08-17","size":20758,"text":"  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Der Vorsitzende gab die Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 03.02.2020 bekannt.   Auf der Friedhofsmauer wurde eine Kupferabdeckung zum Schutz vor weiteren Verwitterungssch\u00e4den angebracht.  Am Hotel Burgfrieden wurden die Wasserkaskaden neu eingefasst und alte Balken ausgetauscht.  Von der Ortsgemeinde Beilstein wurden 2 Defibrillatoren bestellt. Einer wird am B\u00fcrgerhaus und der andere am Feuerwehrger\u00e4tehaus angebracht.  Der Spielplatz wurde begutachtet. Kleinere M\u00e4ngel wurden sofort behoben. Ein Fallschutz ist noch auszutauschen.  Im M\u00fchlental wurde durch die Firma Innogy eine Ladestation f\u00fcr E-Autos eingerichtet und in Betrieb genommen.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7CMITOBoe%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-4%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-08-18","size":22798,"text":"  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Der Vorsitzende gab die Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 03.02.2020 bekannt.   Auf der Friedhofsmauer wurde eine Kupferabdeckung zum Schutz vor weiteren Verwitterungssch\u00e4den angebracht.  Am Hotel Burgfrieden wurden die Wasserkaskaden neu eingefasst und alte Balken ausgetauscht.  Von der Ortsgemeinde Beilstein wurden 2 Defibrillatoren bestellt. Einer wird am B\u00fcrgerhaus und der andere am Feuerwehrger\u00e4tehaus angebracht.  Der Spielplatz wurde begutachtet. Kleinere M\u00e4ngel wurden sofort behoben. Ein Fallschutz ist noch auszutauschen.  Im M\u00fchlental wurde durch die Firma Innogy eine Ladestation f\u00fcr E-Autos eingerichtet und in Betrieb genommen.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7CMITOBoe%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-OG-BEIL-4%7C20200306100387%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2020-OG-BEIL-4","number":"2","name":"Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Kassenh\u00e4uschens sowie einer Zaunanlage im Au\u00dfenbereich der Gemarkung Beilstein","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/1096","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2020-OG-BEIL-4%7C20200306100387%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_20200306100387_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-08-17","size":6860,"text":"  2. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Kassenh\u00e4uschens sowie einer Zaunanlage im Au\u00dfenbereich der Gemarkung Beilstein   Im Nachgang zum Bauantrag, zu dem der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 28.10.19 das gemeindliche Einvernehmen erteilt hat, wurde nunmehr durch den Bauherrn ein Fachbeitrag Naturschutz zu dem Vorhaben vorgelegt. Hierin sind die Ausgleichspflanzungen am Kassenh\u00e4uschen sowie die Anlegung der Zaunanlagen dargelegt. Die Ma\u00dfnahmen wurden mit der Unteren Naturschutzbeh\u00f6rde abgestimmt. Gemeindliche Belange werden durch den Nachtrag nicht ber\u00fchrt.   Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Nachtrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig  Herr Mathias Herzer-Losen hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und den Sitzungstisch verlassen.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20200306100387%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20200306100387%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-4%7C20200306100387%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 2","fileName":"be_20200306100387_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-08-18","size":8900,"text":"  2. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Kassenh\u00e4uschens sowie einer Zaunanlage im Au\u00dfenbereich der Gemarkung Beilstein   Im Nachgang zum Bauantrag, zu dem der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 28.10.19 das gemeindliche Einvernehmen erteilt hat, wurde nunmehr durch den Bauherrn ein Fachbeitrag Naturschutz zu dem Vorhaben vorgelegt. Hierin sind die Ausgleichspflanzungen am Kassenh\u00e4uschen sowie die Anlegung der Zaunanlagen dargelegt. Die Ma\u00dfnahmen wurden mit der Unteren Naturschutzbeh\u00f6rde abgestimmt. Gemeindliche Belange werden durch den Nachtrag nicht ber\u00fchrt.   Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Nachtrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig  Herr Mathias Herzer-Losen hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und den Sitzungstisch verlassen.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20200306100387%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20200306100387%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-OG-BEIL-4%7C20200406100397%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2020-OG-BEIL-4","number":"3","name":"Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Anbringung einer Markise am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/1097","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2020-OG-BEIL-4%7C20200406100397%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20200406100397_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-08-17","size":8943,"text":"   3. Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Anbringung einer Markise am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, an dem bestehenden Betrieb an der Moselstra\u00dfe eine Markise anzubringen. Nach der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Beilstein f\u00fcr den historischen Ortskern sind Markisen nach \u00a7 6 nicht zul\u00e4ssig. F\u00fcr die Anbringung wird vom Bauherrn daher ein Antrag auf Abweichung von der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung gestellt.  Zwischenzeitlich wurde eine Stellungnahme der Unteren Denkmalpflegebeh\u00f6rde eingeholt. Von dort wird vorgebracht, dass sich die Anbringung einer st\u00e4ndigen Markise nicht nur negativ auf das Geb\u00e4ude sondern auf die gesamte Ansicht der Moselfront auswirkt. Dies bedeutet eine massive Beeintr\u00e4chtigung f\u00fcr das Einzeldenkmal sowie seine gesch\u00fctzte Umgebung. Die Anbringung der Markise wird daher aus denkmalpflegerischer Sicht abgelehnt.   Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Abweichung von der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.  Abstimmungsergebnis:  1 Ja-Stimme, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen  Der Antrag findet damit keine Zustimmung.  Der Gemeinderat schlie\u00dft sich der Auffassung der Denkmalpflegebeh\u00f6rde an und lehnt den Antrag auf Abweichung von der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ab.     Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen    In diesem Zusammenhang wurde vorgebracht, dass die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Beilstein aus dem Jahre 1983 (die letzte \u00c4nderung erfolgte f\u00fcr die Werbeanlagen 2003) teilweise nicht mehr zeitgem\u00e4\u00df ist. Der Gemeinderat wird sich daher nach Ablauf der Saison mit der \u00c4nderung bzw. Anpassung der Satzung befassen.  Der Rat nimmt diese Vorgehensweise zustimmend zur Kenntnis.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20200406100397%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20200406100397%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-4%7C20200406100397%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 3","fileName":"be_20200406100397_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-08-18","size":10846,"text":"   3. Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Anbringung einer Markise am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, an dem bestehenden Betrieb an der Moselstra\u00dfe eine Markise anzubringen. Nach der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Beilstein f\u00fcr den historischen Ortskern sind Markisen nach \u00a7 6 nicht zul\u00e4ssig. F\u00fcr die Anbringung wird vom Bauherrn daher ein Antrag auf Abweichung von der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung gestellt.  Zwischenzeitlich wurde eine Stellungnahme der Unteren Denkmalpflegebeh\u00f6rde eingeholt. Von dort wird vorgebracht, dass sich die Anbringung einer st\u00e4ndigen Markise nicht nur negativ auf das Geb\u00e4ude sondern auf die gesamte Ansicht der Moselfront auswirkt. Dies bedeutet eine massive Beeintr\u00e4chtigung f\u00fcr das Einzeldenkmal sowie seine gesch\u00fctzte Umgebung. Die Anbringung der Markise wird daher aus denkmalpflegerischer Sicht abgelehnt.   Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Abweichung von der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.  Abstimmungsergebnis:  1 Ja-Stimme, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen  Der Antrag findet damit keine Zustimmung.  Der Gemeinderat schlie\u00dft sich der Auffassung der Denkmalpflegebeh\u00f6rde an und lehnt den Antrag auf Abweichung von der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ab.     Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen    In diesem Zusammenhang wurde vorgebracht, dass die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Beilstein aus dem Jahre 1983 (die letzte \u00c4nderung erfolgte f\u00fcr die Werbeanlagen 2003) teilweise nicht mehr zeitgem\u00e4\u00df ist. Der Gemeinderat wird sich daher nach Ablauf der Saison mit der \u00c4nderung bzw. Anpassung der Satzung befassen.  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Feuerwehrger\u00e4tehaus/ B\u00fcrgerhaus Beilstein, weitere Vorgehensweise, Statik   Dem Rat liegt ein Angebot einer Fachfirma betreffend Baugrunduntersuchung vor.  Nachdem bekanntlich alle anderen M\u00f6glichkeiten ausgesch\u00f6pft wurden (Sichtung der Sickergrube, Kamerabefahrung etc.) w\u00e4re nun abzustimmen, ob das vorliegende Angebot angenommen und die Fachfirma beauftragt werden soll. Die entstehenden Kosten werden absprachegem\u00e4\u00df h\u00e4lftig zwischen Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde getragen.   Zu beachten ist, dass die Kosten mit 6.150 Euro veranschlagt sind, folglich also etwa 500 Euro f\u00fcr jeden mehr als urspr\u00fcnglich angenommen.   Im Zuge der bisherigen Ursachenermittlung ist aber auch in Betracht gezogen worden, dass m\u00f6glicherweise die Ursache f\u00fcr den Riss am Geb\u00e4ude des B\u00fcrgerhauses liegen k\u00f6nnte. Es k\u00f6nnte sich durch eine Setzung dieses Geb\u00e4udes die L\u00fccke zwischen den beiden Geb\u00e4uden ergeben haben, welche durch die vorhandene Verzahnung auf den ersten Blick so nicht erkennbar war. Dies k\u00f6nnte bedeuten, dass die Begutachtung durch die Fachfirma des Untergrundes vom FGH zum Ergebnis hat, dass das FGH keinerlei Probleme aufweist. Sollte dies der Fall sein, w\u00fcrde dies die Folge haben, dass weitere Untersuchungen am B\u00fcrgerhaus stattfinden m\u00fcssten.  Zumindest muss diese Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden.    Nach eingehender Beratung soll zun\u00e4chst die Untersuchung zum Feuerwehrger\u00e4tehaus durchgef\u00fchrt werden. Sofern sich hier ein weiterer Untersuchungsbedarf ergibt, wird der Ortsb\u00fcrgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten erm\u00e4chtigt, den Auftrag um die Untersuchung des B\u00fcrgerhauses zu erg\u00e4nzen.     Abstimmungsergebnis: Einstimmig     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20201507100545%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20201507100545%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-4%7C20201507100545%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 4","fileName":"be_20201507100545_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-08-18","size":10194,"text":"  4. Feuerwehrger\u00e4tehaus/ B\u00fcrgerhaus Beilstein, weitere Vorgehensweise, Statik   Dem Rat liegt ein Angebot einer Fachfirma betreffend Baugrunduntersuchung vor.  Nachdem bekanntlich alle anderen M\u00f6glichkeiten ausgesch\u00f6pft wurden (Sichtung der Sickergrube, Kamerabefahrung etc.) w\u00e4re nun abzustimmen, ob das vorliegende Angebot angenommen und die Fachfirma beauftragt werden soll. Die entstehenden Kosten werden absprachegem\u00e4\u00df h\u00e4lftig zwischen Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde getragen.   Zu beachten ist, dass die Kosten mit 6.150 Euro veranschlagt sind, folglich also etwa 500 Euro f\u00fcr jeden mehr als urspr\u00fcnglich angenommen.   Im Zuge der bisherigen Ursachenermittlung ist aber auch in Betracht gezogen worden, dass m\u00f6glicherweise die Ursache f\u00fcr den Riss am Geb\u00e4ude des B\u00fcrgerhauses liegen k\u00f6nnte. Es k\u00f6nnte sich durch eine Setzung dieses Geb\u00e4udes die L\u00fccke zwischen den beiden Geb\u00e4uden ergeben haben, welche durch die vorhandene Verzahnung auf den ersten Blick so nicht erkennbar war. Dies k\u00f6nnte bedeuten, dass die Begutachtung durch die Fachfirma des Untergrundes vom FGH zum Ergebnis hat, dass das FGH keinerlei Probleme aufweist. Sollte dies der Fall sein, w\u00fcrde dies die Folge haben, dass weitere Untersuchungen am B\u00fcrgerhaus stattfinden m\u00fcssten.  Zumindest muss diese Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden.    Nach eingehender Beratung soll zun\u00e4chst die Untersuchung zum Feuerwehrger\u00e4tehaus durchgef\u00fchrt werden. Sofern sich hier ein weiterer Untersuchungsbedarf ergibt, wird der Ortsb\u00fcrgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten erm\u00e4chtigt, den Auftrag um die Untersuchung des B\u00fcrgerhauses zu erg\u00e4nzen.     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Festsetzung Tourismusbeitr\u00e4ge 2019 und 2020   Die Corona-Pandemie, insbesondere die Zeit des Lockdown, hat gerade die touristisch orientierten Betriebe in der Ortsgemeinde Beilstein wirtschaftlich sehr getroffen. Im Rahmen der rechtlichen und haushaltswirtschaftlichen M\u00f6glichkeiten ist die Gemeinde bestrebt, die finanziellen Auswirkungen hier etwas abzumildern. Die neue Tourismusbeitragssatzung wurde vom Gemeinderat am 16.04.2019 r\u00fcckwirkend zum 01.01.2019 beschlossen. Nach den derzeitigen Beitragskalkulationen belaufen sich die Beitragseinnahmen f\u00fcr das Jahr 2019 auf rd. 21.000  und f\u00fcr das Jahr 2020 auf rd. 12.600 . Die Beitragsfestsetzungen f\u00fcr das Jahr 2019 auf der Grundlage der neuen Satzung sowie auch die Vorauszahlungsbescheide auf den Tourismusbeitrag 2020 wurden bisher coronabedingt von der Verwaltung noch nicht erlassen.  Die Verwaltung schl\u00e4gt vor, die Versendung der Festsetzungsbescheide der Tourismusbeitr\u00e4ge f\u00fcr das Jahr 2019, denen die Ums\u00e4tze des Jahres 2017 zur Berechnung zugrunde liegen, nunmehr im September/Oktober dieses Jahres vorzunehmen. Entgegen den Vorgaben nach \u00a7 6 der Tourismusbeitragssatzung soll hier die F\u00e4lligkeit nicht innerhalb eines Monats nach Bescheidbekanntgabe erfolgen, sondern gro\u00dfz\u00fcgig hinausgeschoben auf eine Rate im Dezember 2020.  Im Hinblick auf die Festsetzungen der Tourismusbeitr\u00e4ge 2020 schl\u00e4gt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor:   1) Auf die Erhebung von Vorauszahlungen nach der Tourismusbeitragssatzung wird verzichtet.  2) Grunds\u00e4tzlich wird zur Berechnung des Tourismusbeitrages f\u00fcr das Jahr 2020 der Umsatz des Vorvorjahres, also der Umsatz aus 2018, herangezogen. Die Heranziehung des Vorvorjahresumsatzes wird durch die Rechtsprechung deswegen geduldet, weil davon ausgegangen wird, dass der Umsatz eines Betriebes von Jahr zu Jahr in etwa auf gleichem Niveau liegt bzw. sich stetig fortentwickelt, jedenfalls keinen extremen Schwankungen unterliegt. Geschuldet der Corona-Krise ist diese Grundannahme nun f\u00fcr das Jahr 2020 nicht mehr tragbar.  Grunds\u00e4tzlich stellt die Beitragspflicht auf die besonderen Verdienstm\u00f6glichkeiten aufgrund des Tourismusaufkommens in der Ortsgemeinde ab.  Durch den Shutdown (Verbote der Beherbergung zu touristischen Zwecken und der \u00d6ffnung der Gesch\u00e4ftslokale f\u00fcr den Publikumsverkehr) wurden den betroffenen Betrieben w\u00e4hrend dieser Zeit die Verdienstm\u00f6glichkeiten g\u00e4nzlich genommen. Aus diesem Grund soll f\u00fcr die Beitragserhebung 2020 nicht der Umsatz aus 2018, sondern aus 2020 herangezogen werden. Somit werden gleicherma\u00dfen f\u00fcr alle Beitragspflichtigen die coronabedingten Umsatzminderungen ber\u00fccksichtigt. Dies bedeutet aber auch f\u00fcr die Ortsgemeinde, dass sich durch diese Umsatzminderungen das Beitragsaufkommen f\u00fcr 2020 sicherlich reduzieren wird. Zwar werden auch die touristisch bedingten Aufwendungen der Gemeinde in 2020 r\u00fcckl\u00e4ufig sein, aber dennoch nicht in dem Ausma\u00df wie die Umsatzminderungen. Trotz dieser Entwicklung h\u00e4lt die Gemeinde dennoch am bisher kalkulierten Beitragssatz f\u00fcr das Jahr 2020 von 3,0% fest und verzichtet auf eine Neukalkulation.   3) Da die Abfragen des Jahresumsatzes 2020 fr\u00fchestens im Sommer 2021 der Verwaltung vorliegen werden, kann die Beitragsfestsetzung f\u00fcr das Erhebungsjahr 2020 auch fr\u00fchestens im Sp\u00e4tsommer/Herbst 2021 erfolgen. Auch hier soll die F\u00e4lligkeit entgegen den Vorgaben nach \u00a7 6 der Tourismusbeitragssatzung nicht innerhalb eines Monats nach Bescheidbekanntgabe, sondern zu einem sp\u00e4teren F\u00e4lligkeitstermin (Dezember 2021) erfolgen. Zus\u00e4tzlich haben die Beitragspflichtigen die M\u00f6glichkeit bei der Verwaltung Stundungsantr\u00e4ge bzw. Erlassantr\u00e4ge einzureichen, die dann im Einzelfall zu pr\u00fcfen sind.     Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.     Abstimmungsergebnis: Einstimmig      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20201407100544%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20201407100544%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-4%7C20201407100544%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 5","fileName":"be_20201407100544_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-08-18","size":117919,"text":"  5. Festsetzung Tourismusbeitr\u00e4ge 2019 und 2020   Die Corona-Pandemie, insbesondere die Zeit des Lockdown, hat gerade die touristisch orientierten Betriebe in der Ortsgemeinde Beilstein wirtschaftlich sehr getroffen. Im Rahmen der rechtlichen und haushaltswirtschaftlichen M\u00f6glichkeiten ist die Gemeinde bestrebt, die finanziellen Auswirkungen hier etwas abzumildern. Die neue Tourismusbeitragssatzung wurde vom Gemeinderat am 16.04.2019 r\u00fcckwirkend zum 01.01.2019 beschlossen. Nach den derzeitigen Beitragskalkulationen belaufen sich die Beitragseinnahmen f\u00fcr das Jahr 2019 auf rd. 21.000  und f\u00fcr das Jahr 2020 auf rd. 12.600 . Die Beitragsfestsetzungen f\u00fcr das Jahr 2019 auf der Grundlage der neuen Satzung sowie auch die Vorauszahlungsbescheide auf den Tourismusbeitrag 2020 wurden bisher coronabedingt von der Verwaltung noch nicht erlassen.  Die Verwaltung schl\u00e4gt vor, die Versendung der Festsetzungsbescheide der Tourismusbeitr\u00e4ge f\u00fcr das Jahr 2019, denen die Ums\u00e4tze des Jahres 2017 zur Berechnung zugrunde liegen, nunmehr im September/Oktober dieses Jahres vorzunehmen. Entgegen den Vorgaben nach \u00a7 6 der Tourismusbeitragssatzung soll hier die F\u00e4lligkeit nicht innerhalb eines Monats nach Bescheidbekanntgabe erfolgen, sondern gro\u00dfz\u00fcgig hinausgeschoben auf eine Rate im Dezember 2020.  Im Hinblick auf die Festsetzungen der Tourismusbeitr\u00e4ge 2020 schl\u00e4gt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor:   1) Auf die Erhebung von Vorauszahlungen nach der Tourismusbeitragssatzung wird verzichtet.  2) Grunds\u00e4tzlich wird zur Berechnung des Tourismusbeitrages f\u00fcr das Jahr 2020 der Umsatz des Vorvorjahres, also der Umsatz aus 2018, herangezogen. Die Heranziehung des Vorvorjahresumsatzes wird durch die Rechtsprechung deswegen geduldet, weil davon ausgegangen wird, dass der Umsatz eines Betriebes von Jahr zu Jahr in etwa auf gleichem Niveau liegt bzw. sich stetig fortentwickelt, jedenfalls keinen extremen Schwankungen unterliegt. Geschuldet der Corona-Krise ist diese Grundannahme nun f\u00fcr das Jahr 2020 nicht mehr tragbar.  Grunds\u00e4tzlich stellt die Beitragspflicht auf die besonderen Verdienstm\u00f6glichkeiten aufgrund des Tourismusaufkommens in der Ortsgemeinde ab.  Durch den Shutdown (Verbote der Beherbergung zu touristischen Zwecken und der \u00d6ffnung der Gesch\u00e4ftslokale f\u00fcr den Publikumsverkehr) wurden den betroffenen Betrieben w\u00e4hrend dieser Zeit die Verdienstm\u00f6glichkeiten g\u00e4nzlich genommen. Aus diesem Grund soll f\u00fcr die Beitragserhebung 2020 nicht der Umsatz aus 2018, sondern aus 2020 herangezogen werden. Somit werden gleicherma\u00dfen f\u00fcr alle Beitragspflichtigen die coronabedingten Umsatzminderungen ber\u00fccksichtigt. Dies bedeutet aber auch f\u00fcr die Ortsgemeinde, dass sich durch diese Umsatzminderungen das Beitragsaufkommen f\u00fcr 2020 sicherlich reduzieren wird. Zwar werden auch die touristisch bedingten Aufwendungen der Gemeinde in 2020 r\u00fcckl\u00e4ufig sein, aber dennoch nicht in dem Ausma\u00df wie die Umsatzminderungen. Trotz dieser Entwicklung h\u00e4lt die Gemeinde dennoch am bisher kalkulierten Beitragssatz f\u00fcr das Jahr 2020 von 3,0% fest und verzichtet auf eine Neukalkulation.   3) Da die Abfragen des Jahresumsatzes 2020 fr\u00fchestens im Sommer 2021 der Verwaltung vorliegen werden, kann die Beitragsfestsetzung f\u00fcr das Erhebungsjahr 2020 auch fr\u00fchestens im Sp\u00e4tsommer/Herbst 2021 erfolgen. Auch hier soll die F\u00e4lligkeit entgegen den Vorgaben nach \u00a7 6 der Tourismusbeitragssatzung nicht innerhalb eines Monats nach Bescheidbekanntgabe, sondern zu einem sp\u00e4teren F\u00e4lligkeitstermin (Dezember 2021) erfolgen. Zus\u00e4tzlich haben die Beitragspflichtigen die M\u00f6glichkeit bei der Verwaltung Stundungsantr\u00e4ge bzw. Erlassantr\u00e4ge einzureichen, die dann im Einzelfall zu pr\u00fcfen sind.     Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.     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Au\u00dfenbestuhlung in der Ortsgemeinde/ Antrag der Gastronomie auf Minderung oder Erlass der Sondernutzungsgeb\u00fchren f\u00fcr das Jahr 2020   Der Ortsgemeinde Beilstein liegt ein Schreiben mehrerer in der Gemeinde ans\u00e4ssiger Gastronomiebetriebe vor, mit welchem diese die Minderung oder den Erlass der diesj\u00e4hrigen Sondernutzungsgeb\u00fchren f\u00fcr die Au\u00dfenbestuhlung beantragen.  Als Begr\u00fcndung des Schreibens vom 25.03.2020 wird die Corona-Pandemie und die hierdurch bedingten Gesch\u00e4ftsschlie\u00dfungen angef\u00fchrt.  Nach der Wiederer\u00f6ffnung der Gastronomie am 13.05.2020 und der damit einhergehenden Nutzung der ortsgemeindlichen Fl\u00e4chen zum Betrieb einer Au\u00dfengastronomie ist die Grundlage f\u00fcr einen vollst\u00e4ndigen Erlass der Sondernutzungsgeb\u00fchr nicht gegeben. Nach Ansicht der Ortsgemeinde ist zumindest augenscheinlich nicht festzustellen, dass weniger G\u00e4ste den Ort und die Gastronomiebetriebe besuchen.   Aus diesem Grund wird seitens der Ortsgemeinde auch davon ausgegangen, dass die erwarteten Umsatzeinbu\u00dfen f\u00fcr Gastronomiebetriebe in Beilstein bei Weitem nicht so hoch wie bef\u00fcrchtet ausfallen. Eine Minderung oder ein Erlass der Sondernutzungsgeb\u00fchren kommt daher nach Ansicht der Ortsgemeinde nur f\u00fcr die Wochen und Monate in Betracht, in denen eine Schlie\u00dfung der Betriebe durch die Coronabek\u00e4mpfungsverordnung begr\u00fcndet war.   Da die Fremdenverkehrssaison nach Satzung fiktiv vom 15.03.-15.11. eines jeden Jahres festgelegt ist, k\u00f6nnte nach Beschluss des Gemeinderats ggf. der Geb\u00fchrenanteil f\u00fcr den Zeitraum vom 15.03.2020 bis 13.05.2020 anteilig herausgerechnet werden.  Zun\u00e4chst wird \u00fcber den Antrag auf Erlass der Sondernutzungsgeb\u00fchr f\u00fcr das gesamte Jahr 2020 abgestimmt.  Abstimmungsergebnis: 4 Nein-Stimmen   Nach ausf\u00fchrlicher Beratung beschlie\u00dft der Gemeinderat dass eine Minderung der Sondernutzungsgeb\u00fchren wie folgt erfolgen soll:  Der Geb\u00fchrenanteil f\u00fcr die Zeit vom 15.03.  13.05. 2020 wird anteilig herausgerechnet. Da die Sondernutzungsgeb\u00fchr pro Stuhl gezahlt wird, findet die derzeitige eingeschr\u00e4nkte Bestuhlung nach den erforderlichen Hygienekonzepten unmittelbar Anwendung.    Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen   Die Ratsmitglieder Sabine Lipmann und Christoph Conrad haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und den Sitzungstisch verlassen.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20200807100527%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20200807100527%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-4%7C20200807100527%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 6","fileName":"be_20200807100527_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-08-18","size":111033,"text":"  6. Au\u00dfenbestuhlung in der Ortsgemeinde/ Antrag der Gastronomie auf Minderung oder Erlass der Sondernutzungsgeb\u00fchren f\u00fcr das Jahr 2020   Der Ortsgemeinde Beilstein liegt ein Schreiben mehrerer in der Gemeinde ans\u00e4ssiger Gastronomiebetriebe vor, mit welchem diese die Minderung oder den Erlass der diesj\u00e4hrigen Sondernutzungsgeb\u00fchren f\u00fcr die Au\u00dfenbestuhlung beantragen.  Als Begr\u00fcndung des Schreibens vom 25.03.2020 wird die Corona-Pandemie und die hierdurch bedingten Gesch\u00e4ftsschlie\u00dfungen angef\u00fchrt.  Nach der Wiederer\u00f6ffnung der Gastronomie am 13.05.2020 und der damit einhergehenden Nutzung der ortsgemeindlichen Fl\u00e4chen zum Betrieb einer Au\u00dfengastronomie ist die Grundlage f\u00fcr einen vollst\u00e4ndigen Erlass der Sondernutzungsgeb\u00fchr nicht gegeben. Nach Ansicht der Ortsgemeinde ist zumindest augenscheinlich nicht festzustellen, dass weniger G\u00e4ste den Ort und die Gastronomiebetriebe besuchen.   Aus diesem Grund wird seitens der Ortsgemeinde auch davon ausgegangen, dass die erwarteten Umsatzeinbu\u00dfen f\u00fcr Gastronomiebetriebe in Beilstein bei Weitem nicht so hoch wie bef\u00fcrchtet ausfallen. Eine Minderung oder ein Erlass der Sondernutzungsgeb\u00fchren kommt daher nach Ansicht der Ortsgemeinde nur f\u00fcr die Wochen und Monate in Betracht, in denen eine Schlie\u00dfung der Betriebe durch die Coronabek\u00e4mpfungsverordnung begr\u00fcndet war.   Da die Fremdenverkehrssaison nach Satzung fiktiv vom 15.03.-15.11. eines jeden Jahres festgelegt ist, k\u00f6nnte nach Beschluss des Gemeinderats ggf. der Geb\u00fchrenanteil f\u00fcr den Zeitraum vom 15.03.2020 bis 13.05.2020 anteilig herausgerechnet werden.  Zun\u00e4chst wird \u00fcber den Antrag auf Erlass der Sondernutzungsgeb\u00fchr f\u00fcr das gesamte Jahr 2020 abgestimmt.  Abstimmungsergebnis: 4 Nein-Stimmen   Nach ausf\u00fchrlicher Beratung beschlie\u00dft der Gemeinderat dass eine Minderung der Sondernutzungsgeb\u00fchren wie folgt erfolgen soll:  Der Geb\u00fchrenanteil f\u00fcr die Zeit vom 15.03.  13.05. 2020 wird anteilig herausgerechnet. Da die Sondernutzungsgeb\u00fchr pro Stuhl gezahlt wird, findet die derzeitige eingeschr\u00e4nkte Bestuhlung nach den erforderlichen Hygienekonzepten unmittelbar Anwendung.    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Durchf\u00fchrung von Malerarbeiten im B\u00fcrgerhaus am Marktplatz   Die Au\u00dfenfassade sowie die Fenster und T\u00fcren des B\u00fcrgerhauses am Marktplatz sind altersbedingt verwittert und m\u00fcssen dringend gestrichen werden.   F\u00fcr die Unterhaltung des B\u00fcrgerhauses stehen im Haushaltsplan 2020 Mittel von 3.000  und im Haushaltsplan 2019 von rd. 9.000  zur Verf\u00fcgung. Zur Finanzierung der Ma\u00dfnahme sind die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2019 in das Haushaltsjahr 2020 zu \u00fcbertragen.   Der Vorsitzende wird beauftragt, Angebote einzuholen und im Einvernehmen mit den Beigeordneten den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.   Ferner stimmt der Ortsgemeinderat der Mittel\u00fcbertragung zu.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20201707100552%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20201707100552%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-4%7C20201707100552%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 7","fileName":"be_20201707100552_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-08-18","size":105523,"text":"  7. Durchf\u00fchrung von Malerarbeiten im B\u00fcrgerhaus am Marktplatz   Die Au\u00dfenfassade sowie die Fenster und T\u00fcren des B\u00fcrgerhauses am Marktplatz sind altersbedingt verwittert und m\u00fcssen dringend gestrichen werden.   F\u00fcr die Unterhaltung des B\u00fcrgerhauses stehen im Haushaltsplan 2020 Mittel von 3.000  und im Haushaltsplan 2019 von rd. 9.000  zur Verf\u00fcgung. Zur Finanzierung der Ma\u00dfnahme sind die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2019 in das Haushaltsjahr 2020 zu \u00fcbertragen.   Der Vorsitzende wird beauftragt, Angebote einzuholen und im Einvernehmen mit den Beigeordneten den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.   Ferner stimmt der Ortsgemeinderat der Mittel\u00fcbertragung zu.   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Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen   Nach \u00a7 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat \u00fcber die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnlichen Zuwendungen. Der Ortsgemeinde Beilstein wird folgende Spende angeboten:  Verwendungszweck Zuwendungs- betrag Zuwendungsgeber Anderweitiges Beziehungs- verh\u00e4ltnis zur Gemeinde   Zuschuss Ausbau Ladeinfrastruktur E-Ladestation   1.500,00   Unser-Klima-Cochem-Zell e.V. Br\u00fcckenstra\u00dfe 2 56812 Cochem  ------------------       Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschlie\u00dft die angebotene Zuwendung anzunehmen und bedankt sich recht herzlich.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20200306100384%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20200306100384%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-4%7C20200306100384%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 8","fileName":"be_20200306100384_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-08-18","size":111175,"text":"   8. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen   Nach \u00a7 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat \u00fcber die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnlichen Zuwendungen. Der Ortsgemeinde Beilstein wird folgende Spende angeboten:  Verwendungszweck Zuwendungs- betrag Zuwendungsgeber Anderweitiges Beziehungs- verh\u00e4ltnis zur Gemeinde   Zuschuss Ausbau Ladeinfrastruktur E-Ladestation   1.500,00   Unser-Klima-Cochem-Zell e.V. Br\u00fcckenstra\u00dfe 2 56812 Cochem  ------------------       Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschlie\u00dft die angebotene Zuwendung anzunehmen und bedankt sich recht herzlich.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20200306100384%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20200306100384%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-OG-BEIL-4%7C20201906100458%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2020-OG-BEIL-4","number":"9","name":"Baumkataster in der Verbandsgemeinde Cochem\r\na) Beitrittsbeschluss\r\nb) Auftragsvergabe Baumpflege","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/1102","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2020-OG-BEIL-4%7C20201906100458%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9","fileName":"be_20201906100458_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-08-17","size":122563,"text":"   9. Baumkataster in der Verbandsgemeinde Cochem a) Beitrittsbeschluss b) Auftragsvergabe Baumpflege   a) Beitrittsbeschluss Um die Verkehrssicherheit der gemeindeeigenen B\u00e4ume sicherzustellen, wird in der Verbandsgemeinde derzeit ein gemeinde\u00fcbergreifend einheitliches Baumkataster auf der Grundlage des bereits bestehenden Systems der Stadt Cochem durch die Firma K\u00fcgler & Partner aus Essen erstellt. Die Erstellung des einheitlichen Baumkatasters ist als Grundlage f\u00fcr eine nach Abschluss der Ersterfassung beabsichtigte \u00f6ffentliche Ausschreibung zur Beauftragung der k\u00fcnftigen Fortschreibung des Katasters (Regelkontrolle der B\u00e4ume) sowie der Durchf\u00fchrung der k\u00fcnftig notwendigen Pflegearbeiten (Option) erforderlich. Bei der aktuell erfolgten Beauftragung der Firma K\u00fcgler handelt es sich formell um eine Erweiterung des bestehenden, auf die Verbandsgemeinde Cochem \u00fcbergegangenen Auftrages der Stadt Cochem. Um eine Vereinheitlichung der bisher bei den Ortsgemeinden sehr unterschiedlichen Verfahrensweisen bei der Baumkontrolle zu erreichen und den Anforderungen an die Verkehrssicherheit gerecht zu werden, wird mit der bei der Firma K\u00fcgler beauftragten Ersterfassung dabei erstmals eine Grundlage f\u00fcr eine k\u00fcnftige gemeinsame Vorgehensweise, Qualit\u00e4t der Kontrolle, Rechtssicherheit und gleichzeitige Basis f\u00fcr eine erst dann m\u00f6gliche rechtskonforme Ausschreibung geschaffen. Diese Vorgehensweise wurde vorab mit der Vergabepr\u00fcfstelle bei der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell abgestimmt.  Nach \u00a7 68 der Gemeindeordnung (GemO) obliegt der Verbandsgemeinde die Verkehrssicherungspflicht f\u00fcr die Gemeindestra\u00dfen und damit auch der Stra\u00dfenb\u00e4ume. Um daneben auch die Sicherheit der \u00fcbrigen gemeindeeigenen B\u00e4ume zu gew\u00e4hrleisten, hat die Verwaltung im Einvernehmen mit den Ortsgemeinden (Ortsb\u00fcrgermeisterdienstbesprechungen vom 21. M\u00e4rz 2019 und 24. Oktober 2019), dem Werks-, Bau- und Umweltausschuss (Sitzung vom 16. Oktober 2019) sowie dem Hauptausschuss der Verbandsgemeinde (Sitzung vom 05. M\u00e4rz 2020) die o. g. Vorgehensweise veranlasst. Formell ist noch ein Beschluss der einzelnen Ortsgemeinden an der Einf\u00fchrung des einheitlichen Baumkatasters erforderlich. Die k\u00fcnftig f\u00fcr die Regelkontrolle der B\u00e4ume sowie f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Baumpflegearbeiten entstehenden Kosten (soweit nicht von der Ortsgemeinde in Eigenregie durchgef\u00fchrt) sind verursachergerecht von der Ortsgemeinde zu tragen.   Klarstellend ist zu vermerken, dass die Ausschreibung der k\u00fcnftigen Pflegearbeiten an den B\u00e4umen und hiermit verbunden die Auftragsvergabe an m\u00f6glichst einen einzigen Unternehmer unter dem Vorbehalt und damit die Entscheidung der Ortsgemeinde zur Durchf\u00fchrung auch in m\u00f6glicher eigener Regie und Verantwortung erfolgen soll.    b) Auftragsvergabe Baumpflege Die Aufnahme der Ortsgemeinde in das Baumkataster steht in K\u00fcrze an. Im Rahmen dieser Ersterfassung und bewertung der B\u00e4ume werden voraussichtlich M\u00e4ngel festgestellt, die im Hinblick auf die obliegende Verkehrssicherungspflicht mit dem Bekanntwerden zeitnah beseitigt werden m\u00fcssen. Ein Aufschub dieser Pflegearbeiten auf einen Zeitpunkt nach der unter a) beschriebenen notwendigen \u00f6ffentlichen Ausschreibung ist aus haftungsrechtlichen Gr\u00fcnden von der Verwaltung nicht zu empfehlen.  F\u00fcr die erforderliche dringende Baumpflege an den durch die Firma K\u00fcgler festgestellten Gefahrenb\u00e4umen bestehen hinsichtlich der Beseitigung der M\u00e4ngel und damit Wiederherstellung der Verkehrssicherheit folgende M\u00f6glichkeiten:  1) Die Ortsgemeinde unternimmt die Baumpflege in eigener Regie. Sie hat in diesem Fall das Risiko \u00fcber die Korrektheit der ausgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen und damit die Verkehrssicherheit der betreffenden B\u00e4ume selbst zu tragen. F\u00e4llungen sollten, soweit die Ortsgemeinde \u00fcber die personelle sowie materielle Ausstattung verf\u00fcgt, nach M\u00f6glichkeit eigenst\u00e4ndig vorgenommen werden, um Kosten einzusparen. Da mit der Beseitigung eines Baumes auch die Verkehrssicherungspflicht entf\u00e4llt, ist hier ein selbstst\u00e4ndiges T\u00e4tigwerden der Ortsgemeinden unproblematisch.  Aufgrund des \u00fcberschl\u00e4gig durch die Firma K\u00fcgler ermittelten Aufwandes hat die Ortsgemeinde im Vorfeld zu entscheiden, ob sie die Pflegearbeiten unmittelbar der Firma K\u00fcgler erteilt (VOL/A Direktkauf bis 3.000,00  netto) oder im Rahmen einer freih\u00e4ndigen Vergabe (VOL/A bis 40.000,00  netto) einen geeigneten Fachbetrieb beauftragt.   2) Die Firma K\u00fcgler unterbreitet ein freibleibendes Angebot \u00fcber die erforderliche Baumpflege an den Gefahrenb\u00e4umen. Die Kalkulationsgrundlage hierf\u00fcr entspricht dem f\u00fcr die Stadt Cochem aus dem Jahr 2015 und beinhaltet einen Preisnachlass, sofern der gemeindliche Bauhof an der Baumpflege unterst\u00fctzend mitwirkt (ber\u00e4umen und entsorgen von Schnittgut, ggf. absperren des Arbeitsbereiches etc.). Im Falle einer Auftragsvergabe an die Firma K\u00fcgler haftet diese f\u00fcr die Korrektheit der ausgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen und auch f\u00fcr die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der betroffenen B\u00e4ume.   3) Die Ortsgemeinde holt mehrere Vergleichsangebote von geeigneten Fachbetrieben zur Durchf\u00fchrung der Baumpflege ein. Hierf\u00fcr ist die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses erforderlich. Dieses kann nicht von der Verwaltung, sondern muss von der Firma K\u00fcgler erstellt werden und verursacht Kosten. Die Firma K\u00fcgler scheidet f\u00fcr eine Angebotsabgabe vergaberechtlich aus. Sofern ein Dritter mit den Pflegearbeiten beauftragt wird, haftet dieser f\u00fcr die von ihm erbrachte Leistung. Die Firma K\u00fcgler ist im Rahmen der aktuell beauftragten Baumkontrolle nur dann bereit, die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der B\u00e4ume zu attestieren (=\u00dcbernahme der Gesamthaftung), wenn diese eine nochmalige (kostenpflichtige) Kontrolle der Pflegearbeiten vornimmt.   Ob es f\u00fcr die Ortsgemeinde mit der Vorgehensweise nach Punkt 3) letztlich zu einer Kostenersparnis gegen\u00fcber Punkt 2) kommt, bleibt dem Ergebnis der Angebotsauswertung vorbehalten. An dieser Stelle wird nochmals ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass die Erf\u00fcllung der Verkehrssicherungspflicht oberstes Ziel sein muss, auch unter Ber\u00fccksichtigung der F\u00e4lligkeit der Ma\u00dfnahmen.  Die Verwaltung empfiehlt mittelfristig (nach der o. g. angek\u00fcndigten \u00f6ffentlichen Ausschreibung) die Kontrolle und Pflege aus einer Hand. Dies insbesondere aus haftungsrechtlichen Gr\u00fcnden.     Der Gemeinderat  beschlie\u00dft die Beteiligung der Ortsgemeinde am einheitlichen Baumkataster der Verbandsgemeinde Cochem mit allen verkehrssicherungspflichtigen B\u00e4umen.  Abstimmungsergebnis:                 Einstimmig  nimmt die Ausf\u00fchrungen der Verwaltung hinsichtlich der M\u00f6glichkeiten Nr. 2 \u00fcber die Durchf\u00fchrung der Baumpflege zur Kenntnis. Der Vorsitzende wird erm\u00e4chtigt, sobald die Ersterfassung und bewertung der B\u00e4ume erfolgt und der dringend notwendige Pflegeaufwand festgestellt ist, im Benehmen mit den Beigeordneten und unter Ber\u00fccksichtigung der F\u00e4lligkeit der Pflegema\u00dfnahmen (Gefahrenb\u00e4ume; Gefahr in Verzug) \u00fcber die Variante der Durchf\u00fchrung der Baumpflege zu entscheiden.      Abstimmungsergebnis: Einstimmig      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20201906100458%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20201906100458%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-4%7C20201906100458%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 9","fileName":"be_20201906100458_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-08-18","size":125301,"text":"   9. Baumkataster in der Verbandsgemeinde Cochem a) Beitrittsbeschluss b) Auftragsvergabe Baumpflege   a) Beitrittsbeschluss Um die Verkehrssicherheit der gemeindeeigenen B\u00e4ume sicherzustellen, wird in der Verbandsgemeinde derzeit ein gemeinde\u00fcbergreifend einheitliches Baumkataster auf der Grundlage des bereits bestehenden Systems der Stadt Cochem durch die Firma K\u00fcgler & Partner aus Essen erstellt. Die Erstellung des einheitlichen Baumkatasters ist als Grundlage f\u00fcr eine nach Abschluss der Ersterfassung beabsichtigte \u00f6ffentliche Ausschreibung zur Beauftragung der k\u00fcnftigen Fortschreibung des Katasters (Regelkontrolle der B\u00e4ume) sowie der Durchf\u00fchrung der k\u00fcnftig notwendigen Pflegearbeiten (Option) erforderlich. Bei der aktuell erfolgten Beauftragung der Firma K\u00fcgler handelt es sich formell um eine Erweiterung des bestehenden, auf die Verbandsgemeinde Cochem \u00fcbergegangenen Auftrages der Stadt Cochem. Um eine Vereinheitlichung der bisher bei den Ortsgemeinden sehr unterschiedlichen Verfahrensweisen bei der Baumkontrolle zu erreichen und den Anforderungen an die Verkehrssicherheit gerecht zu werden, wird mit der bei der Firma K\u00fcgler beauftragten Ersterfassung dabei erstmals eine Grundlage f\u00fcr eine k\u00fcnftige gemeinsame Vorgehensweise, Qualit\u00e4t der Kontrolle, Rechtssicherheit und gleichzeitige Basis f\u00fcr eine erst dann m\u00f6gliche rechtskonforme Ausschreibung geschaffen. Diese Vorgehensweise wurde vorab mit der Vergabepr\u00fcfstelle bei der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell abgestimmt.  Nach \u00a7 68 der Gemeindeordnung (GemO) obliegt der Verbandsgemeinde die Verkehrssicherungspflicht f\u00fcr die Gemeindestra\u00dfen und damit auch der Stra\u00dfenb\u00e4ume. Um daneben auch die Sicherheit der \u00fcbrigen gemeindeeigenen B\u00e4ume zu gew\u00e4hrleisten, hat die Verwaltung im Einvernehmen mit den Ortsgemeinden (Ortsb\u00fcrgermeisterdienstbesprechungen vom 21. M\u00e4rz 2019 und 24. Oktober 2019), dem Werks-, Bau- und Umweltausschuss (Sitzung vom 16. Oktober 2019) sowie dem Hauptausschuss der Verbandsgemeinde (Sitzung vom 05. M\u00e4rz 2020) die o. g. Vorgehensweise veranlasst. Formell ist noch ein Beschluss der einzelnen Ortsgemeinden an der Einf\u00fchrung des einheitlichen Baumkatasters erforderlich. Die k\u00fcnftig f\u00fcr die Regelkontrolle der B\u00e4ume sowie f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Baumpflegearbeiten entstehenden Kosten (soweit nicht von der Ortsgemeinde in Eigenregie durchgef\u00fchrt) sind verursachergerecht von der Ortsgemeinde zu tragen.   Klarstellend ist zu vermerken, dass die Ausschreibung der k\u00fcnftigen Pflegearbeiten an den B\u00e4umen und hiermit verbunden die Auftragsvergabe an m\u00f6glichst einen einzigen Unternehmer unter dem Vorbehalt und damit die Entscheidung der Ortsgemeinde zur Durchf\u00fchrung auch in m\u00f6glicher eigener Regie und Verantwortung erfolgen soll.    b) Auftragsvergabe Baumpflege Die Aufnahme der Ortsgemeinde in das Baumkataster steht in K\u00fcrze an. Im Rahmen dieser Ersterfassung und bewertung der B\u00e4ume werden voraussichtlich M\u00e4ngel festgestellt, die im Hinblick auf die obliegende Verkehrssicherungspflicht mit dem Bekanntwerden zeitnah beseitigt werden m\u00fcssen. Ein Aufschub dieser Pflegearbeiten auf einen Zeitpunkt nach der unter a) beschriebenen notwendigen \u00f6ffentlichen Ausschreibung ist aus haftungsrechtlichen Gr\u00fcnden von der Verwaltung nicht zu empfehlen.  F\u00fcr die erforderliche dringende Baumpflege an den durch die Firma K\u00fcgler festgestellten Gefahrenb\u00e4umen bestehen hinsichtlich der Beseitigung der M\u00e4ngel und damit Wiederherstellung der Verkehrssicherheit folgende M\u00f6glichkeiten:  1) Die Ortsgemeinde unternimmt die Baumpflege in eigener Regie. Sie hat in diesem Fall das Risiko \u00fcber die Korrektheit der ausgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen und damit die Verkehrssicherheit der betreffenden B\u00e4ume selbst zu tragen. F\u00e4llungen sollten, soweit die Ortsgemeinde \u00fcber die personelle sowie materielle Ausstattung verf\u00fcgt, nach M\u00f6glichkeit eigenst\u00e4ndig vorgenommen werden, um Kosten einzusparen. Da mit der Beseitigung eines Baumes auch die Verkehrssicherungspflicht entf\u00e4llt, ist hier ein selbstst\u00e4ndiges T\u00e4tigwerden der Ortsgemeinden unproblematisch.  Aufgrund des \u00fcberschl\u00e4gig durch die Firma K\u00fcgler ermittelten Aufwandes hat die Ortsgemeinde im Vorfeld zu entscheiden, ob sie die Pflegearbeiten unmittelbar der Firma K\u00fcgler erteilt (VOL/A Direktkauf bis 3.000,00  netto) oder im Rahmen einer freih\u00e4ndigen Vergabe (VOL/A bis 40.000,00  netto) einen geeigneten Fachbetrieb beauftragt.   2) Die Firma K\u00fcgler unterbreitet ein freibleibendes Angebot \u00fcber die erforderliche Baumpflege an den Gefahrenb\u00e4umen. Die Kalkulationsgrundlage hierf\u00fcr entspricht dem f\u00fcr die Stadt Cochem aus dem Jahr 2015 und beinhaltet einen Preisnachlass, sofern der gemeindliche Bauhof an der Baumpflege unterst\u00fctzend mitwirkt (ber\u00e4umen und entsorgen von Schnittgut, ggf. absperren des Arbeitsbereiches etc.). Im Falle einer Auftragsvergabe an die Firma K\u00fcgler haftet diese f\u00fcr die Korrektheit der ausgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen und auch f\u00fcr die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der betroffenen B\u00e4ume.   3) Die Ortsgemeinde holt mehrere Vergleichsangebote von geeigneten Fachbetrieben zur Durchf\u00fchrung der Baumpflege ein. Hierf\u00fcr ist die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses erforderlich. Dieses kann nicht von der Verwaltung, sondern muss von der Firma K\u00fcgler erstellt werden und verursacht Kosten. Die Firma K\u00fcgler scheidet f\u00fcr eine Angebotsabgabe vergaberechtlich aus. Sofern ein Dritter mit den Pflegearbeiten beauftragt wird, haftet dieser f\u00fcr die von ihm erbrachte Leistung. Die Firma K\u00fcgler ist im Rahmen der aktuell beauftragten Baumkontrolle nur dann bereit, die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der B\u00e4ume zu attestieren (=\u00dcbernahme der Gesamthaftung), wenn diese eine nochmalige (kostenpflichtige) Kontrolle der Pflegearbeiten vornimmt.   Ob es f\u00fcr die Ortsgemeinde mit der Vorgehensweise nach Punkt 3) letztlich zu einer Kostenersparnis gegen\u00fcber Punkt 2) kommt, bleibt dem Ergebnis der Angebotsauswertung vorbehalten. An dieser Stelle wird nochmals ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass die Erf\u00fcllung der Verkehrssicherungspflicht oberstes Ziel sein muss, auch unter Ber\u00fccksichtigung der F\u00e4lligkeit der Ma\u00dfnahmen.  Die Verwaltung empfiehlt mittelfristig (nach der o. g. angek\u00fcndigten \u00f6ffentlichen Ausschreibung) die Kontrolle und Pflege aus einer Hand. Dies insbesondere aus haftungsrechtlichen Gr\u00fcnden.     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Hierzu liegen noch nicht alle Rechnungen vor.  Am Alten Zollhaus sollen 4 weitere Fahrradst\u00e4nder aufgestellt werden. Der Rat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.  Die Arbeiten an der Entw\u00e4sserungsrinne an der L 98 sind zwischenzeitlich abgeschlossen und wurden abgenommen. Es wird vorgebracht, dass die Rinne nach wie vor laut klappert und das Wasser bei Starkregen nicht abflie\u00dft. Die Verwaltung wird um eine entsprechende \u00dcberpr\u00fcfung der Angelegenheit gebeten.  F\u00fcr die Ausbesserung der Gartenstra\u00dfe sowie der Wirtschaftswege zur Burg werden Angebote eingeholt.   Die Fragen f\u00fcr die n\u00e4chste Einwohnerfragestunde sollten im Vorfeld schriftlich an die Ortsgemeinde \u00fcbermittelt werden, damit die erforderlichen Ausk\u00fcnfte ggf. vorab von der Verwaltung angefordert werden k\u00f6nnen.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7CEW%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7CEW%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-4%7CEW%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 10","fileName":"be_EW_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-08-18","size":22503,"text":"  10. Einwohnerfragestunde   Aus der Mitte der Zuh\u00f6rer wird nach den Gesamtkosten f\u00fcr den gemeindlichen Bauhof gefragt. Hierzu liegen noch nicht alle Rechnungen vor.  Am Alten Zollhaus sollen 4 weitere Fahrradst\u00e4nder aufgestellt werden. 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Gemeindliches Einvernehmen zur Anbringung einer Werbeanlage am bestehenden Betrieb innrhalb der Ortslage   Es ist beabsichtigt, eine Auslegerwerbung in der Gr\u00f6\u00dfe 1,30 x 1,50 m am bestehenden Betrieb anzubringen. Der Werbekasten hat eine Gr\u00f6\u00dfe von 0,60 x 0,40 m. Der Standort liegt im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung f\u00fcr den Bereich des historischen Ortskerns der Ortsgemeinde Beilstein, sowie der Denkmalzone Beilstein. Nach der Satzung sind Ausleger mit den H\u00f6chstma\u00dfen: Vorkragung 0,90 m, H\u00f6he 0,90 m und Tiefe 0,10 m zul\u00e4ssig. Bei filigran gestalteten Auslegern darf die H\u00f6he und Auskragung 1,50 m betragen. Die Schild-/Werbefl\u00e4che ist auf 0,25 m beschr\u00e4nkt. Die geplante Anlage f\u00e4llt aufgrund der Schmiedeart unter die filigranen Ausleger und ist daher in der geplanten Gr\u00f6\u00dfe zul\u00e4ssig. Die Werbefl\u00e4che soll 0,24 m betragen und ist somit ebenfalls zul\u00e4ssig. Die lichte H\u00f6he von 3,50 m ist in der lediglich f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger zug\u00e4nglichen Gasse als ausreichend anzusehen.  Gemeindliche Belange werden durch das Vorhaben nicht ber\u00fchrt.   Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig  Die Ratsmitglieder Sabine Lipmann und Christoph Conrad haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und den Sitzungstisch verlassen.       \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20202407100607%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-4%7C20202407100607%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-4%7C20202407100607%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 11","fileName":"be_20202407100607_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-08-18","size":9632,"text":"  11. Gemeindliches Einvernehmen zur Anbringung einer Werbeanlage am bestehenden Betrieb innrhalb der Ortslage   Es ist beabsichtigt, eine Auslegerwerbung in der Gr\u00f6\u00dfe 1,30 x 1,50 m am bestehenden Betrieb anzubringen. Der Werbekasten hat eine Gr\u00f6\u00dfe von 0,60 x 0,40 m. Der Standort liegt im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung f\u00fcr den Bereich des historischen Ortskerns der Ortsgemeinde Beilstein, sowie der Denkmalzone Beilstein. Nach der Satzung sind Ausleger mit den H\u00f6chstma\u00dfen: Vorkragung 0,90 m, H\u00f6he 0,90 m und Tiefe 0,10 m zul\u00e4ssig. Bei filigran gestalteten Auslegern darf die H\u00f6he und Auskragung 1,50 m betragen. Die Schild-/Werbefl\u00e4che ist auf 0,25 m beschr\u00e4nkt. Die geplante Anlage f\u00e4llt aufgrund der Schmiedeart unter die filigranen Ausleger und ist daher in der geplanten Gr\u00f6\u00dfe zul\u00e4ssig. Die Werbefl\u00e4che soll 0,24 m betragen und ist somit ebenfalls zul\u00e4ssig. Die lichte H\u00f6he von 3,50 m ist in der lediglich f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger zug\u00e4nglichen Gasse als ausreichend anzusehen.  Gemeindliche Belange werden durch das Vorhaben nicht ber\u00fchrt.   Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag.    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Tagesordnung   \u00d6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  2. Anschaffung von Tablets f\u00fcr die digitale Ratsarbeit  3. Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen im unbeplanten Innenbereich  4. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung im Baugebiet  Auf der Kaul  und hier Befreiungen und Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes  5. Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Anbringung einer Markise am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe   Nicht\u00f6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  2. Mietangelegenheiten     Eugen Herrmann Ortsb\u00fcrgermeister  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2020-OG-BEIL-3","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2020-OG-BEIL-3","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2020-OG-BEIL-3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-02-11","size":89526,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2020-OG-BEIL-3","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2020-OG-BEIL-3","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2020-OG-BEIL-3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-02-11","size":89526,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2020-OG-BEIL-3","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2020-OG-BEIL-3","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-OG-BEIL-3%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2020-OG-BEIL-3","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2020-OG-BEIL-3%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-02-12","size":7439,"text":".  1.  Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   In der Sitzung vom 28.10.2019 wurde dem Gemeinderat das Vorhaben der Fa. Viking Cruises an Hand einer Beschlussvorlage unterbreitet.  Die Fa. Viking Cruises plant die Erweiterung der Schiffsanlegestelle f\u00fcr Schiffe mit einer Gesamtl\u00e4nge von 135 Metern. Dieses Vorhaben sollte mit der Ortsgemeinde abgestimmt werden. Der Ortsgemeinderat sprach sich gegen dieses Vorhaben aus, wollte allerdings ein Gespr\u00e4ch mit der Fa. Viking Cruises vereinbaren. In diesem Gespr\u00e4ch sind der Ortsgemeinde nicht gen\u00fcgend Informationen zugegangen, weshalb vereinbart worden ist, dass die Fa. Viking Cruises dem Gemeinderat weitere Unterlagen (Belieferung der Schiffe mit Lebensmitteln, Zu- und Absteigen der G\u00e4ste, Stromversorgung etc.) zukommen lassen wird. Anschlie\u00dfend wird ein zweites Gespr\u00e4ch terminiert.   In der Klosterstra\u00dfe wurden Freischneidearbeiten vorgenommen  Bez\u00fcglich der Entw\u00e4sserungsrinne an der L 98 in der OD Beilstein fand ein Ortstermin  statt. An diesem Termin nahmen Mitglieder des Ortsgemeinderates, Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Vertreter des LBM Cochem sowie ein Bauunternehmer der Fa. HTI teil. W\u00e4hrend der Begehung wurde besprochen, wie weiter vorgegangen werden kann und wie die Entw\u00e4sserungsrinne erneuert werden kann. Der Vorsitzende betont, dass das Projekt schnellstm\u00f6glich vorangebracht werden muss.   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-3%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-3%7CMITOBoe%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-3%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-02-12","size":9430,"text":".  1.  Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   In der Sitzung vom 28.10.2019 wurde dem Gemeinderat das Vorhaben der Fa. Viking Cruises an Hand einer Beschlussvorlage unterbreitet.  Die Fa. Viking Cruises plant die Erweiterung der Schiffsanlegestelle f\u00fcr Schiffe mit einer Gesamtl\u00e4nge von 135 Metern. Dieses Vorhaben sollte mit der Ortsgemeinde abgestimmt werden. Der Ortsgemeinderat sprach sich gegen dieses Vorhaben aus, wollte allerdings ein Gespr\u00e4ch mit der Fa. Viking Cruises vereinbaren. In diesem Gespr\u00e4ch sind der Ortsgemeinde nicht gen\u00fcgend Informationen zugegangen, weshalb vereinbart worden ist, dass die Fa. Viking Cruises dem Gemeinderat weitere Unterlagen (Belieferung der Schiffe mit Lebensmitteln, Zu- und Absteigen der G\u00e4ste, Stromversorgung etc.) zukommen lassen wird. Anschlie\u00dfend wird ein zweites Gespr\u00e4ch terminiert.   In der Klosterstra\u00dfe wurden Freischneidearbeiten vorgenommen  Bez\u00fcglich der Entw\u00e4sserungsrinne an der L 98 in der OD Beilstein fand ein Ortstermin  statt. An diesem Termin nahmen Mitglieder des Ortsgemeinderates, Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Vertreter des LBM Cochem sowie ein Bauunternehmer der Fa. HTI teil. W\u00e4hrend der Begehung wurde besprochen, wie weiter vorgegangen werden kann und wie die Entw\u00e4sserungsrinne erneuert werden kann. 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Anschaffung von Tablets f\u00fcr die digitale Ratsarbeit   Der Ortsgemeinderat hat sich in einer der letzten Sitzungen grunds\u00e4tzlich daf\u00fcr ausgesprochen, die Ratsarbeit zu digitalisieren und \u00fcber die Anschaffung/Nutzung von digitalen Endger\u00e4ten (Tablets) f\u00fcr alle Ratsmitglieder erneut zu beraten. Die Beschaffung der Ger\u00e4te soll durch die Verwaltung im Rahmen einer Sammelbestellung \u00fcber den Rahmenvertrag des Landesdaten- und Informationszentrums (LDI) erfolgen.  Im Rahmen dieser Sammelbestellung k\u00f6nnen zu einem sehr g\u00fcnstigen Preis nur bestimmte Ger\u00e4te (vorliegend Apple iPad 9,7 W-iFi, 128 GB incl. Schutztasche) beschafft werden. Die technische Ausstattung dieser Ger\u00e4te ist f\u00fcr die vorgesehene Anwendung ausreichend und wird von der Verwaltung empfohlen. Die Kosten pro Ger\u00e4t betragen brutto 395,00 .  Die Aush\u00e4ndigung der Ger\u00e4te an die Ratsmitglieder erfolgt nach Lieferung und Einrichtung durch die Verbandsgemeindeverwaltung. Vor der Verwendung f\u00fcr die Ratsarbeit wird eine Schulung im Umgang mit der App Dipolis angeboten.   Der Rat beauftragt die Verwaltung f\u00fcr die Ortsgemeinde Beilstein 7 St\u00fcck iPads zum Preis von je 395,00  \u00fcber den Rahmenvertrag des LDI zu beschaffen. Die hierf\u00fcr ben\u00f6tigten Mittel werden im Rahmen des Haushaltes 2020 au\u00dferplanm\u00e4\u00dfig bereitgestellt.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-3%7C20202201100042%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-3%7C20202201100042%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-3%7C20202201100042%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 2","fileName":"be_20202201100042_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-02-12","size":70715,"text":". 2. Anschaffung von Tablets f\u00fcr die digitale Ratsarbeit   Der Ortsgemeinderat hat sich in einer der letzten Sitzungen grunds\u00e4tzlich daf\u00fcr ausgesprochen, die Ratsarbeit zu digitalisieren und \u00fcber die Anschaffung/Nutzung von digitalen Endger\u00e4ten (Tablets) f\u00fcr alle Ratsmitglieder erneut zu beraten. Die Beschaffung der Ger\u00e4te soll durch die Verwaltung im Rahmen einer Sammelbestellung \u00fcber den Rahmenvertrag des Landesdaten- und Informationszentrums (LDI) erfolgen.  Im Rahmen dieser Sammelbestellung k\u00f6nnen zu einem sehr g\u00fcnstigen Preis nur bestimmte Ger\u00e4te (vorliegend Apple iPad 9,7 W-iFi, 128 GB incl. Schutztasche) beschafft werden. Die technische Ausstattung dieser Ger\u00e4te ist f\u00fcr die vorgesehene Anwendung ausreichend und wird von der Verwaltung empfohlen. Die Kosten pro Ger\u00e4t betragen brutto 395,00 .  Die Aush\u00e4ndigung der Ger\u00e4te an die Ratsmitglieder erfolgt nach Lieferung und Einrichtung durch die Verbandsgemeindeverwaltung. Vor der Verwendung f\u00fcr die Ratsarbeit wird eine Schulung im Umgang mit der App Dipolis angeboten.   Der Rat beauftragt die Verwaltung f\u00fcr die Ortsgemeinde Beilstein 7 St\u00fcck iPads zum Preis von je 395,00  \u00fcber den Rahmenvertrag des LDI zu beschaffen. Die hierf\u00fcr ben\u00f6tigten Mittel werden im Rahmen des Haushaltes 2020 au\u00dferplanm\u00e4\u00dfig bereitgestellt.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-3%7C20202201100042%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-3%7C20202201100042%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-OG-BEIL-3%7C20190312100749%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2020-OG-BEIL-3","number":"3","name":"Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen im unbeplanten Innenbereich","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/709","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2020-OG-BEIL-3%7C20190312100749%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20190312100749_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-02-12","size":7374,"text":"  3. Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen im unbeplanten Innenbereich   Es ist beabsichtigt, auf dem im unbeplanten Innenbereich gelegenen Grundst\u00fcck (Im M\u00fchlental) ein Einfamilienwohnhaus mit Garagen zu errichten. Gem\u00e4\u00df \u00a7 34 Baugesetzbuch ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zul\u00e4ssig, wenn es sich nach Art und Ma\u00df der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundst\u00fccksfl\u00e4che, die \u00fcberbaut werden soll, in die Eigenart der n\u00e4heren Umgebung einf\u00fcgt und die Erschlie\u00dfung gesichert ist.    Hier ist ein Einfamilienwohnhaus mit zwei Vollgeschossen sowie einem Satteldach mit einer Dachneigung von 40 vorgesehen, Wintergarten und Carport sind mit einer Dachneigung von 25 geplant. Die Firsth\u00f6he betr\u00e4gt 12,37 m.  Somit sind die Festsetzungen der angrenzenden Bebauungspl\u00e4ne Aufm Teich sowie Auf der Kaul ber\u00fccksichtigt und das Vorhaben f\u00fcgt sich in die n\u00e4here Umgebung ein. Die Erschlie\u00dfung ist gesichert. Das Vorhaben liegt nicht in der Denkmalzone oder im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.    Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.        Abstimmungsergebnis:Einstimmig  Wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden gem. \u00a7 22 GemO nahm Herr Mathias Herzer-Losen nicht an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes teil.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-3%7C20190312100749%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-3%7C20190312100749%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-3%7C20190312100749%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 3","fileName":"be_20190312100749_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-02-12","size":9369,"text":"  3. Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen im unbeplanten Innenbereich   Es ist beabsichtigt, auf dem im unbeplanten Innenbereich gelegenen Grundst\u00fcck (Im M\u00fchlental) ein Einfamilienwohnhaus mit Garagen zu errichten. Gem\u00e4\u00df \u00a7 34 Baugesetzbuch ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zul\u00e4ssig, wenn es sich nach Art und Ma\u00df der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundst\u00fccksfl\u00e4che, die \u00fcberbaut werden soll, in die Eigenart der n\u00e4heren Umgebung einf\u00fcgt und die Erschlie\u00dfung gesichert ist.    Hier ist ein Einfamilienwohnhaus mit zwei Vollgeschossen sowie einem Satteldach mit einer Dachneigung von 40 vorgesehen, Wintergarten und Carport sind mit einer Dachneigung von 25 geplant. Die Firsth\u00f6he betr\u00e4gt 12,37 m.  Somit sind die Festsetzungen der angrenzenden Bebauungspl\u00e4ne Aufm Teich sowie Auf der Kaul ber\u00fccksichtigt und das Vorhaben f\u00fcgt sich in die n\u00e4here Umgebung ein. Die Erschlie\u00dfung ist gesichert. Das Vorhaben liegt nicht in der Denkmalzone oder im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.    Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.        Abstimmungsergebnis:Einstimmig  Wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden gem. \u00a7 22 GemO nahm Herr Mathias Herzer-Losen nicht an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes teil.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-3%7C20190312100749%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-3%7C20190312100749%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-OG-BEIL-3%7C20202001100038%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2020-OG-BEIL-3","number":"4","name":"Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung im Baugebiet 'Auf der Kaul' und hier Befreiungen und Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/711","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2020-OG-BEIL-3%7C20202001100038%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_20202001100038_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-02-12","size":67855,"text":"4. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung im Baugebiet  Auf der Kaul  und hier Befreiungen und Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes   Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Auf der Kaul gelegenen Grundst\u00fcck ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung zu errichten. Wie der beigef\u00fcgten Erl\u00e4uterung zu den beantragten Abweichungen zu entnehmen, ist das Gel\u00e4nde schwierig zu bebauen und hat eine Hangneigung von teilweise 60%. Die nunmehr auch aufgrund der vorhandenen Felsen gew\u00e4hlte Terrassenform erfordert folgende Abweichungen und Befreiungen zum Bebauungsplan:  Traufh\u00f6he nach Bebauungsplan 6,50 m; hier 7,62 m Dachneigung nach Bebauungsplan mind. 38 ; hier Flachdach \u00dcberschreitung der Baugrenze um rd. 2,33 m  Garagen und Nebenanlagen sind au\u00dferhalb der zu \u00f6ffentlichen Verkehrsfl\u00e4che hin liegenden Baugrenze nicht zul\u00e4ssig; hier: Errichtung des Carports zum Fu\u00dfweg innerhalb der nicht\u00fcberbaubaren Fl\u00e4che    Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt den beantragten Befreiungen/Abweichungen wie vorbezeichnet zu.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-3%7C20202001100038%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-3%7C20202001100038%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-3%7C20202001100038%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 4","fileName":"be_20202001100038_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-02-12","size":69107,"text":"4. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung im Baugebiet  Auf der Kaul  und hier Befreiungen und Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes   Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Auf der Kaul gelegenen Grundst\u00fcck ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung zu errichten. Wie der beigef\u00fcgten Erl\u00e4uterung zu den beantragten Abweichungen zu entnehmen, ist das Gel\u00e4nde schwierig zu bebauen und hat eine Hangneigung von teilweise 60%. Die nunmehr auch aufgrund der vorhandenen Felsen gew\u00e4hlte Terrassenform erfordert folgende Abweichungen und Befreiungen zum Bebauungsplan:  Traufh\u00f6he nach Bebauungsplan 6,50 m; hier 7,62 m Dachneigung nach Bebauungsplan mind. 38 ; hier Flachdach \u00dcberschreitung der Baugrenze um rd. 2,33 m  Garagen und Nebenanlagen sind au\u00dferhalb der zu \u00f6ffentlichen Verkehrsfl\u00e4che hin liegenden Baugrenze nicht zul\u00e4ssig; hier: Errichtung des Carports zum Fu\u00dfweg innerhalb der nicht\u00fcberbaubaren Fl\u00e4che    Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt den beantragten Befreiungen/Abweichungen wie vorbezeichnet zu.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-3%7C20202001100038%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-3%7C20202001100038%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2020-OG-BEIL-3%7C20202401100047%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2020-OG-BEIL-3","number":"5","name":"Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Anbringung einer Markise am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/713","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2020-OG-BEIL-3%7C20202401100047%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_20202401100047_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-02-12","size":6851,"text":" 5. Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Anbringung einer Markise am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, an dem bestehenden Betrieb an der Moselstra\u00dfe eine Markise anzubringen. Gem\u00e4\u00df der g\u00fcltigen Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Beilstein f\u00fcr den historischen Ortskern sind Markisen nach \u00a7 6 nicht zul\u00e4ssig. F\u00fcr die Anbringung ist daher eine Abweichung von der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung erforderlich.  Des Weiteren liegt das Vorhaben im Geltungsbereich der Denkmalzone Beilstein. Eine Stellungnahme der Denkmalbeh\u00f6rde zu dem geplanten Vorhaben liegt bisher nicht vor.   Der Gemeinderat vertagt den Beschluss \u00fcber diesen Tagesordnungspunkt auf die n\u00e4chste Sitzung. Zun\u00e4chst soll eine Stellungnahme von Seiten der Denkmalschutzbeh\u00f6rde eingeholt werden. In diesem Zusammenhang soll die Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Beilstein in den n\u00e4chsten Sitzungen aktualisiert werden.   Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-3%7C20202401100047%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2020-OG-BEIL-3%7C20202401100047%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2020-OG-BEIL-3%7C20202401100047%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 5","fileName":"be_20202401100047_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2020-02-12","size":8865,"text":" 5. Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Anbringung einer Markise am bestehenden Betrieb in der Moselstra\u00dfe   Es ist beabsichtigt, an dem bestehenden Betrieb an der Moselstra\u00dfe eine Markise anzubringen. Gem\u00e4\u00df der g\u00fcltigen Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Beilstein f\u00fcr den historischen Ortskern sind Markisen nach \u00a7 6 nicht zul\u00e4ssig. F\u00fcr die Anbringung ist daher eine Abweichung von der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung erforderlich.  Des Weiteren liegt das Vorhaben im Geltungsbereich der Denkmalzone Beilstein. Eine Stellungnahme der Denkmalbeh\u00f6rde zu dem geplanten Vorhaben liegt bisher nicht vor.   Der Gemeinderat vertagt den Beschluss \u00fcber diesen Tagesordnungspunkt auf die n\u00e4chste Sitzung. Zun\u00e4chst soll eine Stellungnahme von Seiten der Denkmalschutzbeh\u00f6rde eingeholt werden. In diesem Zusammenhang soll die Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Beilstein in den n\u00e4chsten Sitzungen aktualisiert werden.   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Tagesordnung   \u00d6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 20.08.2019  3.  Verbandsgemeinde Cochem - intelligentes Dorf Wifi f\u00fcr alle Projektteilnahme der Ortsgemeinde Beilstein  4. Beauftragung eines Bodengutachtens f\u00fcr den Bereich Feuerwehrger\u00e4tehaus/ Alte Schule  5. Errichtung einer Lades\u00e4ule f\u00fcr Elektrofahrzeuge in Beilstein  6. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung einer Terrassen\u00fcberdachung am bestehenden Hotelbetrieb  7. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Kassenh\u00e4uschens sowie einer Zaunanlage im Au\u00dfenbereich der Ortsgemeinde Beilstein  8. Gemeindliches Einvernehmen der Ortsgemeinde zur Errichtung einer Schiffsanlegestelle f\u00fcr Fahrgastkabinenschiffe mit einer L\u00e4nge von 135 Metern      Eugen Herrmann Ortsb\u00fcrgermeister  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2019-OG-BEIL-2","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2019-OG-BEIL-2","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2019-OG-BEIL-2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Gesamtprotokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-11-14","size":168395,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=7&meeting_id=ni_2019-OG-BEIL-2","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=7&meeting_id=ni_2019-OG-BEIL-2","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2019-OG-BEIL-2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Gesamtprotokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-11-14","size":168395,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=7&meeting_id=ni_2019-OG-BEIL-2","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=7&meeting_id=ni_2019-OG-BEIL-2","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-OG-BEIL-2%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2019-OG-BEIL-2","number":"1","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2019-OG-BEIL-2%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-11-12","size":64997,"text":"  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Die Finanzausgleichsumlage f\u00fcr das Haushaltsjahr 2019 wurde mit Schreiben vom 07.10.2019 festgesetzt. Die Umlagesumme betr\u00e4gt 8.391,00  welche die Ortsgemeinde an das Land zahlen muss.  In der letzten Sitzung wurde die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, den Besitzer des Grundst\u00fcckes Flur 1 Nr. 8 aufzufordern den dort auf die Stra\u00dfe ragenden Bewuchs zu entfernen. Der R\u00fcckschnitt wurde im Auftrag des Besitzers von der Firma Servaty vorgenommen.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-2%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-2%7CMITOBoe%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-OG-BEIL-2%7CBekannt%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2019-OG-BEIL-2","number":"2","name":"Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 20.08.2019","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2019-OG-BEIL-2%7CBekannt%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_Bekannt_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-11-12","size":5363,"text":"  2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung vom 20.08.2019  Der Vorsitzende gab die Beratungsergebnisse aus der nicht\u00f6ffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20.08.2019 bekannt.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-2%7CBekannt%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-2%7CBekannt%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-OG-BEIL-2%7C20191909100494%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2019-OG-BEIL-2","number":"3","name":"'Verbandsgemeinde Cochem - intelligentes Dorf Wifi f\u00fcr alle\u201c\r\nProjektteilnahme der Ortsgemeinde Beilstein","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/470","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2019-OG-BEIL-2%7C20191909100494%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20191909100494_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-11-14","size":128031,"text":"   3.  Verbandsgemeinde Cochem - intelligentes Dorf Wifi f\u00fcr alle Projektteilnahme der Ortsgemeinde Beilstein   Um die Digitalisierung der Ortsgemeinden weiter voran zu bringen, engagiert sich die Verbandsgemeinde Cochem f\u00fcr den Auf- bzw. Ausbau eines WLAN Netzes in \u00f6ffentlichen Einrichtungen. Die Wirtschaftsf\u00f6rderung steht bereits seit l\u00e4ngerem mit der Firma The Cloud Network in Kontakt, die am 22.08.2017 nach Vergabeverfahren den Zuschlag f\u00fcr den WLAN Rahmenvertrag vom Land Rheinland-Pfalz erhalten hat. Einige wenige Ortsgemeinden haben sich bereits 2017 dazu entschlossen, eine F\u00f6rderung des Landes zum Ausbau der Internetverbindung an \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen und touristischen Orten in H\u00f6he von 500,00  in Anspruch zu nehmen und einen Hotspot zu installieren.   Um m\u00f6glichst vielen Ortsgemeinden den Zugang zu einer einheitlichen Technik, die vom Land Rheinland-Pfalz ausgew\u00e4hlt wurde und zahlreiche M\u00f6glichkeiten der F\u00f6rderung des Dorflebens (u.a. Smartes Wohnen im Alter) und des Tourismus birgt, zu bieten, unterbreitet die Wirtschaftsf\u00f6rderung den Projektvorschlag Verbandsgemeinde Cochem  intelligentes Dorf Wifi f\u00fcr alle.  Die Umsetzung der Idee soll \u00fcber eine LEADER F\u00f6rderung erfolgen, die deutlich h\u00f6her ausf\u00e4llt und monatliche Folgekosten f\u00fcr 5 Jahre mit einschlie\u00dft. Geplant ist die Einreichung einer Projektskizze \u00fcber die LAG Mosel, die f\u00fcr Ortsgemeinden aus Eifel und Hunsr\u00fcck eine Kooperationsvereinbarung mit den jeweiligen LAGen schlie\u00dft. Dadurch ergibt sich f\u00fcr Ihre Ortsgemeinde die Chance, einen WLAN Outdoor Hotspot an einem Standort Ihrer Wahl (z.B. Gemeindehaus) zu folgenden Konditionen bei vorhandenem Internetanschluss:  Angebot Outdoor Hotspot Firma TheCloud: Summe brutto: 6.353,41  Installations- und Anschaffungskosten sowie Betriebsdauer von 5  Jahren  -3.812,05  (60% F\u00f6rdersumme der LAG Mosel) =   2.541,36  Kosten Aufteilung zwischen OG und VG 50%  Restsumme: 1.270,68  einmalige Kosten f\u00fcr Ihre Ortsgemeinde  Technische Nachfragen wurden geb\u00fcndelt an die Firme The Cloud Network (hier TCN) weitergeleitet:  Was passiert nach Ablauf der 5 Jahre? TCN: Sofern Weiterbetrieb gew\u00fcnscht, wird das Netzwerk seitens The Cloud weiter betrieben. Optional wird der Betrieb eingestellt und die Gemeinde kann  sofern gew\u00fcnscht  auch selbst das Netzwerk betreiben (Access Points sind im Eigenbesitz)   Welche Kosten bzw. welcher Aufwand entstehen der Ortsgemeinde nach Ablauf der 5 Jahre? TCN: Monatlich zu bestimmende Betriebskosten, sofern der Weiterbetrieb gew\u00fcnscht ist. (i.d.R. pro Access Point 20,00 )   In welchem Radius gibt es Netzwerkempfang?  TCN: Unter realistischen Bedingungen ca. 75m pro Outdoor Access Points (theoretisch auch bis zu 100m)  Wie stark ist die Leitung?  TCN: H\u00e4ngt von der Verf\u00fcgbarkeit ab, idealerweise verwenden wir 50 Mbit VDSL Leitungen   Gibt es Beeintr\u00e4chtigungen f\u00fcr die restlichen Internetanschl\u00fcsse? Wird m\u00f6glicherweise deren Bandbreite reduziert?  TCN: Die Bandbreite l\u00e4sst bei Funkverbindungen pro jedem angeschlossenen Access Point nach, daher empfehlen wir eine maximale Funkverbindung \u00fcber drei Access Points (davon immer einer leitungsgebunden)  irrelevant bei der Installation eines Access Points  Die individuellen technischen Details kl\u00e4rt ein Techniker von der Firma The Cloud Network vor Ort ab. Die Kontaktdaten werden zum entsprechenden Zeitpunkt weitergeleitet.    Die Ortsgemeinde Beilstein nimmt die Projektteilnahme Verbandsgemeinde Cochem  intelligentes Dorf Wifi f\u00fcr alle unter oben genannten F\u00f6rderbedingungen der LAG Mosel zur Kenntnis und stellt einen Stromanschluss f\u00fcr die Errichtung eines WLAN Outdoor Hotspots zur Verf\u00fcgung.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-2%7C20191909100494%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-2%7C20191909100494%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2019-OG-BEIL-2%7C20191909100494%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 3","fileName":"be_20191909100494_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-11-18","size":134035,"text":"   3.  Verbandsgemeinde Cochem - intelligentes Dorf Wifi f\u00fcr alle Projektteilnahme der Ortsgemeinde Beilstein   Um die Digitalisierung der Ortsgemeinden weiter voran zu bringen, engagiert sich die Verbandsgemeinde Cochem f\u00fcr den Auf- bzw. Ausbau eines WLAN Netzes in \u00f6ffentlichen Einrichtungen. Die Wirtschaftsf\u00f6rderung steht bereits seit l\u00e4ngerem mit der Firma The Cloud Network in Kontakt, die am 22.08.2017 nach Vergabeverfahren den Zuschlag f\u00fcr den WLAN Rahmenvertrag vom Land Rheinland-Pfalz erhalten hat. Einige wenige Ortsgemeinden haben sich bereits 2017 dazu entschlossen, eine F\u00f6rderung des Landes zum Ausbau der Internetverbindung an \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen und touristischen Orten in H\u00f6he von 500,00  in Anspruch zu nehmen und einen Hotspot zu installieren.   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Gemeindehaus) zu folgenden Konditionen bei vorhandenem Internetanschluss:  Angebot Outdoor Hotspot Firma TheCloud: Summe brutto: 6.353,41  Installations- und Anschaffungskosten sowie Betriebsdauer von 5  Jahren  -3.812,05  (60% F\u00f6rdersumme der LAG Mosel) =   2.541,36  Kosten Aufteilung zwischen OG und VG 50%  Restsumme: 1.270,68  einmalige Kosten f\u00fcr Ihre Ortsgemeinde  Technische Nachfragen wurden geb\u00fcndelt an die Firme The Cloud Network (hier TCN) weitergeleitet:  Was passiert nach Ablauf der 5 Jahre? TCN: Sofern Weiterbetrieb gew\u00fcnscht, wird das Netzwerk seitens The Cloud weiter betrieben. Optional wird der Betrieb eingestellt und die Gemeinde kann  sofern gew\u00fcnscht  auch selbst das Netzwerk betreiben (Access Points sind im Eigenbesitz)   Welche Kosten bzw. welcher Aufwand entstehen der Ortsgemeinde nach Ablauf der 5 Jahre? TCN: Monatlich zu bestimmende Betriebskosten, sofern der Weiterbetrieb gew\u00fcnscht ist. 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Beauftragung eines Bodengutachtens f\u00fcr den Bereich Feuerwehrger\u00e4tehaus/ Alte Schule   Der Sachverhalt wurde bereits anl\u00e4sslich der Gemeinderatssitzung am 20.08.2019 beraten, der Beschluss des Gemeinderates, zun\u00e4chst die Sickergrube als Grund f\u00fcr das Absacken zu \u00fcberpr\u00fcfen brachte jedoch keine neuen Erkenntnisse.   Durch die Wehrf\u00fchrung der FFW Beilstein wurde im Mai dieses Jahres festgestellt, dass es w\u00e4hrend eines Starkregenereignisses zu einem nicht unerheblichen Wassereintritt ins Feuerwehrger\u00e4tehaus (FWGH) Beilstein kam. In Folge dessen konnte festgestellt werden, dass am r\u00fcckw\u00e4rtigen Giebelbereich des FWGH ein etwa handbreiter Spalt zur Alten Schule besteht. In der Vergangenheit wurden oberhalb des Daches bereits Streben angebracht, um einen Wassereintritt zwischen FWGH und alter Schule zu verhindern, diese sind jedoch nicht mehr ausreichend, da das FWGH scheinbar immer weiter nach vorne absackt.   Durch WF Galle wurde im Mai mitgeteilt, dass er Kenntnisse habe, dass am jetzigen Standort des FWGH fr\u00fcher eine Sickergrube der alten Schule gewesen sei.  Daraufhin wurde seitens der Verwaltung \u00fcber das Bauamt der KV Cochem-Zell die Bauantragsakte aus dem Jahre 1972 besorgt.  Die Akte gab jedoch keinen Aufschluss \u00fcber den Untergrund des FWGH bzw. \u00fcber sonstige statische Berechnungen.   Aufgrund des nicht auszuschlie\u00dfenden, weiteren Absackens des FWGH wurde Herr Braun, Statiker beim Ingenieurb\u00fcro IBS, Alflen, um seine Einsch\u00e4tzung gebeten. Hierzu wurden ihm die zu Verf\u00fcgung stehenden Bauakten \u00fcbersandt. Da diese auch f\u00fcr ihn kaum Erkenntnisse brachten, wurde ein Ortstermin am 16.07.2019 am FWGH vereinbart. Hieran nahmen Wehrf\u00fchrer Galle, Herr Braun vom Ingenieurb\u00fcro IBS sowie Sachbearbeiter Hennen von der Verwaltung teil.   Zun\u00e4chst wurde das FWGH von innen begutachtet, hier konnten im r\u00fcckw\u00e4rtigen Bereich ebenfalls Risse festgestellt werden, die nach Aussage von WF Galle etwa 1x j\u00e4hrlich \u00fcberstrichen bzw. aufgef\u00fcllt werden.  Danach wurden die Seiten des FWGH begutachtet. Insbesondere an der linken Seite des FWGH ist unmittelbar hinter dem Anbau des FWGH ein gro\u00dfer Riss feststellbar.  Im Keller der alten Schule, der sich unmittelbar hinter dem FWGH befindet, konnten keine    Absenkungen o.\u00e4. festgestellt werden.   In der Hausfront der alten Schule konnte ein Riss festgestellt werden, der unmittelbar unter dem Dach des Hauses bis zur Eingangst\u00fcre quer durch die Hausfront geht. Durch die Teilnehmer des OT wurde dann der Speicher des FWGH aufgesucht, hier konnten die etwa handbreiten Abst\u00e4nde zwischen Hauswand und Giebel des FWGH in Augenschein genommen werden.   Da an den Seiten und im r\u00fcckw\u00e4rtigen Bereich der alten Schule keinerlei Risse festgestellt werden k\u00f6nnen, wird durch Herrn Braun vermutet, dass sich das FWGH mit der Au\u00dfenfassade der alten Schule verzahnt hat und dadurch die Risse in der Hausfront, in Folge des Absackens des FWGH, entstanden sind.  Herr Braun empfiehlt, ein Bodengutachten erstellen zu lassen, um beurteilen zu k\u00f6nnen, ob der Grund und Boden unterhalb des FWGH f\u00fcr diese Fl\u00e4che (noch) geeignet ist, oder ob weitere Schritte baulicher Art zu veranlassen sind. Da der Bereich der alten Schule komplett unterkellert ist, ist hier nach jetzigem Stand, nicht davon auszugehen, dass f\u00fcr die alte Schule, au\u00dfer den Rissen an der Frontfassade, statische M\u00e4ngel vorliegen.   Herr Braun gab auf Nachfrage an, dass er den Kontakt mit einem B\u00fcro herstellen k\u00f6nne, dass solche Bodengutachten durchf\u00fchrt.   F\u00fcr dieses Bodengutachten w\u00fcrden rund um das FWGH Erd-Bohrungen stattfinden. Vorab eine genaue Anzahl der Bohrungen anzugeben ist nicht m\u00f6glich, da die Anzahl der notwendigen Bohrungen von den gewonnenen Erkenntnissen der dann bereits erfolgten Bohrungen abh\u00e4ngt.   Herr Braun kann aus diesem Grund die entstehen Kosten nicht genau beziffern sch\u00e4tzt jedoch vage, und nur als grobe Ausrichtung dass die Kosten zwischen 3.000  und 5.000  liegen. Das Feuerwehrger\u00e4tehaus wurde durch die OG Beilstein im Jahre 1972 erbaut und steht in deren Eigentum. Seit dem \u00dcbergang des Brandschutzes auf die Verbandsgemeinden hat diese ein unentgeltliches und unbefristetes Nutzungsrecht. Es wird daher vorgeschlagen, dass sich die VG Cochem an den Kosten des Bodengutachtens zu 50% beteiligt.    Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung eines Bodengutachtens zu und beauftragt das Ingenieurb\u00fcro IBS in Alflen mit der Veranlassung der notwendigen Schritte. Hierbei wird davon ausgegangen, dass sich die VG Cochem mit 50% der Kosten des Gutachtens beteiligt. \u00dcber Ma\u00dfnahmen, die \u00fcber das zu erstellenden Gutachten hinausgehen wird nach Vorlage des Gutachtens entschieden.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-2%7C20191710100607%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-2%7C20191710100607%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2019-OG-BEIL-2%7C20191710100607%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 4","fileName":"be_20191710100607_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-11-18","size":78639,"text":"4. Beauftragung eines Bodengutachtens f\u00fcr den Bereich Feuerwehrger\u00e4tehaus/ Alte Schule   Der Sachverhalt wurde bereits anl\u00e4sslich der Gemeinderatssitzung am 20.08.2019 beraten, der Beschluss des Gemeinderates, zun\u00e4chst die Sickergrube als Grund f\u00fcr das Absacken zu \u00fcberpr\u00fcfen brachte jedoch keine neuen Erkenntnisse.   Durch die Wehrf\u00fchrung der FFW Beilstein wurde im Mai dieses Jahres festgestellt, dass es w\u00e4hrend eines Starkregenereignisses zu einem nicht unerheblichen Wassereintritt ins Feuerwehrger\u00e4tehaus (FWGH) Beilstein kam. In Folge dessen konnte festgestellt werden, dass am r\u00fcckw\u00e4rtigen Giebelbereich des FWGH ein etwa handbreiter Spalt zur Alten Schule besteht. In der Vergangenheit wurden oberhalb des Daches bereits Streben angebracht, um einen Wassereintritt zwischen FWGH und alter Schule zu verhindern, diese sind jedoch nicht mehr ausreichend, da das FWGH scheinbar immer weiter nach vorne absackt.   Durch WF Galle wurde im Mai mitgeteilt, dass er Kenntnisse habe, dass am jetzigen Standort des FWGH fr\u00fcher eine Sickergrube der alten Schule gewesen sei.  Daraufhin wurde seitens der Verwaltung \u00fcber das Bauamt der KV Cochem-Zell die Bauantragsakte aus dem Jahre 1972 besorgt.  Die Akte gab jedoch keinen Aufschluss \u00fcber den Untergrund des FWGH bzw. \u00fcber sonstige statische Berechnungen.   Aufgrund des nicht auszuschlie\u00dfenden, weiteren Absackens des FWGH wurde Herr Braun, Statiker beim Ingenieurb\u00fcro IBS, Alflen, um seine Einsch\u00e4tzung gebeten. Hierzu wurden ihm die zu Verf\u00fcgung stehenden Bauakten \u00fcbersandt. Da diese auch f\u00fcr ihn kaum Erkenntnisse brachten, wurde ein Ortstermin am 16.07.2019 am FWGH vereinbart. Hieran nahmen Wehrf\u00fchrer Galle, Herr Braun vom Ingenieurb\u00fcro IBS sowie Sachbearbeiter Hennen von der Verwaltung teil.   Zun\u00e4chst wurde das FWGH von innen begutachtet, hier konnten im r\u00fcckw\u00e4rtigen Bereich ebenfalls Risse festgestellt werden, die nach Aussage von WF Galle etwa 1x j\u00e4hrlich \u00fcberstrichen bzw. aufgef\u00fcllt werden.  Danach wurden die Seiten des FWGH begutachtet. Insbesondere an der linken Seite des FWGH ist unmittelbar hinter dem Anbau des FWGH ein gro\u00dfer Riss feststellbar.  Im Keller der alten Schule, der sich unmittelbar hinter dem FWGH befindet, konnten keine    Absenkungen o.\u00e4. festgestellt werden.   In der Hausfront der alten Schule konnte ein Riss festgestellt werden, der unmittelbar unter dem Dach des Hauses bis zur Eingangst\u00fcre quer durch die Hausfront geht. Durch die Teilnehmer des OT wurde dann der Speicher des FWGH aufgesucht, hier konnten die etwa handbreiten Abst\u00e4nde zwischen Hauswand und Giebel des FWGH in Augenschein genommen werden.   Da an den Seiten und im r\u00fcckw\u00e4rtigen Bereich der alten Schule keinerlei Risse festgestellt werden k\u00f6nnen, wird durch Herrn Braun vermutet, dass sich das FWGH mit der Au\u00dfenfassade der alten Schule verzahnt hat und dadurch die Risse in der Hausfront, in Folge des Absackens des FWGH, entstanden sind.  Herr Braun empfiehlt, ein Bodengutachten erstellen zu lassen, um beurteilen zu k\u00f6nnen, ob der Grund und Boden unterhalb des FWGH f\u00fcr diese Fl\u00e4che (noch) geeignet ist, oder ob weitere Schritte baulicher Art zu veranlassen sind. Da der Bereich der alten Schule komplett unterkellert ist, ist hier nach jetzigem Stand, nicht davon auszugehen, dass f\u00fcr die alte Schule, au\u00dfer den Rissen an der Frontfassade, statische M\u00e4ngel vorliegen.   Herr Braun gab auf Nachfrage an, dass er den Kontakt mit einem B\u00fcro herstellen k\u00f6nne, dass solche Bodengutachten durchf\u00fchrt.   F\u00fcr dieses Bodengutachten w\u00fcrden rund um das FWGH Erd-Bohrungen stattfinden. Vorab eine genaue Anzahl der Bohrungen anzugeben ist nicht m\u00f6glich, da die Anzahl der notwendigen Bohrungen von den gewonnenen Erkenntnissen der dann bereits erfolgten Bohrungen abh\u00e4ngt.   Herr Braun kann aus diesem Grund die entstehen Kosten nicht genau beziffern sch\u00e4tzt jedoch vage, und nur als grobe Ausrichtung dass die Kosten zwischen 3.000  und 5.000  liegen. Das Feuerwehrger\u00e4tehaus wurde durch die OG Beilstein im Jahre 1972 erbaut und steht in deren Eigentum. Seit dem \u00dcbergang des Brandschutzes auf die Verbandsgemeinden hat diese ein unentgeltliches und unbefristetes Nutzungsrecht. Es wird daher vorgeschlagen, dass sich die VG Cochem an den Kosten des Bodengutachtens zu 50% beteiligt.    Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung eines Bodengutachtens zu und beauftragt das Ingenieurb\u00fcro IBS in Alflen mit der Veranlassung der notwendigen Schritte. Hierbei wird davon ausgegangen, dass sich die VG Cochem mit 50% der Kosten des Gutachtens beteiligt. \u00dcber Ma\u00dfnahmen, die \u00fcber das zu erstellenden Gutachten hinausgehen wird nach Vorlage des Gutachtens entschieden.   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Errichtung einer Lades\u00e4ule f\u00fcr Elektrofahrzeuge in Beilstein   Die Innogy SE, Essen, bietet der Ortsgemeinde Beilstein vermittelt \u00fcber die Wirtschaftsf\u00f6rderung der Kreisverwaltung Cochem-Zell und den Klimaschutzmanager der Kreisverwaltung die Errichtung einer Lades\u00e4ule f\u00fcr Elektro-PKW an. Der Aufbau von Ladeinfrastrukturen im \u00f6ffentlichen Verkehrsraum wird im Rahmen eines F\u00f6rderprogramms gef\u00f6rdert.  Einzelheiten zum Angebot von Innogy SE und der Vertragsgestaltung u.a. sind den mit der Einladung zur Sitzung \u00fcbersandten Unterlagen zu entnehmen.   Die Errichtung der Lades\u00e4ule erfolgt durch die Innogy SE. Diese bleibt Eigent\u00fcmer der Anlage. Die Unterhaltungskosten \u00fcbernimmt ebenso Innogy. Die Abwicklung der F\u00f6rdermittel erfolgt ebenfalls \u00fcber die Innogy SE. F\u00fcr die Bereitstellung der Lades\u00e4ule in Beilstein ist von der Ortsgemeinde \u00fcber die Laufzeit von acht Jahren ein monatlicher Betrag von 103,17  brutto (insgesamt rd. 9.900,00  brutto) zu zahlen. Es handelt sich dabei um eine Investition der Ortsgemeinde in die touristische Infrastruktur. F\u00fcr jede kW die getankt wird erfolgt eine R\u00fcckerstattung von 0,05  an die Ortsgemeinde. Dar\u00fcber hinaus wird ein Sponsoring durch den Verein unser-klima-cochem-zell e.V. in H\u00f6he von 1.000 bis 1.500  in Aussicht gestellt. Die Entscheidung hier\u00fcber trifft der Vorstand unser-klima-cochem-zell e.V.. Um die Kosten f\u00fcr die Ortsgemeinde weiter zu reduzieren, ist dar\u00fcber hinaus ein Sponsoring durch Dritte, wie z. B. Banken, \u00f6rtliche Betriebe und Hotels denkbar.   Von der Ortsgemeinde m\u00fcssten im Zusammenhang mit der Errichtung der Lades\u00e4ule zwei PKW-Stellpl\u00e4tze bereitgestellt werden. Weitere Informationen erfolgen in der Sitzung durch den Vorsitzenden.    Der Ortsgemeinderat begr\u00fc\u00dft das Vorhaben der Kreisverwaltung und erm\u00e4chtigt den Ortsb\u00fcrgermeister dazu sich mit der Kreisverwaltung bez\u00fcglich der Umsetzung in Verbindung zu setzen. Hier muss insbesondere beachtet werden, dass der Standort nur in Absprache mit der Feuerwehr festgelegt werden kann.  Entsprechende Mittel m\u00fcssen gegebenenfalls im Haushaltsplan eingestellt werden.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-2%7C20191610100601%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-2%7C20191610100601%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2019-OG-BEIL-2%7C20191610100601%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 5","fileName":"be_20191610100601_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-11-18","size":72016,"text":"   5. Errichtung einer Lades\u00e4ule f\u00fcr Elektrofahrzeuge in Beilstein   Die Innogy SE, Essen, bietet der Ortsgemeinde Beilstein vermittelt \u00fcber die Wirtschaftsf\u00f6rderung der Kreisverwaltung Cochem-Zell und den Klimaschutzmanager der Kreisverwaltung die Errichtung einer Lades\u00e4ule f\u00fcr Elektro-PKW an. 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Dar\u00fcber hinaus wird ein Sponsoring durch den Verein unser-klima-cochem-zell e.V. in H\u00f6he von 1.000 bis 1.500  in Aussicht gestellt. Die Entscheidung hier\u00fcber trifft der Vorstand unser-klima-cochem-zell e.V.. Um die Kosten f\u00fcr die Ortsgemeinde weiter zu reduzieren, ist dar\u00fcber hinaus ein Sponsoring durch Dritte, wie z. B. Banken, \u00f6rtliche Betriebe und Hotels denkbar.   Von der Ortsgemeinde m\u00fcssten im Zusammenhang mit der Errichtung der Lades\u00e4ule zwei PKW-Stellpl\u00e4tze bereitgestellt werden. Weitere Informationen erfolgen in der Sitzung durch den Vorsitzenden.    Der Ortsgemeinderat begr\u00fc\u00dft das Vorhaben der Kreisverwaltung und erm\u00e4chtigt den Ortsb\u00fcrgermeister dazu sich mit der Kreisverwaltung bez\u00fcglich der Umsetzung in Verbindung zu setzen. Hier muss insbesondere beachtet werden, dass der Standort nur in Absprache mit der Feuerwehr festgelegt werden kann.  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Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung einer Terrassen\u00fcberdachung am bestehenden Hotelbetrieb   Es ist beabsichtigt, im unbeplanten Innenbereich der Ortsgemeinde die bestehende Terrassen\u00fcberdachung zu erneuern. Das Grundst\u00fcck liegt in der Denkmalzone der Ortsgemeinde Beilstein. Das Vorhaben bedarf einer denkmalpflegerischen Genehmigung.    Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter dem Vorbehalt, dass die Untere Denkmalpflegebeh\u00f6rde dem Vorhaben zustimmt.       Abstimmungsergebnis: Einstimmig  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-2%7C20191609100463%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-2%7C20191609100463%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2019-OG-BEIL-2%7C20191609100463%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 6","fileName":"be_20191609100463_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-11-18","size":8183,"text":" 6. Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung einer Terrassen\u00fcberdachung am bestehenden Hotelbetrieb   Es ist beabsichtigt, im unbeplanten Innenbereich der Ortsgemeinde die bestehende Terrassen\u00fcberdachung zu erneuern. Das Grundst\u00fcck liegt in der Denkmalzone der Ortsgemeinde Beilstein. Das Vorhaben bedarf einer denkmalpflegerischen Genehmigung.    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Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Kassenh\u00e4uschens sowie einer Zaunanlage im Au\u00dfenbereich der Ortsgemeinde Beilstein     Wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden nimmt Herr Mathias Herzer-Losen gem. \u00a7 22 GemO an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.  Die Genehmigung eines Kassenh\u00e4uschens sowie einer Zaunanlage wird beantragt. Das Vorhaben liegt im Au\u00dfenbereich der Ortsgemeinde Beilstein im Geltungsbereich der Denkmalzone Historischer Ortsbereich Beilstein. Der vorliegende Antrag sieht einen R\u00fcckbau des bereits errichteten Geb\u00e4udes um rd. 5 m vor. Ein Fachbeitrag Naturschutz zur landespflegerischen Gestaltung der Anlagen wurde von der Unteren Naturschutzbeh\u00f6rde angefordert und wurde zwischenzeitlich auch vom Bauherren beauftragt. Die Dacheindeckung soll ist in schiefergrau, die Gestaltung der Fassade in Beigegrau erfolgen.   Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag.    Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-2%7C20191510100596%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-2%7C20191510100596%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2019-OG-BEIL-2%7C20191510100596%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 7","fileName":"be_20191510100596_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-11-18","size":68248,"text":" 7. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Kassenh\u00e4uschens sowie einer Zaunanlage im Au\u00dfenbereich der Ortsgemeinde Beilstein     Wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden nimmt Herr Mathias Herzer-Losen gem. \u00a7 22 GemO an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.  Die Genehmigung eines Kassenh\u00e4uschens sowie einer Zaunanlage wird beantragt. Das Vorhaben liegt im Au\u00dfenbereich der Ortsgemeinde Beilstein im Geltungsbereich der Denkmalzone Historischer Ortsbereich Beilstein. Der vorliegende Antrag sieht einen R\u00fcckbau des bereits errichteten Geb\u00e4udes um rd. 5 m vor. Ein Fachbeitrag Naturschutz zur landespflegerischen Gestaltung der Anlagen wurde von der Unteren Naturschutzbeh\u00f6rde angefordert und wurde zwischenzeitlich auch vom Bauherren beauftragt. Die Dacheindeckung soll ist in schiefergrau, die Gestaltung der Fassade in Beigegrau erfolgen.   Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag.    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Gemeindliches Einvernehmen der Ortsgemeinde zur Errichtung einer Schiffsanlegestelle f\u00fcr Fahrgastkabinenschiffe mit einer L\u00e4nge von 135 Metern    Die Fa. Viking Cruises besitzt in Beilstein eine Anlegestelle f\u00fcr Schiffe mit einer L\u00e4nge von 110 Metern. Deren Muttergesellschaft, Viking River Cruises AG mit Sitz in Basel besitzt Fahrgastkabinenschiffe mit einer Gesamtl\u00e4nge von bis zu 135 Metern welche nicht an der vorhandenen Liegestelle anlegen k\u00f6nnen.  Demnach m\u00f6chte die Fa. Viking Cruises anfragen, ob die Gemeinde Beilstein eine Schiffsanlegestelle f\u00fcr Fahrgastschifft, mit einer L\u00e4nge von 135 Metern bef\u00fcrwortet. Die geplante Stelle ist bei Fluss-km 61,45 rechtes Ufer geplant. Ein Auszug aus GoogleMaps wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorgelegt.   Beim WSA Koblenz hat die Fa. Viking Cruises bereits die Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung sowie bei der SGD Nord / Abteilung Wasserrecht die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt. Eine Auflage der SGD Nord ist die Durchf\u00fchrung einer Umweltvertr\u00e4glichkeitsvorpr\u00fcfung.   Es wird angeboten, in einem pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch das Vorhaben n\u00e4her zu er\u00f6rtern.     Der Gemeinderat spricht sich gegen die angefragte Anlegestelle aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, ein Gespr\u00e4chstermin zwischen der Fa. Viking Cruises, einem Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung und der Ortsgemeinde zu vereinbaren.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig          \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-2%7C20192110100612%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-2%7C20192110100612%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2019-OG-BEIL-2%7C20192110100612%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 8","fileName":"be_20192110100612_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-11-18","size":10173,"text":"8. Gemeindliches Einvernehmen der Ortsgemeinde zur Errichtung einer Schiffsanlegestelle f\u00fcr Fahrgastkabinenschiffe mit einer L\u00e4nge von 135 Metern    Die Fa. Viking Cruises besitzt in Beilstein eine Anlegestelle f\u00fcr Schiffe mit einer L\u00e4nge von 110 Metern. Deren Muttergesellschaft, Viking River Cruises AG mit Sitz in Basel besitzt Fahrgastkabinenschiffe mit einer Gesamtl\u00e4nge von bis zu 135 Metern welche nicht an der vorhandenen Liegestelle anlegen k\u00f6nnen.  Demnach m\u00f6chte die Fa. Viking Cruises anfragen, ob die Gemeinde Beilstein eine Schiffsanlegestelle f\u00fcr Fahrgastschifft, mit einer L\u00e4nge von 135 Metern bef\u00fcrwortet. Die geplante Stelle ist bei Fluss-km 61,45 rechtes Ufer geplant. Ein Auszug aus GoogleMaps wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorgelegt.   Beim WSA Koblenz hat die Fa. Viking Cruises bereits die Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung sowie bei der SGD Nord / Abteilung Wasserrecht die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt. Eine Auflage der SGD Nord ist die Durchf\u00fchrung einer Umweltvertr\u00e4glichkeitsvorpr\u00fcfung.   Es wird angeboten, in einem pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch das Vorhaben n\u00e4her zu er\u00f6rtern.     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Sitzung des Gemeinderates Beilstein","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2019-08-20T18:00:00+02:00","end":"2019-08-20T20:10:00+02:00","location":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2019-OG-BEIL-1/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Alte Schule, , 56814 Beilstein","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"room":"Alte Schule","postalCode":"56814","subLocality":"Beilstein","locality":"Beilstein","web":"https://vgcochem.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/organization/OG-BEIL"],"organization_active_1":"1","participant":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/631","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/125","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/630","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/633","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/632","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/8","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/510"],"invitation":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/sib%7C2019-OG-BEIL-1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Bekanntmachung","fileName":"bekanntmachung.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-08-12","size":18850,"sha1Checksum":"7de7a4fd85aaed3b34efb6e1bc1b76ff55e83848","text":"   Bekanntmachung  am Dienstag, dem 20.08.2019, 18:00 Uhr, findet in der alten Schule in Beilstein eine Sitzung des Gemeinderates Beilstein statt.  Tagesordnung  \u00d6ffentliche Sitzung  1. Einwohnerfragestunde  2. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  3. Bildung von Aussch\u00fcssen und Wahl der Ausschussmitglieder sowie Stellvertreter  4. Feststellung der Jahresrechnungen 2014, 2015 und 2016 der Ortsgemeinde Beilstein  5. Erteilung und Entlastung f\u00fcr die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016  6. Sitzungsmanagement-, Rats- und B\u00fcrgerinformationssystem more rubin  7. Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Herstellung einer Glasabdeckung  8. Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Herstellung von Fenstern am bestehenden Betrieb  9. Beauftragung eines Bodengutachtens f\u00fcr den Bereich Feuerwehrger\u00e4tehaus/ Alte Schule  10. Erneuerung der Entw\u00e4sserungsrinne entlang der L 98 in der OD Beilstein  11. Anschaffung eines Rasenm\u00e4hers und einer Heckenschere -Bekanntgabe einer Eilentscheidung-  12. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Beauftragung von Pflanzarbeiten auf gemeindeeigenen Grundst\u00fccken   Nicht\u00f6ffentliche Sitzung  1. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters  2. Personalangelegenheiten     Eugen Herrmann Ortsb\u00fcrgermeister  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2019-OG-BEIL-1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2019-OG-BEIL-1","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2019-OG-BEIL-1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-09-12","size":229957,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2019-OG-BEIL-1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2019-OG-BEIL-1","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2019-OG-BEIL-1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-09-12","size":229957,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2019-OG-BEIL-1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2019-OG-BEIL-1","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-OG-BEIL-1%7CEW%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2019-OG-BEIL-1","number":"1","name":"Einwohnerfragestunde","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2019-OG-BEIL-1%7CEW%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_EW_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-09-16","size":69417,"text":"  1. Einwohnerfragestunde   Aus der Mitte der Zuh\u00f6rer wird hervor gebracht, dass in der Schlossstra\u00dfe entlang des Grundst\u00fcckes Flur 1 Parzelle 8 schon \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum B\u00e4ume auf die Stra\u00dfe ragen. Diese verlieren sehr viele Bl\u00e4tter welche bei Regen eine glatte Oberfl\u00e4che bilden.  Der Vorsitzende gibt an, dass der Grundst\u00fccksbesitzer auf mehrmalige Aufforderung keinen R\u00fcckschnitt vorgenommen hat.  Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung den Grundst\u00fccksbesitzer aufzufordern den Bewuchs zur\u00fcckzuschneiden.  Im Zuge der Bauma\u00dfnahme Neubau Abstell- und Ger\u00e4tehalle im Jahr 2018 sind der Ortsgemeinde Mehrkosten durch die dort liegende Denkmalschutzzone entstanden. Ein B\u00fcrger gibt an, dass er mit der Unteren Denkmalpflegebeh\u00f6rde in Kontakt gestanden hat und ihm dort die Auskunft erteilt worden ist, dass dort keine Denkmalschutzzone vorliegt.  Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft nach kurzer Beratung, die Verbandsgemeindeverwaltung mit der Pr\u00fcfung zu beauftragen, ob der Gemeinde unn\u00f6tige Mehrkosten entstanden sind und ob Anspruch auf Schadenersatz bestehen k\u00f6nnte. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird dies in einer der folgenden Sitzungen bekanntgegeben.  Die Zuh\u00f6rer geben kund, dass sie die Pr\u00e4sentation der Verkaufsl\u00e4den in der Bachstra\u00dfe nicht zufrieden stellend finden. Die H\u00e4ndler stellen ihre Waren au\u00dferhalb ihrer Verkaufsl\u00e4den (au\u00dferhalb der Fenster werden die Waren auf gehangen sowie ausgestellt) aus.  Nachdem hier\u00fcber beraten worden ist, entschlie\u00dft sich der Gemeinderat dazu, sich mit der Gestaltungssatzung auseinanderzusetzen und diese anzupassen.  Weiterhin wird aus der Mitte der Zuh\u00f6rer ein Vorschlag angebracht, die Steuers\u00e4tze der Ortsgemeinde Beilstein (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer) zu senken. Der Rat nimmt dies zur Kenntnis und wird sich hiermit bei der n\u00e4chsten Haushaltsplanung f\u00fcr die Haushaltsjahre 2021 und 2022 befassen.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7CEW%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7CEW%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-OG-BEIL-1%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2019-OG-BEIL-1","number":"2","name":"Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2019-OG-BEIL-1%7CMITOBoe%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_MITOBoe_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-09-16","size":67346,"text":"  2. Mitteilungen des Ortsb\u00fcrgermeisters   Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Festsetzung der Kreisumlage mit den Schl\u00fcsselzuweisungen der Ortsgemeinde Beilstein f\u00fcr das Jahr 2019 mit Schreiben vom 30.07.2019 zugegangen sind. Aus dem Schreiben geht hervor, dass die Gemeinde keine Schl\u00fcsselzuweisung A sowie Schl\u00fcsselzuweisung B 2 erh\u00e4lt. Die Kreisumlage bel\u00e4uft sich auf 119.418,00 .  Des Weiteren gibt der Vorsitzende bekannt, dass die Einfriedung des Gew\u00e4sserlaufs im Bereich des Hotels Burgfrieden erneuert werden muss. Dies wurde in der vorherigen Legislaturperiode mit dem alten Gemeinderat bereits beschlossen. Damals wurde eine Kosteneinsch\u00e4tzung der Verbandsgemeindeverwaltung von 5.000  abgegeben. Bei Begutachtung der Einfriedung ist festgestellt worden, dass nur ein Teil erneuert werden muss und der restliche Teil repariert werden kann. Ein entsprechendes Angebot zur Erneuerung bzw. Reparatur wird der Ortsgemeinde noch eingehen.  Aus der Mitte des Rates wird hervor gebracht, dass das Fallrohr in der Stra\u00dfe Auf dem Teich 3 immer noch kaputt ist. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass ein Auftrag zur Reparatur bereits erteilt worden ist, er wird die Firma aber noch einmal darauf hinweisen.    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7CMITOBoe%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7CMITOBoe%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-OG-BEIL-1%7C20191107100204%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2019-OG-BEIL-1","number":"3","name":"Bildung von Aussch\u00fcssen und Wahl der Ausschussmitglieder sowie Stellvertreter","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/3","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2019-OG-BEIL-1%7C20191107100204%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20191107100204_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-09-16","size":14156,"text":" 3.  Bildung von Aussch\u00fcssen und Wahl der Ausschussmitglieder sowie Stellvertreter   Nach \u00a7 44 Absatz 1 der Gemeindeordnung steht es grunds\u00e4tzlich im Ermessen des Gemeinderates f\u00fcr bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschl\u00fcsse oder zur abschlie\u00dfenden Entscheidung Aussch\u00fcsse zu bilden. Die Notwendigkeit hierzu h\u00e4ngt von der Gr\u00f6\u00dfe der Gemeinde und vom Umfang der Arbeit des Rates ab.  Die Aussch\u00fcsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen (f\u00fcr den Gemeinderat) w\u00e4hlbaren B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern der Gemeinde zusammen (gemischte Aussch\u00fcsse). Bei gemischten Aussch\u00fcssen sollen mindestens die H\u00e4lfte der Ausschussmitglieder Ratsmitglied sein. Die Wahl von Vertretern in den Aussch\u00fcssen ist nicht ausdr\u00fccklich vorgeschrieben. Es liegt in der Entscheidung des Rates neben den Ausschussmitgliedern auch personengebundene Stellvertreter zu w\u00e4hlen.  Aus spezialgesetzlichen Bestimmungen heraus kann sich eine Pflicht zur Bildung von Aussch\u00fcssen ergeben. Zu den sog. Pflichtaussch\u00fcssen geh\u00f6rt der Rechnungs-pr\u00fcfungsausschuss. In Gemeinden bis zu 1.000 Einwohnern kann von der Bildung eines Rechnungspr\u00fcfungsausschusses abgesehen werden. Nach \u00a7 110 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung w\u00e4hlt der Rechnungspr\u00fcfungsschuss abweichend von \u00a7 46 der Gemeindeordnung einen Vorsitzenden, der Ratsmitglied ist. (In den \u00fcbrigen Aussch\u00fcssen f\u00fchrt grunds\u00e4tzlich der B\u00fcrgermeister den Vorsitz). Im \u00dcbrigen bestimmt der Gemeinderat nach \u00a7 44 Absatz 2 der Gemeindeordnung das N\u00e4here \u00fcber die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Aussch\u00fcsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen w\u00e4hlbaren B\u00fcrger/B\u00fcrgerinnen in den einzelnen Aussch\u00fcssen. Diese Bestimmungen k\u00f6nnen auch durch die Hauptsatzung getroffen werden. Die Regelungen in der Hauptsatzung gelten \u00fcber die Legislaturperiode hinweg. Beabsichtigte abweichende Regelungen bed\u00fcrfen zun\u00e4chst einer \u00c4nderung der Hauptsatzung. Von den ge\u00e4nderten Regelungen kann erst nach dem Inkrafttreten der \u00c4nderungssatzung Gebrauch gemacht werden.   Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Beilstein vom 23.06.1998 i.d.F.v. 06.12.2010 enth\u00e4lt zur Bildung von Aussch\u00fcssen keine Regelung. In der abgelaufenen Legislaturperiode hatte die Ortsgemeinde Beilstein neben dem Rechnungspr\u00fcfungsausschuss mit 4 Mitgliedern einen Bauausschuss mit 6 Mitgliedern gebildet.   Die Gremienarbeit in der vergangenen Legislaturperiode hat gezeigt, dass bei der Gr\u00f6\u00dfe der Ortsgemeinde Beilstein und der im Gemeinderat anfallenden Arbeit die Bildung von (formellen) Aussch\u00fcssen nicht erforderlich ist. In der abgelaufenen Legislaturperiode haben nur wenige Ausschusssitzungen stattgefunden, dies auch deshalb, weil regelm\u00e4\u00dfig Sitzungen des Gemeinderates stattfinden und alle zu beratenden und entscheidenden Angelegenheiten umfassend und intensiv im Rat unmittelbar diskutiert wurden und werden. Aussch\u00fcsse zur Vorberatung und ggf. auch abschlie\u00dfenden Entscheidung in bestimmten Angelegenheiten werden im Allgemeinen in gr\u00f6\u00dferen St\u00e4dten und Gemeinden zur Entlastung der R\u00e4te gebildet. Ein Bedarf wird hierf\u00fcr aktuell in der Ortsgemeinde Beilstein nicht gesehen. Hiervon unbenommen kann der Rat auch in der Zukunft jeder Zeit die Bildung von Aussch\u00fcssen beschlie\u00dfen.   Der Vorsitzende schl\u00e4gt deshalb vor, dass abgesehen vom Rechnungspr\u00fcfungsausschuss als Pflichtausschuss, in der laufenden Legislaturperiode auf die Bildung von weiteren Aussch\u00fcssen verzichtet werden soll. Da der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss einen eigenen Vorsitzenden w\u00e4hlt, sollte die Zahl der Mitglieder auf 3 oder 5 festgelegt werden.  Die Mitglieder der Aussch\u00fcsse und ihre Stellvertreter werden nach \u00a7 45 der Gemeindeordnung auf Grund von Vorschl\u00e4gen der im Rat vertretenen politischen Gruppen gew\u00e4hlt. Die Verwaltung schl\u00e4gt vor, die Wahl der Ausschussmitglieder und ggf. Stellvertreter f\u00fcr den Rechnungspr\u00fcfungsausschuss gem\u00e4\u00df \u00a7 45 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung als sogenannte Unechte Mehrheitswahl durchzuf\u00fchren. Dies setzt  einen  gemeinsamen Wahlvorschlag aller im Rat vertretenen politischen Gruppen voraus. Dabei sind alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten und Kandidatinnen gew\u00e4hlt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.   Die Wahl der Aussch\u00fcsse ist als sonstige Wahl nach \u00a7 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung grunds\u00e4tzlich durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung durchzuf\u00fchren, es sei denn, der Gemeinderat beschlie\u00dft eine offene Abstimmung per Handzeichen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der kein gew\u00e4hltes Ratsmitglied ist, ruht gem\u00e4\u00df \u00a7 36 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 der Gemeindeordnung bei Wahlen. Er wird in die Berechnung der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates deshalb nicht einbezogen.    Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, die Wahl der Mitglieder (und stellvertretenden Mitglieder des Rechnungspr\u00fcfungsausschusses) auf der Grundlage des vorliegenden gemeinsamen Wahlvorschlages per Akklamation durchzuf\u00fchren und ansonsten auf die Bildung von Aussch\u00fcssen zu verzichten.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig  Die Mitglieder des Rechnungspr\u00fcfungsausschusses sind ausschlie\u00dflich aus der Mitte des Rates zu w\u00e4hlen. Die Anzahl der Ausschussmitglieder wird auf 4 festgelegt.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig  Der gemeinsame Wahlvorschlag f\u00fcr die Wahl der Mitglieder des Rechnungspr\u00fcfungsaus-schusses sieht die Wahl folgender Personen vor:  Herr Christoph Conrad, Frau Sabine Lipmann, Herr Holger Ostermann, Herr Filip Scheuren.  Der Rat stimmt dem vorliegenden gemeinsamen Wahlvorschlag zu.  Abstimmungsergebnis: Einstimmig     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7C20191107100204%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7C20191107100204%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2019-OG-BEIL-1%7C20191107100204%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 3","fileName":"be_20191107100204_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-09-13","size":16183,"text":" 3.  Bildung von Aussch\u00fcssen und Wahl der Ausschussmitglieder sowie Stellvertreter   Nach \u00a7 44 Absatz 1 der Gemeindeordnung steht es grunds\u00e4tzlich im Ermessen des Gemeinderates f\u00fcr bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschl\u00fcsse oder zur abschlie\u00dfenden Entscheidung Aussch\u00fcsse zu bilden. Die Notwendigkeit hierzu h\u00e4ngt von der Gr\u00f6\u00dfe der Gemeinde und vom Umfang der Arbeit des Rates ab.  Die Aussch\u00fcsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen (f\u00fcr den Gemeinderat) w\u00e4hlbaren B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern der Gemeinde zusammen (gemischte Aussch\u00fcsse). Bei gemischten Aussch\u00fcssen sollen mindestens die H\u00e4lfte der Ausschussmitglieder Ratsmitglied sein. Die Wahl von Vertretern in den Aussch\u00fcssen ist nicht ausdr\u00fccklich vorgeschrieben. Es liegt in der Entscheidung des Rates neben den Ausschussmitgliedern auch personengebundene Stellvertreter zu w\u00e4hlen.  Aus spezialgesetzlichen Bestimmungen heraus kann sich eine Pflicht zur Bildung von Aussch\u00fcssen ergeben. Zu den sog. Pflichtaussch\u00fcssen geh\u00f6rt der Rechnungs-pr\u00fcfungsausschuss. In Gemeinden bis zu 1.000 Einwohnern kann von der Bildung eines Rechnungspr\u00fcfungsausschusses abgesehen werden. Nach \u00a7 110 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung w\u00e4hlt der Rechnungspr\u00fcfungsschuss abweichend von \u00a7 46 der Gemeindeordnung einen Vorsitzenden, der Ratsmitglied ist. (In den \u00fcbrigen Aussch\u00fcssen f\u00fchrt grunds\u00e4tzlich der B\u00fcrgermeister den Vorsitz). Im \u00dcbrigen bestimmt der Gemeinderat nach \u00a7 44 Absatz 2 der Gemeindeordnung das N\u00e4here \u00fcber die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Aussch\u00fcsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen w\u00e4hlbaren B\u00fcrger/B\u00fcrgerinnen in den einzelnen Aussch\u00fcssen. Diese Bestimmungen k\u00f6nnen auch durch die Hauptsatzung getroffen werden. Die Regelungen in der Hauptsatzung gelten \u00fcber die Legislaturperiode hinweg. Beabsichtigte abweichende Regelungen bed\u00fcrfen zun\u00e4chst einer \u00c4nderung der Hauptsatzung. Von den ge\u00e4nderten Regelungen kann erst nach dem Inkrafttreten der \u00c4nderungssatzung Gebrauch gemacht werden.   Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Beilstein vom 23.06.1998 i.d.F.v. 06.12.2010 enth\u00e4lt zur Bildung von Aussch\u00fcssen keine Regelung. In der abgelaufenen Legislaturperiode hatte die Ortsgemeinde Beilstein neben dem Rechnungspr\u00fcfungsausschuss mit 4 Mitgliedern einen Bauausschuss mit 6 Mitgliedern gebildet.   Die Gremienarbeit in der vergangenen Legislaturperiode hat gezeigt, dass bei der Gr\u00f6\u00dfe der Ortsgemeinde Beilstein und der im Gemeinderat anfallenden Arbeit die Bildung von (formellen) Aussch\u00fcssen nicht erforderlich ist. In der abgelaufenen Legislaturperiode haben nur wenige Ausschusssitzungen stattgefunden, dies auch deshalb, weil regelm\u00e4\u00dfig Sitzungen des Gemeinderates stattfinden und alle zu beratenden und entscheidenden Angelegenheiten umfassend und intensiv im Rat unmittelbar diskutiert wurden und werden. Aussch\u00fcsse zur Vorberatung und ggf. auch abschlie\u00dfenden Entscheidung in bestimmten Angelegenheiten werden im Allgemeinen in gr\u00f6\u00dferen St\u00e4dten und Gemeinden zur Entlastung der R\u00e4te gebildet. Ein Bedarf wird hierf\u00fcr aktuell in der Ortsgemeinde Beilstein nicht gesehen. Hiervon unbenommen kann der Rat auch in der Zukunft jeder Zeit die Bildung von Aussch\u00fcssen beschlie\u00dfen.   Der Vorsitzende schl\u00e4gt deshalb vor, dass abgesehen vom Rechnungspr\u00fcfungsausschuss als Pflichtausschuss, in der laufenden Legislaturperiode auf die Bildung von weiteren Aussch\u00fcssen verzichtet werden soll. Da der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss einen eigenen Vorsitzenden w\u00e4hlt, sollte die Zahl der Mitglieder auf 3 oder 5 festgelegt werden.  Die Mitglieder der Aussch\u00fcsse und ihre Stellvertreter werden nach \u00a7 45 der Gemeindeordnung auf Grund von Vorschl\u00e4gen der im Rat vertretenen politischen Gruppen gew\u00e4hlt. Die Verwaltung schl\u00e4gt vor, die Wahl der Ausschussmitglieder und ggf. Stellvertreter f\u00fcr den Rechnungspr\u00fcfungsausschuss gem\u00e4\u00df \u00a7 45 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung als sogenannte Unechte Mehrheitswahl durchzuf\u00fchren. Dies setzt  einen  gemeinsamen Wahlvorschlag aller im Rat vertretenen politischen Gruppen voraus. Dabei sind alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten und Kandidatinnen gew\u00e4hlt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.   Die Wahl der Aussch\u00fcsse ist als sonstige Wahl nach \u00a7 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung grunds\u00e4tzlich durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung durchzuf\u00fchren, es sei denn, der Gemeinderat beschlie\u00dft eine offene Abstimmung per Handzeichen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der kein gew\u00e4hltes Ratsmitglied ist, ruht gem\u00e4\u00df \u00a7 36 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 der Gemeindeordnung bei Wahlen. Er wird in die Berechnung der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates deshalb nicht einbezogen.    Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, die Wahl der Mitglieder (und stellvertretenden Mitglieder des Rechnungspr\u00fcfungsausschusses) auf der Grundlage des vorliegenden gemeinsamen Wahlvorschlages per Akklamation durchzuf\u00fchren und ansonsten auf die Bildung von Aussch\u00fcssen zu verzichten.    Abstimmungsergebnis: Einstimmig  Die Mitglieder des Rechnungspr\u00fcfungsausschusses sind ausschlie\u00dflich aus der Mitte des Rates zu w\u00e4hlen. Die Anzahl der Ausschussmitglieder wird auf 4 festgelegt.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig  Der gemeinsame Wahlvorschlag f\u00fcr die Wahl der Mitglieder des Rechnungspr\u00fcfungsaus-schusses sieht die Wahl folgender Personen vor:  Herr Christoph Conrad, Frau Sabine Lipmann, Herr Holger Ostermann, Herr Filip Scheuren.  Der Rat stimmt dem vorliegenden gemeinsamen Wahlvorschlag zu.  Abstimmungsergebnis: Einstimmig     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7C20191107100204%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7C20191107100204%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-OG-BEIL-1%7C20192606100175%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2019-OG-BEIL-1","number":"4","name":"Feststellung der Jahresrechnungen 2014, 2015 und 2016 der Ortsgemeinde Beilstein","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/7","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2019-OG-BEIL-1%7C20192606100175%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_20192606100175_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-09-16","size":100046,"text":" 4. Feststellung der Jahresrechnungen 2014, 2015 und 2016 der Ortsgemeinde Beilstein   Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2019 unter dem Vorsitz des Ratsmitgliedes Holger Ostermann die vollst\u00e4ndig vorgelegten Rechnungspr\u00fcfungsunterlagen der Jahre 2014, 2015 und 2016 gepr\u00fcft. Beanstandungen oder ausdr\u00fcckliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.  Die Pr\u00fcfung der Jahresabschl\u00fcsse f\u00fchrte zu folgenden Ergebnissen:  a) Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2014  Feststellung der Ergebnisrechnung: Die Ergebnisrechnung mit Gesamtertr\u00e4gen von 419.673,83 EUR und Gesamtaufwendungen von 370.490,40 EUR weist einen \u00dcberschuss von 49.183,43 EUR aus. Gegen\u00fcber dem Haushaltsansatz hat sich der \u00dcberschuss um 14.245,43 EUR verbessert. Der \u00dcberschuss ist gem. \u00a7 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.  Feststellungen der Finanzrechnung: Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 385.347,59 EUR und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinsauszahlungen) 306.767,50 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein \u00dcberschuss von 78.580,09 EUR der sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 32.602,09 EUR verbessert hat.  Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 81.579,00 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 113.928,51 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von 32.349,51 EUR  (Verschlechterung gegen\u00fcber der Planaufstellung um 6.849,51 EUR).   Insgesamt bel\u00e4uft sich der Finanzmittel\u00fcberschuss am Jahresende auf 46.230,58 EUR. Es wurden Investitionskredite in H\u00f6he von 240.000,00 aufgenommen. Die ordentlichen Tilgungsauszahlungen betrugen 7.798,91 EUR.    Unter Ber\u00fccksichtigung der Ein- und Auszahlungen der durchlaufenden Gelder nahmen die Forderungen gegen\u00fcber der Einheitskasse (sog. liquiden Mittel der Gemeinde) insgesamt um 278.431,67 EUR zu. Gegen\u00fcber der Planung insgesamt eine Verbesserung um 267.453,67 EUR. Der sogenannte Kassenbestand der Ortsgemeinde bel\u00e4uft sich somit zum 31.12.2014 auf 312.430,98 EUR.  Feststellungen zur Schlussbilanz: Die Schlussbilanz schlie\u00dft in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.709.516,16 EUR ab.  Das Anlageverm\u00f6gen bel\u00e4uft sich auf 3.391.201,94 EUR und das Umlaufverm\u00f6gen auf 317.672,27 EUR.  Das Umlaufverm\u00f6gen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In \u00dcbereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahres\u00fcberschuss von 49.183,43 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital bel\u00e4uft sich somit auf 1.613.002,95 EUR. (Eigenkapitalquote von rd. 43,48 %)  Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: Sonderposten in H\u00f6he 1.730.815,09 EUR R\u00fcckstellungen in H\u00f6he von 25.988,90 EUR Verbindlichkeiten in H\u00f6he von 337.840,22 EUR Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in H\u00f6he von 319.406,15 EUR (= 232.201,09 EUR mehr als im Vorjahr).  b) Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2015  Feststellung der Ergebnisrechnung: Die Ergebnisrechnung mit Gesamtertr\u00e4gen von 471.273,60 EUR und Gesamtaufwendungen von 390.174,66 EUR weist einen \u00dcberschuss von 81.098,94 EUR aus. Gegen\u00fcber dem Haushaltsansatz hat sich der \u00dcberschuss um 50.573,94 EUR verbessert. Der \u00dcberschuss ist gem. \u00a7 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.  Feststellungen der Finanzrechnung: Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 401.783,96 EUR und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinsauszahlungen) 291.357,68 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein \u00dcberschuss von 110.426,28 EUR der sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 48.446,28 EUR verbessert hat.  Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 750,00 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 29.046,74 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von 28.296,74 EUR  (Verbesserung gegen\u00fcber der Planaufstellung um 53.303,26 EUR).   Insgesamt bel\u00e4uft sich der Finanzmittel\u00fcberschuss am Jahresende auf 82.129,54 EUR. Es wurden keine Investitionskredite aufgenommen. Die ordentlichen Tilgungsauszahlungen 11.219,96 EUR.    Unter Ber\u00fccksichtigung der Ein- und Auszahlungen der durchlaufenden Gelder nahmen die Forderungen gegen\u00fcber der Einheitskasse (sog. liquiden Mittel der Gemeinde) insgesamt um 71.409,58 EUR zu. Gegen\u00fcber der Planung insgesamt eine Verbesserung um 102.249,58 EUR. Der sogenannte Kassenbestand der Ortsgemeinde bel\u00e4uft sich somit zum 31.12.2015 auf 383.840,56 EUR.  Feststellungen zur Schlussbilanz: Die Schlussbilanz schlie\u00dft in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.723.361,94 EUR ab.  Das Anlageverm\u00f6gen bel\u00e4uft sich auf 3.334.401,43 EUR und das Umlaufverm\u00f6gen auf 387.185,95 EUR.  Das Umlaufverm\u00f6gen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In \u00dcbereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahres\u00fcberschuss von 81.098,94 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital bel\u00e4uft sich somit auf 1.694.101,89 EUR. (Eigenkapitalquote von rd. 45,50 %)  Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: Sonderposten in H\u00f6he 1.682.678,94 EUR R\u00fcckstellungen in H\u00f6he von 29.162,31 EUR Verbindlichkeiten in H\u00f6he von 315.549,80 EUR Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in H\u00f6he von 308.186,19 EUR (= 11.219,96 EUR weniger als im Vorjahr).  c) Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2016  Feststellung der Ergebnisrechnung: Die Ergebnisrechnung mit Gesamtertr\u00e4gen von 492.200,67 EUR und Gesamtaufwendungen von 405.458,51 EUR weist einen \u00dcberschuss von 86.742,16 EUR aus. Gegen\u00fcber dem Haushaltsansatz hat sich der \u00dcberschuss um 56.297,16 EUR verbessert. Der \u00dcberschuss ist gem. \u00a7 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalr\u00fccklage zu verrechnen.  Feststellungen der Finanzrechnung: Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 405.239,83 EUR und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinsauszahlungen) 295.555,53 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein \u00dcberschuss von 109.684,30 EUR der sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 47.779,30 EUR verbessert hat.  Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 2.000,00 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 3.439,02 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von 1.439,02 EUR  (Verbesserung gegen\u00fcber der Planaufstellung um 28.460,98 EUR).   Insgesamt bel\u00e4uft sich der Finanzmittel\u00fcberschuss am Jahresende auf 108.245,28 EUR. Es wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Die ordentlichen Tilgungsauszahlungen betrugen 10.290,92 EUR.  Unter Ber\u00fccksichtigung der Ein- und Auszahlungen der durchlaufenden Gelder nahmen die Forderungen gegen\u00fcber der Einheitskasse (sog. liquiden Mittel der Gemeinde) insgesamt um 97.454,36 EUR zu. (Verbesserung gegen\u00fcber der Planaufstellung um 97.454,36 EUR). Der sogenannte Kassenbestand der Ortsgemeinde bel\u00e4uft sich somit zum 31.12.2016 auf 481.294,92 EUR.  Feststellungen zur Schlussbilanz: Die Schlussbilanz schlie\u00dft in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.727.697,07 EUR ab.  Das Anlageverm\u00f6gen bel\u00e4uft sich auf 3.240.240,29 EUR und das Umlaufverm\u00f6gen auf 486.820,18 EUR.  Das Umlaufverm\u00f6gen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In \u00dcbereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahres\u00fcberschuss von 86.742,16 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital bel\u00e4uft sich somit auf 1.780.844,05 EUR. (Eigenkapitalquote von rd. 47,77 %)  Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: Sonderposten in H\u00f6he von 1.611.478,89 EUR R\u00fcckstellungen in H\u00f6he von 32.124,67 EUR Verbindlichkeiten in H\u00f6he von 301.380,46 EUR Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in H\u00f6he von 297.895,27 EUR (= 10.290,92 EUR weniger als im Vorjahr).   Da die Pr\u00fcfung der Jahre 2014, 2015 und 2016 zu keinerlei Beanstandungen gef\u00fchrt hat, schl\u00e4gt der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss dem Gemeinderat vor, die Jahresabschl\u00fcsse f\u00fcr die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 der Ortsgemeinde festzustellen.   Der Gemeinderat stellt die Jahresabschl\u00fcsse 2014, 2015 und 2016 fest.  Abstimmungsergebnis: Einstimmig     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7C20192606100175%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7C20192606100175%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2019-OG-BEIL-1%7C20192606100175%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 4","fileName":"be_20192606100175_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-09-13","size":102603,"text":" 4. Feststellung der Jahresrechnungen 2014, 2015 und 2016 der Ortsgemeinde Beilstein   Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2019 unter dem Vorsitz des Ratsmitgliedes Holger Ostermann die vollst\u00e4ndig vorgelegten Rechnungspr\u00fcfungsunterlagen der Jahre 2014, 2015 und 2016 gepr\u00fcft. Beanstandungen oder ausdr\u00fcckliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.  Die Pr\u00fcfung der Jahresabschl\u00fcsse f\u00fchrte zu folgenden Ergebnissen:  a) Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2014  Feststellung der Ergebnisrechnung: Die Ergebnisrechnung mit Gesamtertr\u00e4gen von 419.673,83 EUR und Gesamtaufwendungen von 370.490,40 EUR weist einen \u00dcberschuss von 49.183,43 EUR aus. Gegen\u00fcber dem Haushaltsansatz hat sich der \u00dcberschuss um 14.245,43 EUR verbessert. Der \u00dcberschuss ist gem. \u00a7 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.  Feststellungen der Finanzrechnung: Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 385.347,59 EUR und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinsauszahlungen) 306.767,50 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein \u00dcberschuss von 78.580,09 EUR der sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 32.602,09 EUR verbessert hat.  Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 81.579,00 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 113.928,51 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von 32.349,51 EUR  (Verschlechterung gegen\u00fcber der Planaufstellung um 6.849,51 EUR).   Insgesamt bel\u00e4uft sich der Finanzmittel\u00fcberschuss am Jahresende auf 46.230,58 EUR. Es wurden Investitionskredite in H\u00f6he von 240.000,00 aufgenommen. Die ordentlichen Tilgungsauszahlungen betrugen 7.798,91 EUR.    Unter Ber\u00fccksichtigung der Ein- und Auszahlungen der durchlaufenden Gelder nahmen die Forderungen gegen\u00fcber der Einheitskasse (sog. liquiden Mittel der Gemeinde) insgesamt um 278.431,67 EUR zu. Gegen\u00fcber der Planung insgesamt eine Verbesserung um 267.453,67 EUR. Der sogenannte Kassenbestand der Ortsgemeinde bel\u00e4uft sich somit zum 31.12.2014 auf 312.430,98 EUR.  Feststellungen zur Schlussbilanz: Die Schlussbilanz schlie\u00dft in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.709.516,16 EUR ab.  Das Anlageverm\u00f6gen bel\u00e4uft sich auf 3.391.201,94 EUR und das Umlaufverm\u00f6gen auf 317.672,27 EUR.  Das Umlaufverm\u00f6gen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In \u00dcbereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahres\u00fcberschuss von 49.183,43 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital bel\u00e4uft sich somit auf 1.613.002,95 EUR. (Eigenkapitalquote von rd. 43,48 %)  Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: Sonderposten in H\u00f6he 1.730.815,09 EUR R\u00fcckstellungen in H\u00f6he von 25.988,90 EUR Verbindlichkeiten in H\u00f6he von 337.840,22 EUR Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in H\u00f6he von 319.406,15 EUR (= 232.201,09 EUR mehr als im Vorjahr).  b) Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2015  Feststellung der Ergebnisrechnung: Die Ergebnisrechnung mit Gesamtertr\u00e4gen von 471.273,60 EUR und Gesamtaufwendungen von 390.174,66 EUR weist einen \u00dcberschuss von 81.098,94 EUR aus. Gegen\u00fcber dem Haushaltsansatz hat sich der \u00dcberschuss um 50.573,94 EUR verbessert. Der \u00dcberschuss ist gem. \u00a7 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.  Feststellungen der Finanzrechnung: Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 401.783,96 EUR und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinsauszahlungen) 291.357,68 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein \u00dcberschuss von 110.426,28 EUR der sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 48.446,28 EUR verbessert hat.  Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 750,00 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 29.046,74 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von 28.296,74 EUR  (Verbesserung gegen\u00fcber der Planaufstellung um 53.303,26 EUR).   Insgesamt bel\u00e4uft sich der Finanzmittel\u00fcberschuss am Jahresende auf 82.129,54 EUR. Es wurden keine Investitionskredite aufgenommen. Die ordentlichen Tilgungsauszahlungen 11.219,96 EUR.    Unter Ber\u00fccksichtigung der Ein- und Auszahlungen der durchlaufenden Gelder nahmen die Forderungen gegen\u00fcber der Einheitskasse (sog. liquiden Mittel der Gemeinde) insgesamt um 71.409,58 EUR zu. Gegen\u00fcber der Planung insgesamt eine Verbesserung um 102.249,58 EUR. Der sogenannte Kassenbestand der Ortsgemeinde bel\u00e4uft sich somit zum 31.12.2015 auf 383.840,56 EUR.  Feststellungen zur Schlussbilanz: Die Schlussbilanz schlie\u00dft in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.723.361,94 EUR ab.  Das Anlageverm\u00f6gen bel\u00e4uft sich auf 3.334.401,43 EUR und das Umlaufverm\u00f6gen auf 387.185,95 EUR.  Das Umlaufverm\u00f6gen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In \u00dcbereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahres\u00fcberschuss von 81.098,94 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital bel\u00e4uft sich somit auf 1.694.101,89 EUR. (Eigenkapitalquote von rd. 45,50 %)  Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: Sonderposten in H\u00f6he 1.682.678,94 EUR R\u00fcckstellungen in H\u00f6he von 29.162,31 EUR Verbindlichkeiten in H\u00f6he von 315.549,80 EUR Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in H\u00f6he von 308.186,19 EUR (= 11.219,96 EUR weniger als im Vorjahr).  c) Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2016  Feststellung der Ergebnisrechnung: Die Ergebnisrechnung mit Gesamtertr\u00e4gen von 492.200,67 EUR und Gesamtaufwendungen von 405.458,51 EUR weist einen \u00dcberschuss von 86.742,16 EUR aus. Gegen\u00fcber dem Haushaltsansatz hat sich der \u00dcberschuss um 56.297,16 EUR verbessert. Der \u00dcberschuss ist gem. \u00a7 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalr\u00fccklage zu verrechnen.  Feststellungen der Finanzrechnung: Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 405.239,83 EUR und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungst\u00e4tigkeit und Zinsauszahlungen) 295.555,53 EUR. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein \u00dcberschuss von 109.684,30 EUR der sich gegen\u00fcber der Planaufstellung um 47.779,30 EUR verbessert hat.  Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 2.000,00 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 3.439,02 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von 1.439,02 EUR  (Verbesserung gegen\u00fcber der Planaufstellung um 28.460,98 EUR).   Insgesamt bel\u00e4uft sich der Finanzmittel\u00fcberschuss am Jahresende auf 108.245,28 EUR. Es wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Die ordentlichen Tilgungsauszahlungen betrugen 10.290,92 EUR.  Unter Ber\u00fccksichtigung der Ein- und Auszahlungen der durchlaufenden Gelder nahmen die Forderungen gegen\u00fcber der Einheitskasse (sog. liquiden Mittel der Gemeinde) insgesamt um 97.454,36 EUR zu. (Verbesserung gegen\u00fcber der Planaufstellung um 97.454,36 EUR). Der sogenannte Kassenbestand der Ortsgemeinde bel\u00e4uft sich somit zum 31.12.2016 auf 481.294,92 EUR.  Feststellungen zur Schlussbilanz: Die Schlussbilanz schlie\u00dft in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.727.697,07 EUR ab.  Das Anlageverm\u00f6gen bel\u00e4uft sich auf 3.240.240,29 EUR und das Umlaufverm\u00f6gen auf 486.820,18 EUR.  Das Umlaufverm\u00f6gen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In \u00dcbereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahres\u00fcberschuss von 86.742,16 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital bel\u00e4uft sich somit auf 1.780.844,05 EUR. (Eigenkapitalquote von rd. 47,77 %)  Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: Sonderposten in H\u00f6he von 1.611.478,89 EUR R\u00fcckstellungen in H\u00f6he von 32.124,67 EUR Verbindlichkeiten in H\u00f6he von 301.380,46 EUR Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in H\u00f6he von 297.895,27 EUR (= 10.290,92 EUR weniger als im Vorjahr).   Da die Pr\u00fcfung der Jahre 2014, 2015 und 2016 zu keinerlei Beanstandungen gef\u00fchrt hat, schl\u00e4gt der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss dem Gemeinderat vor, die Jahresabschl\u00fcsse f\u00fcr die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 der Ortsgemeinde festzustellen.   Der Gemeinderat stellt die Jahresabschl\u00fcsse 2014, 2015 und 2016 fest.  Abstimmungsergebnis: Einstimmig     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7C20192606100175%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7C20192606100175%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-OG-BEIL-1%7C20192606100176%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2019-OG-BEIL-1","number":"5","name":"Erteilung und Entlastung f\u00fcr die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/8","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2019-OG-BEIL-1%7C20192606100176%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_20192606100176_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-09-16","size":8080,"text":" \f5. Erteilung und Entlastung f\u00fcr die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016   Wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden gem. \u00a7 22 GemO nimmt Ortsb\u00fcrgermeister Eugen Herrmann nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.   Den Vorsitz f\u00fchrt der Erste Beigeordnete Mathias Herzer-Losen.  Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2019 unter dem Vorsitz des Ratsmitgliedes Herr Holger Ostermann und den weiteren Rechnungspr\u00fcfungsausschussmitgliedern Herr Christoph Conrad sowie den ehemaligen Ratsmitgliedern Herr Christian Galle und Frau Cornelia L\u00f6llmann die Empfehlung an den Ortsgemeinderat ausgesprochen, dem Ortsb\u00fcrgermeister Herr Herrmann sowie dem ehemaligen Ersten Beigeordneten Herr Herbert Nahlen und dem ehemaligen weiteren Beigeordneten Herr Alfred Equit als auch dem damaligen B\u00fcrgermeister der Verbandsgemeinde, Herr Helmut Probst, einschlie\u00dflich dessen Vertretern, Entlastung f\u00fcr die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 zu erteilen.  Der Vorsitzende stellt die Entlastungserteilung zur Abstimmung.   Der Ortsgemeinderat stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen f\u00fcr die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 zu.  Abstimmungsergebnis: Einstimmig        \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7C20192606100176%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7C20192606100176%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2019-OG-BEIL-1%7C20192606100176%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 5","fileName":"be_20192606100176_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-09-13","size":9639,"text":" \f5. Erteilung und Entlastung f\u00fcr die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016   Wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden gem. \u00a7 22 GemO nimmt Ortsb\u00fcrgermeister Eugen Herrmann nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.   Den Vorsitz f\u00fchrt der Erste Beigeordnete Mathias Herzer-Losen.  Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2019 unter dem Vorsitz des Ratsmitgliedes Herr Holger Ostermann und den weiteren Rechnungspr\u00fcfungsausschussmitgliedern Herr Christoph Conrad sowie den ehemaligen Ratsmitgliedern Herr Christian Galle und Frau Cornelia L\u00f6llmann die Empfehlung an den Ortsgemeinderat ausgesprochen, dem Ortsb\u00fcrgermeister Herr Herrmann sowie dem ehemaligen Ersten Beigeordneten Herr Herbert Nahlen und dem ehemaligen weiteren Beigeordneten Herr Alfred Equit als auch dem damaligen B\u00fcrgermeister der Verbandsgemeinde, Herr Helmut Probst, einschlie\u00dflich dessen Vertretern, Entlastung f\u00fcr die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 zu erteilen.  Der Vorsitzende stellt die Entlastungserteilung zur Abstimmung.   Der Ortsgemeinderat stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen f\u00fcr die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 zu.  Abstimmungsergebnis: Einstimmig        \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7C20192606100176%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7C20192606100176%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-OG-BEIL-1%7C20191807100236%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2019-OG-BEIL-1","number":"6","name":"Sitzungsmanagement-, Rats- und B\u00fcrgerinformationssystem more rubin","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/4","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2019-OG-BEIL-1%7C20191807100236%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_20191807100236_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-09-16","size":74823,"text":"6. Sitzungsmanagement-, Rats- und B\u00fcrgerinformationssystem more rubin   Um den Herausforderungen an eine moderne Verwaltung gerecht  zu werden und um die Transparenz und das Serviceangebot f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger und die Ratsmitglieder zu verbessern, bzw. letzteren eine komfortablere und bessere Sitzungsvorbereitung zu erm\u00f6glichen, hat die Verbandsgemeindeverwaltung zum 01.06.2019 mit der Fachanwendung more rubin ein digitales Sitzungsmanagement-, Rats- und B\u00fcrgerinformationssystem eingef\u00fchrt. Die Fachanwendung more rubin umfasst, wie bereits erw\u00e4hnt, mehrere Module/Dienste. Aktuell werden \u00fcber das Sitzungsmanagementsystem (verwaltungsinterner Dienst) alle Sitzungsvorlagen, Einladungen, Beschl\u00fcsse und Niederschriften in einem einheitlichen Format erstellt  und individualisiert f\u00fcr das jeweilige Gremium und die jeweilige Gemeinde/Stadt archiviert. Im zweiten Schritt soll voraussichtlich ab dem 01.10.2019 auf dieser Datengrundlage eine Beauskunftung nicht nur f\u00fcr die Verwaltung, sondern \u00fcber das Ratsinformationssystem (RIS) f\u00fcr alle Ratsmitglieder und \u00fcber das B\u00fcrgerinformationssystem (BIS) f\u00fcr alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger erm\u00f6glicht werden. Hierzu wird \u00fcber die Homepage der Verbandsgemeinde Cochem unter www.vgcochem.de eine \u00f6ffentliche Auskunfts- und Informationsplattform bereitgestellt.   Der Zugriff auf das BIS ist \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich. Der Zugriff auf das RIS wird \u00fcber ein Login erfolgen. Hierf\u00fcr wird jedes Ratsmitglied zu gegebener Zeit ein pers\u00f6nliches Passwort erhalten. \u00dcber das RIS wird individualisiert f\u00fcr jedes Ratsmitglied dann auch ein Zugriff auf die nicht\u00f6ffentlichen Sitzungsdaten m\u00f6glich sein.   \u00dcber das BIS zug\u00e4nglich sein werden neben den \u00f6ffentlichen Sitzungsdaten und Sitzungsunterlagen von jedem Ratsmitglied der Name, die Funktion und die Gremienzugeh\u00f6rigkeit. Ob dar\u00fcber hinaus \u00fcber dieses Medium weitere pers\u00f6nliche Daten  wie z. B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ver\u00f6ffentlicht werden, entscheidet jedes Ratsmitglied selbst. Es erfolgt eine individuelle Konfiguration durch die Verwaltung entsprechend dem mit der Sitzungsvorlage \u00fcbersandtem Erkl\u00e4rungsvordruck.   Die Verbandsgemeindeverwaltung strebt eine digitalisierte (papierlose) Ratsarbeit an. Hierzu geh\u00f6rt die elektronische Zustellung der Sitzungseinladungen per E-Mail an die vom jeweiligen Ratsmitglied mitgeteilte E-Mail-Adresse einschlie\u00dflich aller Sitzungsvorlagen, Anlagen und Unterlagen. Nach Freischaltung des RIS erhalten die Ratsmitglieder nur noch eine hinweisende (\u00f6ffentliche) Sitzungseinladung per E-Mail. Die vollst\u00e4ndige Sitzungseinladung mit allen Unterlagen muss dann \u00fcber einen Login selbst downgeloadet werden. Es liegt in der Verantwortung eines jeden einzelnen Ratsmitgliedes, dass auf die per E-Mail \u00fcbermittelten bzw. per Download geladenen, insbesondere nicht\u00f6ffentlichen Daten, kein Dritter zugreifen kann. Die Verwaltung empfiehlt, ggf. auf von mehreren Benutzern genutzten Ger\u00e4ten ein eigenes Benutzerkonto mit eigener E-Mail-Adresse als Ratsmitglied einzurichten.   Innerhalb des Gremiums ist dar\u00fcber zu entscheiden, ob k\u00fcnftighin zu den Sitzungen weiterhin in Papierform oder aber digital eingeladen werden soll. Es ist dabei eine einheitliche Entscheidung notwendig, die G\u00fcltigkeit f\u00fcr alle Gremienmitglieder hat.   Blick in die Zukunft:  Mit der Einf\u00fchrung der Fachanwendung more rubin wurden gleichzeitig bereits die grundlegenden Voraussetzungen f\u00fcr eine volldigitale Ratsarbeit geschaffen. Eine noch anzuschaffende Tablett-App Dipolis wird dabei eine Ratsarbeit mit mobilen Endger\u00e4ten erm\u00f6glichen. Die Entscheidung \u00fcber die Beschaffung der entsprechenden Endger\u00e4te bleibt den einzelnen Kommunen und Gremien \u00fcberlassen, wobei es grunds\u00e4tzlich auch m\u00f6glich sein wird, private Tablets (in eigener Verantwortung) zu nutzen. Vor der Einf\u00fchrung dieses Verfahrens, der Beschaffung und ggf. notwendigen Schulung im Umgang mit der Tablett-App und der mobilen Endger\u00e4te m\u00fcssen noch grundlegende technische Fragen gekl\u00e4rt werden.       Der Rat spricht sich daf\u00fcr aus, die Gremienarbeit zu digitalisieren. Die Einladungen zu den Sitzungen einschlie\u00dflich der Sitzungsvorlagen, Anlagen und Unterlagen sollen bis zur Einf\u00fchrung des RIS k\u00fcnftighin per E-Mail (Anlagen gezippt mit Passwort-Schutz) unmittelbar durch die Verwaltung erfolgen.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig  Zudem besteht die M\u00f6glichkeit, die Tablett-APP Dipolis und der damit volldigitalen Ratsarbeit mit mobilen Endger\u00e4ten f\u00fcr jedes Ratsmitglied m\u00f6glich zu machen. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und wird \u00fcber die Einf\u00fchrung der besagten App erneut beraten.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7C20191807100236%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7C20191807100236%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2019-OG-BEIL-1%7C20191807100236%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 6","fileName":"be_20191807100236_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-09-13","size":76339,"text":"6. Sitzungsmanagement-, Rats- und B\u00fcrgerinformationssystem more rubin   Um den Herausforderungen an eine moderne Verwaltung gerecht  zu werden und um die Transparenz und das Serviceangebot f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger und die Ratsmitglieder zu verbessern, bzw. letzteren eine komfortablere und bessere Sitzungsvorbereitung zu erm\u00f6glichen, hat die Verbandsgemeindeverwaltung zum 01.06.2019 mit der Fachanwendung more rubin ein digitales Sitzungsmanagement-, Rats- und B\u00fcrgerinformationssystem eingef\u00fchrt. Die Fachanwendung more rubin umfasst, wie bereits erw\u00e4hnt, mehrere Module/Dienste. Aktuell werden \u00fcber das Sitzungsmanagementsystem (verwaltungsinterner Dienst) alle Sitzungsvorlagen, Einladungen, Beschl\u00fcsse und Niederschriften in einem einheitlichen Format erstellt  und individualisiert f\u00fcr das jeweilige Gremium und die jeweilige Gemeinde/Stadt archiviert. Im zweiten Schritt soll voraussichtlich ab dem 01.10.2019 auf dieser Datengrundlage eine Beauskunftung nicht nur f\u00fcr die Verwaltung, sondern \u00fcber das Ratsinformationssystem (RIS) f\u00fcr alle Ratsmitglieder und \u00fcber das B\u00fcrgerinformationssystem (BIS) f\u00fcr alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger erm\u00f6glicht werden. Hierzu wird \u00fcber die Homepage der Verbandsgemeinde Cochem unter www.vgcochem.de eine \u00f6ffentliche Auskunfts- und Informationsplattform bereitgestellt.   Der Zugriff auf das BIS ist \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich. Der Zugriff auf das RIS wird \u00fcber ein Login erfolgen. Hierf\u00fcr wird jedes Ratsmitglied zu gegebener Zeit ein pers\u00f6nliches Passwort erhalten. \u00dcber das RIS wird individualisiert f\u00fcr jedes Ratsmitglied dann auch ein Zugriff auf die nicht\u00f6ffentlichen Sitzungsdaten m\u00f6glich sein.   \u00dcber das BIS zug\u00e4nglich sein werden neben den \u00f6ffentlichen Sitzungsdaten und Sitzungsunterlagen von jedem Ratsmitglied der Name, die Funktion und die Gremienzugeh\u00f6rigkeit. Ob dar\u00fcber hinaus \u00fcber dieses Medium weitere pers\u00f6nliche Daten  wie z. B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ver\u00f6ffentlicht werden, entscheidet jedes Ratsmitglied selbst. Es erfolgt eine individuelle Konfiguration durch die Verwaltung entsprechend dem mit der Sitzungsvorlage \u00fcbersandtem Erkl\u00e4rungsvordruck.   Die Verbandsgemeindeverwaltung strebt eine digitalisierte (papierlose) Ratsarbeit an. Hierzu geh\u00f6rt die elektronische Zustellung der Sitzungseinladungen per E-Mail an die vom jeweiligen Ratsmitglied mitgeteilte E-Mail-Adresse einschlie\u00dflich aller Sitzungsvorlagen, Anlagen und Unterlagen. Nach Freischaltung des RIS erhalten die Ratsmitglieder nur noch eine hinweisende (\u00f6ffentliche) Sitzungseinladung per E-Mail. Die vollst\u00e4ndige Sitzungseinladung mit allen Unterlagen muss dann \u00fcber einen Login selbst downgeloadet werden. Es liegt in der Verantwortung eines jeden einzelnen Ratsmitgliedes, dass auf die per E-Mail \u00fcbermittelten bzw. per Download geladenen, insbesondere nicht\u00f6ffentlichen Daten, kein Dritter zugreifen kann. Die Verwaltung empfiehlt, ggf. auf von mehreren Benutzern genutzten Ger\u00e4ten ein eigenes Benutzerkonto mit eigener E-Mail-Adresse als Ratsmitglied einzurichten.   Innerhalb des Gremiums ist dar\u00fcber zu entscheiden, ob k\u00fcnftighin zu den Sitzungen weiterhin in Papierform oder aber digital eingeladen werden soll. Es ist dabei eine einheitliche Entscheidung notwendig, die G\u00fcltigkeit f\u00fcr alle Gremienmitglieder hat.   Blick in die Zukunft:  Mit der Einf\u00fchrung der Fachanwendung more rubin wurden gleichzeitig bereits die grundlegenden Voraussetzungen f\u00fcr eine volldigitale Ratsarbeit geschaffen. Eine noch anzuschaffende Tablett-App Dipolis wird dabei eine Ratsarbeit mit mobilen Endger\u00e4ten erm\u00f6glichen. Die Entscheidung \u00fcber die Beschaffung der entsprechenden Endger\u00e4te bleibt den einzelnen Kommunen und Gremien \u00fcberlassen, wobei es grunds\u00e4tzlich auch m\u00f6glich sein wird, private Tablets (in eigener Verantwortung) zu nutzen. Vor der Einf\u00fchrung dieses Verfahrens, der Beschaffung und ggf. notwendigen Schulung im Umgang mit der Tablett-App und der mobilen Endger\u00e4te m\u00fcssen noch grundlegende technische Fragen gekl\u00e4rt werden.       Der Rat spricht sich daf\u00fcr aus, die Gremienarbeit zu digitalisieren. Die Einladungen zu den Sitzungen einschlie\u00dflich der Sitzungsvorlagen, Anlagen und Unterlagen sollen bis zur Einf\u00fchrung des RIS k\u00fcnftighin per E-Mail (Anlagen gezippt mit Passwort-Schutz) unmittelbar durch die Verwaltung erfolgen.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig  Zudem besteht die M\u00f6glichkeit, die Tablett-APP Dipolis und der damit volldigitalen Ratsarbeit mit mobilen Endger\u00e4ten f\u00fcr jedes Ratsmitglied m\u00f6glich zu machen. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und wird \u00fcber die Einf\u00fchrung der besagten App erneut beraten.   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Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Herstellung einer Glasabdeckung   Wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden gem. \u00a7 22 GemO nehmen die Ratsmitglieder Frau Sabine Lipmann und Herr Christoph Conrad an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.  Es ist beabsichtigt, auf dem Grundst\u00fcck im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung f\u00fcr den historischen Ortskern eine Terrassenabdeckung in Glas am bestehenden Gastronomiebetrieb anzubringen. Die H\u00e4lfte der vorhandenen Terrassen ist bereits \u00fcberdacht. Aufgrund der Lage im Bereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung sowie der Denkmalzone Beilstein ist f\u00fcr die Glas\u00fcberdachung eine denkmalpflegerische Genehmigung erforderlich. Seitens der Unteren Denkmalpflegebeh\u00f6rde wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass eine \u00dcberdachung der gesamten Terrassenanlage nicht bef\u00fcrwortet wird. Eine abschlie\u00dfende Entscheidung ist von dort jedoch noch nicht getroffen worden.   Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Untere Denkmalpflegebeh\u00f6rde ihre Zustimmung erteilt.   Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7C20191807100238%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7C20191807100238%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2019-OG-BEIL-1%7C20191807100238%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 7","fileName":"be_20191807100238_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-09-13","size":8860,"text":"7. Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Herstellung einer Glasabdeckung   Wegen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnden gem. \u00a7 22 GemO nehmen die Ratsmitglieder Frau Sabine Lipmann und Herr Christoph Conrad an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.  Es ist beabsichtigt, auf dem Grundst\u00fcck im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung f\u00fcr den historischen Ortskern eine Terrassenabdeckung in Glas am bestehenden Gastronomiebetrieb anzubringen. Die H\u00e4lfte der vorhandenen Terrassen ist bereits \u00fcberdacht. Aufgrund der Lage im Bereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung sowie der Denkmalzone Beilstein ist f\u00fcr die Glas\u00fcberdachung eine denkmalpflegerische Genehmigung erforderlich. Seitens der Unteren Denkmalpflegebeh\u00f6rde wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass eine \u00dcberdachung der gesamten Terrassenanlage nicht bef\u00fcrwortet wird. 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Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Herstellung von Fenstern am bestehenden Betrieb   Es ist beabsichtigt auf dem Grundst\u00fcck im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung f\u00fcr den historischen Ortskern weitere Fenster am bestehenden Gastronomiebetrieb herzustellen. Aufgrund der Lage im Bereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung  sowie der Denkmalzone Beilstein ist f\u00fcr den Durchbruch weiterer Fenster an dem Betrieb eine denkmalpflegerische Genehmigung erforderlich. Auf R\u00fcckfrage teilte die Untere Denkmalpflegebeh\u00f6rde mit, dass eben diese Fenster in einem fr\u00fcheren Bauvorhaben bereits abgelehnt wurden. Eine Genehmigung wird daher nicht in Aussicht gestellt.   Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Untere Denkmalpflegebeh\u00f6rde ihre Zustimmung erteilt.  Abstimmungsergebnis: Einstimmig    \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7C20191907100239%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7C20191907100239%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2019-OG-BEIL-1%7C20191907100239%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 8","fileName":"be_20191907100239_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-09-13","size":8543,"text":" 8. Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Herstellung von Fenstern am bestehenden Betrieb   Es ist beabsichtigt auf dem Grundst\u00fcck im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung f\u00fcr den historischen Ortskern weitere Fenster am bestehenden Gastronomiebetrieb herzustellen. Aufgrund der Lage im Bereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung  sowie der Denkmalzone Beilstein ist f\u00fcr den Durchbruch weiterer Fenster an dem Betrieb eine denkmalpflegerische Genehmigung erforderlich. Auf R\u00fcckfrage teilte die Untere Denkmalpflegebeh\u00f6rde mit, dass eben diese Fenster in einem fr\u00fcheren Bauvorhaben bereits abgelehnt wurden. Eine Genehmigung wird daher nicht in Aussicht gestellt.   Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Untere Denkmalpflegebeh\u00f6rde ihre Zustimmung erteilt.  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Anschaffung eines Rasenm\u00e4hers und einer Heckenschere -Bekanntgabe einer Eilentscheidung-  Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Rasenm\u00e4her sowie die Heckenschere defekt sind und es sich nicht mehr lohnt diese zu reparieren. Im Benehmen mit dem Ersten Beigeordneten Herrn Mathias Herzer-Losen sowie mit dem Ratsmitglied Herrn Christoph Conrad hat der Vorsitzende einen Kommunalrasenm\u00e4her, welcher auch in anderen Ortsgemeinden eingesetzt wird, sowie eine h\u00f6herwertige Heckenschere angeschafft.  Der Rat nimmt dies billigend zur Kenntnis.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7Czt_1%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2019-OG-BEIL-1%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 11","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-09-13","size":8117,"text":"11. Anschaffung eines Rasenm\u00e4hers und einer Heckenschere -Bekanntgabe einer Eilentscheidung-  Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Rasenm\u00e4her sowie die Heckenschere defekt sind und es sich nicht mehr lohnt diese zu reparieren. Im Benehmen mit dem Ersten Beigeordneten Herrn Mathias Herzer-Losen sowie mit dem Ratsmitglied Herrn Christoph Conrad hat der Vorsitzende einen Kommunalrasenm\u00e4her, welcher auch in anderen Ortsgemeinden eingesetzt wird, sowie eine h\u00f6herwertige Heckenschere angeschafft.  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Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Beauftragung von Pflanzarbeiten auf gemeindeeigenen Grundst\u00fccken  Der Vorsitzende erl\u00e4utert, dass er in der Gemeinde gerne Pflanzarbeiten in Form von bepflanzten K\u00fcbeln etc. durchf\u00fchren m\u00f6chte. Die Durchf\u00fchrung bzw. Umsetzung wird hierbei noch offen gelassen. Nach kurzem Gespr\u00e4ch im Rat wird beschlossen, in einer weiteren Sitzung genauer dar\u00fcber zu beraten, in welcher Art und Weise sie die Pflanzarbeiten durchf\u00fchren lassen oder diese sogar selbst durchf\u00fchren m\u00f6chten. Weiterhin wird angebracht, dass eventuelle Partnerschaften vergeben werden k\u00f6nnten.  Abstimmungsergebnis: Einstimmig     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7Czt_2%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-1%7Czt_2%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2019-OG-BEIL-1%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 12","fileName":"be_zt_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-09-13","size":8201,"text":" \f12. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Beauftragung von Pflanzarbeiten auf gemeindeeigenen Grundst\u00fccken  Der Vorsitzende erl\u00e4utert, dass er in der Gemeinde gerne Pflanzarbeiten in Form von bepflanzten K\u00fcbeln etc. durchf\u00fchren m\u00f6chte. Die Durchf\u00fchrung bzw. Umsetzung wird hierbei noch offen gelassen. 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Sitzung des Gemeinderates Beilstein","more-it-solutions:public_status_id":"1","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2019-06-25T17:00:00+02:00","end":"2019-06-25T17:40:00+02:00","location":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2019-OG-BEIL-0/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Alte Schule, , 56814 Beilstein","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"room":"Alte Schule","postalCode":"56814","subLocality":"Beilstein","locality":"Beilstein","web":"https://vgcochem.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/organization/OG-BEIL"],"organization_active_1":"1","participant":["https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/631","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/125","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/630","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/632","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/633","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/8","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/510","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/447","https://vgcochem.gremien.info/oparl/person/446"],"invitation":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/sib%7C2019-OG-BEIL-0","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Bekanntmachung","fileName":"bekanntmachung.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-06-12","size":16376,"sha1Checksum":"d3b7f9ce9910ebbc45655a1694f3d739cfccf186","text":"   Bekanntmachung  am Dienstag, dem 25.06.2019, 17:00 Uhr, findet in der alten Schule in Beilstein die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Beilstein statt.   Tagesordnung  \u00d6ffentliche Sitzung   1. Verpflichtung der Ratsmitglieder   2. Wahl des Ortsb\u00fcrgermeisters / der Ortsb\u00fcrgermeisterin, Ernennung, Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt   3. Bestellung eines Schriftf\u00fchrers/ einer Schriftf\u00fchrerin   4. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt  a) Erste(r) Beigeordnete(r)  b) Weitere(r) Beigeordnete(r)   5. Ehrung langj\u00e4hriger Ratsmitglieder      Eugen Herrmann Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Ortsb\u00fcrgermeister  \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2019-OG-BEIL-0","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2019-OG-BEIL-0","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2019-OG-BEIL-0","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Gesamtprotokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-07-18","size":252145,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=7&meeting_id=ni_2019-OG-BEIL-0","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=7&meeting_id=ni_2019-OG-BEIL-0","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2019-OG-BEIL-0","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Gesamtprotokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-07-18","size":252145,"accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=7&meeting_id=ni_2019-OG-BEIL-0","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=7&meeting_id=ni_2019-OG-BEIL-0","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-OG-BEIL-0%7C20191203100003%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2019-OG-BEIL-0","number":"1","name":"Verpflichtung der Ratsmitglieder","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/13","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2019-OG-BEIL-0%7C20191203100003%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_20191203100003_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-07-18","size":74263,"text":"  1. Verpflichtung der Ratsmitglieder   Nach \u00a7 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Ortsb\u00fcrgermeister die Ratsmitglieder namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erf\u00fcllung ihrer Pflichten. Die Ratsmitglieder sind insbesondere zur Verschwiegenheit (\u00a720 GemO), zur Treue gegen\u00fcber der Gemeinde (\u00a7 21 GemO) verpflichtet und gehalten, ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die R\u00fccksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissens\u00fcberzeugung auszu\u00fcben (\u00a7 30 Abs. 1 Satz 1 GemO).  1. Pflicht zur Verschwiegenheit (\u00a7 20 GemO) Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht f\u00fcr solche Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gr\u00fcnden des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen einzelner beschlossen ist. Die Geheimhaltung ist vorgeschrieben, wenn a) eine Rechtsvorschrift dies ausdr\u00fccklich bestimmt, z. B. \u00a7 30 des      Verwaltungsverfahrensgesetzes, \u00a7 30 der Abgabeordnung, \u00a7 35 des  \u000b    Sozialgesetzbuches Allgemeiner Teil und \u00a7 16 des Gesetzes \u00fcber die Statistik f\u00fcr \u000b    Bundeszwecke, oder  b) ein Schriftst\u00fcck in einem aus der Verschlusssachenanweisung sich ergebenden     Geheimhaltungsgrad eingestuft ist.  Die Geheimhaltung ist der Natur der Sache nach vor allem erforderlich bei Vorg\u00e4ngen, die die privaten Verh\u00e4ltnisse einzelner Personen betreffen. Schweigepflicht besteht auch gegen\u00fcber Ratsmitgliedern, die wegen Sonderinteresse von der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen sind. Meinungs\u00e4u\u00dferungen der Sitzungsteilnehmer und Stimmabgaben einzelner Personen in nicht\u00f6ffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten.   2. Treuepflicht (\u00a7 21 GemO) Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegen\u00fcber der Gemeinde. Sie d\u00fcrfen Anspr\u00fcche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde grunds\u00e4tzlich nicht vertreten. Ausnahmsweise ist dies zul\u00e4ssig, wenn sie als gesetzliche Vertreter handeln.  3. Sonderinteresse (\u00a7 22 GemO) Ratsmitglieder d\u00fcrfen nicht beratend oder entscheidend mitwirken,  wenn die Entscheidung ihnen selbst, ihrem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner/in, ihrem geschiedenen Ehegatten oder Lebenspartner/in, ihren Verwandten bis zum dritten, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner der Verwandten bis zum zweiten Grade, Verschw\u00e4gerten bis zum zweiten Grade oder einer von ihnen kraft Gesetztes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann oder    b)  wenn sie zu dem Beratungsgegenstand in anderer als \u00f6ffentlicher Eigenschaft ein      Gutachten abgegeben haben oder sonst t\u00e4tig geworden sind oder  c)  wenn sie      c.a)  bei einer nat\u00fcrlichen oder juristischen Person oder einer Vereinigung gegen\u000b             Entgelt besch\u00e4ftigt sind oder        c.b)  bei juristischen Personen als Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats oder \u000b             eines gleichartigen Organs t\u00e4tig sind, sofern sie diesem Organ nicht als  \u000b             Vertreter der Gemeinde angeh\u00f6ren oder       c.c)  Gesellschafter einer Gesellschaft des b\u00fcrgerlichen Rechts oder \u000b             Vorstandsmitglied eines nicht rechtsf\u00e4higen Vereins sind  und die unter den Buchstaben c.a bis c.c Bezeichneten ein unmittelbares pers\u00f6nliches oder wirtschaftliches Interesse an der Entscheidung haben. Satz 1 Buchst. c.a. gilt nicht, wenn nach den tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nden der Besch\u00e4ftigung anzunehmen ist, dass Betroffene sich deswegen nicht in einem Interessenwiderstreit befinden.   Liegt ein Ausschlie\u00dfungsgrund vor oder sprechen Tatsachen daf\u00fcr, dass ein solcher Grund vorliegen k\u00f6nnte, so hat dies das Ratsmitglied dem Ortsb\u00fcrgermeister vor der Beratung und Entscheidung mitzuteilen.    4. Folgen bei Nichtbeachtung Verletzt ein Ratsmitglied eine der in Ziffer 1 bzw. 2 genannten Pflichten, kann der Ortsb\u00fcrgermeister diesem nach Zustimmung durch den Rat ein Ordnungsgeld bis zu 500,00  auferlegen.  Eine Entscheidung, die gegen die Bestimmungen \u00fcber das Sonderinteresse verst\u00f6\u00dft (Ziffer 3), ist unwirksam. Dies gilt auch f\u00fcr Entscheidungen in den F\u00e4llen, in denen eine mitwirkungsberechtigte Person ohne Ausschlie\u00dfungsgrund von der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen wurde. Sie gilt jedoch als von Anfang an wirksam, wenn nicht innerhalb von drei Monaten ihre Ausf\u00fchrung vom Ortsb\u00fcrgermeister ausgesetzt oder von der Aufsichtsbeh\u00f6rde beanstandet wird. Die Wirksamkeit tritt nicht gegen\u00fcber demjenigen ein, der vor Ablauf der Dreimonatsfrist einen f\u00f6rmlichen Rechtsbehelf eingelegt hat, wenn im Verlauf dieses Verfahrens der Mangel festgestellt wird. Die ausgesetzte oder beanstandete Entscheidung ist unverz\u00fcglich unter Vermeidung des Fehlers, der zur Aussetzung oder Beanstandung gef\u00fchrt hat, zu wiederholen.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-0%7C20191203100003%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-0%7C20191203100003%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-OG-BEIL-0%7C20191203100001%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2019-OG-BEIL-0","number":"2","name":"Wahl des Ortsb\u00fcrgermeisters / der Ortsb\u00fcrgermeisterin, Ernennung, Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/12","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2019-OG-BEIL-0%7C20191203100001%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_20191203100001_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-07-18","size":14795,"text":"2. Wahl des Ortsb\u00fcrgermeisters / der Ortsb\u00fcrgermeisterin, Ernennung, Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt   Die Amtszeit des ehrenamtlichen B\u00fcrgermeisters entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates (\u00a7 52 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung). \u00dcber den Zeitraum der gesetzlichen Wahlzeit, d. h. den 31.05.2019 hinaus bleiben der ehrenamtliche B\u00fcrgermeister und die Beigeordneten gem\u00e4\u00df \u00a7 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung bis zur Einf\u00fchrung ihres Nachfolgers gesch\u00e4ftsf\u00fchrend im Amt.   Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Ortsb\u00fcrgermeister Herr Eugen Herrmann (Vorsitzender) stellte fest, dass f\u00fcr die Direktwahl des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Ortsb\u00fcrgermeisterin am 26.05.2019 keine g\u00fcltige Bewerbung eingereicht wurde, weshalb die Wahl nicht durch die wahlberechtigten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der Gemeinde erfolgen konnte. Die Ortsb\u00fcrgermeisterin/ der Ortsb\u00fcrgermeister ist in diesem Fall entsprechend \u00a7 53 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung vom Gemeinderat zu w\u00e4hlen.   Nach \u00a7 53 Abs\u00e4tze 3 und 4 w\u00e4hlbar ist, wer:  Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des GG oder Staatsangeh\u00f6riger eines anderen Mitgliedstaates der Europ\u00e4ischen Union mit  Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,  am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat,  nicht von der W\u00e4hlbarkeit im Sinne des \u00a7 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes  ausgeschlossen ist,  Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, dass er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des GG eintritt,  B\u00fcrger der Gemeinde ist,  nicht gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde, der zust\u00e4ndigen Verbandsgemeinde oder eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, steht,  nicht gegen Entgelt im Dienst einer Gesellschaft steht, an der die Gemeinde mit mindestens 50 v. H. beteiligt ist,  nicht mit Aufgaben der Staatsaufsicht \u00fcber die Gemeinde oder der \u00fcber\u00f6rtlichen Pr\u00fcfung der Gemeinde unmittelbar beauftragt ist.   Die Wahl erfolgt nach \u00a7 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung in \u00f6ffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung, wobei das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht, soweit er nicht gew\u00e4hltes Ratsmitglied ist (\u00a7 36 Absatz 3 Gemeindeordnung). Die Bestimmungen zum Sonderinteresse finden nach \u00a7 22 Absatz 3 der Gemeindeordnung bei Wahlen keine Anwendung. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Ortsb\u00fcrgermeister Eugen Herrmann ist gew\u00e4hltes Ratsmitglied. Er durfte deshalb an der Wahlhandlung teilnehmen.   Gew\u00e4hlt ist, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erh\u00e4lt (\u00a7 40 Absatz 3 der Gemeindeordnung). Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen z\u00e4hlen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Unbeschriebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltungen. Einzelheiten zum Wahlverfahren, den technischen Vorkehrungen, der Kennzeichnung der Stimmzettel, zur Bildung des Wahlvorstandes, zur Durchf\u00fchrung der Wahl und zur Feststellung des Wahlergebnisses wurden in der Sitzung bekanntgegeben.   Den Wahlvorstand bilden der Vorsitzende und mindestens zwei von ihm zu beauftragende Ratsmitglieder. Die Ratsmitglieder Herr Holger Ostermann und Herr Christoph Conrad wurden als Mitglieder in den Wahlvorstand und Herr Elmar Konzen von der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem  zum Schriftf\u00fchrer f\u00fcr die zu erstellende Wahlniederschrift bestellt. Anschlie\u00dfend er\u00f6ffnete der Vorsitzende die Wahlhandlung und bat die Damen und Herren des Rates um Wahlvorschl\u00e4ge f\u00fcr die Wahl des Ortsb\u00fcrgermeisters / der Ortsb\u00fcrgermeisterin. Vorgeschlagen wurde:   Herr Eugen Herrmann  Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende 1. Beigeordnete Herbert Nahlen \u00fcbernahm an dieser Stelle den Vorsitz im Rat.  Im Anschluss an die in geheimer Abstimmung erfolgte Wahl und die Ausz\u00e4hlung der Stimmen stellte der Vorsitzende fest, dass auf den Bewerber  Herr Eugen Herrmann   6   g\u00fcltig abgegebene Stimmen entfallen. Damit wird Herr Eugen Herrmann zum Ortsb\u00fcrgermeister der Ortsgemeinde  Beilstein gew\u00e4hlt. Er nahm die Wahl an.   Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Erste Beigeordnete gratulierte Herrn Eugen Herrmann zur Wahl. Anschlie\u00dfend ernannte er ihn durch Aush\u00e4ndigung der ausgefertigten Ernennungsurkunde zum Ortsb\u00fcrgermeister der Ortsgemeinde Beilstein. (Eine Vereidigung und Amtseinf\u00fchrung war nicht erforderlich, da es sich um eine Wiederwahl in das gleiche Amt handelte.)   Herr Herbert Nahlen w\u00fcnschte Herrn Eugen Herrmann f\u00fcr seine Amtsf\u00fchrung alles Gute und angesichts der bevorstehenden Aufgaben, Herausforderungen und zu treffenden Entscheidungen eine stets gl\u00fcckliche Hand. Dem schlossen sich die Ratsmitglieder an.   Ortsb\u00fcrgermeister Herr Eugen Herrmann \u00fcbernahm den Vorsitz, bedankte sich f\u00fcr das ihm entgegengebrachte Vertrauen und bot allen gew\u00e4hlten Ratsmitgliedern eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit an.   Mit der Ernennung zum Ortsb\u00fcrgermeister ist Herr Eugen Herrmann kraft Gesetzes als gew\u00e4hltes Ratsmitglied aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Als Ersatzperson wurde Frau Sabine Lipmann in den Rat berufen. Ortsb\u00fcrgermeister Herr Eugen Herrmann verpflichtete Frau Lipmann namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erf\u00fcllung ihrer Pflichten.      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-0%7C20191203100001%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-0%7C20191203100001%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2019-OG-BEIL-0%7C20191203100001%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 2","fileName":"be_20191203100001_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-07-22","size":16662,"text":"2. Wahl des Ortsb\u00fcrgermeisters / der Ortsb\u00fcrgermeisterin, Ernennung, Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt   Die Amtszeit des ehrenamtlichen B\u00fcrgermeisters entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates (\u00a7 52 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung). \u00dcber den Zeitraum der gesetzlichen Wahlzeit, d. h. den 31.05.2019 hinaus bleiben der ehrenamtliche B\u00fcrgermeister und die Beigeordneten gem\u00e4\u00df \u00a7 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung bis zur Einf\u00fchrung ihres Nachfolgers gesch\u00e4ftsf\u00fchrend im Amt.   Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Ortsb\u00fcrgermeister Herr Eugen Herrmann (Vorsitzender) stellte fest, dass f\u00fcr die Direktwahl des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Ortsb\u00fcrgermeisterin am 26.05.2019 keine g\u00fcltige Bewerbung eingereicht wurde, weshalb die Wahl nicht durch die wahlberechtigten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der Gemeinde erfolgen konnte. 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Mit der Ernennung zum Ortsb\u00fcrgermeister ist Herr Eugen Herrmann kraft Gesetzes als gew\u00e4hltes Ratsmitglied aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Als Ersatzperson wurde Frau Sabine Lipmann in den Rat berufen. Ortsb\u00fcrgermeister Herr Eugen Herrmann verpflichtete Frau Lipmann namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erf\u00fcllung ihrer Pflichten.      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-0%7C20191203100001%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=6&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-0%7C20191203100001%7C1"}]},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-OG-BEIL-0%7C20190705100047%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2019-OG-BEIL-0","number":"3","name":"Bestellung eines Schriftf\u00fchrers/ einer Schriftf\u00fchrerin","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/57","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2019-OG-BEIL-0%7C20190705100047%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20190705100047_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-07-18","size":6835,"text":"3. Bestellung eines Schriftf\u00fchrers/ einer Schriftf\u00fchrerin   Nach \u00a7 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung ist \u00fcber jede Sitzung des Gemeinderates eine Niederschrift anzufertigen. Hierzu bestellt der Vorsitzende nach \u00a7 41 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 2 der Gemeindeordnung eine(n) Schriftf\u00fchrer(in). Zum Schriftf\u00fchrer soll nach der Verwaltungsvorschrift Nr. 1 zu \u00a7 41 der Gemeindeordnung ein Bediensteter der Gemeinde/Stadt, bei Ortsgemeinden und verbandsangeh\u00f6rigen St\u00e4dten im Einvernehmen mit der Verbandsgemeindeverwaltung ein(e)  Bedienstete(r) der Verbandsgemeinde bestellt werden. B\u00fcrger sollen nur dann zum Schriftf\u00fchrer/zur Schriftf\u00fchrerin bestellt werden, wenn ein Bediensteter der Verwaltung nicht zur Verf\u00fcgung steht.   Der Vorsitzende beabsichtigt, die von der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem vorgeschlagene Mitarbeiterin Marie Verstappen bzw. deren Vertreter(in) zur Schriftf\u00fchrerin  f\u00fcr die Sitzungen des Ortsgemeinderates Beilstein zu bestellen.      Der Rat nahm von der in der Sitzung vom Vorsitzenden durch Handschlag vorgenommenen Bestellung von Frau Verstappen zur Schriftf\u00fchrerin zustimmend Kenntnis.      \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-0%7C20190705100047%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-0%7C20190705100047%7C1"}},{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2019-OG-BEIL-0%7C20191405100071%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/meeting/ni_2019-OG-BEIL-0","number":"4","name":"Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt \r\na) Erste(r) Beigeordnete(r) \r\nb) Weitere(r) Beigeordnete(r)","public":true,"consultation":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/consultation/81","resolutionFile":{"id":"https://vgcochem.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2019-OG-BEIL-0%7C20191405100071%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_20191405100071_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-07-18","size":78505,"text":"4. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt  a) Erste(r) Beigeordnete(r)  b) Weitere(r) Beigeordnete(r)   Nach \u00a7 50 Absatz 1 der Gemeindeordnung hat jede Gemeinde einen oder zwei Beigeordnete. Bei Gemeinden mit bis zu 25.000 Einwohner kann die Hauptsatzung bestimmen, dass die Zahl der Beigeordneten bis auf drei erh\u00f6ht wird. Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Beilstein enth\u00e4lt hierzu keine Regelung. In der abgelaufenen Legislaturperiode hatte die Gemeinde zwei Beigeordnete.   Der Erste Beigeordnete mit gleichnamiger Amtsbezeichnung ist der allgemeine Vertreter des B\u00fcrgermeisters bei dessen Verhinderung. Der/die \u00fcbrigen Beigeordneten f\u00fchren die Amtsbezeichnung Beigeordnete(r) und sind zur allgemeinen Vertretung des B\u00fcrgermeisters nur berufen, wenn der B\u00fcrgermeister und der/die Erste Beigeordnete verhindert sind. Die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung ergibt sich aus dem der Wahl zugrunde liegenden Ratsbeschluss.   Die Wahl der Beigeordneten hat nach \u00a7 53 a Absatz 1 i.V.m. \u00a7 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung in \u00f6ffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht hierbei, soweit  er nicht gew\u00e4hltes Ratsmitglied ist (\u00a7 36 Absatz 3 Gemeindeordnung). Die Bestimmungen zum Sonderinteresse finden nach \u00a7 22 Absatz 3 der Gemeindeordnung bei Wahlen keine Anwendung. Ortsb\u00fcrgermeister Herr Eugen Herrmann ist nicht gew\u00e4hltes Ratsmitglied bzw. hat sein Ratsmandat mit der Ernennung zum ehrenamtlichen Ortsb\u00fcrgermeister verloren (\u00a7 5 Absatz 4 Satz 2 Kommunalwahlgesetz).  Er durfte deshalb an der Wahlhandlung nicht teilnehmen.   Nach \u00a7 53 a Absatz 1 Satz 2 i.V.m. \u00a7 53 Abs\u00e4tze 3 und 4 der Gemeindeordnung zum/zur Ersten Beigeordneten bzw. zum/zur weiteren Beigeordneten  w\u00e4hlbar sind, wer:   Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des GG oder Staatsangeh\u00f6riger eines anderen Mitgliedstaates der Europ\u00e4ischen Union mit  Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,  am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat,  nicht von der W\u00e4hlbarkeit im Sinne des \u00a7 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes  ausgeschlossen ist,  Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, dass er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des GG eintritt,  B\u00fcrger der Gemeinde ist,  nicht gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde, der zust\u00e4ndigen Verbandsgemeinde oder eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, steht,  nicht gegen Entgelt im Dienst einer Gesellschaft steht, an der die Gemeinde mit mindestens 50 v. H. beteiligt ist,  nicht mit Aufgaben der Staatsaufsicht \u00fcber die Gemeinde oder der \u00fcber\u00f6rtlichen Pr\u00fcfung der Gemeinde unmittelbar beauftragt ist.   Gew\u00e4hlt ist, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erh\u00e4lt (\u00a7 40 Absatz 3 der Gemeindeordnung). Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen z\u00e4hlen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Unbeschriebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltungen. Einzelheiten zum Wahlverfahren, den technischen Vorkehrungen, der Kennzeichnung der Stimmzettel, zur Bildung des Wahlvorstandes, zur Durchf\u00fchrung der Wahl und zur Feststellung des Wahlergebnisses wurden in der Sitzung bekanntgegeben.   Den Wahlvorstand bilden der Vorsitzende und mindestens zwei von ihm zu beauftragende Ratsmitglieder. Die Ratsmitglieder Herr Holger Ostermann und Herr Christoph Conrad wurden als Mitglieder in den Wahlvorstand und Herr Elmar Konzen von der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem zum Schriftf\u00fchrer f\u00fcr die zu erstellenden Wahlniederschriften bestellt.   Der Erste Beigeordnete und die weiteren Beigeordneten sind getrennt voneinander zu w\u00e4hlen.   Nachdem sich der Wahlvorstand vom ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand der Wahlurne und der Wahlkabine \u00fcberzeugt hatte er\u00f6ffnete der Vorsitzende die Wahlhandlung und bat die Damen und Herren des Rates um Wahlvorschl\u00e4ge f\u00fcr zun\u00e4chst die Wahl des/der Ersten Beigeordneten. Vorgeschlagen wurden:   Herr Christoph Conrad Herr Mathias Herzer-Losen  Im Anschluss an die in geheimer Abstimmung erfolgte Wahl und die Ausz\u00e4hlung der Stimmen stellte der Vorsitzende fest, dass auf den Bewerber Christoph Conrad   1   g\u00fcltig abgegebene Stimmen und auf den Bewerber Mathias Herzer-Losen   5   g\u00fcltig abgegebene Stimmen entfallen. Damit war Herr Mathias Herzer-Losen zum Ersten Beigeordneten  der Ortsgemeinde Beilstein gew\u00e4hlt. Er nahm die Wahl an.   Der Vorsitzende gratulierte dem Gew\u00e4hlten zur Wahl und bot ihm eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Im Anschluss hieran ernannte er Herrn Mathias Herzer-Losen durch Aush\u00e4ndigung der ausgefertigten Ernennungsurkunde zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Beilstein.  Im Anschluss an die Ernennung erfolgte die Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt entsprechend \u00a7 54 der Gemeinderordnung.  Im Anschluss an die Wahl des Ersten Beigeordneten bat der Vorsitzende um Wahlvorschl\u00e4ge f\u00fcr die Wahl eines/einer weiteren Beigeordneten (2. Beigeordnete(r)). Vorgeschlagen wurde:  Frau Renate Bullach  Nach der geheim erfolgten Wahl und Ausz\u00e4hlung der Stimmen stellte der Vorsitzende fest, dass auf die Bewerberin Frau Renate Bullach   6   g\u00fcltig abgegebene Stimmen entfallen. Damit war Frau Renate Bullach zur Beigeordneten  der Ortsgemeinde Beilstein gew\u00e4hlt. Sie nahm die Wahl an.  Der Vorsitzende gratulierte der Gew\u00e4hlten zur Wahl und bot ihr eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Im Anschluss hieran ernannte er Frau Renate Bullach durch Aush\u00e4ndigung der ausgefertigten Ernennungsurkunde zur Beigeordneten der Ortsgemeinde Beilstein.   Im Anschluss an die Ernennung erfolgten die Vereidigung und Einf\u00fchrung in das jeweilige Amt entsprechend \u00a7 54 der Gemeindeordnung.     \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-0%7C20191405100071%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-0%7C20191405100071%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2019-OG-BEIL-0%7C20191405100071%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 4","fileName":"be_20191405100071_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-07-22","size":80568,"text":"4. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt  a) Erste(r) Beigeordnete(r)  b) Weitere(r) Beigeordnete(r)   Nach \u00a7 50 Absatz 1 der Gemeindeordnung hat jede Gemeinde einen oder zwei Beigeordnete. 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Lebensjahr vollendet hat,  nicht von der W\u00e4hlbarkeit im Sinne des \u00a7 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes  ausgeschlossen ist,  Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, dass er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des GG eintritt,  B\u00fcrger der Gemeinde ist,  nicht gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde, der zust\u00e4ndigen Verbandsgemeinde oder eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, steht,  nicht gegen Entgelt im Dienst einer Gesellschaft steht, an der die Gemeinde mit mindestens 50 v. H. beteiligt ist,  nicht mit Aufgaben der Staatsaufsicht \u00fcber die Gemeinde oder der \u00fcber\u00f6rtlichen Pr\u00fcfung der Gemeinde unmittelbar beauftragt ist.   Gew\u00e4hlt ist, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erh\u00e4lt (\u00a7 40 Absatz 3 der Gemeindeordnung). Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen z\u00e4hlen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. 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Ehrung langj\u00e4hriger Ratsmitglieder   In den vielen kleinen Gemeinden und St\u00e4dten in Rheinland-Pfalz und so auch in der Verbandsgemeinde Cochem sind das Ehrenamt, ehrenamtliche T\u00e4tigkeiten und soziales Engagement von gro\u00dfer Bedeutung. Die Lebendigkeit unserer D\u00f6rfer lebt von engagierten Menschen und lebendigen Dorfgemeinschaften. Zu unserer Demokratie und einem funktionierenden und sich zukunftsf\u00e4hig entwickelnden Gemeinwesen tr\u00e4gt jeder bei, der zur Wahl geht, sich politisch oder in Vereinen, Verb\u00e4nden und Interessengemeinschaften engagiert. Im Besonderen gilt dies f\u00fcr die Menschen, die sich f\u00fcr die Lenkung der Geschicke in ihren Heimatgemeinden in den st\u00e4dtischen und gemeindlichen Gremien als Ratsmitglied oder in der Funktion eines/einer Beigeordneten oder des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Ortsb\u00fcrgermeisterin ehrenamtlich einbringen.   Der Vorsitzende und B\u00fcrgermeister Wolfgang Lambertz bedankten sich bei dem nachfolgenden Ratsmitglied f\u00fcr seine langj\u00e4hrige ehrenamtliche T\u00e4tigkeit im  Ortsgemeinderat von Beilstein durch Aush\u00e4ndigung einer Ehrenurkunde des Gemeinde- und St\u00e4dtebundes Rheinland-Pfalz.  Equit Alfred, Beilstein  Ratsmitglied  Ortsgemeinde Beilstein  22 Jahre                           (v.l.n.r.) Ortsb\u00fcrgermeister Eugen Herrmann, ehemaliges Ratsmitglied Alfred Equit, B\u00fcrgermeister Wolfgang Lambertz   \r\n","accessUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-0%7C20192105100096%7C1","downloadUrl":"https://vgcochem.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2019-OG-BEIL-0%7C20192105100096%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"ba%7Cni_2019-OG-BEIL-0%7C20192105100096%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Auszug - Top 5","fileName":"be_20192105100096_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2019-07-22","size":146533,"text":" 5. Ehrung langj\u00e4hriger Ratsmitglieder   In den vielen kleinen Gemeinden und St\u00e4dten in Rheinland-Pfalz und so auch in der Verbandsgemeinde Cochem sind das Ehrenamt, ehrenamtliche T\u00e4tigkeiten und soziales Engagement von gro\u00dfer Bedeutung. Die Lebendigkeit unserer D\u00f6rfer lebt von engagierten Menschen und lebendigen Dorfgemeinschaften. 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